Erste Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet "Sonnenberg" der Stadt Volkach - hier: Wertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 30.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 30.09.2019 ö 3

Vorbericht

Das Beteiligungsverfahren für die erste Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenberg“ der Stadt Volkach fand in der Zeit vom 10.12.2018 bis 11.01.2019 statt.
Zu dem Zeitpunkt wurde die erste Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB verfolgt. Aufgrund der erhobenen Bedenken seitens der Gemeinde Nordheim hob der Stadtrat Volkach in seiner Sitzung am 18.03.2019 das Verfahren gemäß § 13 BauGB auf und wertete die eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB als frühzeitige Beteiligung und beschloss, das Regelverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 17.04.2019 bis 16.05.2019.
Inhaltlich hat sich nichts geändert. (Die Planung sieht insbesondere die verkehrliche Anpassung bedingt durch die geplante Errichtung des Kreisverkehrs sowie die Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße für das Industriegebiet mit 3.000 m² vor. Sie enthält zusätzlich die Anbindung der Kreisstraße KT 29 an den Kreisverkehr als innenliegender Linksabbiegestreifen).
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlag sind der Beschlussvorlage vollinhaltlich beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat Volkach beschließt die Planfassung vom 16.09.2019 der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sonnenberg“ mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, Artenschutzbeitrag sowie der Schalltechnischen Untersuchung auf Grundlage der in der Anlage beigefügten, behandelten Stellungnahmen und der vorgenommenen Abwägungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2019 07:02 Uhr