Bauvoranfrage: Alexander und Nina Baumgartl; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in 97332 Obervolkach, Am Pfarrgarten, Flst. 300
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 09.08.2021
Beratungsreihenfolge
Vorbericht
Alexander und Nina Baumgartl
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Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in 97332 Obervolkach, Am Pfarrgarten, Flst. 300
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Das Grundstück liegt zum Teil im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Beim Pfarrgarten“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen. Der Rest des Grundstückes liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Obervolkach.
Es ist geplant ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus auf einem Keller zu erbauen. Der Keller soll, auf Grund der Hanglage, ebenerdig in den Garten integriert werden.
Die Doppelgarage soll im Westen an das Haus angeschlossen werden und auch von dort erreichbar sein. Diese soll als Flachdachbau ausgeführt werden und als Terrasse und ggf. begrünbare Fläche dienen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“ sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“ sichergestellt.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
- Überschreitung der Baugrenze und Baulinie
- das Bauen der Garage auf der Westseite anstatt an der Ostseite
- Dachneigung mit 45 Grad anstatt mit 25 - 30 Grad
- Einfriedung mit einer Höhe von 1,20 m ab Geländeoberkannte anstatt 1,10 m ab Bordsteinkante
sind erforderlich.
Für das Bauvorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.
Beschluss
Das Grundstück liegt zum Teil im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Beim Pfarrgarten“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen. Der Rest des Grundstückes liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Obervolkach.
Es ist geplant ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus auf einem Keller zu erbauen. Der Keller soll, auf Grund der Hanglage, ebenerdig in den Garten integriert werden.
Die Doppelgarage soll im Westen an das Haus angeschlossen werden und auch von dort erreichbar sein. Diese soll als Flachdachbau ausgeführt werden und als Terrasse und ggf. begrünbare Fläche dienen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“ sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Gemeindestraße „Am Pfarrgarten“ sichergestellt.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
- Überschreitung der Baugrenze und Baulinie
- das Bauen der Garage auf der Westseite anstatt an der Ostseite
- Dachneigung mit 45 Grad anstatt mit 25 - 30 Grad
- Einfriedung mit einer Höhe von 1,20 m ab Geländeoberkannte anstatt 1,10 m ab Bordsteinkante
sind erforderlich.
Für das Bauvorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.
Der Bauvoranfrage wird, inkl. der Befreiungen, zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.08.2021 07:42 Uhr