Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes, sowie Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 24.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.10.2022 ö beschließend 7

Vorbericht

Am südwestlichen Ortsrand von Gaibach befindet sich das Betriebsgelände der Beuerlein GmbH & Co. KG. Daran angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Hier beabsichtigt die Firma Beuerlein die Errichtung einer kleinen Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von etwa 2,9 ha. Die Anlage soll künftig überwiegend der Eigenversorgung dienen.
Der Bereich der geplanten Nutzung ist weder Teil eines Bebauungsplanes noch im Flächennutzungsplan der Stadt Volkach für eine Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage vorgesehen.
Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die beiden Grundstücke Flurnummer 348/2 und Flurnummer 349, jeweils der Gemarkung Gaibach. Das Plangebiet wird durch die folgenden Grundstücke der Gemarkung Gaibach begrenzt:
  • Im Norden durch die landwirtschaftlich genutzte Fläche Flurnummer 347 sowie das Betriebsgelände der Firma BEUERLEIN (hier Flurnummer 348 und Flurnummer 349/1);
  • Im Osten durch den Wirtschaftsweg Flurnummer 345;
  • Im Süden durch den Wirtschaftsweg Flurnummer 344;
  • Im Osten durch den Grünweg 350;

Abb. 1:        Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich (Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung 2021).
Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs.1 BauGB aufgestellt.
Zur Einleitung und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“ zu beschließen. Weiter ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes zu billigen, sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Die Anlage entspricht im Hinblick auf die Raumwiderstände dem Kriterienkatalog der Stadt Volkach zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen und ist in der weiteren Ausgestaltung nach dem Kriterienkatalog (Umweltbelange, etc.) auszurichten.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“.
  2. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro Baurconsult beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherrn abzuschließen, in dem u. a. die Verfahrenskosten und die finanzielle Beteiligung der Stadt gem. Kriterienkatalog geregelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2022 07:50 Uhr