Beteiligung der Stadt Volkach als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Ferienausschusses, 22.08.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ferienausschuss (Stadt Volkach) | Sitzung des Ferienausschusses | 22.08.2022 | ö | 7 |
Vorbericht
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die oben genannten dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 09.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 4, 97447 Gerolzhofen, während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf „ÜZ e.G. Lülsfeld“ der Gemeinde Lülsfeld können unter folgendem Link vom 09.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 abgerufen werden: https://www.vg-gerolzhofen.de/baurecht/luelsfeld/
Zur frühzeitigen Abstimmung der Planung wurden die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und gebeten, eine Stellungnahme über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „ÜZ e.G. Lülsfeld“ abzugeben.
Die eingegangenen wesentlichen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen liegen als Anlage ebenso öffentlich aus.
Während der Auslegung können die Stellungnahmen abgeben werden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt (§ 4a Abs. 2 BauGB)
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0