Personalangelegenheiten - Eröffnung der Möglichkeit von Leistungsbezügen gem. Art. 66 ff. Bayer. Besoldungsgesetz (BayBesG)
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, 30.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinschaftsversammlung Verwaltungsgemeinschaft Volkach (Verwaltungsgemeinschaft Volkach) | Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach | 30.10.2023 | ö | 04 |
Vorbericht
Im Tarifbereich gibt seit vielen Jahren für die Beschäftigten der VG bereits eine Leistungskomponente (sog. „LOB“).
Das aktuelle Beamtenrecht sieht seit vielen Jahren auch eine Leistungskomponente für Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnungen A und B vor. Nach Art. 66f BayBesG können für besondere Leistungen sog. „Leistungsstufen“ oder „Leistungsprämien“ vergeben werden. In Art. 68 BayBesG ist das Verfahren beschrieben.
Das aktuelle Beamtenrecht sieht seit vielen Jahren auch eine Leistungskomponente für Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnungen A und B vor. Nach Art. 66f BayBesG können für besondere Leistungen sog. „Leistungsstufen“ oder „Leistungsprämien“ vergeben werden. In Art. 68 BayBesG ist das Verfahren beschrieben.
Bei nahezu allen Dienstherren ist dieses Instrument auch im Beamtenbereich seit langem eingeführt (z. B: Freistaat Bayern). Um dieses Instrument der Leistungskomponenten grundsätzlich überhaupt anwenden zu können, ist ein Beschluss nötig.
Beschluss
Die VG Volkach eröffnet die Möglichkeit der Leistungsbezüge künftig auch für den Bereich der Beamtinnen und Beamten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.04.2025 10:08 Uhr