"Ersatzneubau Bürgerspital" und 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Volkach beabsichtigt für das Grundstück Fl.-Nrn. 2759 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der förmliche Aufstellungsbeschluss wurde vom Stadtrat der Stadt Volkach am 03.06.2024 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes "Ersatzneubau Bürgerspital" und die 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) in der Fassung vom 26.05.2025 gebilligt. Zudem wurde der Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB möchte die Stadt Volkach die Gemeinde Sommerach als Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, hiermit am Verfahren beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung für das o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Die Gemeinde Sommerach hat bis einschließlich 07.07.2025 die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Die Stadt Volkach nutzt nach § 4a Abs. 4 BauGB die Möglichkeiten elektronischer Informationstechnologien und stellt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Ersatzneubau Bürgerspital“ sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Internet auf der Startseite der Homepage zur Einsichtnahme bereit:
Gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Ersatzneubau Bürgerspital“ sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 05.06.2025 bis einschließlich 07.07.2025 während der üblichen Dienststunden (Hinweis: Die allgemeinen Dienstzeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Bauverwaltung der Stadt Volkach, Hauptstraße 20, zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Weiterhin sind die Unterlagen auf den Seiten des zentralen Internetportals des Landes unter