Bauantrag: Töpert Angelika und Joachim; Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage in 97332 Volkach, OT Gaibach, Dürrgasse, Flst. 54/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 02.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö beschließend 3

Vorbericht

Töpert Angelika und Joachim
Bauantrag: Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage in 97332 Volkach, OT Gaibach, Dürrgasse, Flst. 54/1

Der nördliche Teil des Grundstückes liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches und ist im Flächennutzungsplan als M-Gebiet eingetragen. Der südliche Teil des Grundstückes liegt nach dem Flächennutzungsplan im Bereich einer Grünfläche. Das Wohnhaus soll im südlichen Grundstücksbereich errichtet werden.
Dem Bauantrag kann mit folgenden Hinweisen und Auflagen zugestimmt werden:
  • Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Ver.- und Entsorgungsleitungen in der Dürrgasse sichergestellt werden.
  • Die Zufahrt ist über die Straße „Dürrgasse“ sicher gestellt. Es besteht kein Anspruch zum weiteren Ausbau der Dürrgasse.
  • Für die Erschließung ist eine Erschließungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen.
  • Die Gestaltung und die Lage des Baukörpers sind städtebaulich vertretbar, da östlich auf gleicher Höhe bereits ein Wohnhaus errichtet worden ist.
  • Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
  • Für die eine Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.
  • Der Abstand der längs der Straße hergestellten 2 zusätzlichen Kfz-Stellplätze muss mindestens 0,5 m betragen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.
  • Die Einfriedung längs des Flurweges, Flst. 322, sind mit der Stadt Volkach abzustimmen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Beschluss

Der nördliche Teil des Grundstückes liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches und ist im Flächennutzungsplan als M-Gebiet eingetragen. Der südliche Teil des Grundstückes liegt nach dem Flächennutzungsplan im Bereich einer Grünfläche. Das Wohnhaus soll im südlichen Grundstücksbereich errichtet werden.
Dem Bauantrag wird mit folgenden Hinweisen und Auflagen zugestimmt :
  • Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Ver.- und Entsorgungsleitungen in der Dürrgasse sichergestellt werden.
  • Die Zufahrt ist über die Straße „Dürrgasse“ sicher gestellt. Es besteht kein Anspruch zum weiteren Ausbau der Dürrgasse.
  • Für die Erschließung ist eine Erschließungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen.
  • Die Gestaltung und die Lage des Baukörpers sind städtebaulich vertretbar, da östlich auf gleicher Höhe bereits ein Wohnhaus errichtet worden ist.
  • Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
  • Für die eine Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.
  • Der Abstand der längs der Straße hergestellten 2 zusätzlichen Kfz-Stellplätze muss mindestens 0,5 m betragen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.
  • Die Einfriedung längs des Flurweges, Flst. 322, sind mit der Stadt Volkach abzustimmen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2019 22:03 Uhr