Bauvoranfrage: Braun Kerstin; Umbau eines Gebäudes in 97332 Volkach - Astheim, Mainstraße 35, Flst. 1407/10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 02.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö beschließend 4

Vorbericht

Braun Kerstin
Bauvoranfrage: Umbau eines Gebäudes in 97332 Volkach - Astheim, Mainstraße 35, Flst. 1407/10

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Astheim und ist dort als M–Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Überschwemmungsgebiet des Maines. Die Bauwerberin hat einen Entwurf zur Errichtung eines Wohngeschosses im 1. Obergeschoss mit Satteldach, DN ca. 45 Grad, vorgelegt.
Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Leitungen in der Mainstraße sichergestellt werden. Die Straßenerschließung kann ebenfalls über die Mainstraße sichergestellt werden.
Die Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachneigung haben sich der im Umfeld vorhandenen Bebauung anzupassen und sind einzuhalten. Mit Einreichung des Bauantrages sind die Gebäudehöhen der Nachbarschaften nachzuweisen.
Die Abstandsflächen überschreiten die Mitte der öffentlichen Verkehrsflächen. Die betroffenen Nachbarschaften im Sinne des Abstandsflächenrechtes sind zu hören. Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze für die eine Wohnung sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Astheim und ist dort als M–Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Überschwemmungsgebiet des Maines. Die Bauwerberin hat einen Entwurf zur Errichtung eines Wohngeschosses im 1. Obergeschoss mit Satteldach, DN ca. 45 Grad, vorgelegt.
Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Leitungen in der Mainstraße sichergestellt werden. Die Straßenerschließung kann ebenfalls über die Mainstraße sichergestellt werden.
Die Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachneigung haben sich der im Umfeld vorhandenen Bebauung anzupassen und sind einzuhalten. Mit Einreichung des Bauantrages sind die Gebäudehöhen der Nachbarschaften nachzuweisen.
Die Abstandsflächen überschreiten die Mitte der öffentlichen Verkehrsflächen. Die betroffenen Nachbarschaften im Sinne des Abstandsflächenrechtes sind zu hören. Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze für die eine Wohnung sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2019 22:03 Uhr