Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Flurstück Nr. 194" Gaibach - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung Volkach, 16.11.2020
Beratungsreihenfolge
Vorbericht
Der Stadtrat Volkach wertete mit dem vorausgegangenen Beschluss in heutiger Sitzung die im Rahmen des Beteiligungs- und Auslegungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nun als Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Stadtrat Volkach erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches -BauGB- vom 08.12.1986 i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende
S a t z u n g:
§ 1
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Flurstück Nr. 194“ in Gaibach i.d.F. vom 28.09.2020, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, dem Bestandsplan der Grünordnung, dem schalltechnischen Gutachten und der Beurteilung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ist beschlossen.
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§ 2
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 4 BauGB durch die Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Datenstand vom 03.12.2020 12:35 Uhr