Verlängerung der Satzung über das Sanierungsgebiet Volkach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö beschließend 7

Vorbericht

Die städtebauliche Sanierung ist eine Aufgabe, die sich in vielen Städten immer dann stellt, wenn offensichtliche Probleme in einem städtischen Gebiet vorliegen. Ziel einer städtebaulichen Sanierung ist die Aufwertung bebauter Bereiche, um die dortigen Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, können die Städte und Gemeinden städtebauliche Sanierungsverfahren durchführen. Diese Sanierungsverfahren beziehen sich stets auf ein bestimmtes, von der Kommune abzugrenzendes Gebiet, in dem zuvor städtebauliche Probleme festgestellt wurden und die durch ein ganzes Bündel von Einzelmaßnahmen beseitigt werden sollen. Ein Sanierungsgebiet wird als Satzung förmlich festgelegt, wenn die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Die Notwendigkeit wird mit den vorbereitenden Untersuchungen nachgewiesen. Das Sanierungsgebiet ist oft kleiner als das von der Gemeinde beschlossene Untersuchungsgebiet.
Im Sanierungsgebiet kann auf der Grundlage der städtebaulichen Planung die eigentliche Durchführung der Ordnungs- und Baumaßnahmen beginnen.
In der Regel ist die Sanierungssatzung Voraussetzung für die Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in einem Städtebauförderungsprogramm.
Im Sanierungsgebiet gibt es bestimmte Abgaben- und Auslagenbefreiungen sowie steuerliche Erleichterungen für Immobilieneigentümer/innen.
Das Sanierungsgebiet in Volkach wurde bereits 1997 ohne zeitliche Befristung förmlich festgelegt. Nach § 235 BauGB - Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ist unter Absatz 4 folgendes geregelt:
  • (4) Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 aufzuheben

Sanierungsgebiete können per Beschluss durch das zuständige Gremium verlängert werden. Begründet auf der geplanten Fortschreibung des ISEK, den noch laufenden städtebaulichen Maßnahmen, sowie der noch nicht vollständig abgeschlossenen Sanierung Volkachs, wird eine vorübergehende Verlängerung von 3 Jahren angestrebt.
  • Um eine langfristige Verlängerung um 15 Jahre zu erwirken, muss eine Evaluation der Voruntersuchungen (bei der Fortschreibung des ISEK enthalten) erfolgen und die städtebaulichen „Missstände“/Handlungsfelder erneut festgestellt werden. 

  • Bisher durchgeführte Maßnahmen
  • Parkplatz an der Volkach
  • Gänseplatz mit angrenzenden Gassen einschl. Schelfengasse
  • Neugestaltung des Oberen Marktes
  • Museum Barockscheune
  • Jugend- und Kulturspeicher, Außensanierung: Dach, Fassade, Fenster (BA 1)
  • Neugestaltung „Am Bach“ mit Wiese am Stadtgraben 
  • Freiflächen am Jugend- und Kulturspeicher mit Gehweg
  • Wein-/Engertstraße mit Teilstück Mittlere Zwinger- und Kreuzgasse 
  • Umgestaltung der Unteren Hauptstraße, 1. BA
  • Umgestaltung der Oberen Hauptstraße mit Georg-Berz-Straße, 1. BA
  • Umgestaltung der Unteren Hauptstraße, 2. BA
  • Umgestaltung der Oberen Hauptstraße mit Georg-Bergz-Straße, 2. BA
  • Neuordnung Marktplatz
  • Umgestaltung Josef-Wächter-Straße

  • Geplante öffentliche Maßnahmen
  • Abbruch Wohnhaus / Parken Richard-Haupt-Straße 
  • Entlastung und Verlagerung der Busparkplätze aus der Altstadt 
  • Neugestaltung Spitalstraße
  • Umgestaltung der Unterführung am Kreisel und Parken an der Volkach
  • Abbruch und Entsorgung des ehemaligen Feuerwehrhauses und
    Neugestaltung Umfeld Zeilitzheimer Tor
  • Neugestaltung Fischhälterei mit Abbruch
  • Neugestaltung der Hetzers-, Zehnt- und Oberen Zwingergasse
  • Neugestaltung der Professor-Jäcklein-Straße
  • Barrierefreier Zugang vom Parkplatz an der Volkach zur Georg-Berz-Straße
  • Baugrunduntersuchungen: 
  1. 1. BA Erschließung und Parken an der Brücke zur Entlastung der Altstadt im Mainvorland
  2. 2. BA Neugestaltung nördlicher Bereich mit Hotelschiffsanlegestelle
  3. 3. BA Umgestaltung als Bürgergrün, Liegewiesen, Promenade
  4. 4. BA Neugestaltung mittlerer Bereich, Naherholung, Spielbereich, Ausflugschiffe
  5. 5. BA Neugestaltung südlicher Bereich mit Naherholung, Wohnmobile, Wasserrettung

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Frist der Satzung über das Sanierungsgebietes um drei Jahre bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Die geplante Fortschreibung des ISEK mit der Evaluation der Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2000 soll innerhalb der Frist von 3 Jahren abgeschlossen sein. Eine Verlängerung des Sanierungsgebietes um 15 Jahre wird angestrebt, um weiterhin die Vorteile der Städtebauförderung zu nutzen und die damals begonnene Aufwertung bebauter Bereiche fortzusetzen, um die dortigen Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 07:12 Uhr