ST2271 Ortsdurchfahrt Volkach und Gaibach, Prüfung lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 21.06.2021 ö 5

Vorbericht

Die Verkehrssituation in der Schweinfurt Str. in Gaibach und der Gaibacher Str. in Volkach ist unverändert angespannt. Pro Monat fahren auf der ST2271 ca. 160.000 Fahrzeuge durch Volkach und Gaibach, hiervon ist ein großer Anteil in Höhe von ca. 10% Schwerverkehr. 
Die ST2271 hat mehr als den doppelten Verkehr einer durchschnittlichen Staatsstraße in Bayern. Auch die Schwerverkehrsquote ist erheblich höher.
Die Sanierung der ST2271 in der Ortsdurchfahrt Gaibach (Schweinfurter Str.) brachte eine gewisse Verbesserung hinsichtlich der Oberflächen und Lärmemissionen durch die nun höhengleichen Kanaldeckel, den „Flüsterasphalt“ und Beseitigung der Schlaglöcher. Ebenso war der Bau der Fahrbahnteiler vorteilhaft.
Die Sanierung in Volkach (Gaibacher Str.) mit sog. Flüsterasphalt sowie die Beseitigung der Fahrbahnunebenheiten durch das Staatliche Bauamt Würzburg können auf Grund der umfangreichen Vorarbeiten und anderer Projekte leider erst mittelfristig erfolgen.
Gem. Schreiben des StMI vom 19.05.2021 wurden zwischen 2017 und Ende 2019 temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In Gaibach wurden 2020/2021 sechs Monate durch die Stadt und das Staatliche Bauamt Würzburg dauerhafte Zählstellen betrieben und ein umfangreiches Geschwindigkeitsmonitoring durchgeführt. Der Verkehr liegt nach wie vor beim Doppelten einer durchschnittlichen Bayer. Staatsstraße. Besonders der lärmintensive Schwerverkehr ist im Vergleich zu anderen Staatsstraßen hoch.
Der Bereich in Gaibach ist von den Geschwindigkeitsüberschreitungen und in Gaibach und Volkach von den Unfallzahlen her nicht auffällig. Es sei kein Unfallschwerpunkt gegeben. Die allermeisten Fahrzeuge halten sich an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Überschreitungswert sei unauffällig. 
Eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen der Sicherheit sei gem. Schreiben StMI rechtlich nicht zu rechtfertigen.
Aus den Gesprächen mit den direkten Anwohnern in Gaibach und Volkach ist die Lärmbelastung für die Anwohner sehr hoch. Mitverursacht wird dies auch durch den hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (ca. 10%).
Wenn seitens der Stadt das Geschwindigkeits-Meßdisplay in der Gaibacher Str. montiert ist, würde insbesondere der LKW-Lärm wegen der Sensibilisierung der Fahrzeugführer merklich weniger.
Die Anwohner an der ST2271 in Gaibach (Schweinfurter Str.) und Volkach (Gaibacher Str.) könnten durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h vom gesundheitsschädlichen Lärm maßgeblich entlastet werden. 
Ggf. wäre auch ein „Geschwindigkeitstrichter“ mit 70 km/h vor den Ortseingängen sinnvoll.
Der Gaibacher Ortssprecher Hans-Jürgen Linke hat die Prüfung eines lärmbedingten Tempolimits beantragt, da ein Tempolimit aus „Gefahrengründen“ mangels Unfallschwerpunkt nicht möglich ist.
Es wird deshalb vorgeschlagen, bei der Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus „Lärmschutzgründen“ zu beantragen. 
Als weitere Maßnahme zur Entlastung/Verbesserung der akt. Verkehrssituation wäre auch eine Geschwindigkeitsüberwachung (stationär oder mobil) seitens der Kommune denkbar.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus „Lärmschutzgründen“ zu beantragen. 
Weiterhin soll bereits vor den Ortseinfahrten Gaibach und Volkach mit jeweils starkem Gefälle eine Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km/h („Geschwindigkeitstrichter“) angeordnet werden.
Der Stadtrat hält des Weiteren die Anordnung von Tempo 30 auf Grund von einer Gefahrenlage in den Ortsdurchfahrten von Gaibach (Schweinfurter Straße) und Volkach (Gaibacher Straße) aufgrund der gegebenen Gefahrensituationen, dem Unfallgeschehen und der enormen Verkehrsbelastung, insbesondere des Schwerverkehrs für dringend notwendig, um die Anwohner/innen vor Lärm und die schwachen Verkehrsteilnehmer (Kinder, Senioren, Radfahrer) vor den Verkehrsgefahren zu schützen. 

Alternativ soll aufgrund der massiven Fahrbahnschäden in der Gaibacher Straße von Volkach und aufgrund der engen Bebauung in der Schweinfurter Straße in Gaibach eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aufgrund Lärmes angeordnet werden. 
Ebenso soll die Errichtung eines Fahrbahnteilers in Volkach, Gaibacher Str. (analog zur Schweinfurter Str. in Gaibach) geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2021 12:02 Uhr