Bauantrag: Weingut Römmert GmbH und Co. KG; Nutzungsänderung eines Weinlagers für gelegentliche Nutzung für die Veranstaltung von Weinproben in 97332 Volkach, Erlachhof 1, Flst. 5687 bis 5691


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 03.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2.5

Vorbericht

Weingut Römmert GmbH & Co. KG
Bauantrag: Nutzungsänderung der Weinlager für gelegentliche Nutzung zur Veranstaltung von Weinproben in 97332 Volkach, Erlachhof 1 a, Flst. 5687 bis 5691

Zu der bereits in 2017 bzw. 2018 genehmigten Hotelanlage am Erlachhof 1 a, 97332 Volkach wurde nun eine Nutzungsänderung des Kellers beantragt.
Es ist beabsichtigt im Weinlager Nr. 3 und 7 des Kellers eine Teilfläche, gelegentlich als Aufenthaltsraum zu nutzen, um Weinproben für bis zu 70 Personen zu veranstalten, da die Abstände wegen Corona in den bestehenden Räumen nicht eingehaltenwerden können.
Es finden äußerlich keine baulichen Veränderungen statt. Im Innenbereich werden die Türen auf Grund des Brandschutzes umgebaut.
Die Veranstaltungen sollen nur mit bereits vorhandenen Gästen des Hotels und des Weinguts Römmert durchgeführt werden. Es sind deshalb keine weiteren Stellplätze erforderlich.

Beschluss

Zu der bereits in 2017 bzw. 2018 genehmigten Hotelanlage am Erlachhof 1 a, 97332 Volkach wurde nun eine Nutzungsänderung des Kellers beantragt.
Es ist beabsichtigt im Weinlager 3 und 7 des Kellers eine Teilfläche, gelegentlich als Aufenthaltsraum zu nutzen, um Weinproben für bis zu 70 Personen zu veranstalten.
Es finden äußerlich keine baulichen Veränderungen statt. Im Innenbereich werden die Türen auf Grund des Brandschutzes umgebaut.
Dem Antrag wird unter der Einhaltung folgender Auflage zugestimmt. Es ist gemäß „Satzung (siehe Punkt 6.1) über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen vom 11.11.2008“ für je 10m² Nutzfläche 1 Stellplatz zu errichten, und dauerhaft zu sichern. Der Nachweis der Stellplätze für die beantragte Nutzung wurde der Bauverwaltung noch nicht vorgelegt, und ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Datenstand vom 18.05.2021 10:50 Uhr