4. Änderung eines Teilbereichs und Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West“ für das „MainQuartier“ sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Volkach im Parallelverfahren hier: Billigung und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 06.12.2021 ö beschließend 4

Vorbericht

Die Stadt Volkach hat in einer Sitzung vom 26. Juli 2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung eines Teilbereichs und Erweiterung des Bebauungsplans „Volkach-West“ sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Volkach im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 23. August 2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Volkach-West“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplans liegt an der südlichen Stadteinfahrt Volkachs, ca. 300 Meter südlich des historischen Stadtkerns. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 4,05 ha und umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 1970/7, 375/63* (Teilbereich Straße Am Bahnhof), 2258/2, 2257, 2256, 2255/2, 2255, 375/60, 2249, 1970/20, 2252/2, 212, 2249/1, 2244, 2248, 2244/2, 2244/1, 2244/9, 2244/15, 2244/5, 2244/13, 3660/6, 375/72* (Teilbereich Sommeracher Straße), 3660/7, 2250/4, 2240/15, 2241/1, 2240/3, 2240/10* (Teilbereich Dieselstraße), 2240/5* (Teilbereich Dieselstraße), 2240/6* (Teilbereich Dieselstraße), 6873, 6872, 6871, 3658, 3657, 6870* (Teilbereich Sommeracher Straße, Hangbereich in Richtung Einmündung) * (* nur Teilflächen) der Gemarkung Volkach.
Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wurden folgende im Aufstellungsbeschluss vom 26. Juli 2021 noch integrierte Flurstücke bzw. Teilbereiche aus dem Geltungsbereich herausgenommen: Flurstück 375/59 sowie ein Teilbereich des Flurstücks mit den Fl.Nr.  6870* (Teilbereich Sommeracher Straße, Einmündung Süden - Hangbereich ist als öffentliche Grünfläche geblieben). Folgende Teilbereiche sind hinzugekommen: Teilbereiche der Flurstücke Fl.Nr 2240/10* (Teilbereich Dieselstraße), 2240/5* (Teilbereich Dieselstraße, Fahrbahn), sowie 2240/6* (Teilbereich Dieselstraße, Gehweg). 
Der genaue Umgriff kann der grafischen Darstellung in der Anlage entnommen werden.
Die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Volkach-West“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Grundlage zur Umsetzung des städtebaulichen Wettbewerbsergebnisses und sichert die städtebauliche und grünordnerische Entwicklung am südlichen Stadteingang Volkachs. 
Im Einzelnen werden folgende städtebauliche und grünordnerische Ziele verfolgt:  
  • die Innenentwicklung und Stärkung des Altorts durch Aktivierung untergenutzter oder brachliegender Flächen in direkter Nachbarschaft der Altstadt („innen vor außen“)
  • die Schaffung von dringend benötigtem, attraktivem Wohnraum in direkter Nähe zum Stadtkern und bestehenden Versorgungseinrichtungen
  • die Ermöglichung einer Weiterentwicklung ortsansässiger nicht störender Gewerbeflächen vorrangig für Büros und Dienstleistungen und somit der Stärkung der lokalen Wirtschaft
  • die Ermöglichung von quartiersbezogenen Einzelhandelsangeboten als ergänzende Entwicklung der benachbarten Versorgermärkte einerseits und der nahegelegenen Altstadt andererseits
  • die Entwicklung von durchlässigen und vernetzenden Grünstrukturen
  • die Erschließung und Vernetzung des Quartiers durch kurze fußläufige Wege zwischen Wohnen, Arbeiten und Versorgung.
  • Anbindung des neuen Quartiers an den Main

Mit dem Bebauungsplan werden die strategischen Entwicklungsziele der Stadt Volkach aus dem ISEK von 2013 im Bereich des brachliegenden, ehem. BayWa-Areals umgesetzt. Dies beinhaltet u.a. die Ausweisung eines Urbanen Gebietes MU gem. § 6a BauNVO zur Revitalisierung der Fläche als neues lebendiges mischgenutztes Quartier sowie eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Kultur und Kommunikation“ gem. § 11 BauNVO in Kombination mit einer gestalteten öffentlichen Grünfläche als Parkanlage zur Schaffung eines qualitativ hochwertigen Auftaktes für die Stadt Volkach im Süden an der Sommeracher Straße bzw. Dieselstraße mit einer attraktiven Gestaltung und besonderen Nutzung als wichtige räumliche und funktionale Ergänzung zwischen Volkach West und Altstadt in Richtung Mainvorland.
Im aktuellen Geltungsbereich wurde der Ideenteil des Wettbewerbs ergänzt um den Querungsbereich der Dieselstraße sowie um die nach Westen anschließende Verknüpfung Richtung Mainvorland. Dieses wird langfristig eine umfängliche Aufwertung erfahren. Der neu angedachte gestaltete südliche Stadteingang in Kombination mit der Transformation ehemals gewerblicher Brachflächen in ein attraktives mischgenutztes Wohnquartier mit integrierten sozialen und gemeinschaftlichen Nutzungen bildet schließlich einen strategisch wichtigen Stadtbaustein innerhalb des städtebaulichen Gefüges der Stadt aus. 
Auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Volkach-West“ mit dem Stand vom 1. Dezember 2021 beschließt die Stadt Volkach nun die Durchführung der frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Das Änderungsverfahren des Bebauungsplans erfolgt auf Grundlage des §8 BauGB (Regelverfahren).
Der Stadtrat Volkach wird um Beratung und Kenntnisnahme der Planung sowie Beschlussfassung der Anpassung des Geltungsbereichs sowie über die frühzeitige öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung in der vorliegenden Fassung gebeten.

Beschluss

1. Der Vorentwurf der 4. Änderung eines Teilbereichs und Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West“ für das „MainQuartier“ und der 9. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 01.12.2021 einschließlich der aktuellen Fassung der Begründung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Anpassung des Geltungsbereichs für die Änderung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß der grafischen Darstellung wird beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die 4. Änderung eines Teilbereichs und Erweiterung des Bebauungsplans "Volkach-West“ für das „MainQuartier“ in der vorliegenden Fassung sowie für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren die öffentliche frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats durchzuführen. 
Parallel ist den berührten Behörden und weiteren Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 07:42 Uhr