Aufstellungsbeschluss, 1. Änderung des Bebauungsplanes Volkach, OT Krautheim "Bühl", Billigung des Entwurfs und Öffentliche Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 25.07.2022 ö beschließend 4

Vorbericht

Die Stadt Volkach beabsichtigt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bühl“ (ein „allgemeines Wohngebiet“) am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Krautheim, sowie die anschließende Erschließungsplanung und Durchführung, um der Nachfrage nach Bauplätzen entgegenzukommen. Derzeit stehen keine Grundstücke im Eigentum der Stadt Volkach mehr zur Verfügung, die einer reinen Wohnbebauung zugeführt werden können. Der Bebauungsplan „Bühl“ ist rechtskräftig seit dem 09.08.1967.
In den vorliegenden Unterlagen wird das geplante allgemeine Wohngebiet „Bühl“ mit ca. 2,8 ha Gesamtfläche grundlegend überarbeitet und nach fast 60 Jahren auf heutigem Stand gebracht. Neben einer Anpassung des Geltungsbereichs im Norden, so wie einer geänderten Anbindung an die Kreisstraße KT 37 im Osten (dringend benötigte zweite Ausfahrt) wird das noch nicht bebaute Areal im nördlichen und westlichen Bereich im Rahmen der 1. Änderung zukunftsorientiert in eine flächensparende und zeitgemäße Bauleitplanung überführt. 
Der Bebauungsplan wurde i. R. eines Stadtrats-Workshops diskutiert, evaluiert und beraten.
Alle Flurstücke sind im Eigentum der Stadt Volkach. 
Der festgesetzte Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Volkach:
Vollständige Flurstücke: Flurnummer 134/1, 134/2, 135/7, 136, 136/9, 137/1
Teile von Flurstücken: Flurnummer 124, 125, 136/1, 136/8, 137
Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit als Ackerfläche und Straßenfläche (Kreisstraße KT37) genutzt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Volkach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Bühl". Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Bühl" in der Fassung vom 05.07.2022 wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2022 07:19 Uhr