Für den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ (Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a i. V. m. § 13 BauGB) ist der erneute Abwägungsbeschluss (Abwägung der vorgebrachten Rückmeldungen der erneuten Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs.3 BauGB) und der Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB (Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“, Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu fassen.
Sachdarstellung / Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ aufzustellen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 08.11.2021 sowie in einer Anliegerversammlung vom 30.09.2021.
Der Stadtrat hat am 24.01.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wurden vom 04.02.2022 bis einschließlich 08.03.2022 durchgeführt.
Der Stadtrat hat am 25.04.2022 in der öffentlichen Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2021 behandelt, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und einander abgewogen und den Bebauungsplan "Wohnanlage Rimbacher Straße" in seiner geänderten Fassung vom 25.04.2022 gebilligt und beschlossen, aufgrund einiger Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Behördenbeteiligung wurden in der Zeit 13.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022 durchgeführt. Zum o. g. Bebauungsplan gab es auch am 24.07.2022 einen Bürgerentscheid.
Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung:
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wurden sieben Stellungnahmen mit Einwendungen abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit originalem Wortlaut der „Abwägungsvorlage“ vom 26.09.2022 ab Seite 3 bis Seite 18 zu entnehmen. Die Stellungnahmen wurden dem Stadtrat vollinhaltlich bekanntgegeben und hierüber beraten.
Ergebnis der erneuten Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden 18 Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Anregungen abgegeben.