Erhaltungssatzung für das Gebiet "Altstadt Volkach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 10.10.2022 ö beschließend 2

Vorbericht

Im denkmalgeschützten Ensemble der Volkacher Altstadt liegen 145 Einzeldenkmäler und 34 Kleindenkmäler. Dieser hohe Anteil ist außergewöhnlich und zeigt vor allem die Qualität der historischen Baustruktur, die sich über Jahrhunderte in einer lebendigen Stadt entwickeln konnte.
Mit der Pflege ihres historischen Vermächtnisses hat die Bürgerschaft den Wert ihrer Altstadt wesentlich erhöht, auch mit dem Ziel der Verbleib-Bereitschaft in der Altstadt, der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Vermeidung von Leerständen und letztlich der Stärkung der Gemeinschaft. In seiner Vielfalt besitzt Volkach ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Region.
Zum Schutz dieses reichhaltigen Bau- und Raumgefüges beabsichtigt die Stadt Volkach auf Anraten des Fördergebers Regierung von Unterfranken die Erstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172/I, 1 BauGB (analog der umliegenden Orte z. B. Iphofen, Dettelbach, Wiesentheid, Castell, Eibelstadt, Oberschwarzach u.a.). 
vgl.: https://storage.tramino.net/stadt-iphofen/1192239/2022-07-20-iphofen-erhaltungssatzung.pdf 
Mit der Rechtswirksamkeit der Erhaltungssatzung erhält die Stadt zusätzliche Steuerungselemente wie eine Genehmigungspflicht für alle Nutzungsänderungen, baulichen Änderungen und Abrisse, unabhängig von der bauordnungsrechtlichen Genehmigungspflicht (§ 172.1 BauGB) die Möglichkeit zur Zurückstellung von Baugesuchen (§15 BauGB), sowie ein Vorkaufsrecht für bebaute und unbebaute Grundstücke (§ 15 BauGB).
Die Stadt Volkach hat zudem die Chance, für besondere Maßnahmen, nach Abstimmung mit dem Fördergeber, eine erhöhte Zuwendung von bis zu 80% der anrechenbaren Kosten zu beantragen. 
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Denkmal-Enseble „Altstadt Volkach“
Der sachliche Geltungsbereich erfasst die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, wie denkmalgeschützte und ortsbildprägende Gebäude, Bodendenkmäler als Nachweis einer dauerhaften Besiedlung (bis 3.000 v.Chr.), ortsräumliche Straßen-, Gassen- und Platzgefüge, Raumkanten, Silhouetten, Sichtachsen, Stadtumwehrung, Gewässer und Kleindenkmäler.
Nach Zustimmung des Beschlussgremiums zur Erstellung einer Erhaltungssatzung ist ein Aufstellungsbeschluss nach § 172.2 BauGB mit örtlicher Bekanntmachung erforderlich.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Volkach stimmt der Erstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172.1.1 BauGB für den Umgriff des Denkmal-Ensembles „Altstadt Volkach“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt weitere notwendige Schritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 07:48 Uhr