Personalangelegenheiten - Eröffnung der Möglichkeit von Leistungsbezügen gem. Art. 66 ff. Bayer. Besoldungsgesetz (BayBesG)
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, 30.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinschaftsversammlung Verwaltungsgemeinschaft Volkach (Verwaltungsgemeinschaft Volkach) | Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach | 30.10.2023 | ö | 04 |
Vorbericht
Das aktuelle Beamtenrecht sieht seit vielen Jahren auch eine Leistungskomponente für Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnungen A und B vor. Nach Art. 66f BayBesG können für besondere Leistungen sog. „Leistungsstufen“ oder „Leistungsprämien“ vergeben werden. In Art. 68 BayBesG ist das Verfahren beschrieben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1