Datum: 02.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Ferienausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für die Kommunale Allianz Region Main-Steigerwald - Freigabe der Ausschreibung
2 Esser Christian und Verena: Tektur-Bauantrag: Errichtung eines unterkellerten Einfamilienhauses mit einer Garage in 97332 Volkach, An der Weißen Marter 19, Flst. 5328/60
3 Bauantrag: Töpert Angelika und Joachim; Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage in 97332 Volkach, OT Gaibach, Dürrgasse, Flst. 54/1
4 Bauvoranfrage: Braun Kerstin; Umbau eines Gebäudes in 97332 Volkach - Astheim, Mainstraße 35, Flst. 1407/10
5 Antrag Bürgerliste Aufstellung Flächennutzungsplan Erlachhöfe 1 - 7
6 Umbau und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Obervolkach-Bedarfsanerkennung der Plätze
7 Kommunales Unternehmensrecht - Privatisierungsprüfung
8 Bekanntgaben & Berichterstattungen
9 Wünsche & Anträge
10 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

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1. Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für die Kommunale Allianz Region Main-Steigerwald - Freigabe der Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 1

Vorbericht

Die Ausschreibung der Konzepterarbeitung soll beschlossen werden.

Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom Ingenieurbüro Steenken & Breitenbach (ISB) fertiggestellt und für den Versand vorbereitet.

Vorab muss durch Ratsbeschluss die Freigabe erteilt werden. Dieser Ratsbeschluss ist darüber hinaus zwingend erforderlicher Bestandteil zur Beantragung der Fördermittel.

Aufgrund der mit dem WWA Bad Kissingen abgestimmten Einzugsflächen ist die Gemeinde mit einem Anteil von 17,13 % an den voraussichtlichen Kosten von 240.000 €, d.h. mit 41.113,06 € (nach Förderung: 10.278,27 €) beteiligt.

In der Sitzung werden Erläuterungen zum Prozedere bzw. Konzept entweder durch das Ingenieurbüro Steenken & Breitenbach oder aber durch das Allianzmanage ment für die Region Main-Steigerwald, Frau Carina Hein, gegeben

Beschluss

Die Gemeinde stimmt dem Vertrag über die gemeinsame Aufstellung eines integralen Hochwasserrückhaltekonzept für das Einzugsgebiet am Oberlauf der Volkach (Gewässer III. Ordnung) und am Oberlauf der Schwarzach (Gewässer III. Ordnung) auf den jeweiligen Gemarkungen der beteiligten Gemeinden zu (Anlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Esser Christian und Verena: Tektur-Bauantrag: Errichtung eines unterkellerten Einfamilienhauses mit einer Garage in 97332 Volkach, An der Weißen Marter 19, Flst. 5328/60

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 2

Vorbericht

Esser Christian und Verena
Tektur-Bauantrag: Errichtung eines unterkellerten Einfamilienhauses mit einer Garage in 97332 Volkach, An der Weißen Marter 19, Flst. 5328/60
Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Schaubmühle“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen. Der Bauantrag wurde im Rahmen einer Genehmigungsfreistellung im Juli 2018 behandelt. Im Rahmen der Bautätigkeiten wurde die Höhenlage des Gebäudes verändert und die Kellerdecke höher eingestellt als geplant.
Die geplante und auch genehmigte Wandhöhe von 4,50 m kann deshalb nicht mehr eingehalten werden. Um das Gebäude wirtschaftlich bauen zu können muss die maximal zulässige Wandhöhe um 37 cm überschritten werden
Einer Befreiung für die Überschreitung der maximalen Wandhöhe von 4,50 m auf 4,87 m wird beantragt.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Schaubmühle“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen. Der Bauantrag wurde im Rahmen einer Genehmigungsfreistellung im Juli 2018 behandelt. Im Rahmen der Bautätigkeiten wurde die Höhenlage des Gebäudes verändert und die Kellerdecke höher eingestellt als geplant.
Die geplante und auch genehmigte Wandhöhe von 4,50 m kann deshalb nicht mehr eingehalten werden. Um das Gebäude wirtschaftlich bauen zu können muss die maximal zulässige Wandhöhe um 37 cm überschritten werden
Einer Befreiung für die Überschreitung der maximalen Wandhöhe von 4,50 m auf 4,87 m wird ausnahmsweise befürwortet.
Der Tekturplanung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Töpert Angelika und Joachim; Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage in 97332 Volkach, OT Gaibach, Dürrgasse, Flst. 54/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö beschließend 3

Vorbericht

Töpert Angelika und Joachim
Bauantrag: Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage in 97332 Volkach, OT Gaibach, Dürrgasse, Flst. 54/1

Der nördliche Teil des Grundstückes liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches und ist im Flächennutzungsplan als M-Gebiet eingetragen. Der südliche Teil des Grundstückes liegt nach dem Flächennutzungsplan im Bereich einer Grünfläche. Das Wohnhaus soll im südlichen Grundstücksbereich errichtet werden.
Dem Bauantrag kann mit folgenden Hinweisen und Auflagen zugestimmt werden:
  • Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Ver.- und Entsorgungsleitungen in der Dürrgasse sichergestellt werden.
  • Die Zufahrt ist über die Straße „Dürrgasse“ sicher gestellt. Es besteht kein Anspruch zum weiteren Ausbau der Dürrgasse.
  • Für die Erschließung ist eine Erschließungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen.
  • Die Gestaltung und die Lage des Baukörpers sind städtebaulich vertretbar, da östlich auf gleicher Höhe bereits ein Wohnhaus errichtet worden ist.
  • Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
  • Für die eine Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.
  • Der Abstand der längs der Straße hergestellten 2 zusätzlichen Kfz-Stellplätze muss mindestens 0,5 m betragen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.
  • Die Einfriedung längs des Flurweges, Flst. 322, sind mit der Stadt Volkach abzustimmen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Beschluss

Der nördliche Teil des Grundstückes liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches und ist im Flächennutzungsplan als M-Gebiet eingetragen. Der südliche Teil des Grundstückes liegt nach dem Flächennutzungsplan im Bereich einer Grünfläche. Das Wohnhaus soll im südlichen Grundstücksbereich errichtet werden.
Dem Bauantrag wird mit folgenden Hinweisen und Auflagen zugestimmt :
  • Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Ver.- und Entsorgungsleitungen in der Dürrgasse sichergestellt werden.
  • Die Zufahrt ist über die Straße „Dürrgasse“ sicher gestellt. Es besteht kein Anspruch zum weiteren Ausbau der Dürrgasse.
  • Für die Erschließung ist eine Erschließungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen.
  • Die Gestaltung und die Lage des Baukörpers sind städtebaulich vertretbar, da östlich auf gleicher Höhe bereits ein Wohnhaus errichtet worden ist.
  • Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
  • Für die eine Wohneinheit sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.
  • Der Abstand der längs der Straße hergestellten 2 zusätzlichen Kfz-Stellplätze muss mindestens 0,5 m betragen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.
  • Die Einfriedung längs des Flurweges, Flst. 322, sind mit der Stadt Volkach abzustimmen um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage: Braun Kerstin; Umbau eines Gebäudes in 97332 Volkach - Astheim, Mainstraße 35, Flst. 1407/10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö beschließend 4

Vorbericht

Braun Kerstin
Bauvoranfrage: Umbau eines Gebäudes in 97332 Volkach - Astheim, Mainstraße 35, Flst. 1407/10

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Astheim und ist dort als M–Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Überschwemmungsgebiet des Maines. Die Bauwerberin hat einen Entwurf zur Errichtung eines Wohngeschosses im 1. Obergeschoss mit Satteldach, DN ca. 45 Grad, vorgelegt.
Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Leitungen in der Mainstraße sichergestellt werden. Die Straßenerschließung kann ebenfalls über die Mainstraße sichergestellt werden.
Die Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachneigung haben sich der im Umfeld vorhandenen Bebauung anzupassen und sind einzuhalten. Mit Einreichung des Bauantrages sind die Gebäudehöhen der Nachbarschaften nachzuweisen.
Die Abstandsflächen überschreiten die Mitte der öffentlichen Verkehrsflächen. Die betroffenen Nachbarschaften im Sinne des Abstandsflächenrechtes sind zu hören. Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze für die eine Wohnung sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Astheim und ist dort als M–Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Überschwemmungsgebiet des Maines. Die Bauwerberin hat einen Entwurf zur Errichtung eines Wohngeschosses im 1. Obergeschoss mit Satteldach, DN ca. 45 Grad, vorgelegt.
Die Kanal- und Wassererschließung kann über die Leitungen in der Mainstraße sichergestellt werden. Die Straßenerschließung kann ebenfalls über die Mainstraße sichergestellt werden.
Die Trauf- und Firsthöhe sowie die Dachneigung haben sich der im Umfeld vorhandenen Bebauung anzupassen und sind einzuhalten. Mit Einreichung des Bauantrages sind die Gebäudehöhen der Nachbarschaften nachzuweisen.
Die Abstandsflächen überschreiten die Mitte der öffentlichen Verkehrsflächen. Die betroffenen Nachbarschaften im Sinne des Abstandsflächenrechtes sind zu hören. Die erforderlichen 2 Kfz-Stellplätze für die eine Wohnung sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag Bürgerliste Aufstellung Flächennutzungsplan Erlachhöfe 1 - 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 5

Vorbericht

Antrag auf Erstellung eines Flächennutzungsplans
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich im Namen der Bürgerliste Volkach die Aufstellung eines Flächennutzungs-plans für den Bereich „Erlachhof 1 – 7“ inklusive der direkt, also unmittelbar an diese Grundstücke angrenzenden Flurstücke.
Durch die sich neu ergebende Situation, die durch den Bau des Weinhotels Römmert, Hotel an den Erlachhöfen geschaffen wurde, sind wir der Meinung auch die, sich dort auf der südlichen Seite befindlichen, Flurstücke einer genauen Bestimmung zuzuführen.
Ich würde mich freuen, wenn der Antrag wohlwollend aufgenommen und in einer der kommen-den Stadtratssitzungen behandelt wird.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Roger Schmidt, Stadtrat der Bürgerliste Volkach

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6. Umbau und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Obervolkach-Bedarfsanerkennung der Plätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö beschließend 6

Vorbericht

Der Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen in der Kindertageseinrichtung in Obervolkach kann mit dem Bestand an Plätzen nicht gedeckt werden. Darum ist ein Umbau und eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung Obervolkach dringend notwendig. Derzeit besteht eine befristete Betriebserlaubnis bis 31.08.2020 für eine Gruppe im Mehrzweckraum. Für die Förderung des Umbaus ist eine Bedarfsanerkennung der Plätze notwendig.
Bedarfsnotwendig anerkannte Zahl der in der Betriebserlaubnis festgelegten Plätze im Bestand: 25 Kindergartenplätze, 14 Krippenplätze und eine Gruppe im Mehrzweckraum (befristet). Um den Bedarf mittelfristig zu decken ist die Neuschaffung einer Gruppe mit 9 Kindergartenplätzen und 8 Krippenplätzen erforderlich, d. h. bedarfsnotwendig anerkannte Zahl der Plätze nach Abschluss der Maßnahme: 34 Kindergartenplätze, 22 Krippenplätze.

Beschluss

Es werden 34 Kindergartenplätze (davon 9 neu geschaffene) und 22 Krippenplätze (davon 8 neu geschaffene) in der Kindertageseinrichtung Obervolkach als bedarfsnotwendig anerkannt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Kommunales Unternehmensrecht - Privatisierungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 7

Vorbericht

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen  die Gemeinde Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder durch Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut erledigt werden können (Privatisierungsklausel). Die Prüfung hat mindestens alle fünf Jahre zu erfolgen.

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat beim Seminar „Zukunftsentwicklung der Stadt Volkach“ vom
1. bis 3. Februar 2019 der Frankenakademie Schney den Haushalt der Stadt Volkach unter anderem auch auf Aufgaben hin untersucht, die ausgelagert, und an private Dritte vergeben werden könnten. Die Prüfung erfolgte auch in Hinblick auf das fortzuschreibende Haushaltskonsolidierungskonzept, und um zukünftig Kosten einsparen zu können. Der Aufgabenkatalog der Stadt Volkach enthält derzeit keine neuen Aufgaben, die durch die Heranziehung Dritter mindestens ebenso gut und mit dem gleichen finanziellen Aufwand erledigt werden könnten.

Beschluss

Der Haushalt der Stadt Volkach enthält keine neuen Aufgaben, die mit dem gleichen finanziellen Aufwand von privaten Dritten ebenso gut wie von der Stadt Volkach erledigt werden könnten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 8

Vorbericht

Der Bürgermeister informiert aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 22.07.2019.

Aufgrund einer Anfrage wurde von der ÜZ die 22 kv-Leitung überprüft und festgestellt, dass kein Handlungsbedarf besteht und ein Erdverlegung derzeit nicht in Betracht kommt.

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9. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 9

Vorbericht

Keine Wünsche und Anträge.

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10. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.09.2019 ö 10

Vorbericht

Keine Bürgerfragen

Datenstand vom 16.09.2019 22:03 Uhr