Datum: 14.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:26 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:52 Uhr bis 21:49 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundsatzbeschluss Baulandentwicklungsrahmen
2 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden für kommunale Zwecke; Zuwendungsliste 2018
3 Zuschuss an den EineWeltladen Volkach für Umzug
4 Bekanntgaben & Berichterstattungen
4.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
4.2 weitere Bekanntgaben
5 Wünsche & Anträge
6 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

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1. Grundsatzbeschluss Baulandentwicklungsrahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 1

Vorbericht

Baulandentwicklung und Baurecht in der gesamten Stadt Volkach
Grundlagen und gesetzlicher Rahmen
  1. Seit mehreren Jahrzehnten wird der starke – von vielen als zu starke – Flächenverbrauch für Bauzwecke (Verkehr, Gewerbe, Wohnen) im Allgemeinen, aber auch für Bebauung in den Kommunen kritisiert. Politische Initiativen drängen auf eine nachhaltige Verringerung des Flächenbedarfes für Bauzwecke. Zuletzt hat die Bayerische Staatsregierung eine Regionalkonferenz zur bayerischen Flächensparoffensive am 19.07.2019 in Würzburg mit dem Ziel den Flächenbedarf zu reduzieren durchgeführt.
  2. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es in Artikel 14, Abs. 2:
    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
    In der Verfassung des Freistaates Bayern heißt es in Art. 161:
    (1) Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Missbräuche sind abzustellen. (2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
  3. Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet in § 1 Abs. 5 die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen auf eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN).
  4. Auch die Anpassung an den Klimawandel und der Erhalt der Biodiversität sind für Städte und Gemeinden eine sehr bedeutende Zukunftstaufgabe. In der Handreichung des Deutschen Städtetages zur Anpassung an den Klimawandel (2012 und 2019) wird für Stadtplanung und Städtebau darauf hingewiesen, dass Flächenkonversion und Nachverdichtung von besonderer Bedeutung sind.

Nach allgemeiner Einschätzung besteht ein gesellschaftlicher Konsens dahingehend, dass der Flächenverbrauch so gering wie möglich gehalten werden soll. 
Bauland in der Stadt Volkach mit allen Ortsteilen

Die Stadt Volkach will ihrer ökologischen Verpflichtung zum schonenden Umgang mit der begrenzten Ressource Boden/Fläche nachkommen, indem sie der Innenentwicklung Vorrang einräumt gegenüber der Außenentwicklung – Schließung von Baulücken, Abrundung von Siedlungsrändern und Nachverdichtung seien als Beispiele genannt.
Bei der Neuausweisung von Bauflächen soll verhindert werden, dass Baugrundstücke auf unbestimmte Zeit baulich ungenutzt bleiben oder zu Spekulationszwecken gehortet werden. Deshalb soll auf die tatsächliche Verwirklichung geachtet werden. Dies durch die vorrangige Entwicklung von Grundstücken im städtischen Eigentum und durch eine vertraglich abgesicherte Bauverpflichtung.
Um Volkach als attraktiven Wohnstandort weiter zu entwickeln, muss die Lebensqualität der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen. Die in Volkach vorhandene gut entwickelte Infrastruktur ist hierfür Voraussetzung.
Seit Jahren liegt die Nachfrage nach Wohnbauland auf hohem Niveau. Das hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Stadt derzeit (September 2019) keine in ihrem Eigentum befindlichen Bauplätze mehr anbieten kann.

Beschluss

Baulandentwicklungsrahmen
Im Lichte der Planungshoheit der Stadt Volkach, und um den örtlichen Gegebenheiten in Volkach, den ökologischen Zielen der Gesellschaft und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zukünftig folgende Grundsätze berücksichtigt werden, die gleichermaßen für alle Ortsteile gelten:

  1. Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Das Bauen im Bestand durch die Schließung von Baulücken, die Arrondierung der Siedlungsränder, die Nutzung von Brachflächen oder untergenutzten Flächen und die Nachverdichtung insbesondere von zentrumsnahen Lagen haben - soweit möglich - Vorrang vor Neuerschließungen. In den vergangenen zehn Jahren wurden viele Baulücken geschlossen, Nachverdichtungen vorgenommen und Flächenumwidmungen durch die Stadt begleitet. Wegen des rechtlich sehr starken Schutzes des Privateigentumes bleibt dies aber erfahrungsgemäß ein zäher, lange dauernder Prozess.

  1. Neuausweisung von Baugrundstücken (Schaffung von Baurecht) im baurechtlichen Außenbereich nur, wenn die Entwicklungsflächen in das Eigentum der Stadt Volkach kommen, damit keine Baufläche dauerhaft unbebaut bleibt.
Die für die jeweilige Baulandbereitstellung notwendigen Flächen werden von der Stadt erworben. Zur Erhöhung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer (Flächeneinleger) können diese, bei entsprechender Flächengröße ihres Einlagegrundstückes im Plangebiet einen Bauplatz rückerwerben. Dieser ist mit einer in der Regel innerhalb von 5 Jahren zu realisierenden Baupflicht versehen. Nur unter dieser Voraussetzung soll der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen.
Die durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes entstehenden Baugrundstücke dürfen nur mit einer notariell vereinbarten Bauverpflichtung verkauft werden.

  1. Baurecht in besonderen Fällen
Ausnahmen von den Vorgaben der Nrn. 1 und 2 können, wenn dies im Interesse der Stadt Volkach liegt (z.B. Weiterentwicklung der Stadt) mit städtebaulichen Verträgen geregelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden für kommunale Zwecke; Zuwendungsliste 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 2

Vorbericht

Die Stadt Volkach als Teil der öffentlichen Verwaltung muss bei der Entgegennahme von Zuwendungen in Form von Geld-/Sachspenden oder Sponsoring von privaten Dritten jeden Anschein fremder Einflussnahme vermeiden, um Integrität und Neutralität zu wahren.

In öffentlicher Sitzung vom 14. Oktober 2019 wird der Stadtrat über die im Jahr 2018 eingegangenen Spenden informiert, sowie über Spenden aus dem Jahr 2017, die in der damaligen Liste noch nicht enthalten waren.

Beschluss

Der Zuwendungsliste wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Zuschuss an den EineWeltladen Volkach für Umzug

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 3

Vorbericht

Der EineWeltLaden Volkach musste umziehen, da das bisherige Ladengebäude durch den Eigentümer generalsaniert wird.
Der neue Laden befindet sich in der Spitalstraße. Für die anfallenden Kosten (Umzug, Herrichten des neuen Ladens etc.) wird um eine Unterstützung seitens der Stadt in Höhe von 3.500 Euro gebeten.
Nachdem die Stadt Volkach seit 2018 FairTrade Stadt ist, sollte ein Zuschuss gewährt werden.

Beschluss

Der EineWelt Laden Volkach erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € Euro.

Die Auszahlung erfolgt sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (vermutlich 2020).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 4
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4.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 4.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekan nt.

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4.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 4.2

Vorbericht

Keine wesentlichen Bekanntgaben.

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5. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 5

Vorbericht

Heiko Bäuerlein erkundigt sich nach dem Sachstand der Baugebietsplanung in Astheim.

Jochen Flammersberger erkundigt sich nach dem Sachstand Kurbeitrag.

Herbert Römmelt bedankt sich bei Herrn Bürgermeister Kornell und Bauamtsleiterin Frau Gistel-Gareiß für das Schottern der Spitzkehren an der Mainbrücke.

Ingrid Dusolt erkundigt sich nach dem Termin für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung. Außerdem fragt sie nach dem Sachstand bzw. Ergebnissen aus der Freibadbesichtigung.

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6. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 6

Vorbericht

Herr Peter Feuerbach erinnert an die Kapelle in Obervolkach. Für den Winter müsste die Folie durch eine feste Behausung ausgetauscht werden.

Herr  Karl Baur fragt an, ob die Wasserverluste im Freibad schon geklärt sind und wie hoch diese in den jeweiligen Becken sind. Außerdem möchte er zu bedenken geben, dass sich ein Förderantrag zur Sanierung des Freibades ggf. nachteilig auf die Stabilisierungshilfe auswirken kann.

Datenstand vom 04.11.2019 20:32 Uhr