Datum: 15.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
1.1 Schwab Carmen: Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses in 97332 Volkach - Eichfeld, Järkendorfer-Straße 11, Flst.14
2 Stellungnahme zu Bauanträgen
2.1 Zapf Hans: Bauantrag: Umbau Wohn- und Geschäftshaus in 97332 Volkach, Zehentgasse 1, Flst. 253
3 Bekanntgaben & Berichterstattungen
4 Wünsche & Anträge

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1. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 15.04.2019 ö 1
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1.1. Schwab Carmen: Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses in 97332 Volkach - Eichfeld, Järkendorfer-Straße 11, Flst.14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 15.04.2019 ö beschließend 1.1

Vorbericht

Schwab Carmen
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses in 97332 Volkach - Eichfeld, Järkendorfer-Straße 11, Flst.14

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Eichfeld und ist im Flächennutzungsplan als M-Gebiet eingetragen. Die Erschließung (Kanal und Wasser) erfolgt über die bestehenden Hausanschlüsse des Flst. 14. Die Straßenerschließung ist über die Järkendorfer Straße sicher gestellt. Für das Einfamilienwohnhaus sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Eichfeld und ist im Flächennutzungsplan als M-Gebiet eingetragen. Die Erschließung (Kanal und Wasser) erfolgt über die bestehenden Hausanschlüsse des Flst. 14. Die Straßenerschließung ist über die Järkendorfer-Straße sicher gestellt. Für das Einfamilienwohnhaus sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 15.04.2019 ö 2
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2.1. Zapf Hans: Bauantrag: Umbau Wohn- und Geschäftshaus in 97332 Volkach, Zehentgasse 1, Flst. 253

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 15.04.2019 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Zapf Hans
Bauantrag: Umbau Wohn- und Geschäftshaus in 97332 Volkach, Zehentgasse 1, Flst. 253

Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 01.04.2019 vorgestellt. Ein Verzicht auf die fehlende Fensterteilung, nach der Gestaltungssatzung, wurde nicht in Aussicht gestellt. Der Antrag wurde zurück gestellt. Die Bauherrschaft sollte Vorschläge für eine mögliche Fensterteilung vorlegen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es innerhalb der Gestaltungssatzung der Stadt Volkach und im Ensemblebereich der Altstadt. Das Gebäude ist nicht als Einzeldenkmal eingetragen. Der städtebauliche Berater, Herr Schröder, stimmte der ursprünglich vorgelegten Planung nicht allumfassend zu. Zusammen mit der Bauherrschaft wurde eine Fassadenänderung ausgearbeitet. Die Planung wurde geändert vorgelegt. Auf diese Stellungnahmen des städtebaulichen Beraters, Schröder wird verwiesen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, hinsichtlich der Ausbildung des Dachgeschosses mit Dachgauben als rechnerisches 3. Vollgeschoss wird beantragt.
Abweichungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung, hinsichtlich;
  • der Überschreitung der maximalen Gesamt-Gaubenbreite von 33% auf 37 % hinsichtlich der Gebäudebreite (4 x 1,10 = 4,40 m / 11,80 m)
werden beantragt.
Bezüglich der Fensterteilungen wurde eine überarbeite Ansichtszeichnung vorgelegt.
Die Erschließung ist über die bestehenden Hausanschlüsse des Flst. 253 sicher gestellt. Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Im Bestand sind 2 Wohnungen vorhanden gewesen. Es werden 3 Wohneinheiten hergestellt. Die bestehenden gewerblichen Flächen ändern sich nur geringfügig und unwesentlich. Die Stellplatzmehrung für 1 Wohnung mit 1,5 Stellplätzen kann auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden. Der Antragsteller beantragt die Ablösung von 2 Kfz-Stellplätzen.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es innerhalb der Gestaltungssatzung der Stadt Volkach und im Ensemblebereich der Altstadt. Das Gebäude ist nicht als Einzeldenkmal eingetragen. Der städtebauliche Berater, Herr Schröder, stimmte der ursprünglich vorgelegten Planung nicht allumfassend zu. Zusammen mit der Bauherrschaft wurde eine Fassadenänderung ausgearbeitet. Die Planung wurde geändert vorgelegt. Auf diese Stellungnahmen des städtebaulichen Beraters, Schröder wird verwiesen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, hinsichtlich der Ausbildung des Dachgeschosses mit Dachgauben als 3. Vollgeschoss wird befürwortet.
Abweichungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung, hinsichtlich;
  • der Überschreitung der maximalen Gesamt-Gaubenbreite von 33% auf 37 % hinsichtlich der Gebäudebreite (4 x 1,10 = 4,40 m / 11,80 m)
werden befürwortet. Ansonsten ist die Gestaltungssatzung einzuhalten.
Der vorgelegte Entwurf der Ansichten mit den Fensterteilungen im Obergeschoss wird befürwortet und entspricht der Gestaltungssatzung. Auf die Fensterteilung im Erdgeschoss kann verzichtet werden, da es sich um ein neuzeitliches Gebäude handelt.

Begründung:
Das Gebäude bleibt optisch mit der Mauerfassade ein zweigeschossiges Gebäude. Das neuzeitliche Gebäude steht mit 2 Seiten an den Nachbargrenzen. Eine Belichtung ist deshalb nur 2-seitig von Osten und Norden geordnet möglich.

Die Erschließung ist über die bestehenden Hausanschlüsse des Flst. 253 sicher gestellt. Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Im Bestand sind 2 Wohnungen vorhanden gewesen. Es werden 3 Wohneinheiten hergestellt. Die bestehenden gewerblichen Flächen ändern sich nur geringfügig und unwesentlich. Die Stellplatzmehrung für 1 Wohnung mit 1,5 Stellplätzen kann auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden. Der Antragsteller beantragt die Ablösung von 2 Kfz-Stellplätzen. Der Ablösung von 2 Kfz-Stellplätzen wird zugestimmt.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 15.04.2019 ö 3
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4. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 15.04.2019 ö 4
Datenstand vom 26.05.2021 11:20 Uhr