Datum: 20.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
1.1 Bauvoranfrage: Fröhlich Clemens: Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle in 97332 Volkach, OT Escherndorf, Flst. 343/1
1.2 Bauvoranfrage: Dr. Josef Zimmermann: Bebauung des Grundstückes mit Grundstücksteilung in 97332 Volkach, Ratsherrstraße 1, Flst. 1100/66
2 Stellungnahme zu Bauanträgen
2.1 Bauantrag: Wolfahrt Norbert: Anbau an einer bestehenden Lagerhalle in 97332 Volkach, OT Astheim, Flst. 1639 und 1638/2
3 Bekanntgaben & Berichterstattungen
4 Wünsche & Anträge

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1. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 20.05.2019 ö 1
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1.1. Bauvoranfrage: Fröhlich Clemens: Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle in 97332 Volkach, OT Escherndorf, Flst. 343/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 20.05.2019 ö beschließend 1.1

Vorbericht

Fröhlich Clemens
Bauvoranfrage: Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle in 97332 Volkach, OT Escherndorf, Flst. 343/1
Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich von Escherndorf und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für den Wein,- Obstbau und Spargelbau“ eingetragen. Des Weiteren liegt es im Überschwemmungsbereich des Maines. Die Straßenerschließung ist über den Flurweg, Flst. 346 sichergestellt. Ein Anschluss an die Kanalisation und Wasserversorgung ist nicht sicher gestellt. Das Niederschlagswasser ist geordnet auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden. Vor der Einfahrt ist eine Stauraumtiefe von mindestens 3,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten.



 

Beschluss

Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich von Escherndorf und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für den Wein,- Obstbau und Spargelbau“ eingetragen. Des Weiteren liegt es im Überschwemmungsbereich des Maines. Die Straßenerschließung ist über den Flurweg, Flst. 346 sichergestellt. Ein Anschluss an die Kanalisation und Wasserversorgung ist nicht sicher gestellt. Das Niederschlagswasser ist geordnet auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden. Vor der Einfahrt ist eine Stauraumtiefe von mindestens 3,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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1.2. Bauvoranfrage: Dr. Josef Zimmermann: Bebauung des Grundstückes mit Grundstücksteilung in 97332 Volkach, Ratsherrstraße 1, Flst. 1100/66

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 20.05.2019 ö beschließend 1.2

Vorbericht

Dr. Josef Zimmermann:
Bauvoranfrage: Bebauung des Grundstückes mit Grundstücksteilung in 97332 Volkach, Ratsherrstraße 1, Flst. 1100/66
Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kirchberg“ in Volkach und ist dort als WA-Fläche eingetragen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind dort eingeschossige Gebäude mit Sattel- oder Walmdach, Dachneigung 30-40 Grad zulässig. Der Bauwerber möchte das Grundstück teilen und zwei Doppelhaushälften mit einer 2-geschossigen Bauweise (Erdgeschoss + Obergeschoss) mit Satteldach für den Dachausbau errichten.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Überschreitung der südwestlichen Baugrenze um ca. 3,00 m,
  • der Errichtung eines 2. Vollgeschosses als Obergeschoss

wird befürwortet, sofern die Grund- und Geschossflächenzahlen eingehalten werden und das Dachgeschoss rechnerisch kein 3. Vollgeschoss wird.

Begründung: Das Grundstück bildet mit der Straßeneck-Stellung den Übergang der unterschiedlichen Geschossigkeiten her. Ein 2-geschossiges Gebäude wirkt dort nicht störend.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kirchberg“ in Volkach und ist dort als WA-Fläche eingetragen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind dort eingeschossige Gebäude mit Sattel- oder Walmdach, Dachneigung 30-40 Grad zulässig. Der Bauwerber möchte das Grundstück teilen und zwei Doppelhaushälften mit einer 2-geschossigen Bauweise (Erdgeschoss + Obergeschoss) mit Satteldach für den Dachausbau errichten.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Überschreitung der südwestlichen Baugrenze um ca. 3,00 m,
  • der Errichtung eines 2.
  • Vollgeschosses als Obergeschoss

wird befürwortet, sofern die Grund- und Geschossflächenzahlen eingehalten werden und das Dachgeschoss rechnerisch kein 3. Vollgeschoss wird.

Begründung: Das Grundstück bildet mit der Straßeneck-Stellung den Übergang der unterschiedlichen Geschossigkeiten her. Ein 2-geschossiges Gebäude wirkt dort nicht störend.
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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2. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 20.05.2019 ö 2
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2.1. Bauantrag: Wolfahrt Norbert: Anbau an einer bestehenden Lagerhalle in 97332 Volkach, OT Astheim, Flst. 1639 und 1638/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 20.05.2019 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Wolfahrt Norbert
Bauantrag: Anbau an einer bestehenden Lagerhalle in 97332 Volkach, OT Astheim, Flst. 1639 und 1638/2

Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich von Astheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für den Wein,- Obstbau und Spargelbau“ eingetragen. Die Straßenerschließung ist über den Flurweg, Flst. 1742 sichergestellt. Ein Anschluss an die Kanalisation und Wasserversorgung ist nicht sicher gestellt. Das Niederschlagswasser ist geordnet auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Die Grundstücke sollten vermessungstechnisch verschmolzen werden, da grenzüberschreitend gebaut wird. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.

Beschluss

Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich von Astheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für den Wein,- Obstbau und Spargelbau“ eingetragen. Die Straßenerschließung ist über den Flurweg, Flst. 1742 sichergestellt. Ein Anschluss an die Kanalisation und Wasserversorgung ist nicht sicher gestellt. Das Niederschlagswasser ist geordnet auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Die Grundstücke sollten vermessungstechnisch verschmolzen werden, da grenzüberschreitend gebaut wird. Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 20.05.2019 ö 3
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4. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 20.05.2019 ö 4
Datenstand vom 26.05.2021 11:22 Uhr