Datum: 18.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Stellungnahme zu Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach)
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Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses
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18.11.2019
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ö
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1 |
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2. Stellungnahme zu Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach)
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Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses
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18.11.2019
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ö
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2 |
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2.1. Bauantrag: Müller, Markus; Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines besth. Wohnhauses mit Scheune in 97332 Volkach, Zehentgasse 2, Flst. 223, 227/1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Verwaltungsgemeinschaft Volkach)
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Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses
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18.11.2019
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ö
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beschließend
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2.1 |
Vorbericht
Müller, Markus
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Baugenehmigung: Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines best. Wohnhauses mit Scheune in 97332 Volkach, Zehentgasse 2, Flst. 223, 227/2
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Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt Das Gebäude steht unter Ensembleschutz. Das Hausrelief ist in der Denkmalliste eingetragen.
Der städtebauliche Berater, Schröder, wurde zur Ausarbeitung einer Stellungnahme gebeten. Auf diese Stellungnahme wird verwiesen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
- der Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 auf 1,0
wird beantragt.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
- der Ausbildung einer gebäudebreiten Loggia mit Dachterrasse im Obergeschoss (Hinterlieger-Bereich),
- der Herstellung eines gebäudebreiten Balkons im Dachgeschoss (Hinterlieger-Bereich),
- der Belichtung der Wohnräume durch eine verglaste Giebelfassade (Hinterlieger-Bereich),
- der waagerecht liegenden Gaube an der Nordseite als RWA, (nicht einsehbar),
- der 2 Werbeanlagen im Obergeschoss an der Fassade,
- Traufenausbildung ohne Gesimse (nur vorgehängte Dachrinne)
wird beantragt.
Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Es werden keine zusätzlichen Wohnungen gegenüber dem Bestand geschaffen. Es sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Beschluss
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt Das Gebäude steht unter Ensembleschutz. Das Hausrelief ist in der Denkmalliste eingetragen.
Auf diese Stellungnahme wird verwiesen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
- der Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 auf 1,0
wird befürwortet.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
- der Ausbildung einer gebäudebreiten Loggia mit Dachterrasse im Obergeschoss (Hinterlieger-Bereich),
- der Herstellung eines gebäudebreiten Balkons im Dachgeschoss (Hinterlieger-Bereich),
- der Belichtung der Wohnräume durch eine verglaste Giebelfassade (Hinterlieger-Bereich),
- der waagerecht liegenden Gaube an der Nordseite als RWA, (nicht einsehbar),
- der 2 Werbeanlagen im Obergeschoss an der Fassade,
- Traufenausbildung ohne Gesimse (nur vorgehängte Dachrinne)
wird befürwortet und ist städtebaulich vertretbar.
Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Es werden keine zusätzlichen Wohnungen gegenüber dem Bestand geschaffen. Es sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Baugenehmigung: Enßner, Christian; Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Verwaltungsgemeinschaft Volkach)
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Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses
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18.11.2019
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ö
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beschließend
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2.2 |
Vorbericht
Enßner Christian
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Baugenehmigung: Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309
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Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Auf die Stellungnahme des städtebaulichen Beraters, Schröder, wird verwiesen.
Fensterbreiten von Dachgauben dürfen nur 1 Sparrenfeld breit sein.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
- der Ausbildung eines Flachdaches im Hinterlieger Bereich für den Gebäudeanbau
wird beantragt.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
- der Ausbildung eines über-Eck Balkons bis an die Grundstücksgrenze im Obergeschoss,
- der Herstellung einer Dachterrasse im Dachgeschoss
- der Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss mit Dachflächenfenstern (Hinterlieger-Bereich)
wird beantragt.
Für die 2 Wohneinheiten im Bestand sind 3 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Diese gelten als nachgewiesen, wenn der baurechtliche Stellplatznachweis für ein Zweifamilienwohnhaus vorgelegt wird. Bisher wurde nur ein Nachweis vom Finanzamt und nicht nach dem Baurecht vorgelegt. Die endgültige Anzahl der Kfz-Stellplätze kann erst nach Prüfung des noch vorzulegenden Nachweises festgestellt werden.
Beschluss
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Der städtebauliche Berater, Schröder, wurde zur Ausarbeitung einer Stellungnahme gebeten. Auf diese Stellungnahme wird verwiesen.
Fensterbreiten von Dachgauben dürfen nur 1 Sparrenfeld breit sein. Die Belichtung von
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
- der Ausbildung eines Flachdaches im Hinterlieger Bereich für den Gebäudeanbau
wird befürwortet.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
- der Ausbildung eines über-Eck Balkons bis an die Grundstücksgrenze im Obergeschoss,
- der Herstellung einer Dachterrasse im Dachgeschoss
- der Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss mit Dachflächenfenstern (Hinterlieger-Bereich)
wird befürwortet.
Es wird empfohlen, die Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss-Hinterlieger-Bereich mit Dachgauben zu belichten.
Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Für die 2 Wohneinheiten im Bestand sind 3 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Diese gelten als nachgewiesen, wenn der baurechtliche Stellplatznachweis für ein Zweifamilienwohnhaus vorgelegt wird. Bisher wurde nur ein Nachweis vom Finanzamt (Steuerrecht) und nicht nach dem Baurecht vorgelegt. Die endgültige Anzahl der Kfz-Stellplätze kann erst nach Prüfung des noch vorzulegenden Nachweises festgestellt werden.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Einsprüche der Nachbarn durch das Landratsamt Kitzingen gewertet und geprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bekanntgaben & Berichterstattungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach)
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Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses
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18.11.2019
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4. Wünsche & Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach)
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Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses
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18.11.2019
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Datenstand vom 26.05.2021 11:30 Uhr