Datum: 16.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
1.1 Bauvoranfrage: Familie Warmuth; Abbruch eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten in 97332 Volkach, Prof.-Jäcklein-Str. 8, Flst. 2810
2 Stellungnahme zu Bauanträgen
2.1 Bauantrag: Enßner Christian; Umbau eines Einfamilienhausaes in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309
3 Bekanntgaben & Berichterstattungen
4 Wünsche & Anträge

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1. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 16.12.2019 ö 1
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1.1. Bauvoranfrage: Familie Warmuth; Abbruch eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten in 97332 Volkach, Prof.-Jäcklein-Str. 8, Flst. 2810

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Verwaltungsgemeinschaft Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 16.12.2019 ö beschließend 1.1

Vorbericht

Familie Warmuth
Bauvoranfrage: Abbruch eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten in 97332 Volkach, Prof.-Jäcklein-Str. 8, Flst. 2810
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht nicht unter Ensembleschutz.
Das Büro Schröder, Schweinfurt, wurde zur Ausarbeitung einer städtebaulichen Stellungnahme zur Gestaltungssatzung aufgefordert. Die Stellungnahme liegt noch nicht vor. Sie wird in der Sitzung vorgelegt.
Straßenseitig ist ein knapper Dachüberstand zu planen.
Die Dachneigung der Gauben muss min. ½ der Neigung des Hauptdaches aufweisen.
Fenster ab 80 cm Breite sind mit 2 Drehflügel auszubilden.
Außenliegende Rollläden sind nicht gestattet.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Ausbildung eines Flachdaches im Hinterlieger Bereich für die Nutzung als Dachterrasse wird beantragt.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung von 2 Balkonen im Obergeschoss und einer Dachterrasse im Dachgeschoss, statt nur einem Balkon je Gebäude mit min. 2,50 m Abstand zur Außenecke und max. 1/3 der Gebäudelänge.
  • der Herstellung eines Flachdach-Gebäudeteiles im Hinterlieger Bereich, statt Satteldachgebäude
  • der Ausbildung eines Kniestockes mit 1,00 m Höhe, statt maximal 30 cm
wird beantragt.

Für die 5 Wohneinheiten in der Planung werden 8 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück im Hinterhof nachgewiesen.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht nicht unter Ensembleschutz.
Auf die Stellungnahme des Büro Schröder, Schweinfurt, wird verwiesen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Ausbildung eines Flachdaches im Hinterlieger Bereich für die Nutzung als Dachterrasse wird befürwortet.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung von 2 Balkonen im Obergeschoss und einer Dachterrasse im Dachgeschoss, statt nur einem Balkon je Gebäude mit min. 2,50 m Abstand zur Außenecke und max. 1/3 der Gebäudelänge.
  • der Herstellung eines Flachdach-Gebäudeteiles im Hinterlieger Bereich, statt Satteldachgebäude
  • der Ausbildung eines Kniestockes mit 1,00 m Höhe, statt maximal 30 cm
wird befürwortet.
Straßenseitig ist ein knapper Dachüberstand zu planen.
Die Dachneigung der Gauben muss min. ½ der Neigung des Hauptdaches aufweisen.
Fenster ab 80 cm Breite sind mit 2 Drehflügel auszubilden.
Außenliegende Rollläden sind nicht gestattet.
Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Begründung: Die Befreiung und die Abweichungen können zugelassen werden, da sie den Hinterlieger Bereich betreffen und von der Straßenseite nicht einsehbar sind. Durch die Kniestockhöhe von 1,00 m werden die Traufhöhen der Nachbargebäude aufgenommen. Es entsteht ein städtebaulich harmonisches Bild.
Für die 5 Wohneinheiten in der Planung werden 8 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück im Hinterhof nachgewiesen.
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 16.12.2019 ö 2
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2.1. Bauantrag: Enßner Christian; Umbau eines Einfamilienhausaes in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 16.12.2019 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Enßner Christian
Bauantrag: Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 18.11.2019 bereits behandelt.
Der Nachweis, dass das Wohnhaus bisher bereits ein Zweifamilienwohnhaus im Sinne des Baurechts ist, konnte nicht geführt werden. Der Bauherr beantragt nun den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau. Er legt einen Kfz-Stellplatznachweis vor. Eine Wohneinheit gilt als Bestand. Für die zweite Wohneinheit sind 1,5 = 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Herr Enßner stellt den Antrag auf Ablöse der nicht auf dem Grundstück nachzuweisenden 2 Kfz-Stellplätze.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 18.11.2019 bereits behandelt.
Der Nachweis, dass das Wohnhaus bisher bereits ein Zweifamilienwohnhaus im Sinne des Baurechts ist, konnte nicht geführt werden. Der Bauherr beantragt nun den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau. Er legt einen Kfz-Stellplatznachweis vor. Eine Wohneinheit gilt als Bestand. Für die zweite Wohneinheit sind 1,5 = 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Herr Enßner stellt den Antrag auf Ablöse der nicht auf dem Grundstück nachzuweisenden 2 Kfz-Stellplätze.
Der Ablöse von 2 nicht auf dem Grundstück nachzuweisenden Kfz-Stellplätzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 16.12.2019 ö 3
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4. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 16.12.2019 ö 4
Datenstand vom 26.05.2021 11:32 Uhr