Datum: 02.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schelfenhaus, Festsaal
Gremium: Ferienausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag: Dillinger Franziskanerinnen Provinzialat Bamberg; Erweiterung Haus Franziskus der Mädchen-Realschule Volkach in 97332 Volkach, Klostergasse 1, Flst. 44
2 Bauantrag: Zjaba Mirko und Anna; Neubau eines Einfamilienhauses mit 3 PKW-Stellplätzen in 97332 Volkach, OT Gaibach, Bleichwasen 22, Flst. 243/7, 243/6
3 Baugenehmigung: Römmert Wein- und Ferienland GmbH; Neubau von Ferienwohnungen und Nutzungsänderung des Bestandes in 97332 Volkach, Weinstr. 21, Flst. 322
4 Finanzplan, Stellenplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Volkach für das Haushaltsjahr 2020
5 Bekanntgaben & Berichterstattungen
6 Wünsche & Anträge
7 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

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1. Bauantrag: Dillinger Franziskanerinnen Provinzialat Bamberg; Erweiterung Haus Franziskus der Mädchen-Realschule Volkach in 97332 Volkach, Klostergasse 1, Flst. 44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö beschließend 1

Vorbericht

Dillinger Franziskanerinnen Provinzialat Bamberg
Bauantrag: Erweiterung Haus Franziskus der Mädchen-Realschule Volkach in 97332 Volkach, Klostergasse 1, Flst. 44

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ und im Bereich der Gestaltungssatzung der Altstadt. Das Grundstück liegt im Ensemblebereich. Der Gebäudekomplex „Haus Franziskus“ ist als Einzeldenkmal eingetragen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich.
  • der Ausbildung eines Flachdaches statt eines Satteldaches mit mindestens 45 Grad Dachneigung,
  • der Bebauung eines Bereiches, der für die weitere Bebauung frei zu halten ist, entspricht auch der Baugrenzenüberschreitung,
wird beantragt.

Eine Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung hinsichtlich:
  • 4.3: der Ausbildung eines Flachdaches mit Foliendach statt eines steilen Daches mit mindestens 45 Grad Dachneigung und roten Tonziegeln,
  • 4.4: der Ausführung der Fassade mit hellen, gewellten Keramikplatten statt einer Putzfassade,
  • 4.5: der Ausbildung von schlanken hohen Metallfenstern statt Fenstern aus handwerklichen Konstruktionen (Holzfenstern) mit einem Maßverhältnis von 2:3 – 1:2,
wird beantragt.

Auf die Stellungnahmen des städtebaulichen Beraters, Dag Schröder und dem Aktenvermerk des Architekturbüro Göger, wird verwiesen.

Für das Bauvorhaben sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Die Farbgestaltung der Fassade (Fensterfarbe, Fassade, Fensterbrüstungen) ist vor Baubeginn mit der Stadt und dem Landratsamt abzustimmen.

Beschluss

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich.
  • der Ausbildung eines Flachdaches statt eines Satteldaches mit mindestens 45 Grad Dachneigung,
  • der Bebauung eines Bereiches, der für die weitere Bebauung frei zu halten ist, entspricht auch der Baugrenzenüberschreitung,
wird befürwortet.

Eine Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung hinsichtlich:
  • 4.3: der Ausbildung eines Flachdaches mit Foliendach statt eines steilen Daches mit mindestens 45 Grad Dachneigung und roten Tonziegeln,
  • 4.4: der Ausführung der Fassade mit hellen, gewellten Keramikplatten statt einer Putzfassade,
  • 4.5: der Ausbildung von schlanken hohen Metallfenstern statt Fenstern aus handwerklichen Konstruktionen (Holzfenstern) mit einem Maßverhältnis von 2:3 – 1:2,
wird befürwortet.

Auf die Stellungnahmen des städtebaulichen Beraters, Dag Schröder und dem Aktenvermerk des Architekturbüro Göger, wird verwiesen.

Für das Bauvorhaben sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Die Farbgestaltung der Fassade (Fensterfarbe, Fassade, Fensterbrüstungen) ist vor Baubeginn mit der Stadt und dem Landratsamt abzustimmen.
Dem B auantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Zjaba Mirko und Anna; Neubau eines Einfamilienhauses mit 3 PKW-Stellplätzen in 97332 Volkach, OT Gaibach, Bleichwasen 22, Flst. 243/7, 243/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö beschließend 2

Vorbericht

Zjaba Mirko und Anna
Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit 3 PKW-Stellplätzen in 97332 Volkach, OT Gaibach, Bleichwasen 22, Flst. 243/7, 243/6

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Gaibach“ in Gaibach und ist dort als MD-Gebiet eingetragen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Ausbildung eines Pultdaches mit 6 Grad Neigung statt eines Sattel- oder Walmdaches mit 36-45 Grad die (Wandhöhe von maximal 6,00 m an der Traufseite wird eingehalten
  • der Ausbildung eines Flachdaches als Dachterrasse,
  • Änderung der Dacheindeckungsfarbe von naturrot in anthrazit,
wird beantragt.
Befreiungen für die Ausbildung eines Pultdaches wurden bisher noch nicht erteilt. Es wurde eine Befreiung für ein versetztes Pultdaches und für graue eine Dacheindeckung bereits befürwortet.
Für das Bauvorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Es werden 3 Kfz-Stellplätze geplant.

Beschluss

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Ausbildung eines Pultdaches mit 6 Grad Neigung statt eines Sattel- oder Walmdaches mit 36-45 Grad (die Wandhöhe von maximal 6,00 m an der Traufseite wird eingehalten.)
  • der Ausbildung eines Flachdaches als Dachterrasse,
  • Änderung der Dacheindeckungsfarbe von naturrot in anthrazit,
wird befürwortet.
Begründung: Eine Befreiung für die Ausbildung eines versetzten  Pultdaches und für eine graue Dacheindeckung wurden bereits befürwortet.
Für das Bauvorhaben sind mindestens 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Baugenehmigung: Römmert Wein- und Ferienland GmbH; Neubau von Ferienwohnungen und Nutzungsänderung des Bestandes in 97332 Volkach, Weinstr. 21, Flst. 322

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö beschließend 3

Vorbericht

Römmert Wein- und Ferienland GmbH
Baugenehmigung: Neubau von Ferienwohnungen und Nutzungsänderung des Bestandes in 97332 Volkach, Weinstraße 21, Flst. 322

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ und im Bereich der Gestaltungssatzung der Altstadt. Das Grundstück liegt auch im Ensemblebereich der Altstadt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl von maximal 0,8 auf 0,97 wird beantragt.
Eine Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung hinsichtlich 4.3-A, Ausbildung von Dachterrassen auf der Nordseite als Flachdach im Hinterlieger-Bereich wird beantragt.
Auf die Stellungnahme des städtebaulichen Beraters, Dag Schröder wird verwiesen.
4.3-E: Die Anzahl der Dachgauben ist möglichst gering zu halten. Um die Dachflächen möglichst freizuhalten, ist ein zum Ausbau zugelassenes Dach von den Giebelseiten her zu belichten. Der Antragsteller plant die Errichtung von mehreren Dachgauben zur Belichtung von nichtausgebautem Dachraum.
Für das beantragte Bauvorhaben sind 9 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Als Bestand für das Anwesen werden 5 Kfz-Stellplätze anerkannt. Es werden mit der Umplanung 14 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt. 12 Kfz-Stellplätze werden im Stellplatznachweis dargestellt. 2 Kfz-Stellplätze werden im Stellplatz-Nachtrag nachgewiesen.

Beschluss 1

Herr Flammersberger beantragt, keine Gauben zuzulassen, da der Dachraum nicht ausgebaut wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 2

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl von maximal 0,8 auf 0,97 ist unter Anrechnung der Freiflächen nicht notwendig. Die GRZ wird nicht überschritten.
Eine Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung hinsichtlich 4.3-A, Ausbildung von Dachterrassen auf der Nordseite als Flachdach im Hinterlieger-Bereich wird befürwortet.
Auf die Stellungnahme des städtebaulichen Beraters, Dag Schröder wird verwiesen. Die Gestaltungssatzung ist ansonsten einzuhalten.
4.3-Dachgauben werden nicht erlaubt.  
Für das beantragte Bauvorhaben sind 9 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Als Bestand für das Anwesen werden 5 Kfz-Stellplätze anerkannt. Es werden mit der Umplanung 14 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt. 12 Kfz-Stellplätze werden im 1. Stellplatznachweis dargestellt. 2 Kfz-Stellplätze werden im Stellplatz-Nachtrag nachgewiesen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Finanzplan, Stellenplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Volkach für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö beschließend 4

Vorbericht

Der Finanzplan wurde gem. Art. 70 Abs. 5 GO und § 24 KommHV der voraussichtlichen Entwicklung angepasst, für den Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben und dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Als Ausgangswerte wurden die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen übernommen.
Im Stellenplan nach § 6 KommHV sind 1 Beamtenstelle, 61,1 tariflich Beschäftigte und 1 Nachwuchs-kraft ausgewiesen.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die Zahlen der im Vorjahreshaushalt beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt und entsprechend der letzten Rechnungsergebnisse und der bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres fortgeschrieben.
Der zur Beratung vorliegende Arbeitshaushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. 
Das Gesamtvolumen beträgt 23.208.711 €.
Der Verwaltungshaushalt umfasst 17.854.611 €, der Vermögenshaushalt 5.354.100 €.
Zum Ausgleich des Haushaltes 2020 ist keine Kreditaufnahme erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird vorsorglich auf 2.900.000 € festgesetzt.
Nähere Einzelheiten sind dem Vorbericht und den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Nach Bekanntgabe des Vorberichts und Beratung der Haushaltsansätze wird vorgeschlagen, dem Finanzplan, dem Stellenplan und der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Beschluss

Der Vorbericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Finanzplan für den Zeitraum bis 2023 wird anerkannt.
Im Stellenplan werden 1 Beamtenstelle, 61,1 tariflich Beschäftigte und 1 Nachwuchskraft ausgewiesen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird in den Einnahmen und Ausgaben
a) im Verwaltungshaushalt auf 
b) im Vermögenshaushalt auf 
    festgesetzt.
17.854.611 €
5.354.100 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
Die Steuersätze (Hebesätze) werden unverändert wie folgt festgesetzt:

-        Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
350 v.H.
-        Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)
395 v.H.
-        Gewerbesteuer
380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.900.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö 5

Vorbericht

Keine Bekanntgaben

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6. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö 6

Vorbericht

Keine Wüns che und Anträge

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7. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö 7

Vorbericht

Keine Bürgerfragen

Datenstand vom 23.04.2020 06:39 Uhr