Datum: 22.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
2 Entlastungsparkplatz Altstadt Volkach in der Richard-Haupt-Straße/Ecke Spitalstraße - hier: Vorstellung und Anerkennung der Planung
3 Innenstadt Volkach - Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches
4 Freibad Volkach - Vorübergehende Nutzung als Parkanlage
5 Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlage -Freibad-
6 Vorlage der Jahresrechnung mit Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts 2019
7 Bekanntgaben & Berichterstattungen
7.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
7.2 weitere Bekanntgaben
7.2.1 Hygienekonzept - Öffnung Hallenbad
7.2.2 Ortseingang Gaibach - Entwässerung Flurweg/Radweg
8 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 1

Vorbericht

Herr Norbert Then, Rimbach, bittet um Sanierung der Marter an der Alten Lülsfelder Straße, am Spielplatz. Der Sockel ist noch in Ordnung, der Bildstock muss saniert werden.

Div. Bürgerfragen bezüglich des Sachstand Freibad und Kreisverkehr.

Herr Robert Amling, Obervolkach bitte um Einstellung der aktuellen Haushaltssatzung auf der Homepage der Stadt Volkach und erkundigt sich nach dem Sachstand Baugebiet Obervolkach.

Herr Thomas Bachus-Bohaczek bittet um Versetzung einer Figur zur Verkehrsberuhigung in der Altstadt. Nach Möglichkeit sollen diese zur besseren Sichtbarkeit für Autofahrer in die Fahrbahnmitte verlegt werden. Außerdem ist zu prüfen, ob die Schilder auch in Escherndorf oder Köhler aufgestellt werden können, da hier eine gastronomische Bewirtung über die Straße stattfindet.

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2. Entlastungsparkplatz Altstadt Volkach in der Richard-Haupt-Straße/Ecke Spitalstraße - hier: Vorstellung und Anerkennung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 2

Vorbericht

Die Stadt Volkach konnte im Rahmen einer Vorkaufsrechtsausübung das Grundstück in der Richard-Haupt-Straße 1 erwerben um die Ziele des Integrierten Städtebaulichen Ent-wicklungskonzepts –ISEK- umzusetzen. Mit dem Abbruch des Wohnhauses wird ein städtebaulicher Mangel beseitigt, der Grüngürtel an der ehem. Stadtmauer wieder ablesbar gemacht, die Aufenthaltsqualität in der Altstadt erhöht und Parkraum für den ruhenden Verkehr am Stadtrand zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme ist im städtebaulichen Jahresantrag für 2020 angemeldet.
Die Verwaltung hat den städtebaulichen Berater, Architekt Dag Schröder, Schweinfurt, mit den Planungsleistungen beauftragt. Er stellt mögliche Varianten in der Sitzung vor.
Es wird um Entscheidung und um Anerkennung einer der vorgestellten Varianten gebeten.

Beschluss

Der Stadtrat Volkach stimmt der Planung zu. Es sollen sechs Stellplätze und mobile Fahrradständer errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Innenstadt Volkach - Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 3

Vorbericht

Aufgrund der Corona-Pandemie verbringen viele ihren Urlaub in Deutschland, bzw. verbleiben daheim. Die Volkacher Innenstadt wird daher in der Sommersaison von sehr vielen Einheimischen und Gästen besucht. Deshalb soll auf Wunsch des Stadtrates der verkehrsberuhigte Bereich in der Hauptstraße weiterentwickelt werden (zunächst ab Beginn der Sommerferien für die Saison 01.08. – 31.10.2020).
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Kitzingen folgendes mögliches Konzept besprochen:
  • Temporäres Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen VZ 250 „Durchfahrt verboten“) ab Samstag, 14 Uhr bis Sonntag 24 Uhr sowie an Feiertagen
  • Zusatzschild „Anlieger frei“
(damit ist die Zufahrt für Bewohner und Übernachtungsgäste sowie zum Beispiel zu Bäckereien, Cafés, gastronomischen Betrieben, Pizzerien, Dönerläden, Weingütern etc. jederzeit möglich)
  • Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“

  • Anbringung des VZ 250 („Durchfahrt verboten“) an den Einfahrtsstraßen Oberes Tor, Zeilitzheimer Tor, Weinstraße, Spitalstraße
(Anmerkung: derzeit entbehrlich in der Josef-Wächter-Straße aufgrund der Baustellensperrung)
  • Aufstellen von Bauschranken mit Beleuchtung an den momentanen Haupteinfahrtsstraßen am Oberen Tor und an der Weinstraße zur zusätzlichen optischen Wahrnehmung (temporär für einige Wochen)
  • Ggf. Anbringung von Hinweisschildern bereits am außerörtlichen Parkleitsystem
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit, z. B.
- Bekanntmachung im Volkacher Kurier und den Medien (Zeitung, soz. Medien, etc.)
- Flyer für Gastronomie und Hotelbetriebe sowie Ferienwohnungen
Die Kosten betragen ca. 10.000 bis 15.000 Euro (Schilder, Flyer, etc.).
Der Stadtrat Volkach wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

Beschluss

Der Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches gem. o. a. Vorgehensweise für die Saison 2020 (spätestens 01.08. – 31.10.2020) wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zugestimmt:
Vor Einführung ist eine Infoveranstaltung mit den Geschäftstreibenden (Winzer, Einzelhändler, Gastronomen, Hoteliers, etc.) und interessierten Anliegern durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Einsparung der Kosten zu prüfen (Notwendigkeit von Flyern, Verminderung Schilderanzahl). Außerdem ist zu evaluieren, ob das Verkehrszeichen „Fahrradfahrer frei“ nötig ist, oder auch Radfahrer absteigen müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Freibad Volkach - Vorübergehende Nutzung als Parkanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 4

Vorbericht

Bis zur möglichen Sanierung des Freibades Volkach ist geplant, die Liegewiese als öffentliche Parkanlage zu nutzen.
Folgendes Konzept wird hierzu vorgeschlagen:
  1. Erlass einer Satzung zur Nutzung als Parkanlage
  2. „Schilderkonzept“/Öffentlichkeitsarbeit
  3. Öffnungszeiten von 10 bis 22 Uhr
  4. Zugang über den seitlichen Eingang (sog. „Bauhoftor“, am Freibad-Parkplatz, Nähe öff. WC: ebenerdig, fahrradfreundlich, kein Drehkreuz, breiter Zugang)
  5. Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Freibadgelände
  6. Anleinpflicht für Hunde
  7. Aufstellung eines Spenders für Hundekotbeutel
  8. Aufstellung von Abfallbehältern im Ein- bzw. Ausgangsbereich
  9. Verpachtung an einen Betreiber mit folgenden Auflagen:
  • Vorlage eines Hygienekonzepts (Corona)
  • Nutzung einer Teilfläche als Wirtsgarten
  • Ausschank in Gläsern nur im Bereich des Wirtsgartens (Vermeidung von Glasbruch auf der Wiese)
  • To Go-Getränke auf der Liegewiese nur in Flaschen/Bechern
  • Ggf. Übernahme des Schließdienstes
  • Reinhaltung der Liegewiese
  • Entleeren der Abfallbehälter

Die Bewerbung für die Bewirtschaftung wurde öffentlich ausgeschrieben. Über die eingegangenen Anträge ist im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten / beschließen (Vertragsangelegenheiten). 
Eine Entscheidung zur Nutzung der Toiletten im Freibad (Kioskbereich) ist abhängig vom Bewirtschaftungskonzept über Kiosk oder Food Truck o.ä.  

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Nutzung der Freibad-Liegewiese als Parkanlage bis zum Beginn der Sanierung zu.

Zu prüfen sind die Öffnungszeiten, ggf. sollte eine Anpassung an die Tageslänge (Helligkeit, keine Beleuchtung, Haftungsrisiko) erfolgen und das Mitführen von Hunden ist zu untersagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlage -Freibad-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 5

Vorbericht

Wenn das Gelände des Freibades als öffentliche Grünanlage genutzt werden soll, sollte eine Benutzungssatzung erlassen werden. In der Satzung sind konkrete Regelungen zum Verhalten beschrieben (vgl. andere Grünanlagen)

Beschluss 1

In § 3 Abs. 2 Nr. 8 ist der Wortlaut: „das Mitführen von Tieren aller Art außer Hunde an einer kurzen Leine (max. 1,5 m)“ durch „das Mitführen von Tieren aller Art“ zu ersetzen, d. h. es sollen keine Hunde zugelassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 2

§ 3 Abs. 2 Nr. 4 „mit harten Bällen (Lederbällen) zu spielen“ ist ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Volkach erlässt folgende Satzung:

Satzung Benutzung Erholungsgebiet „Freibad Volkach – Grünanlage“    

Satzung

über die Benutzung des Erholungsgebietes

„Freibad Volkach – Grünanlage“





Inhaltsverzeichnis

                       §  1        Gegenstand der Satzung
                       §  2        Betretungs- und Benutzungsvorbehalte
                       §  3        Sonderregelungen, Sondergenehmigungen
Verhalten im Erholungsgebiet
§  4        Benutzungssperre
§  5        Haftung
§  6        Anordnungen
§  7        Beseitigungspflicht und Ersatzvornahme
§  8        Ordnungswidrigkeiten
§  9        Inkrafttreten







- 1 -
Satzung

über die Benutzung des Erholungsgebietes „Freibad Volkach – Grünanlage“

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl 1998 S. 796), erlässt die Stadt Volkach folgende Satzung:

§ 1
Gegenstand der Satzung

  1. Das Erholungsgebiet „Freibad Volkach – Grünanlage“ ist eine Einrichtung der Stadt Volkach. Es wird der Öffentlichkeit zur allgemeinen unentgeltlichen Benutzung für Erholungszwecke nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

  1. Das Erholungsgebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 2100 Gemarkung Volkach.

  1. Die Begrenzung des Erholungsgebietes ist aus dem in der Anlage beigefügten Plan
    (M 1:5000, stark umrandete Grundstücke) ersichtlich.
    Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2
Betretungs- und Benutzungsvorbehalte

  1. Personen, durch die eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Allgemeinheit sowie der Benutzung des Erholungsgebietes im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 gegeben oder zu erwarten ist, ist der Besuch des Erholungsgebietes untersagt.

  1. Kindern unter 6 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung von Personen über 16 Jahren gestattet.

§ 3
Sonderregelungen, Sondergenehmigungen,
Verhalten im Erholungsgebiet

  1. Innerhalb des Erholungsgebietes ist alles zu vermeiden, was die Sicherheit, Ordnung, Sittlichkeit, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder gefährdet.

  1. Innerhalb des Erholungsgebietes ist es, soweit nicht durch die Gemeinde Sondergenehmigungen erteilt werden, insbesondere untersagt:

  1. Kraftfahrzeuge (PKW, Motorräder, Mopeds, Mofas u.ä.; (ausgenommen hiervon sind Rollstühle, Krankenfahrstühle) zu benutzen. Fahrräder müssen geschoben werden.

  1. ganzjährig zu reiten bzw. Pferde zu führen;

  1. die Grünanlagen und die Anlageneinrichtungen (WC-Anlagen, Bänke, Hinweistafeln, usw.) zu verunreinigen, zu beschädigen, zu entfernen oder sonst zu verändern;

  1. andere Besucher, insbesondere durch Geräte zum Abspielen von Tonträgern aller Art oder durch sonstigen Lärm zu belästigen;

  1. offene Feuerstellen zu errichten, einschließlich der Benutzung von Grillgeräten

  1. zu nächtigen, zu zelten und Wohnwagen aufzustellen;

  1. das Mitführen von Tieren aller Art

  1. Tiere zu weiden;

  1. Waren, außer in der genehmigten Gastronomie, aller Art, einschl. Speisen oder Getränke zu verkaufen, gewerbliche Leistungen anzubieten, Bestellungen aufzunehmen oder Vergnügungen zu veranstalten;

  1. den Beckenbereich zu betreten

  1. außerhalb der genehmigten Gastronomie Gläser zu verwenden

  1. Absatz 2 Nr. 1 gilt nicht für Fahrzeuge der Polizei oder der Rettungsdienste.

  1. Sondergenehmigungen nach Abs. 2 dürfen nur für Vorhaben erteilt werden, die der in § 1 Abs. 1 Satz 2 dieser Satzung genannten Benutzung des Erholungsgebietes für Erholungszwecke nicht zuwiderlaufen. Sondergenehmigungen können auch unter Auflagen erteilt werden. Die Sondergenehmigung bedarf der Schriftform; sie ist jederzeit mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.


§ 4
Benutzungssperre

  1. Das Erholungsgebiet und seine Einrichtungen können ganz oder teilweise während bestimmter Zeiten für die allgemeine Benutzung gesperrt werden; in diesen Fällen ist eine Benutzung nach Maßgabe der Sperre untersagt.

  1. Nicht für die Benutzung zugelassen sind Flächen, auf denen Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden.

§ 5
Haftung

  1. Die Benutzung des Erholungsgebietes erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr. Für Schäden aller Art haftet die Stadt Volkach nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Für Garderobe, Wertsachen oder sonstige Gegenstände wird jegliche Haftung durch die Stadt ausgeschlossen.

§ 6
Anordnungen

  1. Den zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Erholungsgebiet ergehenden Anordnungen des von der Stadt Volkach beauftragten Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.

  1. Das Aufsichtspersonal kann Personen, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften dieser Verordnung verstoßen, vom Erholungsgebiet verweisen.

§ 7
Beseitigungspflicht und Ersatzvornahme

  1. Wer durch Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung einen ordnungswidrigen Zustand herbeiführt, hat diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

  1. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann die Stadt den Zustand nach einer Androhung und nach dem fruchtlosen Ablauf der dabei gesetzten Frist an seiner Stelle und auf seine Kosten beseitigen; einer vorherigen Androhung oder einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht sofort erreichbar ist, bei Gefahr im Verzuge oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im öffentlichen Interesse dringend geboten ist.

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

  1. Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geldbuße bis zu 2500,00 Euro belegt werden, wer

  1. das Erholungsgebiet entgegen § 2 Abs. 1 und 3 benutzt,

  1. gegen die Verhaltensregeln bzw. Verbote des § 3 Abs. 2 Ziffer 1 bis 12 verstößt oder einer nach § 3 Abs. 4 Satz 2 gesetzten Auflage zuwiderhandelt,

  1. das Erholungsgebiet trotz einer Sperre nach § 4 Abs. 1 benutzt,

  1. den Anordnungen des Aufsichtspersonals nach § 6 nicht Folge leistet.

§ 9
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Volkach, Datum



Bäuerlein
1. Bürgermeister                                                Bekanntmachung :  Datum
                                                               Inkrafttreten:           Datum


- 5 -



Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vorlage der Jahresrechnung mit Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö beschließend 6

Vorbericht

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft gem. § 77 KommHV nachzuweisen. Die Jahres-
rechnung die hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben wird, schließt mit folgenden Ergebnissen ab und
ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung (erneut) vorzulegen.










Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro
Soll-Einnahmen
19.997.434,00
4.261.729,12
24.259.163,12
Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00
0,00
0,00
Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00
21.000,00
21.000,00
Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
-372,03
0,00
-372,03
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
19.997.806,03
4.240.729,12
24.238.535,15








Soll-Ausgaben
19.997.791,03
6.373.235,09
26.371.026,12
Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00
0,00
0,00
Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00
2.132.505,97
2.132.505,97
Abgang alter Kassenausgabereste (-)
-15,00
0,00
-15,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
19.997.806,03
4.240.729,12
24.238.535,15








Etwaiger Unterschied/Sollfehlbetrag
 
0,00
0,00
0,00
darin sind enthalten







Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz
Zuführung zum Vermögenshaushalt
3.265.631,79 €
2.377.000,00 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
0,00 €
860.000,00 €
Zuführung an die Allgemeine Rücklage
4.816.497,75 €
0,00 €








Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Verwahrgelder
123.182,35
Unerledigte Vorschüsse
-2.000,00
Stand d. Vermögens u.d. Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres
Rücklagen (Allgemeine und Sonderrücklage)
1.081.981,36 €
5.898.479,11 €
Schulden
1.904.001,80 €
3.467.915,91 €
Vermögen (Ende-HHJ ohne Kanal/Kläranlage)
11.274.275,44 €
11.404.725,85 €
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.


Beschluss

Die Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht mit dem Stand der Rücklagen, der Schulden und des Vermögens sowie die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben wurden zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung (erneut) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 7
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7.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 7.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 25. Mai 2020 bekannt.

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7.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 7.2
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7.2.1. Hygienekonzept - Öffnung Hallenbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö vorberatend 7.2.1

Vorbericht

Der Bürgermeister informiert über ein mögliches Hygienekonzept zur Öffnung des Hallenbades und dessen Rahmenbedingungen.

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7.2.2. Ortseingang Gaibach - Entwässerung Flurweg/Radweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö vorberatend 7.2.2

Vorbericht

Der Bürgermeister informiert über die Entwässerung des Flurweges/Radweges am Ortseingang des Stadtteils Gaibach. Die Entwässerung wird baldmöglichst baulich verbessert.

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8. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 8

Vorbericht

Herr Jochen Flammersberger bittet um Rückversetzung des Briefkastens in Astheim vor das Anwesen „Straßburger“. Wegen einer geplanten Gerüststellung bleibt der Briefkasten bis auf Weiteres am neuen Standort. Außerdem sind die Schlaglöcher an der Mainlände auf der Astheimer Seite auszubessern.
Die CSU-Fraktion stellt einen Antrag auf Prüfung zur Einrichtung eines Häckselplatzes für Baum- und Heckenschnitt in Volkach oder einem der Stadtteile, ggf. ist auch zu prüfen ob durch eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Nordheim a. Main oder Sommerach ein Häckselplatz errichtet werden kann.
Das Gremium erkundigt sich nach div. Sachständen (Abriss altes Feuerwehrhaus, Volkach; Mainlände; Ferienbetreuung, etc.)
Herr Moritz Hornung bittet um Prüfung, ob von Seiten der Stadt Volkach ein eigener Facebook-Account betrieben werden kann.
Herr Mathias Krönert schildert ein Problem an der Eisdiele am Unteren Tor. Die Besucher stellen ihre Fahrräder in die Grabengasse, sodass die Bewohner nicht mehr einfahren können.
Herr Simon Rinke bittet um Anbringung von Verkehrsspiegeln an den Ecken Friedenstraße/Prof.-Jäcklein-Straße und Ringstraße/Eichfelder Straße.

Datenstand vom 02.06.2021 08:18 Uhr