Datum: 26.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
2 Antrag auf Pilotförderung Weinbergsbewässerung
3 Zweite Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordheim für das Sondergebiet "Kindergarten, Feuerwehr und Bauhof" - Stellungnahme als Nachbargemeinde
4 Innenstadt Volkach - Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches; Verlängerung des Zeitraumes bis 31.03.2021
5 Zweckvereinbarung Verkehrsüberwachung
6 Finanzplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Bürgerspitalstiftung Volkach für das Haushaltsjahr 2021
7 Bekanntgaben & Berichterstattungen
7.1 weitere Bekanntgaben
8 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö 1

Vorbericht

Keine Bürgerfragen

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2. Antrag auf Pilotförderung Weinbergsbewässerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö 2

Vorbericht

Der Stadtrat hat am 23.05.2017 vereinbart, Förderanträge zur Erstellung von Machbarkeitsstudien zur Bewässerung von Sonderkulturen (vorwiegend Weinbau) in zu Auftrag geben, wenn die Finanzierung gesichert und die Beteiligung der Grundstückseigentümer eingegangen ist.
Am 12.11.2018 wurde ergänzend beschlossen, diese Studien mit 10 % zu fördern, da die neuen Bewässerungstechniken boden-, umwelt- und ressourcenschonend sind und somit auch die Allgemeinheit einen Vorteil hiervon hat. Die Ergebnisse sollten planmäßig bis Ende 2021 vorliegen.
Für den Bereich „Astheim/Escherndorf/Köhler“ und „Volkach/Fahr“ ist die Finanzierung sichergestellt und es liegen nun erste Konzepte vor. Für den Bereich „Obervolkach/Gaibach“ ist bisher noch nicht der Eigenanteil der Grundstückseigentümer vollständig eingegangen. Daher ist hier noch kein Auftrag erfolgt.
Die ersten Ergebnisse aus den beiden o. a. Studien werden in der Sitzung als Zwischenbericht vorgestellt.
Der Freistaat fördert nunmehr in einem kurzfristig initiierten Pilotprojekt drei Bewässerungsprojekte in ganz Bayern. Hierfür ist bis 14.12.2020 ad hoc ein Antrag einzureichen (siehe beil. Schreiben).
Die beiden Studien wären auch bis 14.12. erfreulicherweise „antragsreif“. Die beauftragten Büros arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die Konzepte rechtzeitig fertigzustellen.
In einer Besprechung mit den Winzervertretern wurde der dringende Wunsch geäußert, sich hier für ein Pilotprojekt zu bewerben, um zumindest die Chance für eine Auswahl zu bekommen.
Der Antrag kann nur von öffentlichen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Zweckverbände) oder von Wasser- und Bodenverbänden gestellt werden. Da nur für die Gemeinden Escherndorf und Köhler ein Wasser- und Bodenverband existiert, haben die Winzer gebeten, dass die Stadt den Antrag für die beiden Projektgebiete stellt, um die kurze Frist nicht zu versäumen.
Der Antrag kann nur für die Bereiche Astheim/Escherndorf/Köhler und Volkach/Fahr gestellt werden. Für die anderen Bereiche liegt noch kein Konzept vor, da der Auftrag wegen fehlender Beteiligung der Winzer noch nicht erteilt wurde, s.o.
Falls Volkach als Pilotprojekt ausgewählt wird, ist der eigentliche Zuwendungsantrag mit umfangreichen Unterlagen und Planungen zu stellen. Die Finanzierung (Land, Grundstückseigentümer, ggf. Stadt) wird dann i. R. der Vorbereitung des Zuwendungsantrages geklärt.

Nach der Pilotphase entscheidet der Freistaat, ob und wie die Förderung von Bewässerungsinfrastrukturen generell fortgesetzt wird.

Beschluss

Die Stadt bewirbt sich mit den o.g. Teilbereichen um die Pilotförderung von Investitionsmaßnahmen für Bewässerungsinfrastruktur.

Über eine eventuelle finanzielle Beteiligung der Stadt wird gesondert entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Zweite Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordheim für das Sondergebiet "Kindergarten, Feuerwehr und Bauhof" - Stellungnahme als Nachbargemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö 3

Vorbericht

Zweite Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordheim für das Sondergebiet "Kindergarten, Feuerwehr und Bauhof".
Die Gemeinde Nordheim plant die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes. Sie bezieht sich auf das Sondergebiet für den Bereich des Kindergarten-Neubaus sowie die Gemeindebedarfsflächen für zukünftige Planungen wie Feuerwehr und Bauhof. Der Umgriff ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Stadt Volkach ist als Nachbargemeinde zur Stellungnahme aufgefordert.

Beschluss

Die Stadt Volkach erhebt keine Bedenken gegen die Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Innenstadt Volkach - Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches; Verlängerung des Zeitraumes bis 31.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö 4

Vorbericht

Mit Beschluss vom 22.06.2020 wurde ein Konzept zum verkehrsberuhigten Bereich (am Wochenende / Feiertag: „Anlieger frei“) beschlossen, welches aus mehreren Punkten besteht. Dieses gilt zunächst für die Saison 2020 (01.08. -31.10.2020).
Der Autoverkehr ist am Wochenende signifikant weniger geworden. So konnten als „Nebeneffekt“ die Fußgänger und Radfahrer leichter die geforderten größeren „Corona“-Abstände einhalten und die Verkehrsflächen besser nutzen, da erheblich weniger PKWs auf der gleichen Fläche unterwegs waren.
Auf Grund der derzeitigen Corona-Situation mit Einhaltung von gesetzlichen Abstands-Vorschriften ist eine Verbesserung / Veränderung der Situation im Herbst / Winter 2020/2021 leider nicht in Sicht.
Es wird deshalb vorgeschlagen diese Regelung zunächst bis zum 31.03.2021 weiter zu führen, um die Abstände Corona-bedingt besser einhalten zu können.
Gleichzeitig sollen die Beteiligten, Verbände und Behörden in den nächsten Monaten mit einbezogen werden, damit diese Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Saison 2021 berücksichtigt werden können.

Beschluss

Die o. g. Regelungen und die Beschlusslage vom 22.06.2020 werden bis zum 31.03.2021 verlängert.
Gleichzeitig sollen die Beteiligten, Verbände und Behörden in den nächsten Monaten mit einbezogen werden, damit diese Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Saison 2021 berücksichtigt werden können. Die Sprecher der Fraktionen werden hierzu ebenfalls eingeladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5. Zweckvereinbarung Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö beschließend 5

Vorbericht

Die Verwaltung des Markts Schwarzach hat mit der Stadtverwaltung Dettelbach Kontakt bzgl. der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Marktgebiet aufgenommen. Die Verkehrsüberwachung der Stadt Dettelbach ist personell in der Lage die Verkehrsüberwachung im Rahmen von 5 Wochenstunden für den Markt Schwarzach zu leisten.
Der Rat der Marktgemeinde hat in seiner Sitzung vom 08.09.2020 für eine Aufnahme in die bestehende Zweckvereinbarung gestimmt und einen Antrag auf Aufnahme in die Zweckvereinbarung gestellt. Am 21.09.2020 fand ein Arbeitstreffen der Mitglieder der Zweckvereinbarung statt. Alle Mitglieder haben sich für eine Aufnahme ausgesprochen.

Beschluss

„Der Stadtrat stimmt der nachfolgender Zweckvereinbarung zu:


Zweckvereinbarung
zur Übertragung der hoheitlichen Aufgaben bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich aller Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes  
zwischen
der Stadt Dettelbach
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Matthias Bielek
 und
der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen,
für die Stadt Gerolzhofen
vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Thorsten Wozniak,
und
der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit,
für die Stadt Marktbreit
 vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Harald Kopp,
und
der Stadt Prichsenstadt,
vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister René Schlehr
 und
der Verwaltungsgemeinschaft Volkach,
für die Stadt Volkach
vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn Ersten Bürgermeister Heiko Bäuerlein.
und
dem Markt Schwarzach am Main
vertreten durch Herren Ersten Bürgermeister Volker Schmitt

Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen die oben genannten Körperschaften folgende Zweckvereinbarung:

§ 1 Aufgaben
Die Stadt Dettelbach und die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, die Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit, die Stadt Prichsenstadt, die Verwaltungsgemeinschaft Volkach und der Markt Schwarzach am Main sind aufgrund von § 88 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Polizei (§ 91 ZustV). Das betrifft die Verstöße im ruhenden Verkehr sowie die Verfolgung und Ahndung der dabei festgestellten Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, soweit die Kommunen die Zuständigkeiten auch tatsächlich wahrnehmen. Die räumliche und zeitliche Abgrenzung der Tätigkeiten zwischen den Kommunen und der zuständigen Dienststelle der Bayerischen Polizei werden durch schriftliche Vereinbarung geregelt. Die Körperschaften führen die Verkehrsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die Polizei geltenden Vorschriften durch.  



§ 2 Personal
Das für die Durchführung der übertragenen Aufgaben benötigte Personal wird von der Stadt Dettelbach gestellt. Personalentscheidungen werden durch die Stadt Dettelbach getroffen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, dass die Stadt Dettelbach Personal nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anmietet und für den Außendienst und Innendienst bereitstellt. Die zuständigen Bediensteten der Stadt Dettelbach sind diesem Personal gegenüber vorrangig weisungsbefugt.

§ 3 Übertragung von Befugnissen
Die Vertragspartner übertragen die hoheitlichen Aufgaben der Überwachung des ruhenden Verkehrs einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitsverfahren der Stadt Dettelbach. Die Entscheidung über Zeit und Ort der Überwachung trifft jeder Vertragspartner in Absprache mit der Stadt Dettelbach im Rahmen deren Leistungsfähigkeit. Die Vertragspartner unterstützen das Innendienstpersonal der Stadt Dettelbach bei notwendigen Recherchen zur Bearbeitung anstehender Verfahren.  Die Vertragspartner benennen einen verwaltungsinternen Ansprechpartner.

§ 4 Kostenverteilung
1.        Die Vertragspartner erstatten der Stadt Dettelbach die anfallenden Personal- und Sachkosten wie folgt:
  1. Alle eingegangenen Verwarnungsgelder und Gebühren fließen der Stadt Dettelbach zur Kostendeckung zu.
  2. Soweit die Kosten durch die Einnahme aus Verwarnungsgeldern und Gebühren nicht gedeckt werden können, wird das Defizit aus Personal- und Sachaufwand auf die beteiligten Gemeinden im Verhältnis der Einsatzzeiten umgelegt. Die Fahrtkostenerstattungen werden entsprechend den Fahrtenbüchern abgerechnet.
  3. Die Kosten für die erstmalige Ausstattung der „Kommunalen Verkehrsüberwachung“ wurden im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Stichtag 31.12.1995 des Vorjahres) auf die beteiligten Kommunen verteilt.
  4. Bei Ausscheiden von Vertragspartnern werden die einmaligen Kostenbeteiligungen nicht zurückerstattet.
  5. Für den Fall der Neuaufnahme weiterer Vertragspartner haben diese als Aufnahmepauschale den nach Abs. 3 ermittelten Durchschnittsbetrag je Einwohner, multipliziert mit der letzten vor der Aufnahme ermittelten amtlichen Einwohnerzahl, zu entrichten. Diese Aufnahmepauschale wird den Einnahmen aus Verwarnungsgeldern und Gebühren des der Aufnahme vorangehenden Jahres zugeschlagen.
  6. Etwaige Überschüsse werden nach dem in Abs. 2 genannten Schlüssel an die Beteiligten Kommunen ausgezahlt, sofern der Auszahlungsbetrag einen Betrag von 500,00 € überschreitet. Beträge unterhalb dieser Bagatellgrenze werden den Einnahmen aus Verwarnungsgeldern und Gebühren des der Abrechnung folgenden Jahres zugeschlagen.

2.        Die Stadt Dettelbach erstellt für jedes Haushaltsjahr eine Jahresstatistik aus der sich die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern, die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Aufwand für Außendienststunden ergeben. Die Daten werden für jede teilnehmende Kommune ermittelt.
3.        Die Stadt Dettelbach informiert die Vertragspartner unverzüglich sowohl über jede wesentliche Änderung der Kosten, als auch über Änderungen des eingesetzten Personals bzw. der Dienstleistungsfirma.
4.        Der Umfang der notwendigen Personal- und Sachausstattung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich mit Stimmenmehrheit der teilnehmenden Gemeinden festgelegt. Jede Gemeinde hat hierbei eine Stimme.

§ 5 Inkrafttreten
  1. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2021.
  2. Diese Zweckvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.  
  3. Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 08.05.2017 außer Kraft.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  
  5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.  

§ 6 Schlussbestimmungen
Die beteiligten Kommunen erhalten jeweils eine Ausfertigung der vom zuständigen Landratsamt Kitzingen (Art. 52 Abs. 1 Satz 2 KommZG) genehmigten Zweckvereinbarung.  
Wird die Zweckvereinbarung gekündigt oder aufgehoben, findet eine Auseinandersetzung statt. Die nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibenden Kosten sind der Stadt Dettelbach von der den beteiligten Gemeinde gem. § 4 zu erstatten.    
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten soll die
Aufsichtsbehörde angerufen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Finanzplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Bürgerspitalstiftung Volkach für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö beschließend 6

Vorbericht

1.
Der Finanzplan wurde gem. Art. 70 Abs. 5 GO und § 24 KommHV der voraussichtlichen Entwicklung angepasst, für den Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben und dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Als Ausgangswerte wurden die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen übernommen.
2
Ein Stellenplan nach § 6 KommHV ist nicht erforderlich.
3.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die Zahlen der im Vorjahreshaushalt beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt und entsprechend der letzten Rechnungsergebnisse und der bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres fortgeschrieben.
Der zur Beratung vorliegende Arbeitshaushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Das Gesamtvolumen beträgt 1.440 €.
Der Verwaltungshaushalt umfasst 920 €,
der Vermögenshaushalt 520 €.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben werden nicht festgesetzt.
Nähere Einzelheiten sind dem Vorbericht und den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Nach Bekanntgabe des Vorberichtes und Beratung der einzelnen Haushaltsansätze wird vorgeschlagen, dem Finanzplan und der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Beschluss

1.
Der Vorbericht wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Finanzplan für den Zeitraum bis 2024 wird anerkannt.
3.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird in den Einnahmen und Ausgaben

a) im Verwaltungshaushalt auf 
b) im Vermögenshaushalt auf 
    festgesetzt.
920 €
520 €
4.
Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.
5.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
6.
Kassenkredite werden nicht festgesetzt.
7.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021  in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö 7
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7.1. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö 7.1

Vorbericht

Der Bürgermeister informiert über folgendes:
  1. Der Freistaat hat dem Stadtteil Gaibach die Auszeichnung „Ort der Demokratie“ verliehen. Einen würdigen Festakt wird der Freistaat durchführen sobald dies möglich ist.
  2. In Krautheim ist wieder ein Bauplatz zu verkaufen.
  3. In der Dieselstraße werden demnächst die Kanalschächte repariert.

In den

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8. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 26.10.2020 ö 8

Vorbericht

Keine Wünsche und Anträge.

Datenstand vom 11.11.2020 12:07 Uhr