Datum: 30.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:20 Uhr bis 22:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | 1 |
Vorbericht
2. Umbau und Erweiterung des Kindergartens Obervolkach - hier: Auswahl des zur Ausführung kommenden Energiekonzeptes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 2 |
Vorbericht
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
3. Vorstellung des Projekts ILEK durch die Allianzmanagerin Frau Hein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | 3 |
Vorbericht
4. Vorstellung des Kommunalen Gewässerentwicklungskonzepts im Rahmen des ILEK Mainsteigerwald durch Frau Hein
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | 4 |
Vorbericht
5. Bekanntgabe - Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Stadtwald Volkach für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 5 |
Vorbericht
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
6. Bauantrag: Gründleinsmühle, Inh.: Jürgen Englert; Teilabbruch eines best. Wohngebäudes und Nebengebäudes, Abbruch von Nebengebäuden, Neubau eines Dachgeschosses im Wohnhaus und einer Siloanlage als Ersatzbau in 97332 Obervolkach, Gründleinsstraße 5, Flst. 125
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 6 |
Vorbericht
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
7. Bekanntgabe der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 7 |
Vorbericht
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
8. Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 8 |
Vorbericht
Bei stichprobenartigen Überprüfungen wurde festgestellt, dass bei verschiedenen Maßnahmen
- Fluchtwegtüre Kindergarten Eichfeld (Fa. Haas, HHSt. 8801.5010, 4.706,57 €)
- Ausbesserungsarbeiten Wasserhaus in Volkach (Fa. Gerhard, HHSt. 8801.5010, 3.711,38 €)
- Renovierung Außenfassade Alter Bahnhof (Fa. Benedum, HHSt. 8801.5010, 5.913,11 €)
keine Angebotsanfragen und Ausschreibungen durchgeführt werden. Hier ist auf eine wirtschaftliche Auftragsvergabe zu achten.
Die Haupt- und Nebenprüfungen nach DIN 1076 von 19 Brücken wurden von Ingenieur-Büro Relling in 2019 durgeführt (4.912,92 €). Es wird um Vorlage gebeten, welche Zustandsbewertungen für die jeweilige Brücke festgestellt wurden. Um eine Jahresplanung festzulegen, wäre eine Kostenschätzung aufzustellen.
Grundlage jeder Straßenerhaltung ist der Aufbau eines systematischen Erhaltungsmanagements der Straßeninfrastruktur für Gemeindestraßen. Dazu gehört die bautechnische, funktions- und sicherheitsbezogene Bewertung als regelmäßige systematische Erfassung des baulichen Zustands der Straßen. Die Zustandserfassung und -bewertung der Straßen erfolgt in Volkach kaum oder meist nur auf visueller Basis. Grundvoraussetzung für eine möglichst wirtschaftliche Erhaltungsmaßnahme ist aber eine möglichst genau und lückenlose Kenntnis der vorhandenen Substanz. Dazu ist die Erhebung einer Vielzahl von Daten erforderlich, visuelle Kontrollverfahren reichen hierfür alleine nicht aus. Die rein visuelle Zustandserfassung ist nicht effizient, es fehlt die Objektivität. Es werden ohne qualifiziertes Fachpersonal nur Schäden und Mängel erfasst, die an der Oberfläche sichtbar sind. Die Erhaltung der Straßen kostet Geld und muss deshalb vorausschauend geplant werden. Wir empfehlen deshalb, die Zustandserfassung und -bewertung der Straßen für den Straßenunterhalt künftig um messtechnische Verfahren zu erweitern. Dies ist unabdingbar, wenn der wirtschaftliche Wert und die Restnutzungsdauer der Straßen genügend genau bewertet werden sollen.
Betriebswirtschaftlich betrachtet sind die Gebäudereinigungskosten bei den Gebäuden der größte Kostenblock der Betriebskosten. Diese betragen für die Reinigung bei Schulen und Verwaltungsgebäuden rund 30 %, für Kindertagesstätten rund 45 % der Gesamtbetriebskosten. Für den Betrieb der kommunalen Gebäude ist die Gebäudereinigung daher neben den Energie- und den Hausmeisterkosten ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine optimale und nachhaltige Gebäudebewirtschaftung. Die Reinigung sollte unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit jeweils kritisch hinterfragt werden. Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.01.2001 müssen unter anderem auch für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten Hygienepläne erstellt werden. Bestandteil der Hygienepläne ist auch die Reinigung. In einem Reinigungsplan sind für die jeweiligen Bereiche Maßnahmen festzulegen, wer, wo, wann, womit und wie reinigt. Bereits aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergibt sich für die Kommune die Verpflichtung, einen Reinigungsplan zu erstellen. Die Qualität der Reinigung hängt entscheidend davon ab, dass die Kommune ihre Reinigungsanforderungen sowohl für die Eigen- als auch für die Fremdreinigung exakt definiert. Das geschieht in der Leistungsbeschreibung und in den Reinigungsplänen. In der Leistungsbeschreibung sind mindestens folgende Bereiche anzusprechen.
- Reinigungsbereiche
- Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung
> Unterhaltsreinigung
> Grundreinigung
> Reinigung Beleuchtungskörper
> Reinigungsverfahren /-methoden und Arbeitsgänge
- Leistungsbeschreibung Glasreinigung
- Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel
Projektsteuerer:
Die Abwicklung der Maßnahme „Hallenbad“ zeigt, dass erhebliche Kostensteigerungen bzw. gravierende Terminverzögerungen dann auftreten, wenn entweder am Anfang des Projekts keine oder nicht ausreichende Projektstrukturen geschaffen werden oder anfänglich geschaffene Projektstrukturen während des Projekts nicht mehr ausreichend beachtet werden. Die Beauftragung einer externen Projektsteuerung kommt generell dann in Betracht, wenn die Kommune viele Projektbeteiligte koordiniert und diese überwacht werden müssen. Es ist festzustellen, dass, obwohl die Stadt Volkach über eine erfahrene Bauverwaltung verfügt, dem Hallenbad aufgrund der vielen parallellaufenden Maßnahmen sicherlich nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Darauf zu vertrauen, dass der Projektsteuerer über seine eigene Beauftragung hinaus als Vertreter kommunaler Interessen auftritt, ist leichtgläubig. Es gibt kein allgemein verbindliches Leistungsbild der Projektsteuerung. Weder die Leistung noch das Honorar sind gesetzlich verbindlich geregelt. Bedenklich sind Vereinbarungen mit Projektsteuerbüros, in denen ein Pauschalhonorar nur für eine so genannte Regelleistungsdauer vereinbart wird, wenn diese bei realistischer Betrachtung viel zu kurz angesetzt ist. Die Terminsteuerung bei der Ausführung ist ein komplexer Vorgang. Deren Ergebnisse werden meist in der Form voluminöser Terminpläne ausgedruckt. Ein nur an den einzelnen Gewerken orientierter Ablaufplan ist nutzlos, da die Firmen am Bau meist nicht ohne Einflüsse nebeneinander oder zeitlich wie bei einem „Staffellauf“ nacheinander auf der Baustelle arbeiten. Viele Abläufe müssen gewerkeübergreifend anhand der Arbeits-, bzw. Montagefolge vorgesehen werden. Dies ist zukünftig zu beachten!
Die Schlussforderung aus 2019 ist noch nicht erledigt und befindet sich laut Bauamt noch in Abwicklung. Die Verwaltung wird gebeten, die Schlussforderung zügig einzufordern.
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahren und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben. Um die Kosten für die wegfallenden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge zu kompensieren, stehen den Kommunen im Haushalt des Freistaates Bayern inklusive Härtefallfonds Mittel zur Verfügung. Der Freistaat Bayern erstattet den Kommunen auf Antrag diejenigen Beiträge, die ihnen unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des Kommunalabgabegesetztes zum 01. Januar 2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen sowie wiederkehrende Beiträge zur Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können. Der Antrag auf Erstattung muss spätestens am 30.04.2028 gestellt sein. Die Anträge sind bisher nicht gestellt worden. Da es sich um nicht unerhebliche Rückerstattungen handelt, sind zeitnah die Anträge bei der Regierung von Unterfranken zu stellen!
Es wurde festgestellt, dass bei mehreren Kleinmaßnahmen „Straßenunterhalt“, z. B.
- „Im Seelein“, Fa. Dietsch, HHSt. 6300.5130, 12.632,36 €
- „Bahnhof Astheim“, Fa. Müller, HHSt. 6300.5130, 5.221,01 €
- „Sommeracher Straße“, Fa. Müller, HHSt. 6300.5130, 5.113,00 €
keine Angebotsanfragen bzw. Ausschreibungen durchgeführt wurden. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass derlei Maßnahmen immer wieder innerhalb einer laufenden Maßnahme und unter Zugrundelegung der dortigen Einheitspreise durchgeführt werden. Hier erscheint es notwendig, auf der Rechnung der Kleinmaßnahme zu vermerken, welche Maßnahme als Abrechnungsgrundlage dient einschließlich schriftlichen Einverständnisses des Auftragsnehmers die Maßnahme mit allen Rechten und Pflichten nach dem Hauptauftrag auszuführen.
Es liegt ein Ablösefall aus dem Jahr 2017 vor, der dringend abgeschlossen werden muss (Aktenzeichen 12 – 6024/03/11 (153183). Es besteht ein Entwurf einer Stellplatzablösevertrag, der vom Bauherren gegengezeichnet werden muss. Am 5.11.2019 wurde der Bauherr darauf hingewiesen, dass die Frist für die Vorlage der Bauplanunterlagen zum Nachweis der offenen KFZ-Stellplätze abgelaufen und zweimal verlängert wurde. Der Bürgermeister wird gebeten, auf eine Unterschrift des Stellplatzablösevertrages hinzuwirken.
Falls hier mittelfristig keine Lösung für wünschenswerte „echte“ Stellplätze zustande kommt, wird die Ablösesumme abschließend eingefordert.
Bei allen anstehenden / laufenden Rechtsstreitigkeiten sollte der Stadtrat hiervon in Kenntnis gesetzt werden (Beispiel Hallenbad).
Der Feuerwehrbedarfsplan steht seit 5 Jahren aus. Auf die Dringlichkeit wird verwiesen. Außerdem bitten wir nach einer Besichtigung des Feuerwehrhauses in der Dimbacher Straße um Behebung des bereits seit Jahren bekannten Problems der abbröckelnden Decke im Lagerraum.
Der historische Holzboden im Schelfenhaus sollte bereits seit drei Jahren instandgesetzt werden. Wegen der anstehenden Sanierung wurde auf die turnusmäßigen Pflegemaßnahmen verzichtet. So leidet der Boden noch stärker. Der Boden muss baldmöglich aufgearbeitet werden.
Es wird angeregt, dass mit Großlieferanten Rabatte verhandelt werden, beispielsweise in Form von Skonti. Bei der Firma Götz Reinigungsdienstleistungen wurden 2019 fast 200.000 € bezahlt, eventuell ist es möglich, dort gesonderte Bedingungen zu erhalten.
Es sollte überprüft werden, ob die Wasserentnahme individuell erfasst werden kann und auch verursachergerecht abgerechnet werden kann (Chiplösung prüfen).
Das Handyparken am Wohnmobilstellplatz ist zwar mittlerweile eingerichtet, aber die Beschilderung fehlt laut Aussage des Bauamts noch. Die Bauverwaltung wird gebeten, beim Lieferanten „Parkster“ auf Installation des Schildes zu drängen.
Der Belegungsplan wurde überprüft. Die entsprechende Mitarbeiterin war zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung krank. Es wird angesichts der häufig ausgebuchten Halle empfohlen, den Belegungsplan dahingehend zu optimieren, dass örtliche Vereine bevorzugt werden. Außerdem könnte die Gebührenordnung insbesondere hinsichtlich der Vermietung an private Unternehmen angepasst werden an die Preise anderer umliegender Sporthallen.
Kirchliche Vereine, Musikvereine, Sportvereine und Vereine für die Wohlfahrtspflege erhielten einen jährlichen automatisch ausbezahlten freiwilligen Zuschuss von der Stadt Volkach in Höhe von insgesamt a. 6.900 € im Jahr 2019. Es wird empfohlen, einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht von den Vereinen einzufordern. Ziel ist es, dass ausschließlich aktive Vereine Unterstützung erhalten.
Es wird darum gebeten, die entsprechende Haushaltsstelle auf die Niederschrift der Stadtratsbeschlüsse aufzunehmen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
9. Feststellung der Jahresrechnung 2019
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 9 |
Vorbericht
Beschluss
haushalt
Euro
haushalt
Euro
Euro
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
10. Entlastung der Jahresrechnung 2019
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 10 |
Vorbericht
Beschluss
haushalt
Euro
haushalt
Euro
Euro
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
11. Parkregelung in der Innenstadt - Coronabedingte Anpassung (Adventszeit)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | beschließend | 11 |
Vorbericht
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
12. Bekanntgaben & Berichterstattungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | 12 |
12.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | 12.1 |
Vorbericht
12.2. weitere Bekanntgaben
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | 12.2 |
Vorbericht
13. Wünsche & Anträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 30.11.2020 | ö | 13 |
Vorbericht