Datum: 08.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stellungnahme zu Bauanträgen
1.1 Baugenehmigung: Burger, Martin; Nutzungserweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für Weinverkauf (vorhanden) dazu Verkostung für kleinere Speisen und Getränke in 97332 Volkach, Am Bach, Flst. 485 ("Kiosk"-Nutzung)
1.2 Baugenehmigung: Hart, Dorothea; Aufstockung eines best. Wohnhauses mit Abbruch des best. Satteldaches, sowie Errichtung eines Carportes mit 3 Stpl. in 97332 Astheim, Weinbergstr. 7, Flst. 379/1
2 Bekanntgaben & Berichterstattungen
3 Wünsche & Anträge

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1. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 08.06.2020 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.1. Baugenehmigung: Burger, Martin; Nutzungserweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für Weinverkauf (vorhanden) dazu Verkostung für kleinere Speisen und Getränke in 97332 Volkach, Am Bach, Flst. 485 ("Kiosk"-Nutzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 08.06.2020 ö beschließend 1.1

Vorbericht

Burger, Martin
Baugenehmigung: Nutzungserweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für Weinverkauf (vorhanden) dazu Verkostung für kleinere Speisen und Getränke in 97332 Volkach, Am Bach, Flst. 485 („Kiosk“-Nutzung)

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Altstadt Volkach“, des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ sowie innerhalb der Gestaltungssatzung. Es ist als MI-Gebiet eingetragen. Die Erschließung ist über die vorhandenen Anschlüsse sowie die Straße „Am Bach“ sichergestellt.
Nach dem ursprünglichen Altstadt-Bebauungsplan sind gastronomische Betriebe in den Seitengassen und Straßen nicht zulässig.
Im Rahmen eines Änderungsverfahrens wurde diese Festsetzung wie folgt ergänzt:
 „Der Ausschank von Wein zur Verkostung gegen Entgelt im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wein, auch in Haushaltsmengen, kann im Rahmen einer Befreiung erlaubt werden, wenn Gründe des Allgemeinwohls (Immissionsschutz, verkehrliche Probleme und ähnliches) und der Gleichbehandlung nicht entgegenstehen. Die Abgabe von Speisen gegen Entgelt ist nicht zugelassen. Diese Festsetzung beschränkt sich auf folgende Straßen: Josef-Wächter-Straße, Am Bach, Spitalstraße sowie die Schelfengasse.“
Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von dem Verbot der Abgabe von Speisen gegen Entgelt da es sich lediglich um einen Imbiß- bzw. Kioskverkauf handelt.
Einer Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ in Bezug auf die Abgabe von Speisen gegen Entgelt wird mit folgenden Auflagen zugestimmt:
  • Es handelt sich um einen reinen Imbißverkauf, keine gastronomische Nutzung
  • Die Öffnungszeiten sind auf maximal 20 Uhr begrenzt
  • Es sind Fahrradstellplätze auszuweisen um die Durchfahrt nicht zu behindern
  • Das Umfeld ist stets sauber zu halten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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1.2. Baugenehmigung: Hart, Dorothea; Aufstockung eines best. Wohnhauses mit Abbruch des best. Satteldaches, sowie Errichtung eines Carportes mit 3 Stpl. in 97332 Astheim, Weinbergstr. 7, Flst. 379/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 08.06.2020 ö beschließend 1.2

Vorbericht

Hart, Dorothea
Baugenehmigung: Aufstockung eines best. Wohnhauses mit Abbruch des best. Satteldaches; sowie Errichtung eines Carports mit 3 Stpl. in 97332 Astheim, Weinbergstr. 7, Flst. 379/1

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Escherndorfer Weg“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen.
Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Satteldaches und Aufstockung eines 3. Vollgeschosses, sowie die Errichtung eines Carports mit 3 Stellplätzen außerhalb der Baugrenze.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Dachform mit Pultdach anstatt Satteldach
  • der Dachneigung von 5° anstatt von 30-35°
  • Geschossigkeit von E+II anstatt E+I
  • Errichtung Dachterrasse außerhalb der Baugrenze
  • Errichtung eines Carports außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenze mit einem Abstand von 0,50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche

wird beantragt.
Für das Wohnhaus mit drei Wohneinheiten werden mindestens 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Dachform mit Pultdach anstatt Satteldach
  • der Dachneigung von 5° anstatt von 30-35°
  • Geschossigkeit von E+II anstatt E+I
  • Errichtung Dachterrasse außerhalb der Baugrenze
  • Errichtung eines Carports außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenze mit einem Abstand von 0,50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche

wird befürwortet.
Für das Wohnhaus mit drei Wohneinheiten werden mindestens 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 08.06.2020 ö 2
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3. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 08.06.2020 ö 3
Datenstand vom 26.05.2021 11:36 Uhr