Datum: 30.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wünsche & Anträge
2 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
2.1 Bauvoranfrage: Rückel Anne und Bastian: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Nebengebäude in 97332 Volkach, Ratsherrstraße, Flst. 1100/66
2.2 Bauvoranfrage: Zimmermann Josef: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Nebengebäude in 97332 Volkach, Ratsherrstraße, Flst. 1100/93
3 Stellungnahme zu Bauanträgen
4 Bekanntgaben & Berichterstattungen

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1. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 30.11.2020 ö 1
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2. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 30.11.2020 ö 2
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2.1. Bauvoranfrage: Rückel Anne und Bastian: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Nebengebäude in 97332 Volkach, Ratsherrstraße, Flst. 1100/66

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 30.11.2020 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Rückel Anne und Bastian
Bauvoranfrage: (Südwest-Grundstück)
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Nebengebäude in 97332 Volkach, Ratsherrstraße, Flst. 1100/66

Die Stadt Volkach hat im Rahmen einer Bauvoranfrage, für dieses Grundstück bereits am 20.05.2019, Beschlussnr. 23, folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befürwortet:
  • der Überschreitung der südwestlichen Baugrenze um ca. 3,00 m,
  • der Errichtung eines 2. Vollgeschosses als Obergeschoss
  • Errichtung eines 2-geschossigen Wohnhauses (Erdgeschoss + Obergeschoss) statt eines eingeschossigen Wohngebäudes (nach Bebauungsplan)
  • Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße von 500 m² mit einer Grundstücksteilung zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften

Die Grund- und Geschossflächenzahlen sind einzuhalten und das Dachgeschoss darf rechnerisch kein 3. Vollgeschoss werden.
Begründung: Das Grundstück bildet mit der Straßeneck-Stellung den Übergang der unterschiedlichen Geschossigkeiten her. Ein 2-geschossiges Gebäude wirkt dort nicht störend.

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kirchberg“ in Volkach und ist dort als WA-Gebiet eingetragen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind dort eingeschossige Gebäude mit Sattel- oder Walmdach, Dachneigung 30-40 Grad zulässig.
Am 22.11.2020 wurde eine erneute Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flst. 1100/66 vorgelegt.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die Ratsherrstraße im Trennsystem sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Ratsherrstraße sichergestellt.
Folgende Befreiungen sind ergänzend zu den bereits erteilten Befreiungen (Bauvoranfrage) noch zu beraten:
  • Überschreitungen der Baugrenze für das Carport, das Nebengebäude und die Eingangsüberdachung an der Südwest- und Südostseite,
  • Dachneigungsreduzierung von 30 - 40 Grad auf 16 Grad,
  • Überschreitung der Traufhöhe für 2-geschossige Gebäude von maximal 6,50 m auf 7,75 m. (An der Nordwestseite entsteht ein 3-geschossige Fassade).
Für das Vorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Das Carport darf straßenseitig nicht durch ein Tor oder eine Türe eingefriedet werden.

Beschluss

Auf den Beschluss Nr. 23 vom 20.05.2019 zur Bauvoranfrage wird verwiesen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden befürwortet:
  • Überschreitungen der Baugrenze für das Carport, das Nebengebäude und die Eingangsüberdachung an der Südwest- und Südostseite,
  • Dachneigungsreduzierung von 30 - 40 Grad auf 16 Grad,

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht befürwortet:
  • Überschreitung der Traufhöhe für 2-geschossige Gebäude von maximal 6,50 m auf 7,75 m.
Begründung: Die Traufhöhe in Verbindung mit der 2-geschossigen Bauweise von Wohngebäuden bildet in diesem Bebauungsplan die Grundzüge. Durch die geplante traufseitige Wandhöhe von 8-9 Metern wirkt das Gebäude zu massiv im Verhältnis zur vorherrschenden Bebauung.
Für das Vorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Das Carport darf straßenseitig nicht durch ein Tor oder eine Türe eingefriedet werden.

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt, soweit die Traufhöhe mit maximal 6,50 m, gemäß Bebauungsplan, eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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2.2. Bauvoranfrage: Zimmermann Josef: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Nebengebäude in 97332 Volkach, Ratsherrstraße, Flst. 1100/93

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 30.11.2020 ö beschließend 2.2

Vorbericht

Zimmermann & Rückel
Bauvoranfrage: Bauvoranfrage: (Nordost-Grundstück)
Neubau eines Doppelhauses mit Carport und Nebengebäude
in 97332 Volkach, Ratsherrstraße, Flst. 1100//93

Die Stadt Volkach hat im Rahmen einer Bauvoranfrage für dieses Grundstück bereits am 20.05.2019, Beschlussnr. 23, folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befürwortet:
  • der Überschreitung der südwestlichen Baugrenze um ca. 3,00 m,
  • der Errichtung eines 2. Vollgeschosses als Obergeschoss
  • Errichtung eines 2-geschossigen Wohnhauses (Erdgeschoss + Obergeschoss) statt eines eingeschossigen Wohngebäudes (nach Bebauungsplan)
  • Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße von 500 m² mit einer Grundstücksteilung zur Errichtung von 2 Doppelhaushälften

Die Grund- und Geschossflächenzahlen sind einzuhalten und das Dachgeschoss darf rechnerisch kein 3. Vollgeschoss werden.
Begründung: Das Grundstück bildet mit der Straßeneck-Stellung den Übergang der unterschiedlichen Geschossigkeiten her. Ein 2-geschossiges Gebäude wirkt dort nicht störend.

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kirchberg“ in Volkach und ist dort als WA-Gebiet eingetragen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind dort eingeschossige Gebäude mit Sattel- oder Walmdach, Dachneigung 30-40 Grad zulässig.
Am 22.11.2020 wurde eine erneute Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flst. 1100/93 vorgelegt.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die Ratsherrstraße im Trennsystem sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Ratsherrstraße bzw. Am Sambühl (Eckgrundstück) sichergestellt.
Folgende Befreiungen sind ergänzend zu den bereits erteilten Befreiungen (Bauvoranfrage) noch zu beraten:
  • Überschreitungen der Baugrenze für das Carport, das Nebengebäude und die Eingangsüberdachung an der Südwest- und Südostseite,
  • Dachneigungsreduzierung von 30 - 40 Grad auf 16 Grad,
  • Überschreitung der Traufhöhe für 2-geschossige Gebäude von maximal 6,50 m auf 8,04 m. (An der Nordwestseite entsteht ein 3-geschossige Fassade).
Für das Vorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Das Carport darf straßenseitig nicht durch ein Tor oder eine Türe eingefriedet werden.

Beschluss

Auf den Beschluss Nr. 23 vom 20.05.2019 zur Bauvoranfrage wird verwiesen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden befürwortet:
  • Überschreitungen der Baugrenze für das Carport, das Nebengebäude und die Eingangsüberdachung an der Südost- und Nordostseite,
  • Dachneigungsreduzierung von 30 - 40 Grad auf 16 Grad,

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht befürwortet:
  • Überschreitung der Traufhöhe für 2-geschossige Gebäude von maximal 6,50 m auf 8,04 m.
Begründung: Die Traufhöhe in Verbindung mit der 2-geschossigen Bauweise von Wohngebäuden bilden die Grundzüge des Bebauungsplanes. Durch die geplante traufseitige Wandhöhe von 8 bis 9 m wirkt das Gebäude zu massiv im Verhältnis zur vorherrschenden Bebauung.
Für das Vorhaben sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Das Carport darf straßenseitig nicht durch ein Tor oder eine Türe eingefriedet werden.

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt, soweit die Traufhöhe mit maximal 6,50 m, gemäß Bebauungsplan eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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3. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 30.11.2020 ö 3
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4. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 30.11.2020 ö 4
Datenstand vom 26.05.2021 11:51 Uhr