Datum: 22.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
1.1 Überreichung Kommunaler Dankurkunden
2 Grünordnungsplan für das Gebiet "Eichholz und Am Wert" in den Gemarkungen Astheim und Escherndorf, hier: Verlängerung der Veränderungssperre
3 Einführung Kurbeitrag Stadt Volkach / Ausweitung der Ortszertifzierung staatlich anerkannter Erholungsort - Verwaltungsbericht
4 Beitragsersatz in der Kindertagesbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021
5 Sondernutzungsflächen für Freischanksaison 2021 auf Grund von Corona
6 Stromsäulen Mainufer Volkach
7 Bekanntgaben & Berichterstattungen
7.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
7.2 weitere Bekanntgaben
8 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö 1
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1.1. Überreichung Kommunaler Dankurkunden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö 1.1

Vorbericht

Zu Beginn der Sitzung überreicht Herr Bürgermeister Bäuerlein im Namen der Landrätin Kommunale Dankurkunden für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung   verbunden mit einem Weinpräsent und einer Glückwunschkarte an folgende Mitglieder des Stadtrats:


  • Herbert Römmelt
  • Michael Sauer
  • Gerhard Schulzki

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2. Grünordnungsplan für das Gebiet "Eichholz und Am Wert" in den Gemarkungen Astheim und Escherndorf, hier: Verlängerung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö beschließend 2

Vorbericht

Mit Beschluss Nr. 61 vom 25.02.2019 wurde für den Grünordnungsplanbereich „Eichholz und Am Wert“ in den Gemarkungen Astheim und Escherndorf eine Veränderungssperre beschlossen und eine Satzung erlassen.
Die Planungsziele sind:
Der Bund Naturschutz sowie die Fraktion der Freien Wähler stellten den Antrag für das Gebiet südlich der Kreisstraße KT 31 zwischen Astheim und Escherndorf, tlw. Gemarkung Astheim und tlw. Gemarkung Escherndorf, aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit für Natur und Landschaftsbild einen Grünordnungsplan aufzustellen.
Das Planungsziel steht im Einklang mit dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Volkach sowie dem Regionalplan. Das Planungsgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Volkacher Mainschleife“, ist als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen und enthält Flächen des Naturschutzgebietes „Alter Main bei Volkach“ sowie FFH-Gebiete und Biotope. Ferner sollen bestehende Obstbaumbestände und Sonderkulturen im Mainvorland geschützt und damit die Landwirtschaft gestärkt werden. Weiterhin können wegen den nördlich angrenzenden Weinhängen nur dort naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen für künftige Baugebiete vorgehalten werden.
Die Dauer der erlassenen Veränderungssperre ist auf 2 Jahre befristet und kann nach BauGB § 17 um 1 Jahr verlängert werden. Die Weiterentwicklung der Planungsziele wurde noch nicht erreicht. Es ist zielführend die Dauer der Veränderungssperre zu verlängern.

Beschluss

Die Veränderungssperre wird um 1 Jahr verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Einführung Kurbeitrag Stadt Volkach / Ausweitung der Ortszertifzierung staatlich anerkannter Erholungsort - Verwaltungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Volkach ist seit 1976 ein staatlich anerkannter Erholungsort – die Stadtteile sind nicht als Erholungsort zertifiziert. Auch die VG-Gemeinden Nordheim und Sommerach haben diese Zertifizierung nicht. Grundsätzlich ist ein staatlich anerkannter Erholungsort berechtigt einen Kurbeitrag von seinen touristischen Tages- und Urlaubsgästen zu erheben. Die Verwaltung hat deshalb im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in der vergangenen Legislaturperiode des Stadtrates folgenden Auftrag zur Prüfung erhalten:

  • Die Verwaltung prüft, welche Ortsteile zertifizierungsfähig sind, damit ein möglicher Kurbeitrag auf dem kompletten Gemeindegebiet gelten könnte.
  • Die Verwaltung prüft, ob auch für Nordheim und Sommerach eine Zertifizierung möglich wäre und klärt anschließend mit den Gemeinden Nordheim und Sommerach, ob diese bereit wären eine Erholungsort-Zertifizierung anzustreben und somit auch einen Kurbeitrag einzuführen.

Da im gesamten Gemeindegebiet in allen Stadtteilen die gleichen Steuern, Gebühren und Beiträge (z. B. Wasser, Abwasser, Grundsteuer, etc.) gelten, sollte dies gem. damaliger Beratung im Stadtrat vom 22.04.2020 auch für den Kurbeitrag gelten.

Das Ergebnis der verwaltungstechnischen Prüfung lautet wie folgt: Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken und einer Rückmeldung des bayerischen Staatsministeriums des Innern erfüllt die Stadt Volkach die aktuell geltenden Anerkennungsvoraussetzungen für eine Nachzertifizierung der touristisch entwickelten Ortsteile nicht in vollem Umfang.
Dies gilt auch für Nordheim und Sommerach. Der ausschlaggebende Grund ist die Vorgabe, dass eine mindestens dreitägige Übernachtungsdauer der Gäste gegeben sein muss. Der statistische Durchschnittswert in Volkach liegt bei 2,3 Nächten im Jahr 2019 (Nordheim 2,0 Nächte / Sommerach 2,6 Nächte). Auch 2020ff wird der vorgegebene Durchschnittswert nicht erreicht werden.

Eine weitere Hürde ist die Tatsache, dass zu zertifizierende Orte Unterkünfte in Hotels, Gasthöfen, kleineren Beherbergungseinrichtungen und Privatzimmern, mit insgesamt mindestens 100 Betten, in der Mehrzahl mit mittlerem bis gehobenem Komfort bieten müssen. Die Stadtteile Fahr, Escherndorf, Astheim, Obervolkach und Rimbach weisen zwar zusammen 162 Betten auf, allerdings sind die wenigsten angebotenen Unterkünfte lt. DEHOGA zertifiziert. Ein direkter Nachweis über den geforderten mittleren bis gehobenen Komfort ist somit fachlich nicht nachweisbar. Außerdem müsste geklärt werden, ob die Übernachtungszahl das Dreifache der Einwohnerzahl der betroffenen Orte (ca. 3600 Einwohner = mind. ca. 11 000 Übernachtungen) übersteigt – eine weitere Anerkennungsvoraussetzung.

Ein Antrag auf Nachzertifizierung der vorgenannten Stadtteile hat daher zum aktuellen Zeitpunkt keine Erfolgsaussichten, da die genannte durchschnittliche Aufenthaltsdauer als entscheidendes Kriterium gilt.
Die Einführung eines Kurbeitrags ausschließlich in der Stadt Volkach wäre ein Wettbewerbsnachteil für die innerstädtischen (Volkacher) Beherbergungsbetriebe und eine mögliche Ungleichbehandlung (die angreifbar wäre).
Hintergrund: Betriebe, die in Stadtteilen ansässig sind, wären von der Erhebungspflicht des Kurbeitrages gegenüber ihren Gästen befreit. Hat ein Betrieb bspw. zwei Standorte z. B. in Fahr und Volkach dann würde in Volkach die Kurbeitrag-Abgabe anfallen und in Fahr nicht. Grundsätzlich ist auch der kostentechnische Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen.

Die Verwaltung empfiehlt aus den genannten Gründen die Einführung eines Kurbeitrags derzeit nicht weiter zu verfolgen.

Beschluss

Da eine Einführung eines Kurbeitrages in der gesamten Stadt Volkach derzeit mangels Voraussetzungen nicht möglich ist, verfolgt die Stadt Volkach die Einführung eines Kurbeitrags nach umfassender Prüfung auf Basis der im Vorbericht genannten Gründe bis auf weiteres nicht weiter.
Sobald die Stadtteile die Zertifizierungskriterien erfüllen, ist die Einführung eines Kurbeitrages erneut zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Beitragsersatz in der Kindertagesbetreuung für die Monate Januar und Februar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö beschließend 4

Vorbericht

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als 5 Tagen im betreffenden Monat besucht haben, wird der Beitragsersatz zu 70 % durch den Freistaat finanziert, die Kommunen sollen 30 % übernehmen. Der Beitragsersatz beträgt für Krippenkinder 300 € (Freistaat 240 €, Kommune 60 €), Kindergartenkinder 50 € (Freistaat 35 €, Kommune 15 €), Schulkinder 100 € (Freistaat 70 €, Kommune 30 €). Für Januar 2021 beträgt die kommunale Beteiligung für die Stadt Volkach ca. 9.435 € (66 Krippenkinder, 177 Regelkinder und 94 Schulkinder). Februar 2021 kann erst Ende Februar ermittelt werden.

Beschluss

Die Stadt Volkach übernimmt den kommunalen Anteil des Beitragsersatzes in der Kindertagesbetreuung in Höhe von 30 % für die Monate Januar, Februar und März 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Sondernutzungsflächen für Freischanksaison 2021 auf Grund von Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö beschließend 5

Vorbericht

Auf Grund der aktuellen Corona-Situation werden für die Bewirtung von Gästen größere Abstandsflächen zwischen den einzelnen Tischen benötigt. In der Freischanksaison 2020 wurden auf Grund dessen den Gastwirten bereits zusätzliche Sondernutzungsflächen für die Außenbewirtung von uns zur Verfügung gestellt. Das Konzept hat sich dem Grunde nach bewährt.
Da die Rahmenbedingungen hierfür bleiben werden, wurden die Gastwirte am 02.02.2021 angeschrieben, mit der Bitte um Rückmeldung, welche Flächen diese gerne für das Jahr 2021 nutzen würden, damit die Planung hierfür rechtzeitig beginnen kann. Ebenfalls wurde darum gebeten, Flächen für Fahrradstellplätze vorzuschlagen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Das Konzept wird –analog 2020-  in der Sitzung vorgestellt.
Um die Gastwirte noch weiter zu unterstützen, wurde bereits 2020 die gesamte Sondernutzungsgebühr erlassen. Die Verwaltung schlägt vor, auch für dieses Jahr wieder die Sondernutzungsgebühren zu erlassen.

Beschluss 1

Der Ausweitung der Sondernutzungsflächen wird, wie im vorgestellten Konzept, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

.
Dem Erlass der Sondernutzungsgebühren für das gesamte Jahr 2021 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 12

Beschluss 3

Dem Erlass der Sondernutzungsgebühren bis 30.06.2021 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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6. Stromsäulen Mainufer Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö beschließend 6

Vorbericht

Aufgrund der beschlossenen Erhöhung der Stellplatzgebühren für Campingfahrzeuge im Bereich des Volkacher Mainufers von 5€ auf 10€ pro Tag, wird geplant künftig Stromladesäulen als Kompensation anzubieten. Ein grobes Konzept in Form eines Lageplans, liegt der Beschlussvorlage bei.
Nachdem die Stadt Volkach derzeit keinen eigenen Stromanschluss im Bereich des Mainufers hat, müsste auf den Anschluss der Fa. Waterwalker zurückgegriffen werden. Herr Schönfelder ist hierzu grundsätzlich zu einer Mitnutzung bereit.
Das erste Grobkostenkonzept geht von ca. 26.500 €/Brutto für die Tiefbauarbeiten und die Fachplanungsleistungen aus. Die Kosten für die Stromladesäulen wurden bei der Fa. Reisch Tech GmbH aus Röthlein angefragt. Die Angebotssumme für 52 Stromanschlüsse inkl. Lieferung und Montage liegt bei 23.720,27 €/Brutto. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der ca. 52 Stromanschlüsse beläuft sich nach aktuellen Schätzungen auf ca. 50.000 €/Brutto.
Die Stromladesäulen werden durch das „Strom-Entgelt“ seitens der Wohnmobile refinanziert.
Hinweis: Nach dem aktuellen Entwurfskonzept für das künftige Mainvorland vom Büro arc grün, müssten die uferseitigen Stromladesäulen bei Ausführung dieses Bauabschnittes in einigen Jahren versetzt werden. Die Kosten für die „Versetzung“ der Säulen dürften sich auf ca. 5.000 €/Brutto belaufen.
Die Verwaltung beabsichtigt noch 2021 die Maßnahme baulich umzusetzen.

Beschluss

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die für die rechtliche Umsetzung erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die notwendigen Aufträge für die Maßnahme zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö 7
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7.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö 7.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 08.02.2021 bekannt.

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7.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö 7.2

Vorbericht

Herr Bürgermeister informiert über folgendes:
Für die Freiwillige Feuerwehr Dimbach wurde ein gut erhaltenes Feuerwehrfahrzeug (TSF) erworben.
Die Asphaltdecke der Staatsstraße zwischen Obervolkach und Krautheim wird im Jahre 2021 durch den Freistaat saniert (Deckenbauprogramm).
Die Stadt Volkach nimmt am Projekt „WWF-Earth Tour 2021“ am 27.03.2021 teil. Es wird ab 20.30 Uhr für eine Stunde die Beleuchtung öffentlicher Gebäude abgeschaltet um ein Zeichen zum Schutz unseres Planeten zu setzen.

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8. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö 8

Vorbericht

Es wird nachgefragt, inwieweit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED erfolgt. Der Bürgermeister informiert, dass dies bereits beauftragt ist..

Datenstand vom 09.03.2021 09:51 Uhr