Datum: 17.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
1.1 Antrag auf Tonaufnahmen aus der Sitzung
2 Neuerlass der Gebührensatzung für die Nutzung des Stadtarchivs
3 5. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Volkach (Sondergebiet "Hotel bei den Erlachhöfen") - Wertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
4 5. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Volkach (Sondergebiet "Hotel bei den Erlachhöfen") - Feststellungsbeschluss
5 Antrag "Planungsstopp Baugebiet Astheim", B90/G
6 Antrag Vertagung eines Beratungspunktes
6.1 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Baugebiet Obervolkach "An der Michaeliskapelle"
7 Restzahlung des Maßnahmezuschusses - Wegeinstandsetzung Astheim
8 Bekanntgaben & Berichterstattungen
8.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
8.2 weitere Bekanntgaben
9 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 1

Vorbericht

Es wurden Fragen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 gestellt. Bezüglich der Antworten wurde auf die jeweilige Beratung verwiesen.

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1.1. Antrag auf Tonaufnahmen aus der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 1.1

Vorbericht

Ein privater Radiosender beantragt Tonaufnahmen aus der Sitzungen machen zu dürfen

Beschluss

Dem Antrag wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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2. Neuerlass der Gebührensatzung für die Nutzung des Stadtarchivs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 2

Vorbericht

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Stadtarchivs ist seit 01.01.2016 in Kraft und sollte aufgrund der allgemeinen Preiserhöhungen und Tarifsteigerungen angepasst werden. Die Gebühren werden in der Regel um ca. 10 % angepasst.

Beschluss

Die Stadt Volkach erlässt beiliegende Satzung, diese ist Bestandteil des Beschlusses.


Gebührensatzung des Stadtarchives der Stadt Volkach

Die Stadt Volkach erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) und des Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F) folgende

Gebührensatzung für das Stadtarchiv der Stadt Volkach
im Stadtteil Astheim, Kirchstraße 24, 97332 Volkach

§ 1
Gebührenerhebung

(1)        Die Stadt Volkach erhebt für die Nutzung des Stadtarchives bzw. für die Amtshandlungen des / der Archivbediensteten Gebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

(2)        Soweit diese Satzung für einzelne Leistungen oder Dienste Gebühren nicht vorsieht, werden die Gebühren nach Maßgabe des Aufwandes und in Angleichung an vergleichbare Gebührentatbestände der „Kostensatzung für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Volkach“ in der jeweils geltenden Fassung, festgesetzt

§ 2
Gebührenpflichtige Benutzung

(1)        Die Nutzung des Stadtarchives sowie die Amtshandlungen der Archivbediensteten können auch dann gebührenpflichtig sein, wenn sie sowohl wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Nachforschungen, die nach § 7 der Satzung gebührenfrei sind, als auch sonstigen Zwecken dienen und der Zweck nach § 7 der Satzung dabei nicht überwiegt.

(2)        Die Archivbenutzung durch staatliche, gemeindliche, kirchliche oder sonstige Amtsstellen von Körperschaften des öffentlichen Rechts ist gebührenpflichtig, wenn diese Stellen in den gleichen Angelegenheiten von Privaten Gebühren erheben.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebührenschuld entsteht mit der Nutzung des Archives bzw. mit der Verursachung einer gebührenpflichtigen Amtshandlung. Diese ist sofort fällig.
§ 4
Gebühren

Für die Benutzung des Stadtarchives und die Ausfertigung von Reproduktionen werden folgende Gebühren erhoben:

1.        a. Bildaufnahmen (Kleinbild/Digitalaufnahme)

       durch Stadtarchivar pro Stück        7,00 €
       b. Fotokopie (schwarz/weiß) DIN A4        0,70 €
                DIN A3        1,40 €
       c. Fotokopie (Farbe)         DIN A4        1,50 €
                DIN A3        2,80 €

2.        Bereitstellung von Archivgut in digitaler Aufnahme zum Zwecke der Reproduktion

           außer Haus        
       - für Aufträge bis zu 20 Reproduktionen        9,00 €
       - pro weitere angefangene 20 Reproduktionen        6,00 €

3.        für die Beanspruchung des Stadtarchivars (mündliche oder
       schriftliche Fachauskünfte aus den Archivalien) je angefangene
       Halbstunde Zeitaufwand                 60,00 €

4.        Wiedergabe von fotografischen Reproduktionen (Kleinbild usw.,

       Digitalaufnahmen, Vergrößerungen auf Fotopapier, Direktkopien usw.)

4.1        bei einmaliger Veröffentlichung in Druckwerken (Bücher, Zeitschriften,

       Plakate, Postkarten u.ä.) und auf elektronischen Medien (VHS, CD-ROM,
       DVD, USB-Stick u.ä.) je Reproduktion (Aufnahme, Vergrößerung) bei einer Auflage
       - bis 2500 Exemplare  (s/w und farbig)        30,00 €
       - bis 5000 Exemplare  (s/w und farbig)        50,00 €
       - ab 5001 Exemplare   (s/w und farbig)        73,00 €

       Bei Publikationen mit wissenschaftlichem, heimatkundlichem,
       familiengeschichtlichem oder unterrichtendem Zweck und einer
Auflage bis zu 1000 Exemplaren wird keine Gebühr erhoben, soweit keine kommerzielle Nutzung bezweckt ist.

4.2        Veröffentlichung in Tages- und Wochenzeitungen, unabhängig von

             der Auflagenhöhe, je Reproduktion (Aufnahme, Vergrößerung,
             s/w und farbig)                40,00 €

4.3        bei Ausstrahlung durch Fernsehanstalten, je

             Archivalieneinheit (beliebig häufig, s/w und farbig)        185,00 €

4.4        bei Wiedergabe in Kinofilmen, je Archivalieneinheit

             (s/w u. farbig)                185,00 €

4.5        bei Veröffentlichung im Internet

       1     bis  4 Bilddatei, je Datei (s/w und farbig)        40,00 €
       5     bis  50 Bilddateien (s/w und farbig)        185,00 €
       51   bis  100 Bilddateien (s/w und farbig)        250,00 €
       101 bis  200 Bilddateien /s/w und farbig)        300,00 €
       200 bis  300 Bilddateien (s/w und farbig)        360,00 €
       Ab 301 Bilddateien werden für jede weiteren angefangenen
       100 Bilddateien                  70,00 €
       erhoben.


Wenn die Bilddateien von der Internetseite heruntergeladen werden können, darf die
Bildauflösung nicht mehr als 150 dpi bezogen auf die Originalgröße betragen. Sollen
die Bilddateien in höherer Qualität ins Internet gestellt werden, so ist zu gewährleisten, dass ein Herunterladen nicht möglich ist.

5.                Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung von Fernseh-, Film und Fotoaufnahmen von Archivgut


Dritten kann in begründeten Einzelfällen die Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen
von einzelnen, genau zu bezeichnenden Archivalien, erteilt werden, wenn sie sich verpflichten, die nachfolgenden Bedingungen zu erfüllen:
a.        Das Veröffentlichungsrecht an diesen Aufnahmen darf ohne Genehmigung Stadtarchivars nicht an Dritte weitergegeben werden.
b.        Jede Veröffentlichung dieser Aufnahmen in Druck, Bild oder in sonstiger Weise ist nur mit besonderer Genehmigung des Stadtarchivars erlaubt.
c.        Bei einer Veröffentlichung oder sonstigen Wiedergabe dieser Reproduktion von Archivgut sind die vorgenannten Gebühren zusätzlich zu den nachgenannten Gebühren zu entrichten.

Begründete Einzelfälle liegen vor, wenn das verwahrende Archiv aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, die zur Erfüllung des Benützungszweckes notwendigen Aufnahmen herzustellen oder herstellen zu lassen. Dies ist insbesondere bei Film- und Fernsehaufnahmen und bei umfangreichen Aufnahmen zur Erfüllung öffentlicher Zwecke der Fall.

Für die Erteilung einer Genehmigung sind folgende Gebühren zu entrichten:

5.1        für das Fotografieren (analog bzw. digital) je Aufnahmetag        65,00 €

5.2        für Film- und Fernsehaufnahmen zu kommerziellen Zwecken

       (Spiel- und Werbefilme) Pauschale für jede angefangene Stunde
       Dreharbeit                130,00 €
       zu Dokumentationszwecken/kulturellen Zwecken
       Pauschale für jede angefangene Stunde Dreharbeit        65,00 €

6.                        Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung.
Die Gebühren werden spätestens bei Anforderung fällig.


§ 5
Auslagen

Neben den Gebühren nach § 4 werden auch Auslagen erhoben:

a.        Die Postgebühren, die Kosten einer Versendung und besondere Aufwendungen (z. B. für Verpackungen und Versicherung).
b.        Die im Rahmen der Archivnutzung durch Inanspruchnahme Dritter angefallenen Kosten.
§ 6
Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer das Stadtarchiv zu wissenschaftlichen Forschungszwecken oder aus rechtlichen Interessen benutzt oder Amtshandlungen der Archivbediensteten in Anspruch nimmt. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 7
Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung

1.        Gebühren nach § 4 werden nicht erhoben bei Benutzung
a.        zu wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Zwecken,
b.        zu Ausbildungszwecken,
c.        durch öffentliche Körperschaften und durch andere der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen, wenn für die Befreiung von der Gebührenpflicht Gegenseitigkeit besteht,
d.        für Auskünfte und Nachforschungen, die den Nachweis eines versorgungsrechtlichen Anspruches zum Ziel haben,
e.        für einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die ohne Hinzuziehung von Archivalien erledigt werden können.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.11.2015 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. 5. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Volkach (Sondergebiet "Hotel bei den Erlachhöfen") - Wertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Die öffentliche Auslegung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Volkach fand in der Zeit vom 26.02.2021 bis einschließlich 09.04.2021 statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange davon informiert.

Während dieser Zeit gingen seitens der Bürgerschaft weder mündliche noch schriftliche Bedenken gegen die Planung ein.

Der Abwägungsvorschlag der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

Beschluss

Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung wurden vorgetragen. Den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen wird gefolgt. Über redaktionelle Anpassungen hinaus sind keine Planänderungen veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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4. 5. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Volkach (Sondergebiet "Hotel bei den Erlachhöfen") - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö beschließend 4

Vorbericht

Die Stadt Volkach hat mit vorangegangenem Beschluss über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten. Planänderungen waren nicht veranlasst.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nun festzustellen

Beschluss

  1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Volkach in der Fassung vom 25.01.2021 wird festgestellt.

Die Verwaltung wird mit dem weiteren Verfahren zur Erzielung der Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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5. Antrag "Planungsstopp Baugebiet Astheim", B90/G

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 5

Vorbericht

Die Stadt Volkach hat 2019 am Ortsrand von Astheim Ackerflächen erworben, um dort auf ca. 5.500 m² i. R. einer Ortsabrundung auf Grund des dringenden Bedarfes in Astheim einige Bauplätze zu schaffen. Es wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
Das Verfahren sieht nun nach der Billigung eines Planentwurfes (siehe einstimmiger StR-Beschluss vom 20. Juli 2020) die Anhörung der Träger öffentlicher Belange („TÖB“, u.a. die untere Naturschutzbehörde und Bund Naturschutz) und anschließend die Fertigung eines Umweltberichtes mit Ausgleichsflächenplan vor. Die Stellungnahmen der TÖB würden dann im Stadtrat beraten/gewertet. Ebenso der Umweltbericht mit dem Ausgleichsflächenplan.
Die Fraktion B90/Grüne stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung laut Anlage auf einen Planungsstopp des projektierten Baugebietes in Astheim „Am Escherndorfer Weg 2“.

Beschluss

Das Bauleitplanungsverfahren für das projektierte Baugebiet in Astheim „Am Escherndorfer Weg 2“ wird bis auf weiteres gestoppt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

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6. Antrag Vertagung eines Beratungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 6

Vorbericht

Frau Rauch stellt den Antrag die Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt bezüglich des Baugebietes Obervolkach „An der Michaeliskapelle“ zu vertagen, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Nachhaltigkeit zu überarbeiten, bzw. zu ergänzen.

Beschluss

Die Beschlussfassung wird aus den vorgenannten Gründen vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

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6.1. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Baugebiet Obervolkach "An der Michaeliskapelle"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 6.1

Vorbericht

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in seiner Sitzung am 04. November 2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „An der Michaeliskapelle“ beschlossen. Das Bauleitverfahren für das neue Baugebiet wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt und ist bis zum 31.12.2021 zur Rechtskraft zu bringen. Das „erleichterte“ Verfahren bringt für die Stadt und die Bürger/innen erhebliche Verwaltungs-, Zeit- und Kostenvorteile. Es besteht eine hohe Nachfrage nach Bauland und die Baulandentwicklung soll a. W. des Stadtrates zügig vorangebracht werden, da die Stadt Ihren Bürgern/innen derzeit keine Bauflächen anbieten kann.
Am 09. Oktober 2020 wurden die Bürger/innen in Obervolkach bei einer Bürgerversammlung informiert.
Verschiedene Anwohner haben am 22.03.2021 eine Petition zum Baugebiet „An der Michaeliskapelle“ Obervolkach eingereicht. Sie wünschen sich für das neue Baugebiet eine eigene, neue Zufahrtsstraße mit Anbindung an die KT 33 (Obervolkach, Gaibach). Die Lage der zwei geplanten Mehrfamilienhäuser sollte überdacht werden. Weiterhin wurden Bedenken zur Einhaltung der Geschwindigkeit in der Zone 30 im Zufahrtsbereich geäußert. Die Bedenken der Anlieger wurden daraufhin aufgegriffen und geprüft. Verschiedene Punkte fließen in die Planungen ein.
Es wurde bereits in der Michaelistr. eine Verkehrsmessung über mehrere Wochen durchgeführt und es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Es waren im Schnitt ca. 104 Fahrzeuge pro Tag und die Durchschnittsgeschwindigkeit lag in der Zone 30 bei 28 km/h.

Die mögliche separate Ausfahrt wurde in verschiedenen Varianten vom Ing.Büro geprüft und überschlägig berechnet. Die Realisierbarkeit, Auswirkungen und Kosten werden in der Sitzung vorgestellt.
Am 11.05.2021 fand vor Ort an der Michaelistr. zur Info nochmals ein Bürgertreff statt. 
Die ARGE HFN, bestehend aus dem Ingenieurbüro Hoßfeld-Fischer, Bad Kissingen, und dem Stadtplaner Dipl. Ing. Klaus Neisser stellen den akt. Planentwurf vor.
Der Stadtrat Volkach wird um Beratung und Anerkennung der Planung gebeten, um zügig die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.

Beschluss

Dem Entwurf des Bebauungsplanes „An der Michaeliskapelle“ wird zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Folgendes ist zu beachten:
Es soll die Anpflanzung von den heimischen Gehölzen vorgegeben werden.
Die LED-Straßenbeleuchtung wird mit der ÜZ Lülsfeld (wie geplant) so konzipiert, damit die sogenannte „Lichtverschmutzung“ (Insektenschutz) geringgehalten und der Energieverbrauch minimiert wird.
Die 2-geschossigen Häuser sollen am mittleren Wendehammer eingeplant werden.
Für Garagen bleiben begrünte Flachdächer zugelassen.
Der Flächennutzungsplan ist ggf. bezüglich der südlich liegenden Grünanlagen/Gärten anzupassen, um dort eine Bebauung zu verhindern (Ausgleichsflächen).
Bezüglich des Anreizes zum energieeffizienten Bauen wird auf die bestehenden und zu erwartenden Energieeinspargesetze verwiesen.
Unabhängig davon, kann der Rechnungsprüfungsausschuss einen Vorschlag für ein kommunales Förderprogramm für energiesparendes Bauen für dieses Baugebiet entwickeln. Die letzten Baugebiete wurden seitens der Stadt mit einem „Kinder“bonus für die Bauplatzerwerber/innen gefördert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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7. Restzahlung des Maßnahmezuschusses - Wegeinstandsetzung Astheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö beschließend 7

Vorbericht

Anfang dieses Jahres wurde durch die Jagdgenossenschaft Astheim die Grundsanierung eines Flurweges koordiniert und abgeschlossen. Vor Maßnahme Beginn wurde ein Zuschuss beantragt. Die entstanden Gesamtkosten liegen nunmehr bei 11.451,12€.
Für die Sanierungsmaßnahme erfolgte (i. R. vorzeitiger Maßnahme Beginn und vorbehaltlich der Genehmigung sowie Haushaltsmittelbereitstellung) bereits ein Vorab-Zuschuss i.H.v. 2.000,00€. Da der Gesamtpreis der Maßnahme nicht gesichert und der Haushalt noch nicht beschlossen war, wurde der Beschluss über den Gesamtbetrag des Zuschusses vertagt.
Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Astheim ist nun bereits mit seinem Privatvermögen in Vorleistung gegangen, weshalb eine zeitnahe Restzahlung des Maßnahme Zuschusses geboten erscheint.

Beschluss

Der Restzahlung von 3.725,56€ an die Jagdgenossenschaft Astheim zur Deckung von 50% der Maßnahme Kosten wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 8
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8.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 8.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 03.05.2021 bekannt.

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8.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 8.2

Vorbericht

Herr Bürgermeister Bäuerlein informiert über folgendes:
Am Weinfestplatz ist vor kurzem eine augenscheinlich vitale Linde plötzlich umgestürzt, welche bei den regelmäßigen Baum-Kontrollen keinerlei Anzeichen auf Beschädigungen oder Erkrankung aufwies.
Aus diesem Anlass werden aus Verkehrssicherungsgründen alle Linden am Weinfestplatz von einer Fachfirma grundlegend untersucht.
Sobald die Corona-Regeln es zulassen wird versucht, das Hallenbad für den allgemeinen Besucherbetrieb zu öffnen.
Die diesjährige städtische Wallfahrt zum hl. Blut nach Burgwindheim wird aufgrund der Corona-Lage und der Hygienebestimmungen auch dieses Jahr abgesagt.
Heute am 17.05.2021 wurde u.a. unter Beteiligung der Stadt Volkach notariell die Mainschleifeninfrastrukturgesellschaft „MIG“ gegründet. Diese hat das Ziel, möglichst bald einen Schienenlinienverkehr von Astheim über Seligenstadt Richtung Würzburg einzurichten und die Infrastruktur hierfür bereitzustellen.
Der Sportreferent Herr Dinkel informiert über die Teilnahme an der Initiative „Stadtradeln 2021“.
Ziel ist es, Bürger und Kommunalpolitiker über einen definierten Zeitraum von 3 Wochen zum Radeln zu motivieren als Beitrag für den Klimaschutz und die eigene Gesundheit. Es wird demnächst eine Öffentlichkeitskampagne darüber geben.
Zeitraum ist der 12. bis 31. Juli 2021

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9. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 17.05.2021 ö 9

Vorbericht

Es wurden keine Wünsche und Anträge vorgetragen.

Datenstand vom 21.06.2021 20:27 Uhr