Datum: 13.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gedenken an das verstorbene Stadtratsmitglied Herrn Alfred Weissenseel
2 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
3 Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
4 Amtseinführung Tobias Thum
5 Nachbesetzung von Herrn Weissenseel in den Ausschüssen und Gremien
6 Bestellung des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden
7 Breitbanderschließung - Teilnahme Gigabitrichtlinie und weitere Vorgehensweise
8 Bayerische Gigabitrichtlinie - Festlegung des Erschließungsgebietes
9 Bericht der VHS-Leiterin Frau Holst-Steppat
10 Weiterentwicklung FlNr 2759 Obervolkacher Str, mögliche Fortführung Ringstr/Straßenbau
11 Sand- und Kiesabbau, tlw. Wiederverfüllung und Rekultivierung in der Gemarkung Fahr durch die Fa. LZR GmbH (Flst. 3389 - 3394, Elgersheimer Hof) - Antrag auf Genehmigung für den Sand- und Kiesabbau auf den Grundstücken Flst. 3389
12 Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
13 Klarstellung des Bebauungsplans Volkach-West
14 Bekanntgaben & Berichterstattungen
14.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
14.2 weitere Bekanntgaben
15 Wünsche & Anträge

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1. Gedenken an das verstorbene Stadtratsmitglied Herrn Alfred Weissenseel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 1

Vorbericht

Der Stadtrat hielt zu Beginn der Sitzung eine Gedenkminute an Herrn Alfred Weissenseel, Mitglied des Stadtrats bis 31.08.2021, welcher am 09.09.2021 verstorben ist. Herr Weissenseel war seit 2013 Mitglied des Gremiums und in mehreren Ausschüssen vertreten. Er war Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses.

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2. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 2

Vorbericht

Ein Bürger regt an, Ziff. 2.6 des Bebauungsplans Volkach-West diesbezüglich klarzustellen, dass keine Funktürme mit einer Höhe von über 20 m zulässig seien. 

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3. Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 3

Vorbericht

Herr Römmelt stellt den Antrag die Tagesordnung zu ergänzen.
Es soll über seinen Antrag vom 03.09.2021, welcher nicht auf der heutigen Tagesordnung steht, beraten und beschlossen werden. 
Inhalt des Antrags ist die Begrenzung von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, auf 20 m  im Gebiet des Bebauungsplans Volkach West. 

Beschluss

Der Antragt auf die beantragte Ergänzung der Tagesordnung wird angenommen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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4. Amtseinführung Tobias Thum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 4

Vorbericht

Dem Antrag von Herrn Alfred Weissenseel auf Niederlegung ihres Ehrenamts als Mitglied des Stadtrats Volkach wurde am 30.08.2021 zugestimmt. Er wurde mit sofortiger Wirkung von seinem Ehrenamt entbunden. 
Auch dem Antrag von Herrn Robert Amling (1. Nachrücker) auf Niederlegung seines Ehrenamts als Mitglied des Stadtrats Volkach wurde am 30.08.2021 zugestimmt. Er wurde mit sofortiger Wirkung von seinem Ehrenamt entbunden. 
Aus dem Wahlvorschlag der FWG rückt als Nächster 
Herr Tobias Thum, Volkach, nach.

Herr Thum wurde heute in sein Ehrenamt eingeführt und besonders auf die Art. 20 (Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht), Art. 47 (Sitzungszwang, Beschlussfähigkeit), Art. 48 (Teilnahmepflicht) und Art. 49 (Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung) der Gemeindeordnung hingewiesen.

Anschließend nahm 1. Bürgermeister Bäuerlein Herrn Thum folgenden nach Art. 31 Abs. 4 vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Bürgermeister Bäuerlein hieß Herrn Thum im Kreis seiner Kolleginnen und Kollegen willkommen und bat um eine gute Zusammenarbeit.

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5. Nachbesetzung von Herrn Weissenseel in den Ausschüssen und Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 5

Vorbericht

Das aus dem Stadtrat Volkach ausgeschiedene Mitglied Herr Alfred Weissenseel war:

Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates
Mitglied im Ferienausschuss Stadtrates
Mitglied im Bau-, Umwelt- und Agrarausschuss des Stadtrates
3. Stellvertreter im Verwaltungsrat der Stadtwerke Volkach KU

Beschluss

Oben genannte Ausschüsse und Gremien werden wie folgt nachbesetzt: 

Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates
Krönert Matthias
Stellvertreter der FWG für Frau Hirt und Herrn Krönert
1. Zarbo Cengiz
2. Kornell Peter
3. Gebert Udo

Mitglied im Ferienausschuss Stadtrates
Zarbo Cengiz

Mitglied im Bau-, Umwelt- und Agrarausschuss des Stadtrates
Thum Tobias

3. Stellvertreter im Verwaltungsrat der Stadtwerke Volkach KU
Thum Tobias

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bestellung des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 6

Vorbericht

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses ist vom Stadtrat zu bestimmen. Nachdem der bisherige Vorsitzende Herr Weissenseel aus dem Stadtrat ausgeschieden ist, ist der Vorsitz neu zu bestimmen.

Beschluss

Frau Anja Hirt wird mit sofortiger Wirkung zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Breitbanderschließung - Teilnahme Gigabitrichtlinie und weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 7

Vorbericht

Die Bayerische Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Neben der bisherigen Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, werden künftig auch Betreibermodelle ermöglicht.
In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung (weiße Flecken +9.000 €). Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %.
Ablauf:
Zum Start in das Förderprogramm wurde eine Markterkundung durchgeführt. Daraus ergeben sich die förderfähigen Adressen, welche in Ausbaugebieten zusammengefasst werden. Diese Ausbaugebiete können dann in die Förderung aufgenommen werden. Die Anträge müssen bis Ende 2025 eingereicht werden.
Jeder Gemeinde steht einmalig das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, das für Beratungskosten verwendet werden kann.
Im Rahmen der Gigabitrichtlinie wird der Ausbau der Glasfaserversorgung für breitbandiges Internet weiterentwickelt und gefördert.
Die Stadt Volkach hat in den letzten beiden Förderprogrammen bereits 733.749,93 Euro investiert so dass die Versorgung fast überall bei 50 MB liegt, mindestens jedoch 30 MB (außer den Außenbereichen wie Aussiedlerhöfe etc.). An Fördergeldern wurden insgesamt 374.473 Euro vereinnahmt.

Herr Dr. Först ist mit der Planung und Betreuung betraut und steht für Fragen zur Verfügung

Beschluss

Die Stadt Volkach nimmt an der bayerischen Gigabit-Richtlinie teil

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bayerische Gigabitrichtlinie - Festlegung des Erschließungsgebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 8

Vorbericht

Mit Beschluss vom 22.03.2021 wurde vom Stadtrat die Teilnahme an der Gigabit-Richtlinie festgelegt. Durch das 2. Förderprogramm ist bereits eine Mindestversorgung flächig in allen Stadtteilen bis auf wenige Aussiedlerbereiche von 30 Mbit/s erreicht. 
Die neue Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude.
In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung (sog „weiße Flecken“ +9.000 €). Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %.
Daraufhin wurden vom Fachbüro Dr. Först Kosten und das mögliche Ausbau-/Fördergebiet ermittelt. Für das bevorstehende Vergabeverfahren ist nun das Ausbaugebiet entsprechend dem vorliegenden Plan festzulegen. 
Es werden max. 6000 Euro/Anschluss gefördert.  Durch weite Strecken und Einzelobjekte sind für best. Adressen die Kosten für den Anschluss um ein Vielfaches höher als die Förderhöchstsumme. So wäre für diese Anschlüsse eine sehr hohe Eigenbeteiligung durch freiwillige Mittel der Stadt erforderlich.
Wenn das komplette Gemeindegebiet der Stadt (incl. aller Stadtteile und Aussiedlerbereiche) als ein einziges Ausbaugebiet (ein „Gesamtlos“) festgelegt und ausgeschrieben wird, könnte auch nur auf dieser Basis formstreng alles vergeben werden. 
Bei einem Gesamtlos wären aber gem. Kostenschätzung voraussichtlich über 2,6 Mio. Euro Eigenmittel der Stadt als freiwillige Leistung erforderlich. Im Haushalt 2022 ff. wären dann bis zur Abwicklung der Förderung ca. 8 Mio vorzufinanzieren.
Dies ist jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der anstehenden sonstigen Investitionen u, a, für Pflichtaufgaben kaum finanzierbar. 
Als Kompromiss zwischen möglichst hohem Nutzen, Ausbaugebiet und finanziellem Aufwand für die Stadt (Eigenmittel), wird aus wirtschaftlichen Gründen die Ausschreibung in drei Losen vorgeschlagen, um je nach Ausschreibungsergebnis eine losweise Vergabemöglichkeit zu haben. 
Bei drei Losen könnte entsprechend dem Ausschreibungsergebnis und den rabattierten Angeboten flexibler reagiert werden, falls ein Bieter ein entsprechendes wirtschaftliches Gesamt-Angebot für alle drei Lose vorlegt.  

 

Beschluss

Das Ausbaugebiet wird in folgende Lose aufgeteilt:

Los 1        (Köhler, Escherndorf, Obervolkach, Gaibach, Krautheim)
Los 2        (Rimbach, Eichfeld, Dimbach)
Los 3        (Aussiedlerbereiche etc.)
Die erforderlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Bericht der VHS-Leiterin Frau Holst-Steppat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 9

Vorbericht

Die Leiterin der Volkshochschule Frau Susanne Holst-Steppat berichtet über die letzten Jahre der VHS Volkach und gibt einen Ausblick auf die Zukunft und die anstehenden Änderungen und Anforderungen.

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10. Weiterentwicklung FlNr 2759 Obervolkacher Str, mögliche Fortführung Ringstr/Straßenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 10

Vorbericht

Das seit Jahrzehnten erschlossene, aber unbebaute Grundstück Fl.-Nr. 2759 der kath. Kirchenstiftung (zwischen der Obervolkacher Straße und dem Unteren Haidweg) soll weiterentwickelt werden. Das Baugrundstück ist als Handlungsfeld (Schließung Baulücke) im ISEK benannt.
Es ist beabsichtigt, dort die dringend benötigte Seniorentagespflege und für den gemeindlichen Bedarf eine Kindertagesstätte zu errichten. Die Kirchenstiftung wäre grundsätzlich bereit, eine Teilfläche des Baugrundstückes Fl.-Nr. 2759 im Erbpachtwege an die Stadt abzugeben, um den Bau der zusätzlich benötigten KiTa in Volkach (akt. vorhandener Bedarf) zu ermöglichen.
Alt und Jung sollen sich dort in unmittelbarer Nähe gemeinsam begegnen. Die Lage ist zentral und dennoch gut anfahrbar. Auf Grund der Lage und Erschließung können die Bauprojekte dort ohne aufwändige Bauleitplanung durchgeführt werden. Des Weiteren sollen auf der Restbaufläche des Grundstückes noch auf Grund des hohen Bedarfes einige Wohnungen / Reihenhäuser entstehen. 
Durch den Lückenschluss / Bebauung möchte sich die örtliche kath. Kirchenstiftung mittels Erbpachteinnahmen zukunftsfähig aufstellen, um die Einnahmefinanzierung langfristig zu sichern.
Es ist auch grundsätzlich zu entscheiden, ob genau dort die Ringstraße zur Obervolkacher Straße weitergeführt werden soll, oder ob dieser Ringschluss inzwischen (u. a. durch den Bau der „Umgehungsstraße“) nicht mehr benötigt wird. Die damalige Idee (ggf. Lückenschluss „Ringstr.“) wurde im ISEK Stadtumbau West von 2009 als mögliches Handlungsfeld übernommen.
Auch ist die Verkehrserschließung des Grundstücks zu betrachten, ob dieses die zusätzliche Belastung aufnehmen kann. Hierfür wurde eine verkehrliche Stellungnahme des Ing.-Büros Weimann angefordert.  
Herr Weimann gibt folgende Einschätzung:
1. Bestehende Verhältnisse 
Zwischen dem Unteren Haidweg sowie der Obervolkacher Straße hat die Stadt Volkach auf dem FlSt.- Nr. 2759, Gemarkung Volkach, in der Vergangenheit einen Fußweg zu einer vorhandenen Bushaltstelle im Zuge der Obervolkacher Straße hergestellt. Dies bedeutet, dass der Fußweg eine gewisse Wichtigkeit für die öffentliche Fußgängererschließung aus dem Wohnquartier im Bereich des Unteren Haidwegs und der Ringstraße besitzt.
Die Straßenverkehrsführung des Unteren Haidwegs mündet in Westen auf die Riemenschneiderstraße, wobei beide Straßen unmittelbar südlich der Obervolkacher Straße zusammengeführt sind und eine gemeinsame Einmündung in die Obervolkacher Straße auf Höhe der Mainschleifenhalle besitzen. Aufgrund dessen ist für Verkehrsteilnehmer aus dem Wohnquartier Unterer Haidweg / Ringstraße mit Fahrtziel in Richtung Süden (Schwarzach / Kitzingen) die Möglichkeit der „Umwegung“ über die Obervolkacher Straße / St 2274 / Umgehungstraße möglich. Die direkte Verbindung führt über die Ringstraße / Eichfelder Straße zum vorhandenen Knotenpunkt St 2260 / St 2274. Eine weitere Fahrtmöglichkeit besteht in der Nutzung der Obervolkacher Straße bis zum Oberen Markt mit Weiterfahrt in die Sommeracher Straße in Richtung Süden zur St 2271.
Weiterhin besteht eine Einbahnstraßenverbindung der Erschließungsstraße „Weidingerring“ zur Obervolkacher Straße, welche von der Ringstraße ca. 150 östlich abgerückt ist.
2. Auswirkungen einer öffentlichen Straßenverbindung zwischen Obervolkacher Straße / Unterer Haidweg auf Höhe der Ringstraße („Fortführung der Ringstr.“)
-     Entlastungsfunktion Ringstraße (als Fortführung zur Obervolkacher Straße):
Das ursprüngliche Konzept der Entlastungsfunktion der Ringstraße ist zum heutigen Zeitpunkt obsolet, da insbesondere die Umgehungstraße (St 2274) errichtet ist und diese Verknüpfungspunkte mit der Dimbacher Straße, der Eichfelder Straße sowie der Obervolkacher Straße hat.
-     Verbindungsfunktion zu Einrichtungen nördlich der Obervolkacher Straße:
Nördlich der Obervolkacher Straße befinden sich mehrere soziale bzw. öffentliche Einrichtungen wie das ASB Seniorenzentrum, die Mainschleifenhalle, die Grund- / Mittelschule mit Hallenbad sowie die Helios Klinik, sodass davon auszugehen ist, dass insbesondere für Fußgänger / Radfahrer als auch für Kfz eine verkehrliche Verbindung zwischen der Obervolkacher Straße und dem Unteren Haidweg sinnvoll erscheint. Dabei ist keine direkte Kreuzungsanlage mit der Ringstraße notwendig. Aufgrund der gewünschten Verkehrsberuhigung ist ein Knotenpunktversatz akzeptabel.
-     Entschärfung unzureichender Verkehrsverhältnisse:
Durch die bestehende Einmündungssituation der Obervolkacher Straße / Riemenschneider Straße / Unterer Haidweg mit einer „Rechts vor Links“-Regelung kann eine zusätzliche untergeordnete Verbindung zwischen der Obervolkacher Straße / Unterer Haidweg zur verkehrlichen Entschärfung und damit zu einer verbesserten Verkehrssicherheit am Knotenpunkt mit der Obervolkacher Straße beitragen.
3. Planvariante „untergeordnete, verkehrsberuhigte Straße“
Eine untergeordnete Verbindung in Form einer verkehrsberuhigten Straße zwischen der Obervolkacher Straße und dem Unteren Haidweg (ggf. mit Knotenpunktversatz zur Ringstraße) kann einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Obervolkacher Straße / Riemenschneider Straße / Unterer Haidweg leisten sowie die Erschließungsfunktion der geplanten Kita / Tagespflege unterstützen.
Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Ringstraße ist nicht zu erwarten, da mit einer möglichen Verbindungsstraße keine neuen Ziele verbunden sind als ohnehin schon gegeben. Die Ringstraße mit Verbindung zur Eichfelder Straße stellt ihrerseits bereits eine Sammelstraße dar, welche durch die mögliche neue Straßenverbindung keine Aufwertung erfahren würde. Ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Verkehrsumlagerungen ist nicht zu erwarten. 
Allg. weitere Informationen:
Der evtl. Straßenbau würde einen Flächenbedarf von ca.1.500 qm umfassen und reduziert die verbleibende Fläche für die Seniorentagespflege, KiTa und Wohnbebauung auf dem Grundstück erheblich. Die Wohnbebauung ist für die Kirchenstiftung wichtig. Sie soll die Zukunftsfähigkeit der kath. Kirchenstiftung langfristig sichern.
Der evtl. Straßenbau ist derzeit nicht förderfähig und alle Kosten sind durch die Stadt Volkach zu tragen (Grunderwerb und zusätzlich die Planungs-/Baukosten i. H.v. ca. 300.000 Euro).
Wenn künftig ein größerer Bedarf oder der öffentliche Wunsch für einen Lückenschluss besteht, wäre der Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für den öffentlichen Bedarf auf die benachbarten Grundstücke denkbar, um ggf. in der Zukunft noch die Möglichkeit eines solchen „Lückenschlusses“ zu haben.

Beschluss

Der Bau einer Seniorentagespflege und einer Kindertagesstätte auf dem Areal Fl.-Nr. 2759 werden begrüßt. 
Für die Möglichkeit einer „Durchwegung“ des Grundstücks für KiTa, Seniorentagespflege und Wohnbebauung sollen im Rahmen der Planung verschiedene Varianten erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt werden. Die verkehrliche Erschließung für die Anlieger/Fußgänger/Radfahrer erfolgt i. R. der künftigen Bebauung des Areals. Der Hol- und Bringverkehr mit PKW soll vorzugsweise von der Obervolkacher Str. erfolgen.
Bezüglich des Erwerbs des Grundstücks ist vor einer weiteren Diskussion der anfallende Erbbauzins zu verhandeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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11. Sand- und Kiesabbau, tlw. Wiederverfüllung und Rekultivierung in der Gemarkung Fahr durch die Fa. LZR GmbH (Flst. 3389 - 3394, Elgersheimer Hof) - Antrag auf Genehmigung für den Sand- und Kiesabbau auf den Grundstücken Flst. 3389

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 11

Vorbericht

Am 20.05.2019 wurde im Stadtrat Volkach der Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Fortführung des (ursprünglich bis 31.12.2018) befristeten dortigen Sand- und Kiesabbaues beschlossen.
Laut dem Landratsamt Kitzingen ließ die Antragstellerin seither Unterlagen für die Erteilung neuer Plangenehmigungen für den Gewässerausbau erstellen, um die vorzeitige Genehmigung in eine endgültige Genehmigung zu überführen.
Der Sandabbau und die Verfüllung sind zurzeit im Rahmen des „vorzeitigen Beginns“ genehmigt. Im Beschluss von 20.05.2019 verlangte der Stadtrat eine um zwei Jahre kürzere Abbau- und eine um zwei Jahre kürzere Rekultivierungsphase. Dies hat die Antragstellerin laut LRA Kitzingen auch im akt. Abbauzeitenplan berücksichtigt.
Für die Gewinnungstätigkeit wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der Baukonjunktur mit einer Dauer von drei Jahren gerechnet. Die Rekultivierung erfolgt parallel zum Abbau und soll 31.12.2028 fertig gestellt werden. 

Während des Abbaubetriebs wird ein Saugbagger eingesetzt. Zur Beförderung des Materials dient ein Schubverband, der das Material auf dem Wasserweg (Main) nach Kitzingen in Werk befördert. 
Es fällt somit zur Materialbeförderung nahezu kein LKW-Schwerverkehr an.
Die Wiederverfüllung mit Waschschlämmen und Fremdmaterial (Tongrube Düllstadt oder geeignetes aus anderen Baumaßnahmen) erfolgt durch ein Güterverkehrsschiff vom Werk Kitzingen zum Baggersee oder durch LKW. Es werden keine Treibstofftanks im Vorhabenbereich aufgestellt. 
Die Kiesaufbereitung erfolgt im Werk Kitzingen. Aufbereitungsmaschinen und Aufenthaltsräume werden deshalb nicht am Rand der geplanten Gewinnflächen benötigt.
Die Stadt Volkach wurde nun von der Genehmigungsbehörde dem Landratsamt Kitzingen zur Stellungnahme aus Sicht der städtischen Belange (z. B. Stadtentwicklung, Wege) aufgefordert.
Die wasserrechtlichen, landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Belange werden durch das Landratsamt Kitzingen als Genehmigungsbehörde geprüft. 
Mögliche Beeinträchtigungen werden reduziert und durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.

Beschluss

Auf den zustimmenden Beschluss zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und Verkürzung der Abbaufrist vom 20.05.2019 wird verwiesen: 
Die Sandausbeute muss bis 31.12.2024 und die Rekultivierung muss am 31.12.2028 beendet sein. Die Verfüllung und Rekultivierung sind parallel abschnittsweise vorzunehmen, um die Maßnahmen insgesamt bis Ende 2028 abzuschließen.
Dem Antrag zur Abbaugenehmigung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die im Antrag angegebenen, verkürzten Fristen (Abschluss Gesamtvorhaben Ende 2028) eingehalten werden. 
Die evtl. Verfüllung muss per Schiff erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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12. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 12

Vorbericht

In der Sitzung vom 21.06.2021 wurde festgelegt, die Hundesteuer zu erhöhen. Es ist deshalb eine entsprechende Änderungssatzung zu erlassen. 

Beschluss

Die Stadt Volkach erlässt folgende Satzung:
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer


Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Volkach folgende Satzung:


§ 1

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 28. April 2006 in der Fassung vom 01.01.2012 wird wie folgt geändert:


 § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


㤠5
Steuermaßstab und Steuersatz

1) Die Steuer beträgt 
a) für Hunde, welche nicht unter Abs. 1 b fallen
für den ersten Hund                                                        55 EURO
für den zweiten Hund                                                        65 EURO
für jeden weiteren Hund                                                75 EURO

b) für jeden Kampfhund                                                390 EURO“



§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.1.2022 in Kraft.




Volkach, den _________



Bäuerlein
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Klarstellung des Bebauungsplans Volkach-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 13

Vorbericht

Aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung, Beschluss – Nr. 214 wird folgende Klarstellung des Bebauungsplans Volkach West beschlossen.

Beschluss

Es wird klargestellt, dass Ziff. 2.6 des Bebauungsplans „Volkach West“ vom 29.10.1997 mit dem Wortlaut:
 „Ausnahmsweise sind Schornsteine, Silos, Tanks sowie Anlagen zur Luftreinhaltung, deren Errichtung innerhalb der festgesetzten Höhe technisch nicht möglich ist, bis zu einer Höhe von 20 m zulässig. Die jeweiligen Ausnahmen sind auf die technisch notwendige Höhe zu beschränken.“

nach dem Willen des Satzungsgebers eine beispielhafte Aufzählung aller baulichen Anlagen enthält. Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung, was auf einen Redaktionsfehler zurückzuführen ist. Die Höhenbeschränkung auf 20 m sollte stets für alle baulichen Anlagen gelten, die keine Gebäude sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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14. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 14
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14.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 14.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 30.08.2021 bekannt.

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14.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 14.2

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt bekannt:


  • Am 14.09.2021 ist der Spatenstich zum Baubeginn des neuen Kreisverkehrs im Süden von Volkach.
  • Für den im Bau befindlichen Kreisverkehr im Süden von Volkach soll eine pflegeleichte Gestaltung in ansprechender Form erfolgen.  
  • Derzeit laufen konkrete Gespräche, und Vorplanungen über die Verbesserung des Radwegenetzes im Bereich Volkach-Süd, Güterlände, Betriebshof WSA, Kanalbrücke, Kreisverkehr.
  • In der Sitzung vom 11.10.2021 wird über den Sachstand und Fortgang hinsichtlich der Reaktivierung der Mainschleifenbahn berichtet
  • Die Helios-Klinik Volkach wurde an einen neuen Betreiber verkauft und wird im bisherigem Umfang weiter betrieben. In einer der nächsten Sitzungen wird der neue Geschäftsführer von Remedium sowie der Förderring  Gesundheit Mainschleife im Stadtrat berichten.

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15. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 15

Vorbericht

Es wird angeregt, den neuen im Bau befindlichen Kreisverkehr im Süden von Volkach nicht nur nach pflegeleichten Aspekten zu gestalten sondern in ansprechender Form als „Eingangstor zur Stadt“.  

Datenstand vom 27.09.2021 21:35 Uhr