Datum: 27.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 23:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
2 Ärztliche Versorgung an der Mainschleife, Sachstandsbericht Dr. Klose
3 Bebauungsplan "An der Michaeliskapelle" - hier: Wertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
4 Änderung der Friedhofssatzung
5 Änderung der Friedhofsgebührensatzung
6 Klarstellung des Bebauungsplans Volkach-West
7 Bekanntgaben & Berichterstattungen
7.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
7.2 weitere Bekanntgaben
8 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 1

Vorbericht

Es wurden keine Fragen von Bürgern vorgetragen. 

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2. Ärztliche Versorgung an der Mainschleife, Sachstandsbericht Dr. Klose

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 2

Vorbericht

Dr. Stephan Unkelbach und Dr. Georg Klose vom Förderring Gesundheit Mainschleife e.V. berichten über die ärztliche Versorgungssituation an der Mainschleife.

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3. Bebauungsplan "An der Michaeliskapelle" - hier: Wertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 04.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Michaeliskapelle“ beschlossen. 
Der Planentwurf in der Fassung vom 17.05.2021 wurde in der Stadtratssitzung am 17.05.2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.  
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.06.2021 bis einschließlich 19.07.2021 statt. Zeitgleich wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird unterrichtet und zur Äußerung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden Anregungen vorgetragen, die zu Planänderungen führen. Diese inhaltlichen Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern eine erneute Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes samt Anlagen. Die erneute Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt, da nur noch die Planänderungen von Bedeutung sind. Hierzu wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlag sind der Beschlussvorlage vollinhaltlich beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „An der Michaeliskapelle“ einschl. Begründung erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen und die betroffenen TÖB zu benachrichtigen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abzugeben. Des Weiteren werden den Personen und TÖB, die Anregungen vorgetragen haben die Ergebnisse der Prüfung mitgeteilt (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).

Der Stadtrat beschließt die vorgelegten Abwägungen aus der öffentlichen Auslegung. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Änderung der Friedhofssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 4

Vorbericht

Die Friedhofssatzung ist u.a. aufgrund dessen, dass nunmehr auch eine Friedwiese angelegt ist, anzupassen.
Außerdem enthält die bisherige Satzung keinen Hinweis, dass das Anbringen einer Urnenwandschrift genehmigungs- und kostenpflichtig ist 
§ 19 a wurde sicherheitshalber eingefügt, da eine entsprechende Regelung bisher fehlte

Beschluss

Die Stadt Volkach erlässt folgende Satzung:
3. Satzung zur Änderung der Satzung

für die städtischen Friedhöfe der Stadt Volkach

Die Stadt Volkach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetzt (KAG) und Art. 20 Kostengesetzt (KAG) folgende

Satzung

Die Satzung über die städtischen Friedhöfe der Stadt Volkach vom 28.04.2005 in der Fassung vom 28.07.2009 wird wie folgt geändert:


§ 1

§ 7 Abs 3 erhält folgenden Satz 2 und 3:
In einen Urnenerdgrab können 2 Urnen, in einem Urnenerdgrab in der Friedwiese kann 1 Urne und in einem Urnenwandgrab können 2 Urnen beigesetzt werden. In einem Einzelgrab können 4 Urnen, in einem Familiengrab können 8 Urnen beigesetzt werden.

§ 2

§ 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Errichtung von Grabdenkmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung sowie das Anbringen einer Urnenwandinschrift bedarf - unbeschadet sonstiger Vorschriften - der Erlaubnis der Stadt. Die Stadt ist berechtigt, soweit das zur Wahrung der Rechte anderer notwendig ist und der Friedhofszweck es erfordert, Anordnungen zu treffen, die sich auf Werkstoff, Art und Größe der Grabdenkmäler, Einfriedungen usw. beziehen.

§ 16 Abs 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung sowie das Anbringen einer Urnenwandinschrift ist rechtzeitig vorher bei der Stadt (Friedhofsverwaltung) zu beantragen.

§ 3
§ 17 wird um folgenden Abs. 5 ergänzt:

Sind Urnengräber um einen zentralen, gemeinsamen Grabstein (z.B. Findling) angeordnet, sind die Grabinschriften auf diesem anzubringen. Die Grabinschriften werden von der Stadt gebührenpflichtig zur Verfügung gestellt. Grabmale, Grabeinfassungen und Grababdeckungen sowie Grabschmuck sind hier nicht zulässig. 

§ 4
§ 19 a wird neu eingefügt:
Haftung für Schäden und Unfälle

  1. Die Stadt Volkach übernimmt keinerlei Haftung für die auf den Grabstätten genehmigten und aufgestellten Ausstattungsgegenstände.
  2. Die Verfügungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der anderen durch Umfallen der Grabmale oder Abstürzen von Teilen derselben verursacht wird.
  3. Lose und schief stehende Grabmale kann die Stadt Volkach auf Kosten des Verfügungsberechtigten umlegen lassen. Wird das Grabmal trotz schriftlicher Aufforderung nicht ordnungsgemäß wieder aufgestellt, so ist die Stadt Volkach berechtigt, es auf Kosten des Verfügungsberechtigten zu entfernen oder wieder aufstellen zu lassen.
  4. Sind die Verfügungsberechtigten nicht bekannt, oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Stadt Volkach nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung das Nötige anordnen.

§ 5

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Volkach, den _____________



Bäuerlein
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 5

Vorbericht

In der Sitzung vom 21.06.2021 wurde festgelegt, die Friedhofsgebühren zu erhöhen. Es ist deshalb eine entsprechende Änderungssatzung zu erlassen. Die Verwaltungsgebühren etc. wurden analog angepasst.
§ 2 Abs. 2 wurde aufgrund einer Prüfungsbemerkung der überörtlichen Rechnungsprüfung angepasst. 

Beschluss

Die Stadt Volkach erlässt folgende Satzung:
7. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Friedhofsgebühren der Stadt Volkach


Die Stadt Volkach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetzt (KAG) und Art. 20 Kostengesetzt (KAG) folgende

Satzung

Die Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Volkach vom 28.04.2005 in der Fassung vom 25.04.2019 wird wie folgt geändert:

§ 1
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Leistungen, die nicht in den folgenden Paragraphen enthalten sind, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung durchgeführt und bemessen.

§ 2

§ 3 Nrn. 1 – 7 erhält folgende Fassung

Die Grabgebühren betragen:
 1.
Für ein Einzelgrab
(Nutzung 25 Jahre
(Nutzung 20 Jahre

45,00 €/Jahr 
1.125 €)
900 €)
 2.
Für ein Familiengrab mit 2 Grabstellen
(Nutzung 25 Jahre
(Nutzung 20 Jahre

66,00 €/Jahr 
1.650 €)
1.320 €)
 3.
Für ein Urnenwandgrab
(Nutzung 10 Jahre

63,00 €/Jahr 
630 €)
 4.
Für ein Urnengrab
(Nutzung 10 Jahre

39,00 €/Jahr 
390 €)
 5.
Für eine Grabkammer
(Nutzung 12 Jahre

165,00 €/Jahr
1.980 €)
 6.


7.
Für ein Kindergrab
(Nutzung 10 Jahre

Urnenstelle Friedwiese
(Nutzung 10 Jahre)
15,00 €/Jahr
150 €)

39,00 €/Jahr
(390,00 €)


§ 3

§ 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung

Bestattungsgebühren




1.
Leichenhausbenutzung (bei Nutzung einer Aufbewahrungszelle) 
200 

Leichenhausbenutzung (ohne Nutzung einer Aufbewahrungszelle)
65 

§ 4

§ 5 Sonstige Gebühren wird um folgende Nr. 8 ergänzt:
8. Schriftzug an einem Findling, incl. Anbringung (§ 17 Abs. 5 S. 2 der Friedhofssatzung) 80


§ 5
§ 6 erhält folgende Fassung

Verwaltungsgebühren

Es werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:


1.
Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern auf Familien- und Einzelgräbern
Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern auf Urnengräber
Anbringung einer Urnenwandbeschriftung
(§ 16 der Friedhofssatzung)

130

66

40




2.
entfällt




3.
Umschreibung eines Grabrechts (§ 11 der Friedhofssatzung)
22



4.
Ausfertigung von Graburkunden (§ 10 Abs. 3 der Friedhofssatzung)
10



5.
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 3 der Friedhofssatzung
400



§ 6

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Volkach, den _____________



Bäuerlein
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Klarstellung des Bebauungsplans Volkach-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 6

Vorbericht

Nachfolgender Beschluss war nicht als TOP zur Sitzung vom 13.09.2021 benannt. Daher wird er nochmals zur Beschlussfassung gestellt.
Aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung, Beschluss – Nr. 214 wird folgende Klarstellung des Bebauungsplans Volkach West beschlossen.

Beschluss

Es wird klargestellt, dass Ziff. 2.6 des Bebauungsplans „Volkach West“ vom 29.10.1997 mit dem Wortlaut: ...„Ausnahmsweise sind Schornsteine, Silos, Tanks sowie Anlagen zur Luftreinhaltung, deren Errichtung innerhalb der festgesetzten Höhe technisch nicht möglich ist, bis zu einer Höhe von 20 m zulässig. Die jeweiligen Ausnahmen sind auf die technisch notwendige Höhe zu beschränken.“… nach dem Willen des Satzungsgebers eine beispielhafte Aufzählung der baulichen Anlagen enthält. Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Höhenbeschränkung auf 20 m sollte stets für alle baulichen Anlagen gelten, die keine Gebäude sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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7. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 7
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7.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 7.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 13.09.2021 bekannt.

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7.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 7.2

Vorbericht

Herr Bürgermeister Bäuerlein gibt folgende Termine bekannt:
  • Bürgerversammlung in Rimbach am 12.10.2021
  • Gemeinsame interkommunale Gemeinderats-/Stadtratssitzung aller sieben beteiligten Kommunen am 25.10.2021 in der Mainschleifenhalle über eine interkommunale Zusammenarbeit mit Präsentation der Ergebnisse des „ILEK MainschleifePlus“
  • Eventuell außerplanmäßige Stadtratssitzung am Dienstag, 26.10.2021

Herr Bürgermeister Bäuerlein informiert über die derzeitig laufenden öffentlichen Baumaßnahmen im Bereich des Stadtgebiets, unter anderem den heute begonnenen Abbruch des Hauses in der Spitalstraße/Ecke Richard-Haupt-Straße zur Schaffung von Quartiersparkplätzen.

Er informiert über das laufende Verfahren zur Beschaffung von Luftreinigern: Die vorliegenden Angebote entsprechen nicht der Ausschreibungsvorgaben, bzw. sind nicht förderfähig oder die Lieferfristen sind bei Ende Februar 2022.  Es wurde nochmal eine weitere Firma  zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

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8. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 8

Vorbericht

Frau Hirt regt an, die Stadtratssitzungen wieder ins Rathaus oder Schelfenhaus zu verlagern, bzw. eine Alternative zu suchen um die Mainschleifenhalle nicht weiter zu blockieren.

Herr Römmelt erinnert an den Erlass einer Spielplatzsatzung.

Herr Rinke erinnert an die Einrichtung einer Volkach-App.

Auf Nachfrage von Frau Rauch erläutert Herr Bürgermeister den Sachstand bezüglich der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten in der Schule und in den Kindergärten. Es gab eine Ausschreibung, bei der 15 Firmen angeboten haben. 4 Firmen haben Geräte mit nicht förderfähiger Technik angeboten. 10 Firmen haben Angebote abgegeben, welche nicht förderfähig wären bezüglich Lautstärke bzw. Luftumsatz. Eine Firma könnte erst Ende Februar 2022 liefern. Dies ist nicht sinnvoll. Es wurde deshalb am 23.09.21 eine weitere Firma zur Angebotsaufgabe aufgefordert. 

Datenstand vom 12.10.2021 07:26 Uhr