Datum: 13.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainfrankenkaserne
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
2 Vorstellung der Garnison Volkach durch StOÄ OLT Schreiter
3 Bekanntgabe der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach
4 Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach
5 Feststellung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach
6 Entlastung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach
7 Verlängerung der Satzung über das Sanierungsgebiet Volkach
8 Bekanntgaben & Berichterstattungen
8.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
8.2 weitere Bekanntgaben
9 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö 1

Vorbericht

Es wurde keine Fragen von Bürgern gestellt.

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2. Vorstellung der Garnison Volkach durch StOÄ OLT Schreiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö 2

Vorbericht

Herr Bürgermeister Bäuerlein betont die gute Zusammenarbeit mit der Bundeswehr als Garnisonsstadt. Aus diesem Grunde findet die Jahresabschlusssitzung des Jahres 2021 in der Mainfrankenkaserne statt. Er bedankt sich für die freundliche Aufnahme und Organisation in der Kaserne.
Anschließend begrüßt Oberstleutnant Holm Schreiter, Kommandeur des Logistikbataillons 467 und Standortältester die Anwesenden und stellt den Bundeswehr-Garnisonsstandort Volkach und die akt. Lage vor. Derzeit leisten dort ca. 1000 Soldatinnen und Soldaten Dienst. 

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3. Bekanntgabe der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats Volkach hat in der Zeit vom 12. Oktober 2021 bis 14. Oktober 2021 die Jahresrechnung 2020 der Stadt Volkach örtlich geprüft, und das Ergebnis in einer Niederschrift festgehalten.
Die Niederschrift vom 14. Oktober 2021 wird dem Gremium hiermit zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Die Niederschrift vom 14. Oktober 2021 zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö beschließend 4

Vorbericht

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats Volkach hat in der Zeit vom 12. Oktober 2021 bis 14. Oktober 2021 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 durchgeführt, und einen Prüfungsbericht erstellt.
Die Kämmerei hat nachfolgend die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zusammengestellt:
Textziffern
1.
(12)
Bauverzeichnis:
Bauanträge und die entsprechenden Genehmigungen werden mit Datum und Nummer vermerkt. Es wurde schon in der Rechnungsprüfung 2019 festgestellt, dass die Einträge nicht vollständig sind. Es ist z. B.  nicht ersichtlich, welche Bauanträge fertig abgerechnet sind. So konnte auch nicht ausgeschlossen werden, ob der Stadt dadurch Einnahmen entgangen sind. Das Bauverzeichnis ist zu vervollständigen, so dass ersichtlich wird, was abgerechnet wurde. Es wird angeregt, dass durch die Verwaltung geprüft wird, ob ein EDV Programm das händisch geführte Bauverzeichnis ersetzen kann. 

Das Bauverzeichnis wurde auf den aktuellen Stand gebracht. Ggf. fehlende Informationen wurden nachgetragen. Es ist somit auszuschließen, dass Forderungen seitens der Stadtverwaltung übersehen wurden und werden. 
2.
(12)
Stellplatzsatzung/Stellplätze:
In der Rechnungsprüfung 2019 wurde ein Ablösefall aus dem Jahr 2017 (Aktenzeichen 12-6024/03/11 (153183)) geprüft. Es besteht ein Entwurf eines Stellplatzablösevertrag, der vom Bauherrn gegengezeichnet werden muss. Am 05.11.2019 wurde der Bauherr darauf hingewiesen, dass die Frist für die Vorlage der Bauplanunterlagen zum Nachweis der offenen KFZ-Stellplätze abgelaufen und zweimal verlängert wurde.  Mit einem Schreiben vom 29.04.20 hat das Bauamt darauf hingewiesen, dass der Fall noch offen ist und am 03.04.20 hat der Bauherr an das Bauamt geschrieben.
Der Bürgermeister wird gebeten, auf eine Unterschrift des Stellplatzablösevertrages hinzuwirken, damit diese Akte geschlossen werden kann.

Der Wille des Gremiums ist bis dato, dass „echte“, nutzbare Stellplätze der monetären Ablöse vorzuziehen sind, da durch die Ablöse keine direkten Stellplätze entstehen. Daher wurde der Vertrag bisher nicht vollzogen, da 2020 die wünschenswerte, tatsächliche Schaffung der Stellplätze noch im Raum stand. 
Der Vertrag für die Ablöse der PKW-Stellplätze ist durch die Bauverwaltung nun fertiggestellt, unterschrieben und an den Bauherren weitergeleitet.
3.
(11)
Feuerwehr, HHST 1300/6300:
- Die Bedarfsanforderungen sind nicht nachvollziehbar. Es fehlt an einem verwaltungstechnischen Zwischenprüfschritt. Zum einen, um den tatsächlichen Bedarf festzustellen, zum anderen, um Beschaffungen jeglicher Art generell zu Überprüfen. (Bsp.: 4x kabellose Tastatur/Maus)
- Es hinter liegen teilweise nur Bestellbestätigungen und keine Rechnungen. So kann nicht nachvollzogen werden, ob das Material tatsächlich angekommen und der Feuerwehr zugeführt wurde.
- Rechnungen zur Verpflegung wurden teilweise über den Feuerwehr-Referenten abgerechnet. Eine saubere Ämtertrennung wäre u.a. an dieser Stelle notwendig.
- Lehrgangsbesuche und damit verbundene Abrechnungen sind teilweise über die HHST 1300/6300 verrechnet, teilweise über die HHST 1300/5620 abgebucht. Hier bietet sich eine einheitliche Vorgehensweise an.
- Für die Verwendung von Urlaubstagen zum Besuch von FFW-Lehrgängen gibt es einen Stadtratsbeschluss. Dieser entschädigt die Lehrgangsteilnehmer pauschal mit 100€/Tag. Diese Regelung wird derzeit weit ausgelegt und auch für Instandsetzungsfahrten und weitere Termine genutzt. Es ist zu prüfen, ob es hierfür einen eigenen Stadtratsbeschluss benötigt bzw. wie mit diesen Terminen weiter verfahren wird (falls bspw. eine Instandsetzungsfahrt/Materialfahrt nur halbtags andauert).
- Die Abrechnung von FFW Einsätzen gem. HHST 1300/1149 sollte dringend vorangebracht werden.
Fazit: Der Feuerwehrbedarfsplan steht seit 6 Jahren aus. Auf die Dringlichkeit wird verwiesen. Zukünftige Bestellungen von Ausrüstungsgegenständen der FFW sollten nur noch durch Mitarbeiter der Stadt Volkach getätigt werden. Der zuständige Mitarbeiter sollte den Haushalt dabei im Blick haben (siehe angehängte Tabelle). Das Haushaltsrecht ist zukünftig zwingend zu beachten.

Zu Spiegelstrich 1
Für Bedarfsanforderungen im Bereich der laufenden Kosten wird telefonisch Rücksprache durch die Feuerwehrangehörigen mit dem Mitarbeiter im Rathaus, ggf. auch mit dem Bürgermeister gehalten. 
Wird eine Beschaffung für sinnvoll und nötig erachtet, wird diese bei „kleinen“ (bis maximal 300 €) Beträgen telefonisch freigegeben, insbesondere bei Ersatzbeschaffungen „alt gegen neu“. Ist die Beschaffung abgeschlossen und die Lieferung erfolgt, erhält die Verwaltung die Rechnung/Lieferungsbestätigung. Aufgrund dieser wird durch den Mitarbeiter im Rathaus die Zahlung angewiesen.
Grundsätzlich lassen sich diese Kosten durch die Verwaltung zuordnen (bspw. Tastaturen/Mäuse aufgrund Neueinrichtung digitaler Arbeitsplatz in der Atemschutzwerkstatt bzw. Ausstattung fehlender Feuerwehrhäuser mit einer Maus/Tastatur).
Aufgrund des Zeit/Kosten/Nutzen-Verhältnisses wird bei „Kleinst“beschaffungen / Verschleißteile oder „alt gegen neu“ keine Bedarfsprüfung bis ins letzte Detail (z.B. anhand Ortseinsicht im jeweiligen Feuerwehrhaus) vorgenommen.

Zu Spiegelstrich 2
Ohne Rechnung erfolgt keine Zahlung. Bzgl. etwaigen Lieferscheinen: Diese kommen meist samt Paket bei der jeweiligen Feuerwehr oder im Bauhof an. Bei Eintreffen der Rechnung bestätigt die Verwaltung die Lieferung/Leistung vor Auszahlung des Rechnungsbetrages. Sollte der Lieferschein nicht bzw. noch nicht in der Verwaltung angekommen sein, wird telefonisch Rücksprache gehalten.

Zu Spiegelstrich 3
Nach Art. 9 Abs. 5 BayFwG haben die Mitglieder der Feuerwehren bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden Anspruch auf kostenlose Verpflegung. Im Einzelfall kann bei besonders extremen Einsatzleistungen eine Einsatzverpflegung früher als vier Stunden notwendig werden.
Bestellungen für eine eventuelle Einsatzverpflegung werden je nach Möglichkeit direkt auf Rechnung der Stadt Volkach geordert.
Sollte dies kurzfristig im Einsatz nicht möglich sein, muss die Stadt trotzdem für die Verpflegung aufkommen und ist auf das „Auslegen“ durch einen im Einsatz befindlichen Feuerwehrdienstleistenden angewiesen. In Einzelfällen kann dies ggf. auch der Feuerwehr-Referent sein, der gerade aktiv Feuerwehrdienst am Einsatzort leistet, zumeist sind es die Kdt’en/stv. Kdt‘en. In der Regel wird sogar vorab der Bürgermeister informiert und um Erlaubnis gefragt (vgl. Hochwassereinsatz Juli 2021).

Zu Spiegelstrich 4
Der Punkt wird vermerkt und künftig umgesetzt.

Zu Spiegelstrich 5
Zur Thematik Urlaubsentschädigung wird wie gewünscht ein TOP zur Behandlung im Stadtrat eingestellt.

Zu Spiegelstrich 6
Die Nachbearbeitung/Abrechnung von Feuerwehreinsätzen wird aktuell aufgearbeitet und abgearbeitet.
Sachstand Feuerwehrbedarfsplan: 
Der Feuerwehrbedarfsplan ist seit Mai 2020 aktiv in Bearbeitung und geht stetig voran. Die bisherigen Erhebungen waren kaum verwendbar. Seit Juni 2020 unterstützt ein Fachmann (4.QE der Staatl. Feuerwehrschule und Kreisbrandrat) die Stadt bei der Erstellung und moderiert das Projekt ehrenamtlich. Hierdurch erspart sich die Stadt Tausende Euro für ein Fachbüro. Es gab bereits über ein Dutzend Termine, Workshops und Audits mit allen Feuerwehren der Stadt Volkach: 
  • Kickoff im Juli 2020 mit dem Moderator und Bürgermeister. Vorstellung der Rechtsgrundlagen
  • Veranstaltungen im Juli, August, Nov. und Dez. 2020 mit Grundlagenermittlung und Bestandsaufnahme
  • 2020/2021: Besichtigungen/Audits aller Feuerwehrhäuser und Fahrzeuge mit Bürgermeister und dem Fachmann/Moderator 
  • Ende 2020 und Anfang 2021: Fortschreibung Übungskonzept, Workshops und Grundlagen, Einsatzszenarien, Katastrophenschutz
  • Datenerhebung in 2021. 
Bei allen Veranstaltungen waren die jew. Kommandanten und auch der 1. Bürgermeister anwesend. Zeitnah wird für den Stadtrat ein Workshop/eine Infoveranstaltung zu den Grundlagen des Bedarfsplans angeboten und dann der Vorentwurf vorgestellt. 
4.
(13)
Tourismusverein:
Das „Konstrukt“ Touristinfo/Tourismusverein wirft immer wieder Fragen auf, im Sinne von „wer macht was“. Es sollte auf lange Sicht schriftlich fixiert werden, welche Aufgaben/Arbeiten vermischt Tourismusverein/VG sind und der Historie geschuldet erledigt werden. Damit werden erneute Fragen diesbezüglich zukünftig vermieden.

Die Vorstandschaft des Tourismusvereins (künftig: Tourismus- und Marketingverein Volkacher Mainschleife e.V.) wird eine entsprechende Aufstellung vorlegen und mit der VG-Geschäftsleitung abstimmen.
5.
(12)
Schelfenhaus:
Die Sandsteinsäulen neben dem Tor sind  im unteren Bereich in einem schlechten Zustand. Damit keine Feuchtigkeit in das Gemäuer eindringt, sollte schnell reagiert werden und dementsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Der historische Holzboden im Schelfenhaus sollte bereits seit vier Jahren instandgesetzt werden. Wegen der anstehenden Sanierung wurde auf die turnusmäßigen Pflegemaßnahmen verzichtet. So leidet der Boden noch stärker. Der Boden muss baldmöglich aufgearbeitet werden (wurde bereits im Bericht 2019 aufgeführt).

Thema Sandsteinsanierung:
Bezüglich der Sandsteinsanierung wartet die Bauverwaltung noch auf die Genehmigung des Art. 6 nach BayDSchG. Sobald diese Genehmigung erfolgt ist, wird unverzüglich mit der Versendung der vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen begonnen. Mit einer Durchführung der Maßnahme ist im Juni/ Juli 2022 zu rechnen.

Thema historischer Parkettboden:
Hier laufen aktuell die denkmalpflegerischen Voruntersuchungen. Diese sind gem. Vorgabe der Denkmalbehörde leider viel umfänglicher als geplant und werden voraussichtlich in Kürze vorliegen. Der historische Holzboden benötigte eine „Befunduntersuchung“ und sogar eine 3D Laserbestandsmessung. Anschließend können ein Leistungsverzeichnis für eine Ausschreibung und der Förderantrag beim Bayer. Landesamt für Denkmalpflege gestellt werden (hierfür müssen eben durch die Voruntersuchungen noch die Kosten ermittelt werden). Anschließend können geeignete Firmen gesucht und die Sanierungsarbeiten beginnen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich parallel zu den Sandsteinsanierungsarbeiten in Juni/Juli 2022 erfolgen.
6.
(13)
Bürgerbus:
Der Bürgerbus wird aus städtischen Mitteln finanziert. Es muss darauf geachtet werden, dass es nur den örtlichen Vereinen gestattet ist, diesen auszuleihen. Dieser Hinweis wurde schon 2019 gegeben. Dennoch wurde 2020 erneut der Bürgerbus an eine „kommerzielle“ Musikgruppe am 22.08.20 und am 05.09.20 vermietet.

Die Vermietung 2020 an die o. a. Musikgruppe hat sich terminlich mit der örtlichen Jahresrechnungsprüfung 2019 überschnitten. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsausschuss, das privatwirtschaftliche Vermietung nicht geduldet wird, wurden dem SG 13 später übermittelt. Anfang Oktober 2020 hat die Verwaltung die Gruppe entsprechend informiert. Eine Vermietung wird in diesem Fall nicht mehr stattfinden.
7.
(10)
Musikschule Volkach, Entgelte für tariflich Beschäftigte, HHST 3331/4149:
Eine Aufteilung der Gesamtentgelte nach einzelnen Personen wäre überlegenswert, um eine Übersicht bzw. eine Prüfung zu vereinfachen und zu verdeutlichen.

Es handelt sich um das Entgelt einer Person.
8.
(12)
Stichpunktartige Überprüfung der Baumaßnahme „Erschließung des Gewerbegebietes Sonnenberg“, Erweiterung des Auftrages BA III – hier Vergabe der Tiefbauarbeiten (Straßenbau und Wasserleitungsbau):
Es wurde die
  1. formelle Prüfung
  2. rechnerische Prüfung
  3. sachliche Prüfung
durchgeführt.
Zu a): Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß und sauber geführt. Die Buchungen wurden ordnungsgemäß belegt und entsprechen den Formvorschriften.
Zu b): Die geprüften Kassenanordnungen einschließlich der sie begründenden Unterlagen waren rechnerisch richtig vollzogen.
Zu c): Der Haushaltsplan wurde eingehalten, die Erträge und Einzahlungen erfolgten rechtzeitig. Beschlüsse des Volkacher Stadtrates wurden richtig ausgeführt und umgesetzt. Die Buchungen sind ausreichend belegt. 
Der Schriftverkehr mit allen Beteiligten liegt größtenteils in Papierform vor und wurde auf Nachfrage ins Dokumentenmanagementsystem der Stadt Volkach eingepflegt (KIC). Hierzu besteht laut Rückfrage in der Verwaltung aufgrund des Datenschutzes keine Zugriffsmöglichkeit für den RPA.
Die Vergabedokumente liegen übersichtlich und komplett vor. Der Nachweis der wirtschaftlichen Vergabe wurde erbracht. Die Kostenkontrolle/ -verfolgung wurde dokumentiert.

Wird gerne zur Kenntnis genommen.
9.
(12)
Ortsdurchfahrt Gaibach (HHST 6302/9510):
Die HHST wurde stichprobenartig geprüft. Zwar wurde der eingeplante Haushaltsrahmen um rund 7.000€ überschritten, mit dem Verweis auf die HHST 6709/9600 in Höhe von 3.044,41€, kommen weitere Kosten hinzu. Die Prüfung hat die rechtmäßige Aufteilung der HHST sowie deren Abrechnung ergeben.

Wird zur Kenntnis genommen.
10.
(10)
Stadtratssitzungen:
Momentan werden die Getränke in den Stadtratssitzungen vom Tourismusverein in die MSH geliefert und in Rechnung gestellt. Es ist zu prüfen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, wenn die Getränke von der Stadt direkt gekauft und vom Bauhof vorratsmäßig in der MSH gelagert werden. Dies könnte auch für Sitzungen im Schelfenhaus praktiziert werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Sitzungen zukünftig nicht im Schelfenhaus stattfinden können, um die MSH wieder den Vereinen verfügbar zu machen.

Die Wirtschaftlichkeit wird überprüft und ggf. umgestellt.
11.
(12)
Hallenbad:
In der RP von 2019 wurde die Verwaltung gebeten die Schlussforderung, die lt. Bauamt noch in Abwicklung erledigt war, zügig einzufordern.
Der Schriftverkehr dazu dreht sich im Kreis und bindet wertvolle Kapazitäten. Ziel sollte es sein, alsbald die Generalsanierung Hallenbad abzuwickeln (Beispiel: Fliesenlegerfirma bzw. „Quietschen der Türen“  - hier stellt sich die Frage: warum behebt das nicht einfach der Hausmeister?)
Allg. Anregung: Auf erstellten Dokumenten bitte das Datum vermerken.

Die Abwicklung liegt auch im Interesse der Verwaltung. Die Thematik ist leider hochkomplex, da nicht nur Baumängel vorlagen, sondern auch Unstimmigkeiten zu Planungsleistungen mit dem Architekten und Generalplaner. Es gab in 2021 bereits mehrere Vergleichsbeschlüsse im Gremium und die Gesamtabwicklung ist mit Einigung zwischen der Stadt und der Fliesenfirma aktuell beendet. 
12.
(12)
Reinigung von Schulen, Verwaltungsgebäuden, Kindertagesstätten:
Die Überprüfung ergab, dass die Leistungsmerkmale ordnungsgemäß festgehalten und überprüft werden. Bei Nichterfüllung werden Zahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten und gegebenenfalls gekürzt. In den einzelnen Objekten gibt es Hygienepläne. Zusammen mit Infracheck überprüft das Bauamt vierteljährlich ob die Leistungen vertragsgemäß erbracht werden.

Wird zur Kenntnis genommen.
13.
(12)
Nachfragen zur Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019:
Zu Pkt. 24/2 Brücken:
Eine Zustandsbewertung der Brücken wurde dem RPA bzw. dem Ratsgremium bisher nicht vorgelegt. Ein Konzept über die in den nächsten Jahren anstehenden Brückensanierungen liegt derzeit nicht vor. Es wäre zu überprüfen, ob entsprechend der Klassifizierung (entsprechend den Haupt- und Nebenprüfungen nach DIN 1076) der einzelnen Brücken, Brückensanierungen aus wirtschaftlichen Gründen (s. Zustandserfassung bei Straßen) erforderlich sind.

Zu Pkt. 24/3 Zustandserfassung der kommunalen Straßen:
Als ergänzender Hinweis sei auf das Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hingewiesen. Darin wird für die kommunale Gesamtstraßenfläche ein jährlicher Finanzbedarf für die Straßenerhaltung i.H.v. 1,30 €/m2 angegeben. Der Betrag soll den finanziellen Bedarf darstellen, der notwendig ist, um die Substanz und die Verkehrssicherheit vorhandener Straßenverkehrsanlagen über einen Lebenszyklus zu erhalten. Der Vorbemerkung zum Merkblatt M FinStrakom ist zu entnehmen, dass der Finanzbedarf für die kommunale Straßenerhaltung aus Mittelwerten repräsentativer Umfragen erstellt wurde. Trotz, oder gerade wegen der knappen Finanzmittel in den öffentlichen Haushaltskassen ist es dringend notwendig, die Gebrauchseigenschaften und die Substanz  der städtischen/kommunalen Straßen durch gezielte  Bau- und Erhaltungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Grundvoraussetzung ist immer, den Zustand der Straßen zu kennen. Bei einer durchdachten und konsequenten Erhaltungsstrategie sind gerade für untergeordnete Straßen längere Nutzungsdauern zu erzielen. Mit jedem Jahr, das sich die Lebensdauer der Straße durch sachgerechte Untersuchungen und entsprechend zentrale Sanierungsmaßnahmen verlängert, spart sich die Kommune bares Geld.

Hinweis: Für den kommunalen Straßenbau und -unterhalt erhalten die bayerischen Städte und Gemeinden nach dem bayerischen Finanzausgleichgesetz (BayFAG) pauschale Fördermittel des Freistaats. Eine weitere Fördermöglichkeit für Kommunalstraßen ist der Härtefonds (Artikel 13c BayFAG) für den das Bay. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zuständig ist.

Fazit:
Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten von Kommunen ist eine intakte Infrastruktur. Die Straße ist ein wichtiger Teil davon. Wirklich wahrgenommen wird sie allerdings oft erst dann, wenn Zeit-, Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Wer nicht genügend Geld für die regelmäßige Erhaltung seiner Straße ausgibt, riskiert, dass es letztlich wegen verkürzter Lebensdauer der Straßen sehr viel teurer wird – nämlich dann, wenn sie vorzeitig von Grund auf erneuert oder gar neu hergestellt werden muss.

Die Stadt Volkach nimmt tendenziell zu wenig Geld in die Hand, um den Zustand ihrer Straßen mit moderner Technik zu erfassen. Meist gibt es nur einfache Ortsbegehungen von Mitarbeitern des Bauamtes. Aber erst Untersuchungen mit modernen Messfahrzeugen zeigen den schlechten Zustand vieler Straßen auf. Ziel ist es ein Straßenzustandskataster zu erstellen, das neben verschiedenen anderen zu berücksichtigenden Kriterien (z.B. Dringlichkeit der Maßnahme, Bedeutung der Straße im Verkehrsnetz, sinnvolle Gruppierung von Baumaßnahmen) eine wichtige Entscheidungshilfe für die Planung von Baumaßnahmen des kommunalen Straßenbaus im Volkacher Stadtbereich wie in den Stadtteilen sein kann.

Zu Pkt. 24/6 Erstattung von Straßenausbaubeiträgen:
Es wird hier, aufgrund der nicht unerheblichen Rückerstattungen, nochmals darauf verwiesen, die Anträge zeitnah bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.


Brücken:
Es wurde eine Brückenhauptprüfung im Jahr 2019 durchgeführt. Im kommenden Jahr ist geplant bereits erste Arbeiten ausführen zu lassen. Die Bauverwaltung wird in den kommenden Wochen den Zustandsbericht im Stadtrat vorstellen. Zum Zukunftsseminar könnte dann eine Priorisierung abgestimmt und im Gremium beschlossen werden.

Straßen:
Für das Jahr 2022 plant die Bauverwaltung ein Pilotprojekt in diesem Zusammenhang anzustoßen. Es liegt ein Angebot einer leistungsfähigen Tiefbaufirma vor, den Straßenzustand zu digitalisieren und Handlungsfelder erkennbar zu machen. Die Bauverwaltung wir den Stadtrat zu gegebener Zeit über die weiteren Schritte informieren.

Straßenausbaubeiträge:
Die Konzepte zur Abrechnung aller noch ausstehenden Straßenausbaubeiträge befinden sich aktuell bei einem bewährten Fachbüro zur Überprüfung (vgl. andere Baumaßnahmen). Nach dem Prüfrücklauf werden die Erstattungsanträge unverzüglich bei der Regierung eingereicht.
14.
(12)
Erlass der Sondernutzungsgebühr:
Im Gremium wurde das Aussetzen der Sondernutzungsgebühr bis zum 31.07.21 beschlossen. Darüber hinaus wurde die weitere Vorgehensweise nicht besprochen bzw. beschlossen. Meint: Welche Flächen werden ab dem 01.08.21 abgerechnet bzw. werden die Sondernutzungsgebühren weiterhin ausgesetzt? Dies ist von der Verwaltung zu prüfen und dem Gremium erneut vorzulegen.

Mit Stadtratsbeschluss vom 22.11.2021 wurde die Abrechnungsgrundlage für den Zeitraum zw. dem 01.07.2021 und dem 31.10.2021 entschieden. Den Gastronomen werden in diesem Zeitraum lediglich die bisher genehmigte Standardflächen in Rechnung gestellt (nicht die erweiterten Flächen). Sämtliche Gebühren wurden in diesem Sinn von der Bauverwaltung mit den Gastronomen abgerechnet.

Im RPB wird erwähnt, dass die Sondernutzungsgebühren ab dem 01.08.2021 fällig würden. Mit Beschluss vom 22.02.2021 wurde festgelegt, dass die Befreiung der Gebühren lediglich bis zum 30.06.2021 erfolgt.
Es gab mittlerweile klarstellenden Gremiumsbeschluss.
15.
(10)
Nachvollziehbarkeit
Es wird darum gebeten, die entsprechende Haushaltsstelle auf die Niederschrift der Stadtratsbeschlüsse aufzunehmen.

Eine entsprechende Verfügung ist erlassen. Deren Einhaltung wird zukünftig beachtet.

Beschluss

Der Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö beschließend 5

Vorbericht

Die Jahresrechnung wurde am 03. Mai 2021 dem Stadtrat vorgelegt. In der Zeit vom 12. Oktober 2021 bis 14. Oktober 2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats Volkach die Jahresrechnung örtlich geprüft, die Niederschrift wurde bekanntgegeben. 
Die Feststellung der Jahresrechnung wird vorgeschlagen.

Beschluss

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen. Die angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und nicht beschlossen wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 2 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro

Soll-Einnahmen
19.648.943,12 
9.036.303,03 
28.685.246,15 

Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 

Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 
0,00
0,00 

Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
-4.546,59 
0,00 
-4.546,59

Summe bereinigte Soll-Einnahmen
19.644.396,53 
9.036,303,03 
28.680.699,56 










Soll-Ausgaben
19.644.396,53 
9.036.303,03 
28.680.699,56 

Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 
0,00 
0,00

Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00

Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 

Summe bereinigte Soll-Ausgaben
19.644.396,53
9.036.303,03
28.680.699,56










Etwaiger Unterschied/Sollfehlbetrag 
 
0,00 
0,00 
0,00 

darin sind enthalten








Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz

Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.463.113,80 €
764.700,00 €

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (zur Kassenverstärkung)
4.250.000,00 €
1.545.070,00 €

Zuführung an die Allgemeine Rücklage
4.826.779,97 €
0,00 €










Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

Unerledigte Verwahrgelder
2.189.145,87 € 

Unerledigte Vorschüsse
-1.850,00 €

Stand d. Vermögens u.d. Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres

Rücklagen (Allgemeine und Sonderrücklage)
5.898.479,11 €
6.475.259,08 €

Schulden (ohne KU)
3.467.915,91 €
3.360.433,85 €

Vermögen (Ende-HHJ ohne KU)
11.404.725,85 €
11.245.288,75 €

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Entlastung der Jahresrechnung 2020 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö beschließend 6

Vorbericht

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung wurde in der Zeit vom 12. Oktober 2021 bis 14. Oktober 2021 durchgeführt. Die Kämmerei hat zu den Prüfungsfeststellungen (TZ 1 bis 15) Stellung genommen.
Da keine Einwendungen erhoben wurden, wird die Entlastung der Jahresrechnung vorgeschlagen.

Beschluss

Der Verwaltung wird mit nachfolgenden Abschlusszahlen für die Jahresrechnung 2020 der Stadt Volkach Entlastung erteilt.

Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro

Soll-Einnahmen
19.648.943,12 
9.036.303,03 
28.685.246,15 

Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 

Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 
0,00
0,00 

Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
-4.546,59 
0,00 
-4.546,59

Summe bereinigte Soll-Einnahmen
19.644.396,53 
9.036,303,03 
28.680.699,56 










Soll-Ausgaben
19.644.396,53 
9.036.303,03 
28.680.699,56 

Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 
0,00 
0,00

Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00

Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 

Summe bereinigte Soll-Ausgaben
19.644.396,53
9.036.303,03
28.680.699,56










Etwaiger Unterschied/Sollfehlbetrag 
 
0,00 
0,00 
0,00 

darin sind enthalten








Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz

Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.463.113,80 €
764.700,00 €

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (zur Kassenverstärkung)
4.250.000,00 €
1.545.070,00 €

Zuführung an die Allgemeine Rücklage
4.826.779,97 €
0,00 €










Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

Unerledigte Verwahrgelder
2.189.145,87 € 

Unerledigte Vorschüsse
-1.850,00 €

Stand d. Vermögens u.d. Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres

Rücklagen (Allgemeine und Sonderrücklage)
5.898.479,11 €
6.475.259,08 €

Schulden (ohne KU)
3.467.915,91 €
3.360.433,85 €

Vermögen (Ende-HHJ ohne KU)
11.404.725,85 €
11.245.288,75 €

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Verlängerung der Satzung über das Sanierungsgebiet Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö beschließend 7

Vorbericht

Die städtebauliche Sanierung ist eine Aufgabe, die sich in vielen Städten immer dann stellt, wenn offensichtliche Probleme in einem städtischen Gebiet vorliegen. Ziel einer städtebaulichen Sanierung ist die Aufwertung bebauter Bereiche, um die dortigen Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, können die Städte und Gemeinden städtebauliche Sanierungsverfahren durchführen. Diese Sanierungsverfahren beziehen sich stets auf ein bestimmtes, von der Kommune abzugrenzendes Gebiet, in dem zuvor städtebauliche Probleme festgestellt wurden und die durch ein ganzes Bündel von Einzelmaßnahmen beseitigt werden sollen. Ein Sanierungsgebiet wird als Satzung förmlich festgelegt, wenn die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Die Notwendigkeit wird mit den vorbereitenden Untersuchungen nachgewiesen. Das Sanierungsgebiet ist oft kleiner als das von der Gemeinde beschlossene Untersuchungsgebiet.
Im Sanierungsgebiet kann auf der Grundlage der städtebaulichen Planung die eigentliche Durchführung der Ordnungs- und Baumaßnahmen beginnen.
In der Regel ist die Sanierungssatzung Voraussetzung für die Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in einem Städtebauförderungsprogramm.
Im Sanierungsgebiet gibt es bestimmte Abgaben- und Auslagenbefreiungen sowie steuerliche Erleichterungen für Immobilieneigentümer/innen.
Das Sanierungsgebiet in Volkach wurde bereits 1997 ohne zeitliche Befristung förmlich festgelegt. Nach § 235 BauGB - Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ist unter Absatz 4 folgendes geregelt:
  • (4) Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 aufzuheben

Sanierungsgebiete können per Beschluss durch das zuständige Gremium verlängert werden. Begründet auf der geplanten Fortschreibung des ISEK, den noch laufenden städtebaulichen Maßnahmen, sowie der noch nicht vollständig abgeschlossenen Sanierung Volkachs, wird eine vorübergehende Verlängerung von 3 Jahren angestrebt.
  • Um eine langfristige Verlängerung um 15 Jahre zu erwirken, muss eine Evaluation der Voruntersuchungen (bei der Fortschreibung des ISEK enthalten) erfolgen und die städtebaulichen „Missstände“/Handlungsfelder erneut festgestellt werden. 

  • Bisher durchgeführte Maßnahmen
  • Parkplatz an der Volkach
  • Gänseplatz mit angrenzenden Gassen einschl. Schelfengasse
  • Neugestaltung des Oberen Marktes
  • Museum Barockscheune
  • Jugend- und Kulturspeicher, Außensanierung: Dach, Fassade, Fenster (BA 1)
  • Neugestaltung „Am Bach“ mit Wiese am Stadtgraben 
  • Freiflächen am Jugend- und Kulturspeicher mit Gehweg
  • Wein-/Engertstraße mit Teilstück Mittlere Zwinger- und Kreuzgasse 
  • Umgestaltung der Unteren Hauptstraße, 1. BA
  • Umgestaltung der Oberen Hauptstraße mit Georg-Berz-Straße, 1. BA
  • Umgestaltung der Unteren Hauptstraße, 2. BA
  • Umgestaltung der Oberen Hauptstraße mit Georg-Bergz-Straße, 2. BA
  • Neuordnung Marktplatz
  • Umgestaltung Josef-Wächter-Straße

  • Geplante öffentliche Maßnahmen
  • Abbruch Wohnhaus / Parken Richard-Haupt-Straße 
  • Entlastung und Verlagerung der Busparkplätze aus der Altstadt 
  • Neugestaltung Spitalstraße
  • Umgestaltung der Unterführung am Kreisel und Parken an der Volkach
  • Abbruch und Entsorgung des ehemaligen Feuerwehrhauses und
    Neugestaltung Umfeld Zeilitzheimer Tor
  • Neugestaltung Fischhälterei mit Abbruch
  • Neugestaltung der Hetzers-, Zehnt- und Oberen Zwingergasse
  • Neugestaltung der Professor-Jäcklein-Straße
  • Barrierefreier Zugang vom Parkplatz an der Volkach zur Georg-Berz-Straße
  • Baugrunduntersuchungen: 
  1. 1. BA Erschließung und Parken an der Brücke zur Entlastung der Altstadt im Mainvorland
  2. 2. BA Neugestaltung nördlicher Bereich mit Hotelschiffsanlegestelle
  3. 3. BA Umgestaltung als Bürgergrün, Liegewiesen, Promenade
  4. 4. BA Neugestaltung mittlerer Bereich, Naherholung, Spielbereich, Ausflugschiffe
  5. 5. BA Neugestaltung südlicher Bereich mit Naherholung, Wohnmobile, Wasserrettung

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Frist der Satzung über das Sanierungsgebietes um drei Jahre bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Die geplante Fortschreibung des ISEK mit der Evaluation der Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2000 soll innerhalb der Frist von 3 Jahren abgeschlossen sein. Eine Verlängerung des Sanierungsgebietes um 15 Jahre wird angestrebt, um weiterhin die Vorteile der Städtebauförderung zu nutzen und die damals begonnene Aufwertung bebauter Bereiche fortzusetzen, um die dortigen Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö 8
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8.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö 8.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2021 bekannt.
  • Eilvergabe - Tragkraftspritzen für die Feuerwehren Rimbach und Dimbach
  • Umbau Kindergarten Obervolkach: Vergabe der Holzfassade 
  • Teilsanierung der Schulturnhalle Volkach: Vergabe Sportboden und Prallwände 
  • Grundstücksangelegenheiten

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8.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö 8.2

Vorbericht

Herr Bürgermeister berichtet über die Anliegerversammlung betreffend des geplanten Bauprojekts (Errichtung Mehrgeschosswohnanlage) der SBW GmbH in der Rimbacher-/Eichfelder Straße (Hauptpunkte: Stellplätze und Bauhöhe). 
Der Sachstand bezüglich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wird erläutert. Derzeit werden Konzepte für Volkach und die Ortssteile (Aufwand/Nutzen/Kosten) erstellt und Förderanträge vorbereitet. Einzelmaßnahmen wurden bereits umgesetzt.
Herr Bürgermeister Bäuerlein gibt danach einen kurzen Jahresrückblick und bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit im Gremium. Erläutert die wesentlichen Projekte und gibt einen Ausblick über die anstehenden Aufgaben. Er bedankt sich bei allen Stadtratsmitgliedern, Ortssprechern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Presse für die sachliche Berichterstattung.
Anschließend richtet Herr Datzer, als ältestes Mitglied des Stadtrats einige Worte an seine Stadtratskolleginnen und Kollegen. Er bedankt sich für die harmonische Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt und die sachlichen Diskussionen, und erinnert an die vielen Projekte in Vorbereitung

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9. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.12.2021 ö 9

Vorbericht

Herr Thum regt an, den Fußweg durch die Allee, zwischen Georg-Berz-Straße und Bahnhofstraße auszubessern, da dieser in einem schlechten Zustand ist.

Datenstand vom 25.01.2022 07:12 Uhr