Datum: 12.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
2 Stellungnahme zu Bauanträgen
2.1 Bauantrag: Renate und Friedrich Müller; Errichtung einer Gaube in 97332 Volkach, Zeilitzheimer Pfad 7, Flst. 950/1
2.2 denkmalschutzrechtlicher Antrag: Kim Leo; Errichtung eines Glasvordaches in 97332 Volkach, Kreuzgasse 3, Flst. 157
2.3 Bauantrag: Karlheinz und Rosemarie Nilles; Anbau eines Lagergebäudes und Einbau von 2 Dachgauben in 97332 Volkach, Josef-Wächter-Str. 13, Flst. 497
3 Bekanntgaben & Berichterstattungen
4 Wünsche & Anträge

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1. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 12.07.2021 ö 1
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2. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 12.07.2021 ö 2
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2.1. Bauantrag: Renate und Friedrich Müller; Errichtung einer Gaube in 97332 Volkach, Zeilitzheimer Pfad 7, Flst. 950/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 12.07.2021 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Renate und Friedrich Müller
Bauantrag: Errichtung einer Gaube in 97332 Volkach, Zeilitzheimer Pfad 7, Flst. 950/1

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkach Nord“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bestehenden Anschlüsse von der Gemeindestraße „Zeilitzheimer Pfad“ aus sichergestellt. 
Die Straßenerschließung ist über den „Zeilitzheimer Pfad“ sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
  • einer flach geneigten Gaube anstatt einer Gaube mit Satteldach

ist erforderlich.

Beschluss

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkach Nord“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bestehenden Anschlüsse von der Gemeindestraße „Zeilitzheimer Pfad“ aus sichergestellt. 
Die Straßenerschließung ist über den „Zeilitzheimer Pfad“ sichergestellt.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
  • einer flach geneigten Gaube anstatt einer Gaube mit Satteldach

ist erforderlich.
Dem Bauantrag inkl. der oben genannten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. denkmalschutzrechtlicher Antrag: Kim Leo; Errichtung eines Glasvordaches in 97332 Volkach, Kreuzgasse 3, Flst. 157

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 12.07.2021 ö beschließend 2.2

Vorbericht

Kim Emily Leo
Antrag Art. 6 DSchG: Errichtung eines Glasvordaches in 97332 Volkach, Kreuzgasse 3, Flst. 157

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Altstadt“, im Ensemblebereich von Volkach und im Bereich der städtischen Gestaltungssatzung. 
Es ist beabsichtigt, über der Haustür des Anwesens Kreuzgasse 3 ein durchsichtiges Glasvordach zu errichten.
Gemäß Gestaltungssatzung unter 4.2 E sind baulich fest angebrachte Vordächer im Straßenbereich nicht zugelassen.
Laut Stellungnahme unseres städtebaulichen Beraters Herrn Schröder, wäre das Vordach kaum wahrzunehmen, da es sich lediglich um eine Glasscheibe mit einer Halterungsschiene ohne Rahmenkonstruktion handelt und somit transparent wirkt.
Es ist hierfür eine Befreiung von der Gestaltungssatzung notwendig.

Beschluss

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Altstadt“, im Ensemblebereich von Volkach und im Bereich der städtischen Gestaltungssatzung. 
Es ist beabsichtigt, über der Haustür des Anwesens Kreuzgasse 3 ein durchsichtiges Glasvordach zu errichten.
Gemäß Gestaltungssatzung unter 4.2 E sind baulich fest angebrachte Vordächer im Straßenbereich nicht zugelassen.
Laut Stellungnahme unseres städtebaulichen Beraters Herrn Schröder, wäre das Vordach kaum wahrzunehmen, da es sich lediglich um eine Glasscheibe mit einer Halterungsschiene ohne Rahmenkonstruktion handelt und somit transparent wirkt.
Es ist hierfür eine Befreiung von der Gestaltungssatzung notwendig.

Der Befreiung von der Gestaltungsatzung hinsichtlich des Vordaches wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag: Karlheinz und Rosemarie Nilles; Anbau eines Lagergebäudes und Einbau von 2 Dachgauben in 97332 Volkach, Josef-Wächter-Str. 13, Flst. 497

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 12.07.2021 ö beschließend 2.3

Vorbericht

Dr. Karlheinz und Rosemarie Nilles
Bauantrag: Anbau eines Lagergebäudes und Einbau von 2 Dachgauben in 97332 Volkach, Josef-Wächter-Str. 13, Flst. 497

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen
Geplant ist es ein Lagergebäude mit einem Flachdach zu erbauen und zwei Dachgauben mit einem Walmdach im Wohngebäude herzustellen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bestehenden Anschlüsse von der Josef-Wächter-Straße aus sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Josef-Wächter-Straße sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
  • des herstellen eines Flachdachs anstatt der Herstellung eines Dachs mit mind. 45 Grad Dachneigung

ist erforderlich.
Zudem ist eine Befreiung von den Festsetzungen der Städtischen Gestaltungssatzung ebenfalls hinsichtlich der Flachdachausführung erforderlich.
Es sind keine zusätzlichen Stellplätze für das Bauvorhaben erforderlich.

Beschluss

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen.
Geplant ist es ein Lagergebäude mit einem Flachdach zu erbauen und zwei Dachgauben mit einem Walmdach im Wohngebäude herzustellen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bestehenden Anschlüsse von der Josef-Wächter-Straße aus sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Josef-Wächter-Straße sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
  • des herstellen eines Flachdachs anstatt der Herstellung eines Dachs mit mind. 45 Grad Dachneigung

ist erforderlich.
Zudem ist eine Befreiung von den Festsetzungen der Städtischen Gestaltungssatzung ebenfalls hinsichtlich der Flachdachausführung erforderlich.
Es sind keine zusätzlichen Stellplätze für das Bauvorhaben erforderlich.
Dem Bauantrag inkl. der Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 12.07.2021 ö 3
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4. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 12.07.2021 ö 4
Datenstand vom 13.12.2021 11:45 Uhr