Datum: 03.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Ferienausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
2 Stellungnahme Bauvoranfragen und Bauanträge
2.1 Bauvoranfrage: Jürgen Horn; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in 97332 Krautheim, In der Krautlaube, Flst. 490
2.2 Bauvoranfrage: Jürgen Pfrang; Errichtung einer landw. Unterstellhalle in 97332 Fahr, Habwannen, Flst. 3707
2.3 Bauantrag: Eibicht & Gareiß-Eibicht; Generalsanierung eines 2 Familienhauses mit Umbau in 3 barrierefreie Wohnungen in 97332 Volkach, Unterer Haidweg 26, Flst. 2769/1
2.4 Antrag auf isolierte Befreiung: Waldemar Guter; 1. Errichtung einer Stützmauer straßenseitig (Süden), 2. Errichtung einer Stützmauer und einer Einfriedung zum Flst. 242/2 (Osten) in 97332 Gaibach, Bleichwasen 17, Flst. 242/1
2.5 Bauantrag: Weingut Römmert GmbH und Co. KG; Nutzungsänderung eines Weinlagers für gelegentliche Nutzung für die Veranstaltung von Weinproben in 97332 Volkach, Erlachhof 1, Flst. 5687 bis 5691
3 Beitragsersatz in der Kindertagesbetreuung für die Monate April und Mai 2021
4 Vorlage der Jahresrechnung mit Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts 2020
5 Bekanntgaben & Berichterstattungen
5.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
5.2 weitere Bekanntgaben
6 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö 1

Vorbericht

Es wurden keine Fragen von Zuhörern gestellt. 

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2. Stellungnahme Bauvoranfragen und Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö 2
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2.1. Bauvoranfrage: Jürgen Horn; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in 97332 Krautheim, In der Krautlaube, Flst. 490

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Jürgen Horn
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in 97332 Krautheim, In der Krautlaube, Flst. 490

Das Grundstück liegt nach dem Flächennutzungsplan im planungsrechtlichen Außenbereich von Krautheim und ist dort als Grünfläche, die der Landschaftspflege Bedarf, ausgewiesen.
Eine Baulanderschließung in diesem Planungsbereich ist nicht vorgesehen.
Eine Kanal- und Wassererschließung ist nicht gesichert.
Die Straßenerschließung für eine Wohnbebauung ist ebenfalls nicht gesichert. Die Zufahrt zum Grundstück beschränkt sich auf einen landwirtschaftlichen Flurweg, der als Radweg hergestellt ist, Flst. 494.

Beschluss

Das Grundstück liegt nach dem Flächennutzungsplan im planungsrechtlichen Außenbereich von Krautheim und ist dort als Grünfläche, die der Landschaftspflege Bedarf, ausgewiesen.
Eine Baulanderschließung in diesem Planungsbereich ist nicht vorgesehen.
Eine Kanal- und Wassererschließung ist nicht gesichert.
Die Straßenerschließung für eine Wohnbebauung ist ebenfalls nicht gesichert. Die Zufahrt zum Grundstück beschränkt sich auf einen landwirtschaftlichen Flurweg, der als Radweg hergestellt ist, Flst. 494.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan widerspricht der geplanten Wohnbebauung. Die Erschließung ist nicht sichergestellt. Der Bauvoranfrage kann nicht zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Bauvoranfrage: Jürgen Pfrang; Errichtung einer landw. Unterstellhalle in 97332 Fahr, Habwannen, Flst. 3707

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2.2

Vorbericht

Jürgen Pfrang
Bauvoranfrage: Errichtung einer landw. Unterstellhalle in 97332 Fahr, Habwannen, Flst. 3707

Geplant ist es, eine Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Flst. 3707 zu errichten.
Die Dachhöhe des Pultdaches würde 4 m betragen und sich am Dachende auf 3 m reduzieren. Als Dacheindeckung ist eine Trapezblecheindeckung vorgesehen. Die Halle würde sich auf eine allseits geschlossene Abstellfläche mit Holzbeplankung (10 m x 10 m) und eine sich daran anschließenden dreiseitig offenen und überdachten Abstellbereich (4 m x 10 m) teilen. Die Einfahrt in die geschlossene Halle wird durch ein sich nach außen öffnendem Toren gewährleistet.
Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft eingetragen. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet „Volkacher Mainschleife“.
Die Kanal- und Wassererschließung ist nicht gesichert und wird auch nicht benötigt.
Die Straßenerschließung ist über die Kreisstraße KT 32 bzw. über den Flurweg Flst. 3702 gesichert.

Beschluss

Geplant ist es, eine Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Flst. 3707 zu errichten.
Die Dachhöhe des Pultdaches würde 4 m betragen und sich am Dachende auf 3 m reduzieren. Als Dacheindeckung ist eine Trapezblecheindeckung vorgesehen. Die Halle würde sich auf eine allseits geschlossene Abstellfläche mit Holzbeplankung (10 m x 10 m) und eine sich daran anschließenden dreiseitig offenen und überdachten Abstellbereich (4 m x 10 m) teilen. Die Einfahrt in die geschlossene Halle wird durch ein sich nach außen öffnendem Toren gewährleistet.
Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
Das Grundstück befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft eingetragen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist nicht gesichert und wird auch nicht benötigt.
Die Straßenerschließung ist über die Kreisstraße KT 32 bzw. über den Flurweg Flst. 3702 gesichert.

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag: Eibicht & Gareiß-Eibicht; Generalsanierung eines 2 Familienhauses mit Umbau in 3 barrierefreie Wohnungen in 97332 Volkach, Unterer Haidweg 26, Flst. 2769/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2.3

Vorbericht

Sebastian Eibicht & Nastassja Gareiß-Eibicht
Bauantrag: Generalsanierung eines 2 Familienwohnhauses mit Umbau in 3 barrierefreie Wohnungen in 97332 Volkach, Unter Haidweg 26, Flst. 2769/1

Es ist beabsichtigt das bestehende Zweifamilienhaus auf dem Flst. 2769/1 zu sanieren inkl. eines Umbaus in 3 barrierefreie Wohnungen. Geplant sind für das Gebäude 3 Vollgeschosse mit einem Walmdach, welches eine Dachneigung von 24 und 32 Grad besitzen soll.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und ist im Flächennutzungsplan als W-Gebiet eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich in den Zusammenhang der näheren umgebenden Bebauung einfügen. Merkmale sind:
  • Art der Nutzung (z. B. Wohnen)
  • Maß der Nutzung, z. B. anhand Anzahl der Geschosse, GFZ, Gesamthöhe usw.,
  • Bauweise (offenen BW) und
  • überbaute Grundstücksfläche (GRZ)

Die bestehende Bebauung im näheren Umfeld weißt im Wesentlichen eingeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 50 Grad und zweigeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 40 Grad und 2 ½- geschossige Gebäude mit hohem Keller auf. Im weiteren Umfeld sind auch bereits 3-geschossige Gebäude vorhanden. Die städtebauliche Entwicklung des planungsrechtlichen Innenbereichs zwischen dem Stadtkernbereich (Innenstadt) und den überplanten Siedlungsgebieten (Bebauungsplanbereich) entwickelt sich in den letzten Jahren mit der Planung und Herstellung von 3-geschossigen Gebäuden in Richtung einer Innen-Nachverdichtung. Zu begrüßen ist hier die grundsätzliche Überlegung der Grundstücksnachverdichtung und flächenschonenden, intensiveren Grundstücksbewirtschaftung.

Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bereits bestehenden Anschlüsse sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Straße „Unterer Haidweg“ und „An der Haide“ sichergestellt.
Für das Bauvorhaben (3-Familienwohnhaus) sind 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und ist im Flächennutzungsplan als W-Gebiet eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich in den Zusammenhang der näheren umgebenden Bebauung einfügen. Merkmale sind:
  • Art der Nutzung (z. B. Wohnen)
  • Maß der Nutzung, z. B. anhand Anzahl der Geschosse, GFZ, Gesamthöhe usw.,
  • Bauweise (offenen BW) und
  • überbaute Grundstücksfläche (GRZ)

Die bestehende Bebauung im näheren Umfeld weißt im Wesentlichen eingeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 50 Grad und zweigeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 40 Grad und 2 ½- geschossige Gebäude mit hohem Keller auf. Im weiteren Umfeld sind auch bereits 3-geschossige Gebäude vorhanden. Die städtebauliche Entwicklung des planungsrechtlichen Innenbereichs zwischen dem Stadtkernbereich (Innenstadt) und den überplanten Siedlungsgebieten (Bebauungsplanbereich) entwickelt sich in den letzten Jahren mit der Planung und Herstellung von 3-geschossigen Gebäuden in Richtung einer Innen-Nachverdichtung. Zu begrüßen ist hier die grundsätzliche Überlegung der Grundstücksnachverdichtung und flächenschonenden, intensiveren Grundstücksbewirtschaftung.

Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bereits bestehenden Anschlüsse sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Straße „Unterer Haidweg“ und „An der Haide“ sichergestellt.
Für das Bauvorhaben (3-Familienwohnhaus) sind 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Das Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB in das Umfeld ein. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Antrag auf isolierte Befreiung: Waldemar Guter; 1. Errichtung einer Stützmauer straßenseitig (Süden), 2. Errichtung einer Stützmauer und einer Einfriedung zum Flst. 242/2 (Osten) in 97332 Gaibach, Bleichwasen 17, Flst. 242/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2.4

Vorbericht

Waldemar Guter
Antrag auf isolierte Befreiung: 1. Errichtung einer Stützmauer straßenseitig (Süden), 2. Errichtung einer Stützmauer und einer Einfriedung zum Flst. 242/2 (Osten) in 97332 Gaibach, Bleichwasen 17, Flst. 242/1

Herr Waldemar Guter errichtete 2018 auf seinem Anwesen, Bleichwasen 17 in Gaibach, straßenseitig, entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes ohne Antrag auf Isolierte Befreiung, eine Einfriedungsmauer einschl. einer Hecke über der Mauer. Die Mauer hat an der höchsten Stelle eine Höhe von 1,04 m + Hecke mit jetzt ca. 80-90 cm = Gesamthöhe von ca. 1,80-1,90 m.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen eine straßenseitige Einfriedung mit einem Sockel bis 50 cm und einer Gesamthöhe der Einfriedung bis 1,10 m zu.
Mit Schreiben vom 27.08.2018 wurde Herr Guter aufgefordert, seine Einfriedungsmauer auf max. 50 cm zurückzubauen. Bei Begehungen am 10.10.2018 und 01.04.2019 wurde nochmals darauf hingewiesen. Herr Guter sicherte zu, kurzfristig einen Isolierten Antrag einzureichen.
Am 20.05.2020 wurde von Herrn Guter ein Antrag auf isolierte Befreiung eingereicht. Dort beantragte er die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, für seine straßenseitige Stützmauer, die an der höchster Stelle 1,04 m hoch ist, anstatt den vorgegebenen 50 cm.

Zudem beantragte er noch an der Ostseite zum Nachbar, Flst. 242/2 die Errichtung einer Stützmauer mit Sichtschutzzaun in Form eines Doppelstabmattenzauns. An diesem Doppelstabmattenzaun ist geplant noch PVC-Sichtschutzstreifen anzubringen. Die Höhe dieser Einfriedung (Mauer + Zaun) beträgt 1,99 m vom natürlichen Gelände anstatt den festgesetzten 1,60 m. Als Begründung wird der Schutz gegen Abrutschen des Hangs und zum Schutz des Unterliegers vor Oberflächenwasser begründet.
Der hiervon betroffene Nachbar, Flst. 242/2, erteilte sein Einverständnis nicht.

Beschluss 1

 
Dem Antrag auf Errichtung der straßenseitigen Stützmauer mit darauf stehender Einfriedung wird in der geplanten Höhe nicht zugestimmt. Die Stützmauer mit Einfriedung sind auf das im Bebauungsplan festgesetzten Höhe zurück zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

 
Der Einfriedung an der östlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarn, Flst. 242/2 wird nur soweit zugestimmt, als dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Einfriedungen an der Grenze können auch nachbarverträglich unter Einhalten der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Grünordnung (heimisches Gehölz) umgesetzt werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag: Weingut Römmert GmbH und Co. KG; Nutzungsänderung eines Weinlagers für gelegentliche Nutzung für die Veranstaltung von Weinproben in 97332 Volkach, Erlachhof 1, Flst. 5687 bis 5691

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2.5

Vorbericht

Weingut Römmert GmbH & Co. KG
Bauantrag: Nutzungsänderung der Weinlager für gelegentliche Nutzung zur Veranstaltung von Weinproben in 97332 Volkach, Erlachhof 1 a, Flst. 5687 bis 5691

Zu der bereits in 2017 bzw. 2018 genehmigten Hotelanlage am Erlachhof 1 a, 97332 Volkach wurde nun eine Nutzungsänderung des Kellers beantragt.
Es ist beabsichtigt im Weinlager Nr. 3 und 7 des Kellers eine Teilfläche, gelegentlich als Aufenthaltsraum zu nutzen, um Weinproben für bis zu 70 Personen zu veranstalten, da die Abstände wegen Corona in den bestehenden Räumen nicht eingehaltenwerden können.
Es finden äußerlich keine baulichen Veränderungen statt. Im Innenbereich werden die Türen auf Grund des Brandschutzes umgebaut.
Die Veranstaltungen sollen nur mit bereits vorhandenen Gästen des Hotels und des Weinguts Römmert durchgeführt werden. Es sind deshalb keine weiteren Stellplätze erforderlich.

Beschluss

Zu der bereits in 2017 bzw. 2018 genehmigten Hotelanlage am Erlachhof 1 a, 97332 Volkach wurde nun eine Nutzungsänderung des Kellers beantragt.
Es ist beabsichtigt im Weinlager 3 und 7 des Kellers eine Teilfläche, gelegentlich als Aufenthaltsraum zu nutzen, um Weinproben für bis zu 70 Personen zu veranstalten.
Es finden äußerlich keine baulichen Veränderungen statt. Im Innenbereich werden die Türen auf Grund des Brandschutzes umgebaut.
Dem Antrag wird unter der Einhaltung folgender Auflage zugestimmt. Es ist gemäß „Satzung (siehe Punkt 6.1) über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen vom 11.11.2008“ für je 10m² Nutzfläche 1 Stellplatz zu errichten, und dauerhaft zu sichern. Der Nachweis der Stellplätze für die beantragte Nutzung wurde der Bauverwaltung noch nicht vorgelegt, und ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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3. Beitragsersatz in der Kindertagesbetreuung für die Monate April und Mai 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Die Bayerische Staatsregierung hat am 13.04.2021 beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten. Der Beitragsersatz ist also für Kinder möglich, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben.
Der Beitragsersatz wird zu 70 % durch den Freistaat finanziert, die Kommunen sollen 30 % übernehmen. Der Beitragsersatz beträgt für Krippenkinder 300 € (Freistaat 240 €, Kommune 60 €), Kindergartenkinder 50 € (Freistaat 35 €, Kommune 15 €), Schulkinder 100 € (Freistaat 70 €, Kommune 30 €).

Beschluss

Die Stadt Volkach übernimmt den kommunalen Anteil des Beitragsersatzes in der Kindertagesbetreuung in Höhe von 30 % für die Monate April und Mai 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung mit Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 4

Vorbericht

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft gem. § 77 KommHV nachzuweisen. Die Jahres-
rechnung die hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben wird, schließt mit folgenden Ergebnissen ab und
ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung (erneut) vorzulegen.










Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro
Soll-Einnahmen
19.648.943,12
9.036.303,03
28.685.246,15
Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00
0,00
0,00
Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00
0,00
0,00
Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
-4.546,59
0,00
-4.546,59
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
19.644.396,53
9.036,303,03
28.680.699,56








Soll-Ausgaben
19.644.396,53
9.036.303,03
28.680.699,56
Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00
0,00
0,00
Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00
0,00
0,00
Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
19.644.396,53
9.036.303,03
28.680.699,56








Etwaiger Unterschied/Sollfehlbetrag
 
0,00
0,00
0,00
darin sind enthalten







Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz
Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.463.113,80 €
764.700,00 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (zur Kassenverstärkung)
4.250.000,00 €
1.545.070,00 €
Zuführung an die Allgemeine Rücklage
4.826.779,97 €
0,00 €








Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Verwahrgelder
2.189.145,87 €
Unerledigte Vorschüsse
-1.850,00 €
Stand d. Vermögens u.d. Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres
Rücklagen (Allgemeine und Sonderrücklage)
5.898.479,11 €
6.475.259,08 €
Schulden (ohne KU)
3.467.915,91 €
3.360.433,85 €
Vermögen (Ende-HHJ ohne KU)
11.404.725,85 €
11.245.288,75 €
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.


Beschluss

Die Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht mit dem Stand der Rücklagen, der Schulden und des Vermögens sowie die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben wurden zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung (erneut) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö 5
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5.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö 5.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 12.04.2021 bekannt.

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5.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö 5.2

Vorbericht

Der Bürgermeister informiert über folgendes:
StR Herbert Römmelt hatte einen Antrag gestellt, dass der Stadtrat beim Freistaat Bayern darauf hinwirken soll, dass die Umgehungsstraße Volkach – Gaibach – Kolitzheim in der 2021 angekündigten Fortschreibung des 7. Staatstraßenausbauplans in Dringlichkeitsstufe I höhergestuft wird.
Aus dem BayStMWBV wurde aktuell von Frau Staatsministerin Schreyer mitgeteilt, dass der Staatstraßenausbauplan nicht fortgeschrieben wird und ein neues Umsetzungskonzept mit neuen Rahmenbedingungen entwickelt wird. Die beantragten Priorisierungen entfallen. Somit ist eine Antragstellung über die Höherstufung der Dringlichkeit obsolet, da das o. a. Verfahren mit der Priorisierung entfällt.
Die Hausarztpraxis Dr. Trost wird Mitte des Jahres 2021 schließen.
Der Forstbetriebsplan wird nicht wie prognostiziert mit einem Defizit abschließen, sondern ausgeglichen sein, da die Stadt erfreulicherweise eine staatl. Bundesforstprämie erhielt.
Die beiden Anträge (Bereich Volkach/Fahr und Astheim/Escherndorf/Köhler) auf Pilotförderung für eine klima- und ressourcenschonende Bewässerung von Sonderkulturen wurde seitens des Umweltministeriums abgelehnt. An der Mainschleife kam Nordheim für eine Pilotförderung zum Zuge.
Die temporäre Sperrung der Zufahrt in die Hauptstraße durch das Obere Tor für PKW mit Umleitung über die unt. Hauptstr. ist bis vsl. Ende August baustellenbedingt weiterhin erforderlich. Grund sind zwei zeitgleiche Großbaustellen (Generalsanierung/Neubau Gasthaus Lilie und Neubau Lehrsaalgebäude Mädchenrealschule). Auf Grund der räumlichen Enge der Straße und den erforderlichen Abständen für Fußgänger/Radfahrer/Autoverkehr wurde aus Sicherheitsgründen zu Gunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer die PKW-Umleitung beibehalten.
Sachstand bezüglich des in Obervolkach geplanten Funkmastes: Die Stadt hat termintreu alle Vorleistungen (Wegefreimachung etc.) erbracht. Die Ausführung und Terminierung liegen allein in den Händen des Bauherrn, die Stadt wird auf die zeitige Fertigstellung hinwirken.
Nächste Woche soll in Obervolkach ein Bürgertreff bezüglich der Erschließung des in Planung befindlichen Baugebietes sattfinden

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6. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö 6

Vorbericht

Herr Cengiz weist auf die Verkehrssituation an der Kreuzung „Am Wehr/Landsknechtstraße“ hin.
Herr Krönert reicht einen schriftlichen Antrag ein, mit dem Ziel, im Mainvorland kurzfristig weitere Grünflächen einzurichten und zu gestalten.

Datenstand vom 18.05.2021 10:50 Uhr