Datum: 24.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainschleifenhalle
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 23:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
2 Antrag zur Geschäftsordnung - Vertagung Tagesordnungspunkt Nr. 2
3 Bebauungsplan "Wohnanlage Rimbacher Straße" - hier: Auslegungs-, Billigungs- und Aufstellungsbeschluss
4 Antrag von B90/G - Anschlag- und Plakatierungsverordnung
5 öff. Widmung Teilstück Ortsstraße "Im Seelein", Volkach (Aldi-Parkplatz)
6 Aufforderung zur Stellungnahme (Reg. v. Ofr.), Bergrecht (Abbau von Quarzsand, Gemarkung Markt Eisenheim)
7 Beteiligung der Behörden u. Träger öff. Belange gem. § 4/II 2 BauGB zum Grünordnungsplan "Freizeitgelände Nordheimer Au" - Benachrichtigung über die Öff. Auslegung gem. § 3/II BauGB
8 Bekanntgaben & Berichterstattungen
8.1 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
8.2 weitere Bekanntgaben
9 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö 1

Vorbericht

Stefan Hubner erkundigt sich zur geplanten Bebauung des Grundstücks der Kath. Kirchenstiftung Volkach zwischen Eichfelder, Rimbacher und Ringstraße“ nach div. Sachständen (BB-Plan, Planer, Stockwerke).

Karl-Heinz Döhler fragt nach dem Planungsstand Mainlände und ob neue Erkenntnisse bezüglich der Altlasten vorliegen.

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2. Antrag zur Geschäftsordnung - Vertagung Tagesordnungspunkt Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö beschließend 2

Vorbericht

Herr Elmar Datzer beantragt, den Tagesordnungspunkt Nr. 2 „Bebauungsplan Wohnanlage Rimbacher Straße – hier: Auslegungs-, Billigungs- und Aufstellungsbeschluss“ von der Tagesordnung zu nehmen und zu vertagen.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt Nr. 2 „Bebauungsplan Wohnanlage Rimbacher Straße – hier: Auslegungs-, Billigungs- und Aufstellungsbeschluss“ wird von der Tagesordnung genommen und vertragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

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3. Bebauungsplan "Wohnanlage Rimbacher Straße" - hier: Auslegungs-, Billigungs- und Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö beschließend 3

Vorbericht

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht der Stadt Volkach, die untergenutzten Baugrundstücke Fl.Nrn. 2408, 2408/2, 2408/3, 2408/4 und 2409/2 planungsrechtlich neu zu ordnen und zu entwickeln. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH sowie der Kath. Kirchenstiftung Volkach und waren einst für ein kirchliches Gemeindezentrum mit Kirchenneubau vorgesehen. Nachdem heute der Bedarf für katholische kirchliche Einrichtungen auch für die Zukunft bei Weitem gedeckt ist, soll die innerstädtische Brachfläche gemeinsam mit dem Unternehmen SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH einer Wohnnutzung zugeführt werden. Ziel ist die Bereitstellung von attraktiven Flächen zur Schaffung neuer Angebote für individuelles Wohnen. Dabei soll insbesondere eine Einbindung an die bestehenden Siedlungseinheiten gesichert werden. Darüber hinaus sollen die Chancen und Möglichkeiten zur Schaffung eines nachhaltigen, flächensparenden Wohngebietes Berücksichtigung finden.
Folgende Ziele wurden dafür formuliert: 
  • Aktivierung der innerstädtischen Brachfläche (sog. „Enkelgrundstücke“) im Sinne der Innenentwicklung
  • Sicherung einer qualifizierten städtebaulichen Dichte und schonender Umgang mit Grund und Boden
  • Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum
  • Etablierung bezahlbarer Wohnungsangebote in dem überwiegend durch Einfamilienhäuser gekennzeichneten Wohnungsmarkt
  • Etablierung eines differenzierten Wohnungsangebots. Avisiert ist die Herstellung einer guten sozialen Durchmischung durch die Bereitstellung unterschiedlicher Angebote. Im Erdgeschoss eines Baukörpers soll die kath. Pfarrpfründestiftung sozial verträgliche Wohnungsangebote für Familien errichten. Darüber hinaus sind neben 2-Zimmerwohnungen auch größere Wohnungen sowie Apartments vorgesehen.
  • Schaffung der notwendigen Stellplätze überwiegend in einer Tiefgarage, um die umliegenden Straßen nicht zu belasten
  • Schaffung der notwendigen Besucherstellplätze (oberirdisch)
  • Einbindung ergänzender Nutzungen (sonstige nicht störende Betriebe)
  • Attraktive Grüngestaltung mit Aufenthaltsbereichen auf der unbebauten Fläche
  • Verbesserung des Kleinklimas durch Grünes Atrium

Ziel ist die Bereitstellung von attraktivem Wohnungsangebot mit guter Anbindung an die Altstadt.
Der Bebauungsplan wird nach §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. 
  • Der Schwellenwert von 20.000 m² gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB wird bezogen auf die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO, bei einer Fläche des Geltungsbereiches von ca. 3.000 m², weit unterschritten. 
  • Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht unterliegen.
  • Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannte Schutzgüter besteht nicht: FHH- oder Vogelschutzgebiete befindet sich nicht in räumlicher Nähe des Planungsgebietes.
  • Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, bestehen nicht.
Die Stadt Volkach macht von den Anwendungsmöglichkeiten des §13a BauGB wie folgt Gebrauch:
  • Verkürztes Aufstellungsverfahren: Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  • Keine Umweltprüfung: Gemäß § 13a Abs. 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet. 
  • Kein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft: Da der Schwellenwert gemäß § 13b BauGB für die zulässige Grundfläche von 10.000 m² nicht überschritten wird, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; die Ermittlung und Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist daher nicht erforderlich. 

Da die Festsetzung des Bebauungsplanes (Allgemeines Wohngebiet) von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Gemeinbedarfsfläche) der Stadt Volkach abweichen werden, wird dieser gem. 
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Volkach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnanlage Rimbacher Straße" und billigt den vorliegenden Planentwurf mit Begründung sowie den erforderlichen Gutachten in der Fassung vom 23.11.2021 und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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4. Antrag von B90/G - Anschlag- und Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö 4

Vorbericht

Die Fraktion B90/G stellen einen Antrag zum Erlass einer Anschlag- und Plakatierungsverordnung. Siehe Anlage.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Annahme des Antrags für die Stadt und die Stadtteile ca. 20 bis 25 ausreichend große Plakatwände herzustellen, aufzubauen, abzubauen und zu unterhalten wären. Der Stadtrat müsste in der Stadt und den Stadtteilen geeignete Aufstellorte für die großen Plakatwände beschließen und der Bauhof müsste die großen Plakatwände einlagern sowie bei jeder Wahl auf- und abbauen. 
Entsprechende Haushaltsmittel wären einzuplanen. Bei 20 Großwänden wären dies für die verkehrssichere, solide Herstellung der Wände (Holz, Fundamente, Hülsen, Pfosten, Befestigungsmaterial etc.) bei 3.000 Euro pro Wand ca. 60.000 Euro. Hinzu kämen erhebliche Bauhof-Personalkosten für das Zerlegen/Einlagern, sowie Auf- und Abbau der 20 Wände.
Die Platzaufteilung der großen Plakatwände wäre zu regeln (bei der letzten Wahl sind 26 Parteien / Gruppierungen angetreten).

Beschluss

Dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

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5. öff. Widmung Teilstück Ortsstraße "Im Seelein", Volkach (Aldi-Parkplatz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö beschließend 5

Vorbericht

Durch den Neubau des Kreisverkehrs St 2271 / St 2260 wurde eine Ausfahrt für den „Aldi-Parkplatz“ hergestellt. Hierzu wurde über den Parkplatz eine Verbindungsstraße als Ortsstraße vom Kreisverkehr zur vorhandenen Straße „Im Seelein“ (Flst. 2328) hergestellt.
Das Straßenstück ist deshalb gem. Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) als Ortsstraße zu widmen.
Diese Widmung erfolgt analog zur damaligen Widmung der Ortsstraße über den Edeka Parkplatz in Volkach. Die Straßenbaulast liegt bei der Aldi GmbH & Co. KG. Die Stadt Volkach hat dementsprechend keine Verpflichtungen bzgl. dieser Ortsstraße.

Beschluss

Die oben genannte Straße wird gem. Art. 6 BayStrWG wie folgt gewidmet:

Straßenname:        Im Seelein
Anfangspunkt:        Kreisverkehr St 2271 / St 2260
Endpunkt:        Flst. 2328
Länge:        0,150 Str.km
Gemeinde:        Stadt Volkach
Landkreis:        Kitzingen
Straßenbaulast:                         Eigentümer Flst. 3627        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Aufforderung zur Stellungnahme (Reg. v. Ofr.), Bergrecht (Abbau von Quarzsand, Gemarkung Markt Eisenheim)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Verwaltungsgemeinschaft Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö beschließend 6

Vorbericht

Vollzug des Bergrechts (Bergamt Nordbayern), hier: Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Quarzsand-Tagebaus in der Gemarkung Obereisenheim, Markt Eisenheim, Lkr. Würzburg (Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach)

Die Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach, betreibt im Landkreis Würzburg den Tagebau "Obereisenheim" zur Gewinnung von Quarzsand. Zur Sicherung der Rohstoffversorgung beabsichtigt die Firma den Tagebau "Obereisenheim" (Bereich Nähe „Schiffmühle“) durch eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von etwa 11,75 ha zu erweitern und hat hierzu bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungs-verfahrens beantragt. Antragsgegenstand ist die Gewinnung von Quarzsand im Nassabbau, unmittelbar an den bestehenden Tagebau angrenzend.
Der Abbau soll von Süden nach Norden erfolgen. Es ist nicht vorgesehen Abbauabschnitte zu bilden. Anlagen und Geräte, die für den Abbaubetrieb und für die marktgerechte Aufbereitung des Rohsandes erforderlich sind, sind auf dem bestehenden Betriebsgelände bereits vorhanden und werden weiter genutzt.
Die Gewinnungsfläche ist verkehrstechnisch über asphaltierte Wirtschaftswege in Richtung Fahr sowie auf die WÜ 62 angebunden.
Die vorgesehene Rekultivierung / Wiedernutzbarmachung schließt an die geplante Rekultivierung des bestehenden Tagebaus "Obereisenheim" an. Für den bestehenden westlichen Abbauabschnitt erfolgt eine Verfüllung mit Fremdmaterial (Z0) parallel zur WÜ 62 zur Herstellung des genehmigten Rekultivierungszieles mit Flachwasserbereichen und strukturierten Uferbereichen. Die Verfüllung erfolgt gemäß den Vorschriften des fortgeschriebenen Leitfadens für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen. Im Zuge der Planfeststellung zur Erweiterungsplanung erfolgt eine Anpassung des Rekultivierungsplanes aus dem Jahr 2009. In Absprache mit den Behördenvertretern sieht die antragsgegenständliche Planung keine Verfüllung mit Fremdmaterial für die Erweiterungsflächen vor.
Im akt. Landesentwicklungsprogramm (LEP), ist im Anhang 2 (Strukturkarte) die Gemeinde Eisenheim als Allg. ländlicher Raum dargestellt. Die gesamte Kreisregion wird als Raum mit besonderem Handlungsbedarf außerhalb des Verdichtungsraumes Würzburg bezeichnet.
Der Regionalplan Würzburg liegt in der Textfassung vom 17.10.2017 vor. In der Begründungskarte Bodenschätze (Stand 2008) zu Ziel B IV 2.1.1.1 Landschaftsschutzgebiet ,,Volkacher Mainschleife" (Stand 2008) ist das bestehende Abbaugebiet als Gebiet mit abbauwürdigen Vorkommen an Sand und Kies ausgewiesen. Eine Ausweisung als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet zum Abbau von Sand und Kies besteht nicht.
Für das Abbau-Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG, i. V. m. der VO über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - Verordnung vom 08.11.2019 (BGBI I S. 1581 ), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gem. § 1 Nr. 1 lit. b.) aa) und dd) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine Abbaufläche von mehr als 10 ha beansprucht wird.

Die Reg. von Ofr - Bergamt Nordbayern- ist hierzu zuständig als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Bundesberggesetz i. V. m. §§ 2, 3 der VO ü. Org. u. Zust. der Bergbehörden)
Am 03.07.2019 fand der Scoping-Termin zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Der Scoping-Termin diente der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umwelt-verträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter.
Im Nachgang zum Scoping-Termin hat die Fa. Beuerlein GmbH & Co. KG die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeiten lassen und diese bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - zur Zulassung vorgelegt.
Die Antragsunterlagen enthalten neben 
- dem Erläuterungsbericht und 
- vorhabenspezifischen Plänen 
- einen UVP-Bericht, 
- einen landschaftspflegerischen Begleitplan, 
- eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, 
- diverse Kartierungen/Erfassungen, 
- Unterlagen zur Hydrogeologie sowie 
- Verträglichkeitsabschätzungen zu NATURA 2000 - Gebietskulissen.
Da durch die im Antrag vorgesehenen Maßnahmen die die Belange der Stadt Volkach als Planungsträger berührt werden können, wird die Stadt Volkach als benachbarte Kommune gern. Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG im Verfahren beteiligt und gebeten, zum Antrag bis zum 18. Februar 2022 Stellung zu nehmen.
Die Antragsunterlagen sind öffentlich auf der Homepage der Reg. v. Ofr eingestellt (Startseite-Bergamt Nordbayern–Aktuelle Verfahren): www.regierung.oberfranken.bayern.de 

Beschluss

Für die Erweiterung des Quarzsand-Tagebaus „Obereisenheim“ in der Gemarkung des Marktes Eisenheim (Fa. Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach) bestehen aus planungsrechtlicher Sicht seitens der Stadt Volkach keine Einwendungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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7. Beteiligung der Behörden u. Träger öff. Belange gem. § 4/II 2 BauGB zum Grünordnungsplan "Freizeitgelände Nordheimer Au" - Benachrichtigung über die Öff. Auslegung gem. § 3/II BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö 7

Vorbericht

Die Gemeinde Nordheim a. Main hat beschlossen, einen Grünordnungsplan „Freizeitgelände Nordheimer Au“ aufzustellen. Mit Schreiben vom 25.10.2021 wurde die Stadt Volkach bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Stadt Volkach hat nun erneut die Gelegenheit sich im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Bau GB zu der Planung zu äußern. Die Stadt Volkach wird gebeten, der Gemeinde Nordheim a. Main über die von ihr beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen Kenntnis zu geben, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes bedeutsam werden. Die Planung kann ab dem 30.12.2021 auf der Homepage der Gemeinde Nordheim a. Main www.nordheim-main.de eingesehen werden. Die Abgabe der Stellungnahme wird bis zum 02.02.2022 erwartet. 
Die Planunterlagen liegen außerdem gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Nordheim und in der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, Bauverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. 

Beschluss

Zur Aufstellung eines Grünordnungsplanes der Gemeinde Nordheim a. Main zum „Freizeitgelände Nordheimer Au“ bestehen seitens der Stadt Volkach weiterhin keine Einwände und Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö 8
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8.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö 8.1

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2021 bekannt:
  • Informationen zur Gestaltungssatzung, Bebauungsplan Altstadt
  • Ersatzbeschaffung eines Atemluftkompressors für die Atemschutzwerkstatt der städt. Feuerwehr.

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8.2. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö 8.2

Vorbericht

Der Bürgermeister informiert über die Baumschutzmaßnahmen, Baumfällungen und Ersatzpflanzungen am Festplatz, Kriegerdenkmal und am Entlastungsparkplatz „Freibad“ (ehem. Minigolf-Anlage).
Außerdem wird bekanntgegeben, dass das VGV-Verfahren für die Planungsleistungen der Reaktivierung der Mainschleifenbahn angelaufen ist und somit nach dem Verfahren Ende Juli das Planungsbüro feststehen soll.
Demnächst beginnt die energetische Sanierung der Schulturnhalle am Hallenbad. Die Halle ist deshalb von April bis ca. Ende Juni für den Sportbetrieb gesperrt.

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9. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 24.01.2022 ö 9

Vorbericht

Andrea Rauch erkundigt sich nach neuen Erkenntnissen zum Zeitplan für die Reaktivierung der Mainschleifenbahn. Des Weiteren bittet sie darum, bereits frühzeitig mit der Nachpflanzung von Bäumen in den städt. Alleen zu beginnen. Außerdem erfragt sie den aktuellen Sachstand bzw. Überlegungen zur Gestaltung des neuen Kreisverkehrs.
Herbert Römmelt erkundigt sich nach der städt. Nachnutzung der abgebauten, offenen Halle auf dem ehem. BayWa-Gelände in der Sommeracher Straße.
Cengiz Zarbo informiert über die neuen gesetzlichen Regelungen zur Corona-Testung von Kita-Kindern:
Geimpfte und genesene Kinder unterliegen nicht mehr der Testpflicht, es wird aber empfohlen, weiterhin die Berechtigungsscheine zur Testung abzuholen und auf freiwilliger Basis zu testen.
Simon Rinke bittet um Nachbesserung des gepflanzten Stadtwappens im Kreisverkehr an der Mainbrücke.

Datenstand vom 08.02.2022 08:03 Uhr