Datum: 20.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schelfenhaus, Festsaal
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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1 |
Vorbericht
Es wurden keine Fragen gestellt.
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2. Kommandantenneuwahl freiwillige Feuerwehr Gaibach 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Vorbericht
Am Samstag, den 02. April 2022 fand im Zuge einer Dienstversammlung die turnusgemäße Kommandantenneuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Gaibach statt.
Zum Kommandanten wurde
Herr Daniel SCHMITT | Gaibach | Hirtenweg 6 | 97332 Volkach wiedergewählt.
Zum stellvertretenden Kommandanten wurde
Herr Janik Schanz | Gaibach | Hirtenweg 11 | 97332 Volkach gewählt.
Die Gewählten erklärten, die Wahl anzunehmen.
Nach Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Stadt.
Beschluss
Die Wahl des Herrn Daniel SCHMITT zum ersten Kommandanten und des Herrn Janik SCHANZ zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gaibach wird bestätigt und erfolgt vorbehaltlich der Erteilung des Einvernehmens durch den Kreisbrandrat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Kommandantenneuwahl freiwillige Feuerwehr Eichfeld 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Vorbericht
Am Freitag, den 20. Mai 2022 fand im Zuge einer Dienstversammlung die Kommandantenneuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Eichfeld statt.
Zum Kommandanten wurde
Herr Patrick Fischer | Eichfeld | Volkacher Str. 45 | 97332 Volkach wiedergewählt.
Zum stellvertretenden Kommandanten wurde
Herr Tobias Göllner | Eichfeld | Volkacher Str. 11 | 97332 Volkach wiedergewählt.
Die Gewählten erklärten, die Wahl anzunehmen.
Nach Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Stadt.
Beschluss
Die Wahl des Herrn Patrick FISCHER zum ersten Kommandanten und des Herrn Tobias Göllner zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eichfeld wird bestätigt und erfolgt vorbehaltlich der Erteilung des Einvernehmens durch den Kreisbrandrat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Beteiligung der Stadt Volkach als Behörde u. Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersolarpark Mainsondheim" sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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4 |
Vorbericht
Die Stadt Dettelbach hat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünord-nungsplan „Bürgersolarpark Mainsondheim“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern. Die Stadt Dettelbach hat das Büro TEAM 4 aus Nürnberg mit dem Versand der Unterlagen zur Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt. Mit Schreiben vom 15.07.2021 wurde die Stadt Volkach bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Der Stadt Volkach wird nun Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung zu äußern. Es wird auch darum gebeten, der Stadt Dettelbach Aufschluss über die von der Stadt Volkach beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen zu geben, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung des Ortsgebietes bedeutsam werden. Die Frist für die Beteiligung beträgt einen Monat.
Die Planung kann ab dem 30.05.2021 auf der Homepage der Stadt Dettelbach eingesehen werden unter: https://www.Dettelbach.de
Die Stellungnahme der Stadt Volkach wird bis zum 30.06.2022 erwartet
Beschluss
Die Stadt Volkach sieht ihre eigene Planung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Bürgersolarpark Mainsondheim“ und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich nicht beeinträchtigt und stimmt dem Vorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB - 22. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarkraftwerk Herleshof" - Gemeinde Kolitzheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Vorbericht
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat am 11.01.2022 die 22. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Der Vorentwurf wurde am 26.04.2022 beschlossen. Die Gemeinde Kolitzheim bittet nun die Stadt Volkach gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 17.06.2022 Stellung zur Planung zu nehmen – auch im Hinblick auf die Behandlung der Umweltbelange – und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können. Sollte die Stadt Volkach die weitere Beteiligung am vorliegenden Verfahren nicht mehr für erforderlich halten, kann sie dies in Ihrer Antwort der Stellungnahme mitteilen. Unserem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde zugestimmt.
Beschluss
Für das „Solarkraftwerk Herleshof“ wird ein eigenes Umspannwerk errichtet. Nach Rücksprache mit der ÜZ Lülsfeld gibt es mit dem Bau des Solarkraftwerks auf der Gemarkung Kolitzheim keine Beeinträchtigungen für spätere Planungen von Solarkraftwerken auf der Gemarkung Volkach. Auch zukünftige Stadtentwicklungen diesbezüglich werden dadurch nicht eingeschränkt. Der Stadtrat der Stadt Volkach stimmt der 22. Änderung des Flächennutzungsplans zu, da eigene Belange nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarkraftwerk Herleshof" der Gemeinde Kolitzheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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6 |
Vorbericht
Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat am 11.01.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Der Vorentwurf wurde am 26.04.2022 beschlossen. Die Gemeinde Kolitzheim bittet nun die Stadt Volkach gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 17.06.2022 Stellung zur Planung zu nehmen – auch im Hinblick auf die Behandlung der Umweltbelange – und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können. Sollte die Stadt Volkach die weitere Beteiligung am vorliegenden Verfahren nicht mehr für erforderlich halten, kann sie dies in Ihrer Antwort der Stellungnahme mitteilen. Unserem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde zugestimmt.
Beschluss
Für das „Solarkraftwerk Herleshof“ wird ein eigenes Umspannwerk errichtet. Nach Rücksprache mit der ÜZ Lülsfeld gibt es mit dem Bau des Solarkraftwerks auf der Gemarkung Kolitzheim keine Beeinträchtigungen für spätere Planungen von Solarkraftwerken auf der Gemarkung Volkach. Auch zukünftige Stadtentwicklungen diesbezüglich werden dadurch nicht eingeschränkt. Der Stadtrat der Stadt Volkach stimmt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu, da eigene Belange nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan "Schlossgarten III" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Schlossgarten II" - Gemeinde Frankenwinheim, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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7 |
Vorbericht
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGBDer Gemeinderat Frankenwinheim hat in seiner Sitzung vom 16.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schlossgarten III“ mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Schlossgarten II“ beschlossen. In der Sitzung vom 16.05.2022 wurde der Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 abs. 2 BauGB angeordnet. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Stadt Volkach als Nachbargemeinde an dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren beteiligt. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahmen in der Zeit vom 01.06.2022 bis 04.07.2022 schriftlich oder als E-Mail an die oben genannte Adresse oder an die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen zu richten. Die Planunterlagen können Sie im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen unter www.vg-gerolzhofen.de/baurecht/frankenwinheim/ einsehen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Volkach stimmt der Planung zu, da eigene Belange und Planungen durch das Bauleitverfahren nicht beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Düllstadt II" - Markt Schwarzach a. Main
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Vorbericht
Der Marktgemeinderat Schwarzach a. Main hat in seiner Sitzung vom 05.04.2022 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ beschlossen. Weiter wurden in der Sitzung vom 05.04.2022 die Vorentwürfe zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit der Erarbeitung der Planunterlagen für das FNP-Änderungsverfahren und für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Bad Windsheim, beauftragt. Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schwarzach a. Main mit Begründung i.d.F. vom 05.04.2022 sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ i.d.F. vom 05.04.2022 mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom 16.05. – 17.06.2022 im Rathaus des Marktes Schwarzach a. Main, während der Öffnungszeiten aus und können dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Marktes Schwarzach a. Main (www.schwarzach-main.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Stadt Volkach wird zur Abgabe einer Stellungnahme zu den o.g. Vorentwürfen bis einschließlich Freitag, den 17.06.2022 gebeten. Unserem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde zugestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Volkach sieht sich in seiner eigenen Planung nicht beeinträchtigt und stimmt aus diesem Grund sowohl der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Bürgerspitalstiftung Volkach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Vorbericht
Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband, München, hat in der Zeit vom 16. August 2021 bis 17. Dezember 2021 (mit Unterbrechungen) die Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Bürgerspitalstiftung Volkach geprüft und am 30. März 2021 den Prüfbericht erstellt.
Die Kämmerei hat nachfolgend die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zusammengestellt:
Erledigungsbericht zum Prüfungsbericht vom 30.03.2022
Textziffern
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1
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Schmälerung des Kapitalvermögens, Erfüllung des Stiftungszwecks nur eingeschränkt möglich
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Die Kämmerei hat Kontakt mit der Stiftungsaufsicht (Regierung von Unterfranken) bezüglich der Auflösung der Bürgerspitalstiftung aufgenommen.
Folgende Stellungnahme der Stiftungsaufsicht ist eingegangen:
Für das Erlöschen von Stiftungen des bürgerlichen Rechts findet zunächst § 87 BGB Anwendung (Art. 8 Abs. 1 BayStG). § 87 Abs. 1 BGB besagt:
„Ist die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder gefährdet sie das Gemeinwohl, so kann die zuständige Behörde der Stiftung eine andere Zweckbestimmung geben oder sie aufheben.“
Da die Stiftungen ein Recht auf ihren Bestand haben („Ewigkeitsgarantie“) ist hier ein sehr strenger Maßstab anzulegen (Art. 2 BayStG).
Eine Gemeinwohlgefährdung (Alt. 2) scheidet hier per se aus, somit ist ausschließlich die Unmöglichkeit der Zweckerfüllung (Alt. 1) zu prüfen.
Es muss sich hier zunächst um eine dauernde Unmöglichkeit der Erfüllung des Stiftungszweckes handeln, die bloße Erwartung des Eintritts der Unmöglichkeit der Zweckerfüllung genügt nicht. Die Unmöglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks kann hierbei auf tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhen.
Tatsächliche Gründe können insbesondere der Zerfall der Leistungskraft der Stiftung wegen Wertverlustes des Stiftungsvermögens und der Wegfall der Stiftungsberechtigten sein. Rechtliche Gründe können in Änderungen der Rechtslage oder in zivilrechtlichen Vorgängen liegen, die das satzungsgemäße Tätigwerden der Stiftung unmöglich machen.
Somit müssten Sie hier zunächst nachweisen, dass die Stiftung bspw. aufgrund eines Zerfalls der Leistungsfähigkeit dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Stiftungszweck zu erfüllen.
Die Stiftung hat aktuell ein Gesamtvermögen von 222.689 €, somit ist die Stiftung bei entsprechender Geldanlage hinreichend leistungsfähig, zumal es bis ins Jahr 2017 in Bayern Usus war, Stiftungen mit einem Mindestgrundstockvermögen i.H.v. 50.000 € zu errichten.
Kurzum, eine Stiftungsauflösung ist nicht möglich.
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2
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Zusammengefasste Feststellungen und Hinweise
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- Aufteilung des Vermögens
Gemäß § 4 i. V. m. der Anlage zu § 4 der Stiftungssatzung setzte sich das Grundstockvermögen zum 31.12.2000 wie folgt zusammen:
Grundstück FlNr. 463, Gemarkung Volkach
Sparguthaben bestehend aus 2 Sparbüchern 4.523,10 € ( 8.846,42 DM)
Wertpapiere zum 31.12.2000 11.607,35 € (22.702,00 DM)
= Grundstockvermögen 16.130,45 € (31.548,42 DM)
Im Jahr 2016 wurde das Grundstück FlNr. 463, Gemarkung Volkach an die Stadt Volkach zum Zwecke der Kindergartenerweiterung übereignet. Hier fand kein Geldfluss statt, sodass ein Abgang im Grundstücksbestand zum 31.12.2016 verzeichnet wurde. Der Wert des Grundstückes wurde mit 50.000,00 € angesetzt.
Die Sparbücher wurden 2017 aufgelöst und der Bestand in Höhe von 4.523,10 € in die Zweckrücklage (Kto. 701512200) zugeführt.
Die Wertpapiere sind als RWE-Aktien vorhanden und hatten zum 31.12.2021 einen Kurswert von 8.709,22 €.
Die Stiftung hat zusammenfassend ein Grundstockvermögen zum 31.12.2021 in Höhe von 8.709,22 € und eine Zweckrücklage in Form des Geldmarktkontos in Höhe von 213.980,08 €.
- Vermögensübersicht
Zukünftig wird den Jahresrechnungen eine Vermögensübersicht beigefügt (siehe Buchst. a).
- Bekanntmachung Haushaltssatzung
Die Bekanntmachung und Zugänglichkeit der Haushaltssatzung samt ihren Anlagen werden angepasst.
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Beschluss
Der Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 und der Erledigungsbericht zum Prüfbericht werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Antrag der Steuerungsgruppe FairTrade - Änderung Friedhofssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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10 |
Vorbericht
Die Fair-Trade Steuerungsgruppe der Stadt Volkach schlägt vor, Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten, siehe beiliegender Antrag.
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11. Antrag der Steuerungsgruppe FairTrade - Kauf regionaler/faierer Blumen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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11 |
Vorbericht
Die Fair-Trade Steuerungsgruppe der Stadt Volkach schlägt vor, dass die Stadt Volkach nur noch fair gehandelte, oder regional produzierte Blumen beschafft, siehe beiliegender Antrag.
Beschluss
Die Stadt wirkt darauf hin, dass Blumen möglichst regional und aus fairem Handel beschafft werden. Bei Jubiläen sollten Blumenstöcke aus der Region statt Blumen aus den Niederlanden verschenkt werden. Alternativ könnte z. B. Kaffee aus fairem Handel verschenkt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Bekanntgaben & Berichterstattungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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12.1 |
Vorbericht
Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 bekannt:
- Auftragsvergabe Waschmaschine & Trockner für die Kleiderkammer der städt. Feuerwehren
- Sanierung Turnhalle Volkach - hier: Vergabe der Trockenbauarbeiten
- Zuschuss an den Winzerverein Obervolkach für Aussichtspunkt
- Entlastungsparkplatz Volkach Vergabe der Tief- und Landschaftsbauarbeiten
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12.2. weitere Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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12.2 |
Vorbericht
Der Bürgermeister gibt bekannt:
Der sogenannte „Brunnenschoppen“ ist wieder möglich, da mit den beteiligten Wirten die hierfür erforderliche sog. Sicherheitspartnerschaft abgeschlossen wurde. Hierbei verpflichten sich die Wirte mit eigenem Personal für Ordnung und Sicherheit auf dem Marktplatz zu sorgen.
Der „Betrieb der Mainfähren“ wurde in die Bayer. Liste zum immateriellen Kulturerbe aufgenommen, die Urkunde wird vom Heimatministerium am 27.6. in Nürnberg überreicht.
Für das Schelfenhaus wird BayernWlan beantragt.
Zum Thema moderne Baulandentwicklung BG Krautheim findet 29.06. ein Workshop statt.
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13. Wünsche & Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach)
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Stadtratssitzung Volkach
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20.06.2022
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ö
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13 |
Vorbericht
Auf Nachfrage wird der Sachstand „Sanierung des Dachreiters an der Michaeliskirche“ in Obervolkach erläutert.
Die Parkproblem an der Kreisstraße in Fahr (vor allem Bereich Friedhof) wurden angesprochen. Hier fand bereits ein Ortstermin statt, bei dem Lösungen beraten wurden
Der neue Parkplatz in der Richard-Haupt-Straße, Ecke Spitalstraße soll wie in der Spitalstraße bewirtschaftet werden.
Auf Nachfrage wird erläutert., dass die Mittagsbetreuung in der Grundschule Volkach ab dem nächsten Schuljahr ausgebaut wird.
Datenstand vom 05.07.2022 07:39 Uhr