Datum: 12.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mainfrankenkaserne
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
02 Vorstellung der Garnison Volkach durch StOÄ OLT Schreiter
03 Sanierung Kapellenweg Volkach - Vorstellung Vorentwurfsplanung
04 Sanierung Frank-Ritter-Straße Astheim: hier Vorstellung der Vorplanung und Kostenschätzung
05 Beteiligung an einer Gesellschaft zur Entwicklung von Wind- und Photovoltaikkraftwerken im Landkreis Kitzingen – Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele
06 Bekanntgabe der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach
07 Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach
08 Feststellung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach
09 Entlastung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach
10 Bekanntgaben & Berichterstattungen
10.01 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
10.02 weitere Bekanntgaben
10.03 Information Sachstand Energiesparen Hallenbad Volkach
11 Wünsche & Anträge

zum Seitenanfang

01. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 01

Vorbericht

Ein Bürger fragt nach den Vorbereitungen seitens der Stadt für den Krisenfall wie z.B. Stromausfall etc.
Herr Bürgermeister Bäuerlein erläutert, dass die Beantwortung unter TOP 10.2 „weitere Bekanntmachungen“ vorgesehen ist.

zum Seitenanfang

02. Vorstellung der Garnison Volkach durch StOÄ OLT Schreiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 02

Vorbericht

Die Garnisonsstadt Volkach legt sehr großen Wert auf die langjährige gute Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. 
Aus diesem Grunde fand 2021 erstmals als Zeichen der guten, gemeinsamen Verbindung mit der Volkacher Garnison und der Patenkompanie die Jahresabschlusssitzung des Stadtrates in der Mainfrankenkaserne statt. 
Auf Grund der positiven Rückmeldungen im letzten Jahr findet die Jahresabschlusssitzung wieder in der Mainfrankenkaserne statt. Erster Bürgermeister Bäuerlein bedankt sich für die freundliche Aufnahme und Organisation in der Kaserne.
Anschließend begrüßt Oberstleutnant Holm Schreiter, Kommandeur des Logistikbataillons 467 und Standortältester die Anwesenden und stellt den Bundeswehr-Garnisonsstandort Volkach und die akt. Lage vor. Derzeit leisten dort ca. 1000 Soldatinnen und Soldaten Dienst. 
Herr OLT Streiter informiert über die Aufgaben und derzeitigen Einsatzgebiete. In einem Jahresrückblick erläutert er die absolvierten Manöver und Schulungen, die Einsätze und sonstigen Aktivitäten, wie z.B. öffentliche Gelöbnisse.

zum Seitenanfang

03. Sanierung Kapellenweg Volkach - Vorstellung Vorentwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö beschließend 03

Vorbericht

Die Zustandsfeststellung des Kanals im Kapellenweg Volkach hat ergeben, dass der Kanal, sowie die Anschlussleitungen sanierungsbedürftig sind. Des Weiteren ist die Trinkwasserleitung ebenfalls in einem schlechten Zustand und muss saniert werden.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurden die Planungsleistungen gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.06.2022 an Weimann Ingenieure aus Dettelbach vergeben.
Im Zuge der ersten Startbesprechung wurde der Planungsumgriff definiert. Die Trinkwasserleitung soll auf der gesamten Länge des Kapellenwegs zwischen dem Strehlhofer Weg bis zu Dr. Eugen-Schön-Straße inkl. der Hausanschlussleitungen erneuert werden. Des Weiteren wird auch der Einmündungsbereich zur Dimbacher Straße bis zum Schieberkreuz mit saniert.
Der gesamte Mischwasserkanal im Bereich des Kapellenwegs, sowie die Haltung zum Anschluss in der Dimbacher Straße weist zahlreiche Beschädigungen auf und muss vollständig inkl. der Schächte erneuert werden.
Im Zuge der Kanal- und Wasserleitungssanierung sollen die Verkehrsanlagen ebenfalls neu geordnet werden. Das Ingenieurbüro Weimann hat hierfür verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des Kapellenwegs ausgearbeitet und stellt diese vor (Fahrbahn mit Gehweg, Fahrbahn ohne Gehweg, Fahrbahn mit Mehrzweckstreifen). 
Aktuell hat der Kapellenweg aufgrund der geringen Straßenbreite von ca.5,85 m keinen Fußweg, so dass die Ausbildung eines klassischen Gehwegs mit Hochbord als Gestaltungsmöglichkeit nicht in Frage kommt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Hinblick auf die Befahrbarkeit des Kapellenwegs durch z.B. schweren LKW-Verkehr, sowie den beengten Platzverhältnissen schlägt das Ingenieurbüro Weimann für das Konzept der Verkehrsanlagen eine „Fahrbahn mit Mehrzweckstreifen“ vor:
  • Ausbau Kapellenweg mit ca. 4,15 m breiter asphaltierten Fahrbahn
  • angrenzend ebenfalls asphaltierter Mehrzweckstreifen (Breite ca. 1,20m), optische Abgrenzung durch z.B. aufgehellten Asphalt
  • Abgrenzung Fahrbahn-Mehrzweckstreifen mittels Beton-Pflasterrinne, die als wasserführende Ebene dient.
Der Vorteil des Mehrzweckstreifens wäre, dass für den Fußgängerverkehr trotz der beengten Platzverhältnisse eine Lösung gefunden wird, da der Mehrzweckstreifen vorrangig dem Fußgängerverkehr dient, jedoch auch die Mitbenutzung durch PKW / LKW im Begegnungsfall gestattet. Des Weiteren ist für die Straßenentwässerung nur eine Wasserführung (Betonpflasterrinne zwischen Fahrbahn und Mehrzweckstreifen) erforderlich, statt wie in der bestehenden Situation (Fahrbahn ohne Gehweg) durch Ausbildung eines Dachprofils zwei Wasserführungen, die eine erhöhte Wartung erfordern.
Die Ausbildung eines Mehrzweckstreifens ist im Gegensatz zur Ausbildung einer Fahrbahn ohne Gehweg (siehe Bestandssituation) ca. 25.000 € brutto günstiger.

Beschluss

Die Entwurfsplanung für den Kapellenweg wird auf der Grundlage der Alt. I „Fahrbahn ohne Mehrzweckstreifen“ analog dem derzeitigen Zustand fortgeführt.
Das IB Weimann wird mit der Fortführung der Planung bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

04. Sanierung Frank-Ritter-Straße Astheim: hier Vorstellung der Vorplanung und Kostenschätzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Verwaltungsgemeinschaft Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 04

Vorbericht

Die Zustandsfeststellung der Wasserleitung, sowie des Kanalnetzes in der Frank-Ritter-Str. Astheim haben gezeigt, dass die Versorgungsleitungen stark sanierungsbedürftig sind. Des Weiteren kam es in den Jahren 2021 / 2022 zu mehreren Wasser- und Kanalrohrbrüchen in der Frank-Ritter-Straße. Einige dieser Schadstellen konnten nur provisorisch behoben werden und stellen weitere Schwachstellen im Versorgungsnetz dar.   
Zur Umsetzung der Maßnahme wurden die Planungsleistungen gemäß Stadtratsbeschluss vom 04.07.2022 an Weimann Ingenieure aus Dettelbach vergeben.
Das Ingenieurbüro Weimann stellt die Vorplanung und Kosten für die Sanierung vor. 

Beschluss

Der Stadtrat Volkach stimmt den Planungen zu. Das IB Weimann wird mit der Fortführung der Planung bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

05. Beteiligung an einer Gesellschaft zur Entwicklung von Wind- und Photovoltaikkraftwerken im Landkreis Kitzingen – Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö beschließend 05

Vorbericht

Es soll eine Projektentwicklungsgesellschaft von den kommunalen Gebietskörperschaften und Ver­sorgungsunternehmen im Landkreis Kitzingen gegründet werden. Aufgabe ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu koordinieren. Mit einem koordinierten Vorgehen gemeinsam mit den Infrastrukturbetreibern/Energieversorgungsunternehmen - N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen - im Landkreis Kitzingen werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: 

  • „Richtigen“ Technologiemix ermitteln
  • Netzausbau und Zubau der Erneuerbaren hinsichtlich richtigem Zeitpunkt und richtigem Ort koordinieren 
  • Investitionskosten begrenzen und in Folge Stromkosten für die Verbraucher der Region be­grenzen 
  • Flächenverbrauch begrenzen 
  • Langfristige und „breite“ Wertschöpfung vor Ort realisieren 

Das koordinierte Vorgehen in Form einer gemeinsamen Gesellschaft dient dazu, wesentliche Grundstücke für Windkraftanlagen und Photovoltaikfreiflächenanlagen zu sichern sowie diese Flächen und Projekte in der richtigen Reihenfolge zu entwickeln. Erreicht wird hierdurch ein zielgerichtetes Vorgehen zum Wohle der Menschen und Unternehmen in der der Region, welches Gemeinwohl vor Einzelinteressen und nachhaltigen Erfolg vor „schnellen Gewinn“ stellt.
 
Sachvortrag 
Rahmenbedingungen und Zielsetzung 
Die Erreichung der Klimaschutzziele wird sowohl auf der europäischen wie auch auf der nationalen Ebene vorangetrieben. Wegweisend ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hierzu, wel­cher Ende April 2021 veröffentlicht wurde und die wesentliche Leitlinie für den Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist. Die Ausbauziele der Bundesregierung wurden im sog. „Osterpaket“ im Jahr 2022 definiert. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist essentiell für die Erreichung der Klimaschutzziele. Die Bundesregierung hat sich das konkrete Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien stammen. Zugleich ist von einem sehr deutlichen Anstieg des Strombedarfs in Deutschland auszu­gehen, bedingt durch die zunehmende Elektrifizierung im Verkehrs- und Gebäudesektor (im wesentlichen Elektromobilität und Wärmepumpen). 
Im Ergebnis bedeutet dies eine erforderliche Verdreifachung der installierten Leistung bei Erneuerbaren Energien ggü. dem heutigen Niveau bis zum Jahr 2030, die nur durch erhebliche Anstrengungen vor Ort in den Kommunen erreicht werden kann.

Zugleich muss das Stromverteilnetz als elementare Infrastruktur stark ausgebaut werden, um den Anschluss der Erneuerbaren Erzeugungsanlagen zu ermöglichen. Die Sichtbarkeit von Windkraft- und Photovoltaikfreiflächenanlagen, aber auch von Stromleitungen, Umspannwerken etc., wird deutlich zunehmen und das Landschaftsbild dauerhaft verändern. 
Ebenso steigt der Flächenbedarf für die technischen Anlagen stark an und damit die Nutzungskonkurrenz zu Landwirtschaft, Tourismus, Erholung/Freizeit etc. Ohne nachhaltige Akzeptanz in der Bevölkerung kann der Ausbau in der gesetzlich vorgegebenen Dimension nicht gelingen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ausbau des Stromverteilnetzes deutlich länger dauert als der Ausbau der Erneuerbaren Energien. 
Folge des bislang weitgehend unkoordinierten Vorgehens beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist, dass zahlreiche Photovoltaikfreiflächenanlagen errichtet werden, diese jedoch die Strommengen nur stark reduziert in das Verteilnetz einspeisen können. Daher steigen die erforderlichen Ausgleichszahlungen für nicht eingespeiste Strommengen stark an und in Folge die Stromkosten für die Verbraucher der Region. Eine analoge Entwicklung ist bei der Windkraft zu erwarten.
 
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist daher künftig so zu gestalten, dass keine unnötigen Folgekosten für die Menschen und Unternehmen des Landkreises Kitzingen entstehen, der Flächenverbrauch auf das erforderliche Maß begrenzt bleibt, Ressourcenengpässe berücksichtigt werden und die Wertschöpfung weitest möglich in der Region verbleibt. Es ist daher eine enge Koordination und ein hohes Maß an Verbindlichkeit zwischen Kommunen (in einem regionalen Zusammenhang) und ihren regionalen Energieversorgern zwingend erforderlich, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu wahren, unnötig hohe Stromkosten für Bürger/innen und Unternehmen sowie einen unnötigen Flächenverbrauch zu vermeiden und zugleich eine weiterhin sichere Versorgung zu gewährleisten.
 
Die im Folgenden vorgestellte geplante Kooperation von kommunalen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen im Landkreis Kitzingen fügt sich somit sehr gut in die aktuelle klimapoli­tische Aufgabenstellung ein und leistet einen relevanten Beitrag, die Herausforderungen im Land­kreis Kitzingen gut zu meistern. 

Modell und organisatorische Umsetzung 
Der zur Beschlussfassung vorgelegte Lösungsansatz sieht vor, dass die kommunalen Gebietskör­perschaften (Städte, Märkte, Gemeinden, Landkreis) und N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kit­zingen im Landkreis Kitzingen gemeinsam eine Projektentwicklungsgesellschaft gründen. 
Diese Gesellschaft soll die zentrale, kommunale Projektentwicklungsgesellschaft für alle Kommunen im Landkreis Kitzingen werden. 
Die gemeinsame Gesellschaft hat die Aufgabe, Photovoltaikfreiflächenprojekte und Windenergieprojekte bis zur Baureife (das ist in der Regel das Vorliegen des Ge­nehmigungsbescheids) zu entwickeln. Geographisches Zielgebiet der Tätigkeiten der Projektent­wicklungsgesellschaft ist der Landkreis Kitzingen; in Ausnahmefällen können auch Projekte außer­halb des Zielgebiets (z. B. bei Projekten, welche Flächen im Landkreis Kitzingen und in einem Nachbarlandkreis betreffen) entwickelt werden.

Eine Gesellschafterstellung steht allen Kommunen im Landkreis Kitzingen sowie dem Landkreis Kitzingen offen; dabei sollen die Anteile je kommunalem Gesellschafter gleich hoch sein. 50 % der Anteile an der Gesellschaft sollen insgesamt von den kommunalen Gebietskörperschaften gehal­ten werden, die weiteren 50 % der Anteile von den örtlichen Energieversorgungsunternehmen N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen: 

Die Projektentwicklungsgesellschaft soll im Zuge der Gründung insgesamt mit 500.000 EUR an Kapital ausgestattet werden, welches anteilig durch die Gesellschafter aufgebracht wird. Auf die kommunalen Partner entfallen insgesamt 250.000 EUR, welche sich auf 50.000 EUR Stammkapital und 200.000 EUR Kapitalrücklage aufteilen. Jede einzelne Kommune wird hieran einen Anteil halten, welcher sich aus dem insgesamt aufzubringenden Kapital von 250.000 EUR dividiert durch die Anzahl der teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften aus dem Landkreis Kitzingen errechnet. 

Die Projekte sollen nach erfolgreicher Projektentwicklung nicht in der Projektentwicklungsgesell­schaft selbst gebaut und betrieben werden, sondern in eigens gegründeten Projektgesellschaften (Zweckgesellschaften). 
Hierzu wird die Projektentwicklungsgesellschaft in der Regel nach Erreichen der Baureife die Projekte zu marktüblichen Konditionen veräußern. Ziel ist es, dass die Projekte anschließend durch die an der Projektentwicklungsgesellschaft beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften und Energieversorgungsunternehmen sowie unter Beteiligung der Bürgerschaft umgesetzt werden. 
Die Gesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaft haben daher nach einem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Mechanismus das Recht, aber nicht die Pflicht, Gesellschafter der jeweiligen Zweckgesellschaft zu werden und damit auch in den Bau der Anlagen zu investieren. Es steht daher jeder beteiligten Kommune offen, über die nun zur Entscheidung vorgelegte Beteiligung an der Projektentwicklungsgesellschaft hinaus, zu einem späteren Zeitpunkt auch über eine finanzielle Beteiligung an den zu bauenden Erzeugungsanlagen zu entscheiden. 
Die zu errichtenden Photovoltaikfreiflächenanlagen und Windenergie-Anlagen werden von der Zweckgesellschaft errichtet, dauerhaft betrieben und der produzierte Strom von der Zweckgesellschaft vermarktet. 
Die Gesellschafter streben an, dass der produzierte Strom vorrangig regional vermarktet wird und von Bürgern und Bürgerinnen und Unternehmen im Landkreis Kitzingen bezogen werden kann. Zudem ist ein fester Bestandteil des Konzepts, dass den Bürgern und Bürgerinnen vor Ort eine angemessene Beteiligungsmöglichkeit angeboten wird.

Ein wesentliches Element für den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien ist es, dass die kommunalen Gebietskörperschaften bei der Anpachtung geeigneter Flächen unterstützen sowie eigene Flächen vorrangig der Gesellschaft zu marktüblichen Konditionen zur Pacht anbieten. 

Die N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen werden energiewirtschaftliches Know-how in die Projektentwicklungsgesellschaft sowie in die Zweckgesellschaften einbringen. Die Projektentwick­lungsgesellschaft selbst wird Flächen bewerten, langfristig sichern und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Baurecht herbeizuführen. Das schließt neben dem Abschluss entsprechender Pachtverträge zur Grundstücksnutzung, der Einholung der erforderlichen Gutachten (Naturschutz, Immissionsschutz, Luftverkehrssicherheit, Denkmalschutz, etc.) auch die Klärung des Netzanschlusses ein.

Die Projektentwicklungsgesellschaft soll kein eigenes Personal beschäftigen. Die Geschäftsführung wird voraussichtlich nebenamtlich von den beteiligten Versorgungsunternehmen gestellt werden. Die Gesellschaft wird Dienstleistungsunternehmen für die Projektentwicklung sowie für die Erstellung der notwendigen Gutachten beschäftigen bzw. geeignete Kooperationen eingehen.

Die Projektentwicklungsgesellschaft finanziert sich über die Einlagen der Gesellschafter sowie über Gesellschafterdarlehen, die erforderlichenfalls von N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen gestellt werden. Perspektivisch soll über die Erlöse aus erfolgreichen Projektentwicklungen die Entwicklung neuer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien ermöglicht werden. Es wird daher die Erzielung einer angemessenen und risikoadäquaten Rendite aus der Entwicklung und dem anschließenden Verkauf der Projekte angestrebt, um langfristig erfolgreich tätig bleiben zu können. Die Entwicklung mehrerer Projekte in der Gesellschaft stellt sicher, dass das Risiko des Scheiterns einzelner Projekte (Projektentwicklungsrisiko) ausgeglichen werden kann. Zugleich fühlt sich die Projektentwicklungsgesellschaft energiepolitischen, ökologischen und sozialen Zielen verbunden. 
Die Durchführung regionaler Projekte durch die beteiligten Kommunen ist grds. möglich.

Wesentliche Inhalte der Gesellschaftervereinbarung und Satzung 
Die Gesellschaftervereinbarung und Satzung regeln die vorstehend unter dem Punkt „Modell und organisatorische Umsetzung“ beschriebenen Eckpunkte für die Geschäftstätigkeit der Projektent­wicklungsgesellschaft. Satzungsgegenstand der Projektentwicklungsgesellschaft ist dementspre­chend die Identifikation, Prüfung und Entwicklung von Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien zur langfristigen Stärkung einer ökologischen, nachhaltigen und kostengünstigen Energiever­sorgung der Bevölkerung. 

Der Gesellschaftsvertrag ist ein üblicher Standardvertrag für eine GmbH. Geregelt wird insbeson­dere, dass regelmäßige Gesellschafterversammlungen stattfinden und wichtige Angelegenheiten der Beschlussfassung der Gesellschafter bedürfen. Beschlüsse, welche die Gesellschaft selbst oder den Gesellschafterkreis betreffen, bedürfen einer qualifizierten Mehrheit, alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. 
Es besteht keine Nachschusspflicht. 
Das Risiko der Kommune beschränkt sich daher auf die geleistete Einlage. 
Daneben werden übliche Vorerwerbsrechte der Mitgesellschafter vereinbart, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte. Die kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben aus der Bayer. Gemeindeordnung sind berücksichtigt. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Licht, Gas und elektrischer Kraft fällt nach Art. 83 der bayer. Verfassung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden, so dass eine Freigabe des Beteiligungsvorhabens durch die kommunalen Aufsichtsbehörden erwartet wird (Vorabstimmung mit Aufsichtsbehörden wird noch durchgeführt). 

Weiteres Vorgehen 
Es ist geplant, dass die drei beteiligten Versorgungsunternehmen N-ERGIE, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen die Projektentwicklungsgesellschaft nach Vorliegen der notwendigen kartell- und kommunalrechtlichen Freigaben zum Jahresanfang 2023 zunächst gemeinsam gründen. Der Auf­nahme der kommunalen Gebietskörperschaften erfolgt nach Vorliegen der notwendigen Beschlüsse bis spätestens Ende März 2023 in einem zweiten Schritt. 

Beschluss 1

Herr Kornell beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Beschluss 2

Beschlussvorschlag 
Die Stadt Volkach begrüßt die Bemühungen zu einer stärkeren Verankerung der Energiewende auf regionaler Ebene unter kommunaler Trägerschaft und beschließt, sich deshalb an der Grün­dung einer Projektentwicklungsgesellschaft für Erneuerbare Energien für den Landkreis Kitzingen in der Rechtsform einer GmbH zu beteiligen. 

Die Entscheidung zur Beteiligung an der Gesellschaft dient dazu, eine Struktur zu schaffen, in de­ren Rahmen Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien im Landkreis Kitzingen entsprechend der kommunalen Zielsetzungen entwickelt und umgesetzt werden. 

Die Höhe der Gesellschaftereinlage der Stadt Volkach wird auf max. 12.500 EUR (abhängig von Zahl der Beteiligten festzulegen: Betrag fällt deutlich geringer aus, wenn alle bzw. ein Großteil der Gemeinden im Landkreis Kitzingen sich beteiligt) beschränkt. Eine Nachschusspflicht der Stadt Volkach zur Gesellschaftereinlage wird ausgeschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Gründungsaktes für die Stadt Volkach die erforderlichen Unterschriften zu leisten und die Gesellschaftereinlage aus Haushaltsmitteln der Stadt Volkach zu erbringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

06. Bekanntgabe der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö beschließend 06

Vorbericht

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats Volkach hat in der Zeit vom 19. September 2022 bis 21. September 2022 die Jahresrechnung 2021 der Stadt Volkach örtlich geprüft, und das Ergebnis in einer Niederschrift festgehalten.
Die Niederschrift vom 21. September 2022 wird dem Gremium hiermit zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Die Niederschrift vom 21. September 2022 zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

07. Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö beschließend 07

Vorbericht

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats Volkach hat in der Zeit vom 19. September 2022 bis 21. September 2022 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durchgeführt, und einen Prüfungsbericht erstellt.
Die Kämmerei hat nachfolgend die Erledigung der Prüfungsfeststellungen im Erledigungsbericht vom 30. November 2022 zusammengestellt:
Textziffern
1.
(12)
Bauverzeichnis:
Bauverzeichnis: Bei der erneuten Prüfung des händisch geführten Bauverzeichnisses wurde festgestellt, dass das Bauverzeichnis vervollständigt wurde und somit die Lücken, die der RPA seit 2019 immer wieder feststellte, geschlossen wurden. Frau Krämer hat dies zur vollsten Zufriedenheit des RPA`s erledigt. Dennoch ergeht der Hinweis, ob die Umstellung auf ein EDV Programm, auf lange Sicht gesehen, nicht die bessere Lösung wäre.

Fr. Krämer von der Bauverwaltung wird diesbezüglich mit anderen Partnerkommunen sprechen, und in Erfahrungsaustaus treten. Ob das System umgestellt wird, hängt von den Gesprächen und Erfahrungen (Aufwand/Nutzen) ab.
2.
(12)
Verzeichnis Baumaßnahmen an Verkehrsflächen:
Das Bauamt möge künftig ein Verzeichnis führen, in dem alle Aufgrabungen durch Dritte auf Verkehrsflächen (Gehwege und Straßen) eingetragen werden. Sobald die Fertigstellungsmeldung der jeweiligen Baufirma eingetroffen ist, erfolgt eine Abnahme der Oberfläche. Kurz vor Ablauf der Gewährleistung erfolgt dann eine weitere Abnahme, um ggf. Nachbesserungen durch die Baufirmen fordern zu können. Es wird auch vorgeschlagen ein entsprechendes Merkblatt an die Baufirmen auszugeben, in dem die Regularien nochmal zusammengefasst sind. Vorschlag siehe im Anhang. Ziel ist es die Dauerhaftigkeit unserer Verkehrsflächen zu verbessern.

Die Bauverwaltung bedankt sich für diesen sinnvollen Vorschlag. Es wird ab dem kommenden Jahr ein entsprechender Vorgang angelegt, versucht dieser Aufgabe gerecht zu werden. Aufgrund der ungemein großen Fülle an Bauaufgaben im Allgemeinen, und Aufgrabungen im Gemeindegebiet mit Volkach und den Stadtteilen im konkreten, kann nicht garantiert werden, dass die Anregung des Prüfungsausschusses zur Zufriedenheit umgesetzt werden kann. Die Verwaltung schlägt angesichts der stark zunehmenden baufachlichen Aufgaben (kilometerlange Aufgrabungen i.R. des künftigen Glasfaserausbaues in Volkach mit allen Stadtteilen, Nordheim und Sommerach vor, über die VG eine weitere Stelle auszuweisen. Zu bedenken ist, dass für die Vielzahl der gemeindlichen Bauaufgaben in der gesamten VG aktuell lediglich ca. 2,5 Technikerstellen existieren. Wobei eine Technikerstelle durch die Bauamtsleitung repräsentiert wird, die wegen der Leitungsfunktion nicht vollständig gezählt werden kann.
3.
(10)
Stellenmehrung Ordnungsamt:
Um im Ordnungsamt mehr Kapazitäten zu schaffen, sodass einerseits alte Rechnungen für Feuerwehreinsätze gestellt und andererseits vor Ort Termine z.B. bei Verstößen gegen Satzungen (z.B. Gastro) usw. durchgeführt werden können, bitten wir um die Schaffung einer weiteren Stelle im SG11.

Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft.
4.
(10)
Getränke für Stadtratssitzungen:
Die Tische im Schelfenhaus stellt der Bauhof. Ist es möglich die Getränke mitzuliefern?
Es wurde im vergangenen Jahr schon moniert, dass die Getränke von der Touristinfo geliefert werden. Diese wurden zwar ab November günstiger, dennoch ist zu prüfen, ob es nicht noch günstiger wäre diese vom Bauhof bringen zu lassen und ein Lager im Bauhof zu haben bzw. im Schelfenhaus Getränke der Stadt zu lagern.

Ein zweites Lager erscheint nicht sinnvoll. Es würden hier weitere Personalkosten durch den Bauhof anfallen. Es wäre dann auch immer zu überwachen, welche Getränke von wem für was geliefert werden, da im Schelfenhaus ständig verschiedene Veranstaltungen stattfinden.
5.
(12)
Mainschleifenhalle:
Die Gebühren sollten überprüft werden und gegebenenfalls für nicht örtliche Vereine und Firmen erhöht werden. Die Rechnungsstellung ist etwas verwirrend und sollte nachvollziehbarer gestaltet werden.

Eine Gebührenerhöhung fand erst zum 01.02.2022 statt. Die Gebührenerhöhung wurde durch den Stadtrat beschlossen.

Bzgl. der Nachvollziehbarkeit der Rechnungsstellung wird jedem Rechnungsdokument eine Liste der abgerechneten Rechnungseinheiten bzw. Nutzungsstunden mit angehängt.
Eine Vereinheitlichung ist aufgrund der unterschiedlichen Buchungsverhalten zwischen Schule, Vereine etc. nicht möglich. Die Vereine haben generell als Einheit eine Viertelstunde hinterlegt, 
die Schule eine Dreiviertelstunde. Hier eine Übersicht der im Programm erfassten Einheiten:

Kurz zur Erklärung: Da die Vereine auch „1,25“ oder „0,45“ oder „1,5“ etc. buchen, ist bei der Erfassung der gebuchten Zeiten dies im Programm nur so darstellbar.
Bei der nächsten Erhöhung wird eine weitere Differenzierung zu Lasten von Firmen und auswärtigen Vereinen geprüft.
6.
(12)
Straßenbeleuchtung:
Die längst fällige Umstellung auf LED sollte dringend gemacht werden.

Auch die Verwaltung befürwortet die schnellstmögliche Umsetzung. Herr Schmitt von der ÜZ Mainfranken informierte den Stadtrat am 24.10.2022 zum akt. Sachstand Straßenbeleuchtung (LED-Umrüstung) Stadt Volkach und Ortsteile.
Zum aktuellen Projektstand:
Im Dezember 2021 hat die Verwaltung der Stadt Volkach einen Förderantrag (Projektsumme 118.000 €) zur Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Stadt und den Ortsteilen auf LED Beleuchtung beim Projektträger Z.U.G. (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbh gestellt. Durch die hohe Anzahl an Anträgen wird der Förderbescheid seitens ZUG voraussichtlich Ende 2022 erteilt (nach mehreren Beschwerden seitens der Stadt über die lange Bearbeitungsdauer und einem Anschreiben an die Geschäftsführerin). Dann kann die Beauftragung erfolgen. Vorher wäre die Beauftragung förderschädlich gewesen.
7.
(12)
Musikschulgebäude:
Der Keller der Musikschule sollte entrümpelt werden und besenrein einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
Für die zurzeit nicht genutzten Dachbodenflächen (ca. 800 qm) der Musikschule sollte eine Machbarkeitsstudie für eine mittelfriste Nutzung durchgeführt werden, um sie bei der zukünftigen Flächenbedarfsplanung mit einbeziehen zu können. 

Wenn für den Haushalt im kommenden Jahr entsprechende Finanzmittel eingeplant werden, wird sich die Bauverwaltung dem Projekt annehmen. Bevor eine Machbarkeitsstudie sinnvoll erstellt werden kann, muss sich der Stadtrat über die zukünftigen Funktionen des Gebäudes / der Räume Gedanken machen (Verwaltungsräume, Vereinsräume, VHS, Kinderbetreuung, etc.).
8.
(12)
Oberflächenentwässerung ehem. Gasthof „Zum Lamm“:
Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass der gesamte Parkplatz versiegelt und eine Schräge aufweist, so dass das Niederschlagswasser nicht auf dem eigenen Grundstück versickert, sondern in die öffentliche Kanalisation läuft. Dies sollte überprüft werden.

Der Bauherr wurde von der Bauverwaltung diesbezüglich in der KW45/22 angeschrieben. Bislang hat die Bauverwaltung noch keine Rückmeldung erhalten.
9.
(12)
Stellplatzsatzung/Stellplätze:
Der Ablösefall aus dem Jahr 2017 (Aktenzeichen 12-6024/03/11(153183)) ist immer noch offen. Laut Bgm. weigert sich der Bauherr den Stellplatzablösevertrag zu unterschreiben. Falls dieser einen erneuten Bauantrag vorlegt, sollte dieser erst bewilligt werden, wenn der Vertrag unterschrieben und die Ablösesumme bezahlt wurde.

Der besagte Eigentümer aus dem oben beschriebenen Fall, plant auf dem Nachbargrundstück aktuell die Sanierung der gesamten Liegenschaft (ehem. Gasthaus Zum Löwen). Die Bauverwaltung wird versuchen im Zuge der Bearbeitung des neuen Projektes mit dem Bauherrn und der Architektin eine einvernehmliche Lösung für das Stellplatz-Thema zu finden.
10.
(12)
Holzboden Schelfenhaus:
Der historische Holzboden im Schelfenhaus wurde immer noch nicht aufgearbeitet (wurde das erste Mal im RPA-Bericht 2019 aufgeführt), dies sollte endlich zeitnah passieren. Der Boden ist mittlerweile in einem sehr schlechten Zustand. 

Der Fußboden wurde bereits vermessen und von einem Restaurator begangen. Der Fußboden wird in Kürze auf Schäden kartiert. Um überhaupt ein Leistungsverzeichnis für die Beauftragung eines fachkundigen Restaurators zu erstellen, sind leider umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich, z.B. wurde vom Denkmalschutz ein 3D-Scan der historischen Parkett-Teile vorgegeben. Anschließend wird ein Maßnahmenkatalog, sowie die Ausschreibung für die Instandsetzung angefertigt. Der Maßnahmenbeginn für die Instandsetzung ist für Frühjahr 2023 vorgesehen.
11.
(20)
Verpachtung von städt. landwirtschaftlichen Grundstücken:
Bezüglich der Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen bittet der Rechnungsprüfungsausschuss um Überprüfung der folgenden Vorschläge:

a) Bei der Ausschreibung ist darauf hinzuwirken, dass nicht nur rein auf den höchst bietenden Pachtpreis geachtet wird, sondern zukünftig ein „Punktesystem“ eingeführt wird, bei dem Aspekte, wie einheimisch, Öko-/Biobetriebe (auch Anbauform, z.B. Hochstamm vor Halbstamm oder Grünwiese) mit ausschlaggebend sein sollten (siehe z.B. Modell Dettelbach).
b) Bei Obstbauflächen sollten im Falle einer Neuausschreibung nach Abschluss des Verfahrens der bisherige Pächter die Möglichkeit bekommen, die Pacht weiter zu betreiben, sofern er mit den Konditionen des Höchstbietenden einverstanden ist (ökologische Gründe!)
c) Der Pachtpreis soll (inflationär) angepasst werden dürfen.
d) Nach Ablauf der Pachtzeit sollte der Boden, auf Kosten des bisherigen Pächters, labortechnisch untersucht werden, um Misswirtschaften und nichtsachgemäße 
Arbeitsgeräte Bodennutzung ahnden zu können. 

In diesem Zusammenhang bittet der RPA, die Gestaltung der Verträge mit dem BKPV Bayern abzustimmen, um ein rechtlich sicheres Gerüst zu haben.

Die Verwaltung wird zukünftig derartige Aspekte bei Pachtangeboten berücksichtigen und Anregungen vom „Modell Dettelbach“ einholen. 
Es wird geprüft inwieweit die Anpassungsklausel in den Pachtverträgen mit aufgenommen werden kann. Daneben beinhalten langfristige Pachtverträge wie z.B. Campingplätze eine Anpassungsklausel. 
Die städtischen Pachtverträge werden durch die Verwaltung mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt.
Bodenproben können über Dr. Karl Heinz Nilles eingeholt werden. Die Verwaltung betrachtet es als kontraproduktiv. Die Bodenanalysen müssten vor Verpachtung des Grundstückes untersucht werden, diese Kosten müsste erstmals die Stadt tragen. Angesichts der oft geringen Pachterlöse ist dies ggf. unwirtschaftlich.
12.
(12)
Haushaltsdisziplin:
a) Feuerwehr / Löschwesen 
HHst 1300 / 6300
Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb
HH-Ansatz 28.000,-€; verfügt insgesamt 42.220,- €; Differenz 14220,- €
b) Instandhaltung und -maschinen
HHst 1300 / 5223
HH-Ansatz 20.000,-€; Rechnungsergebnis aktuell 27.219,63 €; Vorschlag 25.000,- €, da im Mittel der Jahre 25.000,- € reell waren.
c) Museum Barockscheune Unterhalt eigener Gebäude
HHst 3209 / 5010
HH-Ansatz 14.000,- €; Rechnungsergebnis aktuell 16.110,32 €; Differenz -2.110,32 €

zu a) Das Defizit auf 1300.6300 resultiert aus dem Katastrophenhilfeeinsatz im Ahrtal.
Hier erhielten wir eine Kostenerstattung der Regierung von Unterfranken i.H.v. 22.821,50€.
Somit wären die veranschlagten Haushaltsmittel ohne dieses unvorhersehbare Schadensereignis ausreichend gewesen.
zu b) Die Maschineninstandhaltung wird zukünftig höher veranschlagt.
zu c) Der Grund für die Überschreitung des HH-Ansatzes war die Verteuerung der 2019 beschlossenen Mülltonnenboxen..
13.
(12)
Haushaltsstellen ohne Buchung:
Bildstöcke / Tortürme
HHst 3601 / 5144
Regelmäßig Haushaltsansätze, aber in den letzten Jahren keine Buchungen. Hier sollten regelmäßig kleinere Reparaturen durchgeführt werden, um dann großen Schäden vorzubeugen.
Sonst könnte man die Haushaltsstelle evtl. löschen / entfernen, da sie sonst ja nur Verwaltungsaufwand bedeutet.

Die Haushaltsstelle könnte nach Rücksprache mit Fr. Gehring aufgelöst werden. Die Haushaltsmittel sollten zur Pflege unserer Kulturgüter (z.B. Bildstöcke) auf die HHst 3650.9450 transferiert werden.
14.
(12)
Stromverrechnung Gasthaus zur Krone in Escherndorf:
Hier ist aufgefallen, dass das Gasthaus zur Krone von der FFW- Escherndorf Strom bezieht.
Warum wird bei der Abrechnung keine Verwaltungsgebühr erhoben?
HHst 1300 / 5400; AO Nr. 423; Rechnungsnummer 2000 8912
Stromabrechnung für Kühlzelle vom 01.08.2017 – 30.06.2019: 316,71 €

Ob eine Verwaltungsgebühr erhoben werden kann oder sollte, wird geprüft.
15.
(12)
Baumaßnahmen Krautheim:
Stichartige Überprüfung der Baumaßnahme „Dorferneuerung Krautheim (St 2744) ist die Neugestaltung der Ortsmitte „Dorfplatz“ sowie die Neugestaltung des „Kirchplatzes“ unterhalb der evangelischen Kirche im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme erfolgt. Weiterhin wurde die vorhandene Scheune am Dorfplatz im Rahmen der Maßnahme mit saniert.
Einzelmaßnahmen der Scheunensanierung:
  • Statische Sicherung der nördlichen Wandseite
  • Ausbesserungen am schadhaften Dachstuhl
  • Erneuerung der Dacheindeckung
  • Einbau einer behindertengerechten WC-Anlage
  • Verlegung eines neuen Betonpflasters
  • Wärmebehandlung des Dachstuhls gegen Pilz- und Ungezieferbefall
  • Sanierung des Fachwerks am Ostgiebel
  • Einbau dreier Dachliegefenster
  • Ausschachtung des Erdbodens im Gewölbekeller und Verlegung eines neuen Betonpflasters
  • Erneuerung Hoftor
  • Zugangstreppe Gewölbe
Bei den einzelnen Gewerken wurden die 
a) formellen Prüfungen
b) rechnerischen Prüfungen
c) sachlichen Prüfungen
durchgeführt und auf eine ordnungsgemäße Abwicklung hin überprüft.

Zu a)
Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß und sauber geführt. Die Buchungen wurden ordnungsgemäß belegt, entsprechend den Formvorschriften. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen aus dem Vergabe- und Vertragsrecht wurden eingehalten. 


Zu b) 
Die Kassenanordnungen, einschließlich der sie begründeten Unterlagen waren rechnerisch richtig vollzogen. Die Zuweisungen der Zuwendungen aus dem Förderprogramm der Dorferneuerungsrichtlinien werden ordnungsgemäß abgewickelt.

Zu c)
Der Haushaltsplan wurde eingehalten, die Erträge und Einzahlungen erfolgten rechtzeitig. Beschlüsse des Volkacher Stadtrates wurden richtig ausgeführt und umgesetzt. Die Buchungen sind ausreichend belegt. Der Schriftverkehr ist im Dokumentenmanagementsystem der Stadt Volkach eingepflegt (KIC). 
Hinweis: Aufgrund des Datenschutzes besteht keine Zugriffsmöglichkeit für den RPA.
Die Vergabedokumente liegen übersichtlich und komplett vor. Der Nachweis der wirtschaftlichen Vergaben wurde erbracht. Die Kostenkontrolle und Kostenverfolgung wurden nachvollziehbar dokumentiert.

Wird zur Kenntnis genommen.

(12)
Zur Niederschrift der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2019/2020 gab die Verwaltung ihre Stellungnahmen und Hinweise ab:
  • Zu Pkt. 24/2 aus 2020, Zustandsbewertungen Brücken:
Nach DIN 1076 sind Zustandsbewertungen alle 3 Jahre (Haupt- und Nebenprüfung) vorzulegen. Lt Stellungnahme der Bauverwaltung zum RP-Bericht „werden die Zustandsberichte in den kommenden Wochen vorgelegt“. Die Bauverwaltung wird gebeten die Zustandsberichte vorzulegen, Sanierungen und Erneuerungen zu priorisieren und dem Stadtrat für die Haushaltsberatungen mitzuteilen.

  • Zu Pkt. 24/3 aus 2020, Zustandsbewertungen öffentl. Straßen:
Lt. Stellungnahme der Verwaltung zum RP-Bericht 2020 „hat die Bauverwaltung für 2022 ein Pilotprojekt geplant. Die Ergebnisse und die geplanten weiteren Schritte werden dem Stadtrat vorgelegt“.

Um einen Sachstandsbericht wird gebeten.

Stellungnahme zu Pkt. 24/2 aus 2020, Zustandsbewertung Brücken:
Für die Überprüfung der Brücken werden noch in 2022 Angebote von geeigneten Gutachtern eingeholt. Es ist geplant für das Jahr 2023 eine Prüfung aller Brücken durchzuführen. Erst dann können konkrete Kostenansätze beziffert, und für den Haushalt vorbereitet werden.

Stellungnahme zu Pkt. 24/3 aus 2020, Zustandsbewertungen öffentl. Straßen:
Dieses Projekt muss aufgrund der umfangreichen technischen Aufgaben in der Bauverwaltung zurückgestellt werden. Außerdem wird ab 2023 der Glasfaserausbau vieler Volkacher Ortsteile stattfinden. Im Zuge dessen werden wir versuchen mit der ausführenden Firma möglichst viele Flächen (wo sinnvoll) zu erneuern.

Beschluss

Der Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

08. Feststellung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö beschließend 08

Vorbericht

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 25. April 2022 dem Stadtrat vorgelegt. In der Zeit vom 19. September 2022 bis 21. September 2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats Volkach die Jahresrechnung örtlich geprüft, die Niederschrift wurde bekanntgegeben. 
Die Feststellung der Jahresrechnung wird vorgeschlagen.

Beschluss

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wurde zur Kenntnis genommen. Die angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und nicht beschlossen wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 2 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro
Soll-Einnahmen
21.943.226,11 
6.425.127,49 
28.368.353,60 
Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 
0,00
0,00 
Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
182,93 
0,00 
182,93
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
21.943.043,18 
6.425.127,49 
28.368.170,67 








Soll-Ausgaben
21.934.400,66 
6.379.640,57 
28.314.041,23 
Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 
0,00 
0,00
Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00
Abgang alter Kassenausgabereste (-)
-8.642,52 
-45.486,92 
-54.129,44 
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
21.943.043,18
6.425.127,49
28.368.170,67








Etwaiger Unterschied/Sollfehlbetrag 
 
0,00 
0,00 
0,00 
darin sind enthalten







Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz
Zuführung zum Vermögenshaushalt
3.722.360,10 €
279.521,00 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (zur Kassenverstärkung)
500.000,00 €
3.971.429,00 €
Zuführung an die Allgemeine Rücklage
1.207.141,60 €
0,00 €








Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Verwahrgelder
2.759.061,40 € 
Unerledigte Vorschüsse
13.962,19 €
Stand d. Vermögens u.d. Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres
Rücklagen (Allgemeine und Sonderrücklage)
6.475.258,72 €
7.182.400,32 €
Schulden (ohne KU)
3.360.433,85 €
3.177.223,33 €
Vermögen (Ende-HHJ ohne KU)
11.245.288,75 €
11.217.739,62 €
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

09. Entlastung der Jahresrechnung 2021 - Stadt Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö beschließend 09

Vorbericht

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 wurde in der Zeit vom 19. September 2022 bis 21. September 2022 durchgeführt. Die Kämmerei hat zu den Prüfungsfeststellungen (TZ 1 bis 15) Stellung genommen.
Da keine Einwendungen erhoben wurden, wird die Entlastung der Jahresrechnung vorgeschlagen.

Beschluss

Der Verwaltung wird mit nachfolgenden Abschlusszahlen für die Jahresrechnung 2021 der Stadt Volkach Entlastung erteilt.

Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro
Soll-Einnahmen
21.943.226,11 
6.425.127,49 
28.368.353,60 
Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 
0,00
0,00 
Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
182,93 
0,00 
182,93
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
21.943.043,18 
6.425.127,49 
28.368.170,67 








Soll-Ausgaben
21.934.400,66 
6.379.640,57 
28.314.041,23 
Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 
0,00 
0,00
Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00
Abgang alter Kassenausgabereste (-)
-8.642,52 
-45.486,92 
-54.129,44 
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
21.943.043,18
6.425.127,49
28.368.170,67








Etwaiger Unterschied/Sollfehlbetrag 
 
0,00 
0,00 
0,00 
darin sind enthalten







Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz
Zuführung zum Vermögenshaushalt
3.722.360,10 €
279.521,00 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (zur Kassenverstärkung)
500.000,00 €
3.971.429,00 €
Zuführung an die Allgemeine Rücklage
1.207.141,60 €
0,00 €








Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Verwahrgelder
2.759.061,40 € 
Unerledigte Vorschüsse
13.962,19 €
Stand d. Vermögens u.d. Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres
Rücklagen (Allgemeine und Sonderrücklage)
6.475.258,72 €
7.182.400,32 €
Schulden (ohne KU)
3.360.433,85 €
3.177.223,33 €
Vermögen (Ende-HHJ ohne KU)
11.245.288,75 €
11.217.739,62 €
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 10
zum Seitenanfang

10.01. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 10.01

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2022 bekannt.

Für den Bauhof wurde ein Seitenausleger beschafft.
Es wurde beschlossen, welche verdiente Bürger geehrt werden.
Es wurde die Verleihung der goldenen Stadtplakette beschlossen. 
Es wurde der Auftrag zum Austausch von Wasserzählern vergeben.
Es wurden Grundstücksangelegenheiten beschlossen.

zum Seitenanfang

10.02. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 10.02

Vorbericht

zum Seitenanfang

10.03. Information Sachstand Energiesparen Hallenbad Volkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 10.03

Vorbericht

Der Bürgermeister informiert über den Sachstand „Energiesparen“ im Hallenbad. Es werden derzeit Umbaumaßnahmen bei der Steuerung und den Pumpen vorgenommen, um Energie zu sparen. Im Januar können voraussichtlich erste Ergebnisse vorgelegt werden. Das Bad bleibt für den öffentlichen Badebetrieb weiterhin geöffnet.

zum Seitenanfang

11. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö 11

Vorbericht

Der Planungsstand bezüglich des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Escherndorf seitens des Landkreises wird auf Nachfrage erläutert. Die Kanäle wurden befahren. Die Ergebnisse werden jetzt ausgewertet. Die Stadt setzt sich mit dem LRA Kitzingen ins Benehmen  
Im Gewerbegebiete Sonnenberg sollten das Übernachten von LKW-Fahrern und die Umlade-Arbeiten auf öffentlichem Grund unterbunden werden, da dies überhandnimmt und die Straßen mit Abfällen und Exkrementen verschmutzt werden.
Der Sachstand „Kanaluntersuchung des Kanals an der Gaibacher Straße“ wird auf Nachfrage erläutert (Ausschreibung / verkehrsrechtliche Anordnung).

Datenstand vom 16.01.2023 20:49 Uhr