Datum: 22.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schelfenhaus, Festsaal
Gremium: Ferienausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
2 Vereinbarung mit der Mainschleifenbahninfrastrukturgesellschaft mbH - Haltestellen
3 Bauvoranfrage: Rainer Klein; Aufstockung und Erweiterung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Ringstraße 15, Flst. 2706/4
4 Bauvoranfrage: Gerda Hartner; Abbruch besteh. Gebäude, Neubau Mehrfamilienhaus und Doppelhaus in 97332 Eichfeld, Bindersgasse 2, Flst. 84
5 Bauvoranfrage: Ingrid Lotze; Umbau eines Wohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus und Errichtung einer Außentreppe in 97332 Volkach, Dimbacher Str. 49, Flst. 2348
6 Bauantrag: Sina und Lukas Eichelbrönner; Aufstockung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Julius-Echter-Platz 4, Flst. 2707/2
7 Beteiligung der Stadt Volkach als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8 Bekanntgaben & Berichterstattungen
9 Wünsche & Anträge

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1. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö 1

Vorbericht

Es wurden keine Fragen gestellt.

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2. Vereinbarung mit der Mainschleifenbahninfrastrukturgesellschaft mbH - Haltestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö 2

Vorbericht

Für den Betrieb der Mainschleifenbahn ist die Einrichtung der entsprechenden Infrastruktur an den Haltestellen erforderlich. Diese ist von den jeweiligen Kommunen bereit zu stellen. Die Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Baumaßnahmen sollen gemeinschaftlich erfolgen um Kosten zu sparen.
Es wird deshalb beiliegender Vertrag abgeschlossen.

Beschluss

Der Stadtrat Volkach beschließt folgenden Vertrag:




Letter of Intent

 

zwischen

 

- Landkreis Kitzingen

- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (KU)

- Stadt Volkach

- Markt Eisenheim

- Gemeinde Prosselsheim

 

29. Juli 2022



Mit der Mainschleifenbahn-Infrastruktur-GmbH (MIG) betreiben die o.g. Kommunen die Reaktivierung der Mainschleifenbahn zwischen den Bahnhaltepunkten Seligenstadt (Gemeinde Prosselsheim) und Astheim (Stadt Volkach). Ergänzend zum Gesellschaftsvertrag vereinbaren die Kommunen folgenden Letter of Intent:

  1. Die Stadt Volkach, der Markt Eisenheim und die Gemeinde Prosselsheim werden die notwendige gemeindliche Infrastruktur auf ihrer Gemarkung für die Bahnhaltepunkte Prosselsheim, Eisenheim. Escherndorf, Astheim (z.B. Parkplätze, Fahrradstellplätze, ÖPNV-Haltestelle, Zuwegung) mit Ausnahme der Bahnanlagen schaffen. Für den Markt Eisenheim gilt dies unter dem zeitlichen Vorbehalt des Baus der Umgehungsstraße.  

  1. Der Landkreis Kitzingen und das KU verpflichten sich, die Busverkehre, die in ihrer Verantwortung stehen, auf die Bahnhaltepunkte zuzuführen, soweit dies möglich und sinnvoll ist.

  1. Die externen Planungs- und Projektsteuerungskosten werden im Verhältnis der Baukosten geteilt. Die Abschlagszahlungen sind in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu berechnen. Bis zum Vorliegen der Kostenschätzungen wird der MIG-Gesellschaftsanteil für die Abschlagszahlungen zugrunde gelegt. Am Ende des Projekts erfolgt eine Spitzabrechnung. 
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Landkreise Kitzingen und Würzburg den Großteil der Reaktivierungskosten tragen und die Stadt Volkach, der Markt Eisenheim und die Gemeinde Prosselsheim nur hinsichtlich ihrer Infrastrukturmaßnahmen kostenmäßig beteiligt werden. 

  1. Die Stadt Volkach, der Markt Eisenheim und die Gemeinde Prosselsheim übernehmen die Straßenreinigung und den Winterdienst für die von ihr zu verantwortenden Infrastruktureinrichtungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage: Rainer Klein; Aufstockung und Erweiterung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Ringstraße 15, Flst. 2706/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö beschließend 3

Vorbericht

Rainer Klein
Bauvoranfrage: Aufstockung und Erweiterung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Ringstraße 15, Flst. 2706/4

Es ist geplant das bestehende Wohnhaus aufzustocken, so dass ein drittes Vollgeschoss entsteht. Es sollen im Wohnhaus 3 Wohneinheiten Platz finden. 
Des Weiteren soll das bestehende Garagengebäude aufgestockt oder erweitert werden, um insgesamt 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück herzustellen. 
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und liegt laut Flächennutzungsplan in einem allgemeinen Wohngebiet.
Die Kanal-, Wasser-, und Straßenerschließung ist über die Ringstraße sichergestellt. 
Folgende Aussagen auf die im Vorbescheid gestellten Fragen werden getroffen: 
  • Einem dritten Vollgeschoss beim Wohnhaus wird zugestimmt. 
  • Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten auf dem Grundstück richtet sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und den Kfz-Stellplätzen.
  • Grundsätzlich ist im allgemeinen Wohngebiet eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,2 zulässig.
  • Einer Abweichung der GRZ um 0,09 wird zugestimmt. 

Bei 6 Wohneinheiten sind insgesamt 9 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. 
Bei der Errichtung eines Gebäudes mit mehr als drei Wohnungen ist gem. unserer Spielplatzsatzung ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück herzustellen. Die Bruttofläche des Kinderspielplatzes muss je 25 m² Wohnfläche 1,5 m², jedoch mindestens 60 m² betragen. Eine Ablöse gem. der Satzung wäre ebenfalls denkbar.  
Die Zustimmung aller Nachbarn sollte für den Bauantrag vorhanden sein. 

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird, wie oben erläutert, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage: Gerda Hartner; Abbruch besteh. Gebäude, Neubau Mehrfamilienhaus und Doppelhaus in 97332 Eichfeld, Bindersgasse 2, Flst. 84

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö beschließend 4

Vorbericht

Gerda Hartner
Bauvoranfrage: Abbruch besteh. Gebäude, Neubau Mehrfamilienhaus und Doppelhaus in 97332 Eichfeld, Bindersgasse 2, Flst. 84

Es ist geplant, die aktuell bestehenden Gebäude auf dem Grundstück komplett abzubrechen und ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, sowie ein Doppelhaus zu errichten. 
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Eichfeld und liegt laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet.
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die bereits bestehenden Anschlüsse von der Bindersgasse sichergestellt.
Es sind 12 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen. 
Bei der Errichtung eines Gebäudes mit mehr als drei Wohnungen ist gem. unserer Spielplatzsatzung ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück herzustellen. Die Bruttofläche des Kinderspielplatzes muss je 25 m² Wohnfläche 1,5 m², jedoch mindestens 60 m² betragen. 

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird, wie oben erläutert, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage: Ingrid Lotze; Umbau eines Wohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus und Errichtung einer Außentreppe in 97332 Volkach, Dimbacher Str. 49, Flst. 2348

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö beschließend 5

Vorbericht

Ingrid Lotze
Bauvoranfrage: Umbau eines Wohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus und Errichtung einer Außentreppe in 97332 Volkach, Dimbacher Str. 49, Flst. 2348

Es ist geplant, das aktuelle Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus umzubauen. Hierzu soll eine Außentreppe außerhalb der nördlichen Baugrenze errichtet werden. Nach Prüfung der Bauvoranfrage wurde festgestellt, dass die Außentreppe die verhältnismäßigste Lösung ist, um die beiden Geschosse voneinander zu trennen. Ein Umbau im Inneren des Hauses wäre im Verhältnis deutlich aufwändiger. 
Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „An der Eichfelder Straße“ und ist dort als Mischgebiet eingetragen. 
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Friedrich-Ebert-Straße sichergestellt. 
Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist erforderlich:
  • Überschreitung der nördlichen Baugrenze

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt. 
Folgender Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt:
  • Überschreitung der nördlichen Baugrenze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag: Sina und Lukas Eichelbrönner; Aufstockung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Julius-Echter-Platz 4, Flst. 2707/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö beschließend 6

Vorbericht

Sina und Lukas Eichelbrönner
Bauantrag: Aufstockung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Julius-Echter-Platz 4, Flst. 2707/2

Es ist geplant ein bereits bestehendes Wohnhaus aufzustocken, sodass dort ein drittes Vollgeschoss entsteht.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und liegt laut Flächennutzungsplan in einem allgemeinen Wohngebiet. 
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über den Julius-Echter-Platz sichergestellt. 
Für die drei Wohneinheiten sind insgesamt fünf Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück notwendig. Um diese realisieren zu können ist eine überbreite, zweite Einfahrt notwendig. Hierzu muss eine öffentliche Sitzbank versetzt werden und aus einem Teil der öffentlichen Grünfläche muss eine Pflasterfläche entstehen. Für die Umsetzung und die Kosten ist der Bauherr verantwortlich. 
Bei einem Ortstermin wurde festgelegt, dass die öffentliche Sitzbank auf die gegenüberliegende Grünfläche versetzt wird. Dort ist eine kleine Pflasterfläche für die Sitzbank zu schaffen. Für die überbreite Einfahrt ist aus einem Teil der öffentlichen Grünfläche eine Rasengittersteinfläche herzustellen. Bei dieser Maßnahme ist äußerste Vorsicht bzgl. der Wurzeln der dortigen Bäume geboten. Der Bauhof ist vor Herstellung der Zufahrt einzubeziehen. Die Kosten für die Herstellung der zweiten Einfahrt, sowie der dauerhafte bauliche Unterhalt ist durch den Vorhabensträger / Eigentümer sicherzustellen.  
Während der Bauphase für die Aufstockung des Wohnhauses ist darauf zu achten, dass die Bäume nicht beschädigt werden. Falls ein zurückschneiden der Kronen erforderlich wird, ist dies vorab mit dem Bauhof abzuklären. 
Sollte einer der Bäume während der Bauphase so stark beschädigt werden, dass dieser auf Grund dessen entfernt werden muss, ist eine Ersatzpflanzung auf Kosten der Bauherren zu erfolgen. Dies gilt bis 5 Jahre nach Bauende.  Die Ersatzpflanzung muss mindestens 3,50 m hoch sein. 
Nach Fertigstellung der Zufahrt ist diese von der Bauverwaltung und dem Bauhof abzunehmen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird, wie oben beschrieben, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Stadt Volkach als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö 7

Vorbericht

Die Stadt Volkach wurde mit Schreiben vom 03.08.2022 zur Beteiligung als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert, zum Bebauungsplan „ÜZ e.G. Lülsfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan, einschließlich Begründung, Umweltbericht, Begründung zur Grünordnung, speziellem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und schalltechnischem Gutachten vom 21.09.2021, zuletzt geändert am 22.03.2022 wurde vom Gemeinderat Lülsfeld am 22.03.2022 gebilligt, eine Stellungnahme abzugeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die oben genannten dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 09.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 4, 97447 Gerolzhofen, während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. 

Die Planunterlagen zum Bebauungsplanentwurf „ÜZ e.G. Lülsfeld“ der Gemeinde Lülsfeld können unter folgendem Link vom 09.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 abgerufen werden: https://www.vg-gerolzhofen.de/baurecht/luelsfeld/ 
Zur frühzeitigen Abstimmung der Planung wurden die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und gebeten, eine Stellungnahme über den Vorentwurf des Bebauungsplanes „ÜZ e.G. Lülsfeld“ abzugeben. 

Die eingegangenen wesentlichen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen liegen als Anlage ebenso öffentlich aus.
Während der Auslegung können die Stellungnahmen abgeben werden.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt (§ 4a Abs. 2 BauGB)

Beschluss

Die Stadt Volkach hat zur vorgelegten Planung keine Einwände und stimmt dem Vorhaben Bebauungsplan „ÜZ e.G. Lülsfeld“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö 8

Vorbericht

Frau 3. Bürgermeisterin Martin gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 25. Juli 2022 bekannt:
  • Vorstellung eines Interessenten für Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Sonnenberg
  • Beratung über weitere Vorgehensweise Wohnmobilstellplätze
  • Vergabe Objektplanung zur Teilsanierung der Mainschleifenhalle

Des Weiteren berichtet Frau Martin über Maßnahmen zur Energieeinsparung in den verschied. städtischen Gebäuden, die die Energie-Task-Force erarbeitet hat.

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9. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö 9

Vorbericht

Datenstand vom 13.09.2022 07:31 Uhr