Datum: 27.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal Rathaus Sommerach
Gremium: Gemeinderat Sommerach
Körperschaft: Gemeinde Sommerach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beteiligung der Gemeinde Sommerach als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersolarpark Mainsondheim" sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
2 Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Düllstadt II" - Markt Schwarzach a. Main
3 "Wohnanlage Rimbacher Straße" Volkach - Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
4 verschiedene Bekanntgaben
5 Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

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1. Beteiligung der Gemeinde Sommerach als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bürgersolarpark Mainsondheim" sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 27.06.2022 ö beschließend 1

Vorbericht

Die Stadt Dettelbach hat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünord-nungsplan „Bürgersolarpark Mainsondheim“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern. Die Stadt Dettelbach hat das Büro TEAM 4 aus Nürnberg mit dem Versand der Unterlagen zur Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt. Mit Schreiben vom 15.07.2021 wurde die Gemeinde Sommerach bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
Der Gemeinde Sommerach wird nun Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung zu äußern. Es wird auch darum gebeten, der Stadt Dettelbach Aufschluss über die von der Gemeinde Sommerach beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen zu geben, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung des Ortsgebietes bedeutsam werden. Die Frist für die Beteiligung beträgt einen Monat. 
Die Planung kann ab dem 30.05.2021 auf der Homepage der Stadt Dettelbach eingesehen werden unter: https://www.Dettelbach.de 
Die Stellungnahme der Gemeinde Sommerach wird bis zum 30.06.2022 erwartet
.

Beschluss

Die Gemeinde Sommerach sieht ihre eigene Planung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Bürgersolarpark Mainsondheim“ und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich nicht beeinträchtigt und stimmt dem Vorhaben zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Düllstadt II" - Markt Schwarzach a. Main

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 27.06.2022 ö beschließend 2

Vorbericht

Der Marktgemeinderat Schwarzach a. Main hat in seiner Sitzung vom 05.04.2022 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ beschlossen. Weiter wurden in der Sitzung vom 05.04.2022 die Vorentwürfe zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit der Erarbeitung der Planunterlagen für das FNP-Änderungsverfahren und für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Bad Windsheim, beauftragt. Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schwarzach a. Main mit Begründung i.d.F. vom 05.04.2022 sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ i.d.F. vom 05.04.2022 mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom 16.05. – 17.06.2022 im Rathaus des Marktes Schwarzach a. Main, während der Öffnungszeiten aus und können dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Marktes Schwarzach a. Main (www.schwarzach-main.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Sommerach wird zur Abgabe einer Stellungnahme zu den o.g. Vorentwürfen bis einschließlich Freitag, den 17.06.2022 gebeten. Unserem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde zugestimmt. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach sieht sich in seiner eigenen Planung nicht beeinträchtigt und stimmt aus diesem Grund sowohl der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. "Wohnanlage Rimbacher Straße" Volkach - Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 27.06.2022 ö 3

Vorbericht

Bebauungsplanverfahren: „Wohnanlage Rimbacher Straße“ | Stadt Volkach
Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3  BauGB

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in seiner Sitzung am 24.01.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ aufzustellen.

Der Stadtrat hat am 24.01.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 23.11.2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 08.11.2021 sowie in einer Anliegerversammlung vom 30.09.2021.
Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung wurden vom 04.02.2022 bis einschließlich 08.03.2022 durchgeführt.

Der Stadtrat hat am 25.04.2022 in der öffentlichen Sitzung die Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2021 behandelt, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und den Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ in seiner geänderten Fassung vom 25.04.2022 gebilligt und beschlossen, aufgrund der unten angeführten Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Gegenüber den Unterlagen der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB haben sich, bei gleichbleibenden Planungszielen, v. a. nachstehende Änderungen ergeben:

a.      Die max. zulässige Geschossflächenzahl wurde ergänzt.
b.      Die max. zulässige Höhe ist von 14,50 m auf 13,50 m reduziert.
c.      Der untere Bezugspunkt wird nach der zwischenzeitlich durchgeführten Vermessung durch Eintrag einer Höhenkote definiert, so dass die Höheneinstellung der Gebäude exakt definiert ist.
d.      Das Planungsgebiet ist in zwei „Allgemeine Wohngebiete“ (WA1 – WA2) geteilt
e.      Anstelle von IV Vollgeschossen werden im Bereich WA2 III Vollgeschosse plus Staffelgeschoss (III+S) festgesetzt.
                Zur Definition eines Staffelgeschosses ist die Festsetzung A 2.6 ergänzt;
                Staffelgeschosse müssen min. 50% der Gebäudelänge und min 1,50m von der Gebäudeseite entlang der Rimbacher Straße zurücktreten.
f.      Die nördliche Baugrenze wird um 3 m in Richtung Süden verschoben. 
                (Anstelle von 3 m ergibt sich ein Abstand der überbaubaren Grundstücksfläche zur nördlichen Grundstücksgrenze von 6 m.
 

Als berührte Behörde erhalten Sie erneut die Gelegenheit eine Stellungnahme bis einschließlich 15.06.2022 zu dem geänderten Entwurf in der Fassung vom 25.04.2022 abzugeben.
Wir bitten Sie im Auftrag der Stadt Volkach Ihre Stellungnahme per Post an das Büro Haines-Leger Architekten & Stadtplaner BDA, Grabenberg 1, 97070 Würzburg, oder per Mail an info@haines-leger.de zu senden.

Die Bebauungsplanunterlagen in der Fassung vom 25.04.2022 sind im Internet auf der Homepage der Stadt Volkach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich einsehbar
https://www.stadt-volkach.de/buergerservice/bekanntmachung-fuer-bebauungsplans-wohnanlage-rimbacher-strasse  

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen drauf hin, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. §§ 13a und13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Die Abgabefrist wurde aufgrund des Sitzungsdatums verlängert.

Beschluss

Mit der erneuten Änderung besteht seitens der Gemeinde Sommerach Einverständnis, da die eigene Planung und Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. verschiedene Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 27.06.2022 ö 4

Vorbericht

Bei der Feuerwehrdienstversammlung am 3. Juni 2022 wurde der stellvertretende Kommandant Michael Karg verabschiedet, der aus Altersgründen sein Amt niederlegen muss.  Herrn Karg , der seit 48 Jahren ehrenamtlich für die  freiwillige Feuerwehr Sommerach tätig ist, wird für seine Tätigkeit gedankt.
Zu seinem Nachfolger wurde Kilian Östreicher gewählt. Die Bestätigung durch den Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung erfolgen.
Im Anschluss an die Dienstversammlung fand noch die Jahreshauptversammlung statt.
Der Übungsplan der Feuerwehr für das Jahr 2022 wurde der Gemeinde vorgelegt.
Im September ist ein Tag der offenen Tür am Feuerwehrgerätehaus geplant.


  • Bücherei Sommerach: Die Bücherei feiert dieses Jahr ihr 40-jähriges Bestehen. Im Rahmen des Jubiläums soll ein Bücherquiz angeboten werden. Nähere Informationen können dem InfoService entnommen werden. Die Siegerehrung soll am 28. Juli 2022 stattfinden.
  • Betriebsausflug der Verwaltungsgemeinschaft Volkach:  Knapp 120 Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft nahmen am Betriebsausflug teil, der als Wanderung auf der Weininsel stattfand. Die Mitarbeiter wurden in Sommerach mit einem Frühstück von den Landfrauen bewirtet und wanderten dann über Nordheim zur Hallburg. Dort gab es Mittagessen.
  • Baumaßnahme St.-Urbanweg: Mit den Planungsbüros haben die abschließenden Besprechungen stattgefunden. Der Zeitplan für die Kanalarbeiten wurde erstellt. Baubeginn dieser Maßnahme soll im Oktober 2022 sein.
  • Gestaltungssatzung: Der erste Vorentwurf für eine neue Gestaltungssatzung wurde der Verwaltung vorgelegt. Beim Thema Photovoltaik wird noch auf die Entscheidung vom Landesamt für Denkmalpflege gewartet, da es zurzeit massive Veränderungen gibt. Leider hat die Gemeinde noch keine verbindliche Aussage. Der Entwurf der Gestaltungssatzung wurde nach dem Workshop mit dem Gemeinderat und Bürgern überarbeitet und wird nun dem Landesamt für Denkmalpflege und der Regierung von Unterfranken vorgelegt. 
  • Winzerquartier: Bei einer Besprechung mit den Architekten und den Fördergebern der Regierung von Unterfranken wurden die Baupläne durchgesprochen. Nun wird die Planung überarbeitet und dann dem Gemeinderat vorgelegt. Es kann möglicherweise eine Kosteneinsparung von etwa einer halben Million Euro umgesetzt werden. Solange es von der Kämmerei noch kein ok gibt, muss die Gemeinde mit der Umsetzung des Projektes noch warten.
  • Sondernutzungen: Bei der Sondernutzung der Pizzeria gab es eine Beschwerde, da der Parkplatz deshalb am Freitag wegfällt. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass die Sondernutzungen der Bank am Kirchplatz und die Nutzung des Außenbereichs der Pizzeria verlängert werden.

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5. Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 27.06.2022 ö 5

Vorbericht


  • Gemeinderätin Schramm fragte, ob der Schoppentraktor aus Zeilitzheim eine Genehmigung habe, weil dieser immer durch die Weinberge in Sommerach fährt. Bürgermeisterin Drescher entgegnete, dass es sich hier um öffentliche Wege handele und der Veranstalter eine Genehmigung zur Durchführung dieser Fahrten habe.

  • Der Müll in den Weinbergen nehme wieder zu, bemerkte Gemeinderätin Schramm. Die Bürgermeisterin bedauere diesen Zustand. Trotz neu angeschaffter Mülleimer seien diese alle überfüllt.

Datenstand vom 26.07.2022 12:12 Uhr