Datum: 26.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal Rathaus Sommerach
Gremium: Gemeinderat Sommerach
Körperschaft: Gemeinde Sommerach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:57 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Planungsstand Südlich der Volkacher Str. 2, II. Bauabschnitt
2 Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und PV-Anlage in 97334 Sommerach, Am Paradeis 6, Flst. 1600/8
3 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Gemeinde Sommerach
4 Freiwillige Zuwendungen; Pauschale Sportbetriebsförderung für den SV DJK Sommerach
5 Freiwillige Zuwendung; Antrag auf Förderung der Ferienfreizeit 2022 des SV DJK Sommerach
6 verschiedene Bekanntgaben
7 Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

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1. Planungsstand Südlich der Volkacher Str. 2, II. Bauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö 1

Vorbericht

Für die anstehende Entwicklung eines Baugebietes an der Volkacher Straße wurde das Büro arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner mit der Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans beauftragt.
In einer Analyse der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde und vor allem der Generationenverteilung wird deutlich, dass ein Angebot von stets geforderten Einfamilienhäusern nicht der tatsächlichen Nachfrage aller Bevölkerungsgruppen entspricht.
Es galt daher, ein ausgewogenes Angebot und eine größere Bandbreite an Wohnungstypen zu entwickeln, als das bisher der Fall war. Weitere Anforderungen an neue Wohnformen entstehen aus den Nachhaltigkeits- und Klimaschutzansprüchen. Weniger Flächen- und Ressourcenverbrauch und schonender Umgang mit dem Bestand müssen ebenso wie kurze Wege zu Fuß in den Ort und zur Schule, sichere Wohnwege für Kinder und intelligenter Umgang mit der Energieversorgung und Regenwasserbewirtschaftung im Konzept berücksichtigt werden.
Für junge Erwachsene, die eine Ausbildung beginnen oder studieren, fehlt z. B. die Möglichkeit, in eine erste eigene Wohnung oder in eine WG zu ziehen. Das hat zur Folge, dass gerade die junge Generation nicht im Ort gehalten werden kann und in die Ballungsräume gezogen wird. 
Ebenso wenig wird die Nachfrage der älteren Generation gedeckt, die - zum Teil alleinstehend in großen Einfamilienhäusern der 70er Jahre - unbedingt im Ort bleiben möchten, aber nicht mehr die große Wohnfläche und große Gärten unterhalten möchten. Auch hier sind häufig Wegzüge dieser Generation zu deren Kindern an andere Orte zu beobachten.
In vergangenen Gemeinderatssitzungen, sowie einem Workshop des Gemeinderates wurde die Gestaltung des neuen Baugebietes ausführlich diskutiert.
Ziel ist es, Wohnraum für alle Altersgruppen zur Verfügung zu stellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Projektskizze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und PV-Anlage in 97334 Sommerach, Am Paradeis 6, Flst. 1600/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö beschließend 2

Vorbericht

Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und PV-Anlage in 97334 Sommerach, Am Paradeis 6, Flst. 1600/8

Es ist geplant auf dem Flst. 1600/8 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. 
Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Südlich der Volkacher Straße“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen. 
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Gemeindestraße „Am Paradeis“ sichergestellt.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind erforderlich: 
  • Walmdach statt Satteldach
  • Holzbauweise statt massiver Bauweise
  • Überschreitung der Garagentraufhöhe um 0,18 m im Mittel
  • Traufhöhen bei Grenzbauweise von Garagen sind aneinander anzupassen. Traufhöhe wird 0,73 m höher als bereits bestehende Garage.

Es sind 2 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird, wie oben erläutert, zugestimmt.
Folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden zugestimmt: 
  • Walmdach statt Satteldach
  • Holzbauweise statt massiver Bauweise
  • Überschreitung der Garagentraufhöhe um 0,18 m im Mittel
  • Traufhöhen bei Grenzbauweise von Garagen sind aneinander anzupassen. Traufhöhe wird 0,73 m höher als bereits bestehende Garage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Gemeinde Sommerach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö beschließend 3

Vorbericht

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, München, hat in der Zeit vom 18.06.2021 bis 17.12.2021 (mit Unterbrechungen) die Jahresrechnungen 2017 bis 2020 der Gemeinde Sommerach geprüft und am 05.05.2022 den Prüfungsbericht erstellt.
Die Kämmerei hat nachfolgend die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zusammengestellt:
Erledigungsbericht zum Prüfbericht vom 05.05.2022
Textziffern
1
Feststellungen und Hinweise zum kommunalen Ortsrecht

a) EWS
b) – c) WAS
zu a-c) Die Feststellungen werden bei den nächsten Satzungsänderungen berücksichtigt.
d) – e) FGS
zu d) siehe Stellungnahme zu TZ 8.
zu e) Die Friedhofsgebührenbescheide wurden entsprechend geändert.
2
Hinweise zur Verrechnung von Leistungen des gemeindlichen Bauhofs

Die verwendeten und in der Fundstelle veröffentlichten Personaldurchschnittskosten wurden vom BKPV selbst ermittelt. Der BKPV empfiehlt in seinem eigenen Geschäftsbericht (2013 Seite 36 Einleitung Satz 4) u. a. die Verwendung dieser Werte für die Kalkulation von Gebühren.
Eine eigene Ermittlung der Kostensätze ist somit nicht erforderlich Fahrzeugkosten werden bereits verrechnet.
3
Die Bauhofpauschale des Schulverbandes wäre neu zu ermitteln.

Die Zeiten werden neu ermittelt, um die pauschale zu Aktualisieren. Bezüglich der Werte wird auf der Antwort zu TZ 2 verwiesen.
4
Unzulässige Einheitsbildung bei der Abrechnung der Erschließungskosten des Baugebiets „Südlich der Volkacher Straße 3“

Um den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien zu entsprechen, wir die Gemeinde Sommerach bei der nächsten Abrechnung von Erschließungsbeiträgen bei einem Neubaugebiet ein Fachbüro hinzuziehen.
5
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB für die auf Baugrundstücke entfallenden Ausgleichsmaßnahmen; Erlass einer Satzung; Berücksichtigung der Kosten für Ausgleichsmaßnahmen als erschließungsbeitragsfähiger Aufwand

Die Bauverwaltung der VG Volkach wird bei zukünftigen Siedlungsentwicklungen im Außenbereich darauf achten, dass sämtliche Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich hinreichend konkret den betroffenen Flächen zugeordnet, und verrechnet werden können. Zukünftig wird darauf geachtet, dass diese Zuordnung dem Bebauungsplan ohne Weiteres entnommen werden kann.
6
Feststellungen und Hinweise zum Personalwesen 

a) Rufbereitschaftspauschale
Eine Pauschalierung ist im beiderseitigen Einvernehmen grds. zulässig, die Berechnung wird nochmals überprüft.

b) Erschwerniszulage
Der KAV verhandelt derzeit mit Verdi über die Neuregelung der Erschwerniszuschläge. Der KAV hat in seinem Rundschreiben Nr. A5/2022 Seite 1 geschrieben: „Deswegen besteht derzeit keine Veranlassung, bestehende örtliche Tarifverträge die Erschwerniszuschläge betreffend, zu kündigen.“

Es macht deshalb aus unserer Sicht auch keinen Sinn entsprechende Nebenabreden zu kündigen.
Die bestehenden Nebenabreden Tarifvereinbarung betrifft beides (Erschwerniszuschläge und Winterdienst), eine Teilkündigung ist nicht möglich. Eine Erhebung der erschwerniszuschlagspflichtigen Arbeiten nach den derzeitigen Tabellen ist nicht zielführend, nachdem diese angepasst werden.
Es wird vorgeschlagen, sobald eine Tarifeinigung erzielt wurde, Aufzeichnungen führen zu lassen.

c) Arbeitsverträge: Angabe der Entgeltgruppe ohne Stufe
Die Forderung ist unrealistisch und ist in der Praxis aus Erfahrung nicht umsetzbar. Ein Beschäftigter wird, vor allem beim derzeitigen Fachkräftemangel, einen Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, wenn er nicht vertraglich zugesichert bekommt, in welche Altersstufe eingereiht wird. Wir werden deshalb keine Umstellung vornehmen, da es weder ein rechtliches noch ein finanzielles Problem darstellt.

d) Informationen in den Personalakten
Die Sachbearbeiterin wurde auf die Vorschrift hingewiesen.
7
Fehlende Geltendmachung von Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehren; Hinweise zur Ermittlung der Pauschalsätze für die Erstattung von Einsätzen und anderen Leistungen der freiwilligen Feuerwehren

Die Abrechnung der Feuerwehreinsätze soll zukünftig zeitnah durchgeführt werden.
Die Ausrückestunden- sowie Streckenkosten werden nach Ablauf des Jahres 2022 neu betrachtet und anhand der Kalkulationshilfe des bayerischen Gemeindetages berechnet.
Die Personalkosten werden ebenso einer erneuten, separaten Betrachtung unterzogen und bei Bedarf geändert.
Die Änderung der Stundenkosten für den Sicherheitswachdienst wird im Zuge der nächsten Satzungsänderung vorgenommen.
Seit Inkrafttreten der aktuellsten Satzung mussten keine Sicherheitswachdienste verrechnet werden.
8
Wir empfehlen, die Gebühren für die Bestattungseinrichtung neu festzusetzen 

Die Kämmerei schlägt vor, die Kalkulation durch ein externes Büro bzw. Sachverständigen durchführen zu lassen, um eine rechtssichere Grundlage für die Satzungsänderung zu erhalten. Hierfür werden aktuell verschiedene Angebote eingeholt. Der Gemeinderat wird über die Angebote informiert werden.
Die weitere Alternative wäre, dass die Neukalkulation hausintern (Kämmerei/Friedhofsamt) durchgeführt wird. Hierfür müssten zunächst Schulungen besucht werden. Die bemängelte Kalkulation wurde bereits hausintern (nach Besuch einer Schulung) erstellt. Um hier Fehlerquellen zu vermeiden, werden wie bereits beschrieben Angebote für eine externe Kalkulation eingeholt.
9
Die Miete für die Wohnung im gemeindlichen Anwesen Raiffeisenstraße 7 sollte auf ihre Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst werden; Mietkautionen sollten vereinbart werden

Die Miete wurde bei der Neuvermietung 2018 bereits um 160 Euro angehoben. Des Weiteren befanden sich die Räumlichkeiten in keinem guten Zustand und wurden von dem neuen Mieter größtenteils wieder Instand gesetzt. Da es sich die Wohnung im gleichen Gebäudetrakt wie die Schulturnhalle befindet, kann bzw. muss man hier auch an Schultagen mit Geräuschen rechnen, die eine normale Miete nicht rechtfertigt. Wir bitten dies mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Bei Neuvermietung werden wir natürlich künftig darauf achten, dass eine Mietkaution einbehalten werden muss.
10
Feststellungen und Hinweise zur Grundsteuer 

a) Grundsteuerbefreiungen
Die Grundsteuer-Sachbearbeiterin ist bereits in Kontakt mit der Bewertungsstelle beim Finanzamt Kitzingen getreten. Alle veranlagten gemeindlichen Grundstücke wurden überprüft. Wo Grundsteuerbefreiungen möglich waren, wurden diese für die Vergangenheit durchgeführt, d. h. die Grundsteuerveranlagungen wurden entsprechend aufgehoben. 
Zukünftig wird bei Neubewertungen darauf geachtet, ob die Grundstücke einem steuerbegünstigten Zweck unterliegen und entsprechend vor Veranlagung Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten.
b) Übermittlung von Bauleitplänen an das Finanzamt
Wir haben mit dem Finanzamt Kitzingen, Herrn Mantsch Kontakt aufgenommen. Künftig werden neue Bebauungspläne mit einer gedruckten Ausfertigung und auch digital als pdf an das Finanzamt weitergeleitet. 

Beschluss

Der Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 und der Erledigungsbericht zum Prüfungsbericht werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Freiwillige Zuwendungen; Pauschale Sportbetriebsförderung für den SV DJK Sommerach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö beschließend 4

Vorbericht

Der SV-DJK Sommerach beantragt mit E-Mail vom 05. September 2022 eine Förderung der Jugendarbeit in Höhe von 5.000 €.
Im Jahr 2021 bewilligte der Gemeinderat mit Beschluss Nummer 123 vom 16.08.2021 eine Fördersumme von 5.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Sportverein auch in diesem Jahr wieder einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 5.000 € als pauschale Sportbetriebsförderung zu gewähren.

Beschluss

Mit dem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 5.000 € als pauschale Sportbetriebsförderung für 2022 besteht Einverständnis. Die Zuwendung ist ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Freiwillige Zuwendung; Antrag auf Förderung der Ferienfreizeit 2022 des SV DJK Sommerach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö beschließend 5

Vorbericht

Mit Schreiben vom 10.09.2022 stellte der Leiter der Maßnahme „Ferienfreizeit in Münchsteinach vom 30.07.2022 – 05.08.2022“ des SV-DJK Sommerach, Herr Benedikt Jakob, Antrag auf finanzieller Beteiligung zur Deckung des Defizitbetrages. 

Im Jahr 2019 nahmen 58 Kinder aus Sommerach teil und die Förderung der Gemeinde lag bei 3,50 € pro Sommeracher Kind und Tag und belief sich auf insgesamt 1.100 €. 

Nach den vorgelegten Unterlagen aus diesem Jahr ergibt sich folgende Kostenaufstellung:

Gesamtkosten                                                          17.319,04 €
                       Kostenanteile
Teilnehmerzahl Kinder                                78
Anteil Sommeracher Kinder                                 36                6.494,64 €         37,50 %
Anteil externer Kinder                                        42                7.577,08 €        43,75 %
Anteil Betreuer                                        18                3.247,32 €        18,75 %

Vom Kreisjugendring Kitzingen (KJR) erwartet der SV-DJK Sommerach für diese Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 2.592 €. 
Da der KJR hat im April 2022 beschlossen, den Förderbetrag von 3,50 € pro Kind und Tag auf 4,50 € zu erhöhen. Die Verwaltung schlägt vor diese Erhöhung ebenfalls zu übernehmen.

Der Berechnungsschlüssel lautet wie folgt: 
36 Kinder x 6 Tage x 4,50 €/Kind = 972,00 €

Es wird vorgeschlagen den Betrag des freiwilligen Zuschusses für die Freizeit in Münchsteinach auf 1.000 € aufzurunden.

Beschluss

Der Förderung in Form eines einmaligen freiwilligen Zuschusses in Höhe von 1.000,00 € für die Ferienfreizeit in Münchsteinach 2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. verschiedene Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö 6

Vorbericht

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung -ENSikuMaV),
Die Verordnung trat am 01.09.2022 in Kraft. Ab diesem Datum wurde in Sommerach die Effektbeleuchtung historischer Gebäude, wie den Ortseingangstürmen, dem Rathaus und der Kirche ausgeschaltet. Räume in Nichtwohngebäuden, die als Arbeitsräume dienen dürfen maximal auf eine Lufttemperatur von 19 Grad Celsius geheizt werden.
Schulen und Kindergärten sind ausgenommen. 

Abschaltmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung aufgrund der aktuellen Energiesituation
Die Gemeinden sind nach Artikel 51 des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Die Gemeinde Sommerach hat bereits im vergangenen Jahr die gesamte Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt, was wesentlich zur Energieeinsparung beiträgt. Daher ist es vorerst nicht vorgesehen einzelne Leuchten abzuschalten. 

Einweihung Kindertagesstätte Sommerach: Im Rahmen eines Wortgottesdienstes wurde am Sonntag den 04. September 2022 die Kindertagesstätte St. Valentin feierlich von Pater Phillipus eingeweiht. Landrätin Tamara Bischoff sprach ein Grußwort, in dem sie auf die Bedeutung der Tagesbetreuung der Kinder hinwies und auf die beachtliche Belegzahl von 145 Kindern einging.  Im Anschluss gab es die Gelegenheit die Räume der Kita zu besichtigen. Elternbeirat und Team boten Kaffee und Kuchen an. Die Veranstaltung fand regen Anklang und soll wiederholt werden. Bei dem Anlass wurde das Bild im Eingangsbereich, der örtlichen Künstlerin Christine Dumbsky enthüllt und vorgestellt. 

Einschulung: Am Dienstag 13. September starteten 22 Kinder in Sommerach ihre Zeit in der Grundschule Sommerach. 

Ehrungen in der VG: Für 50 Jahre Dienst in der VG Volkach wurde Frau Ingrid Lotze (Bürgerbüro)  vom Verwaltungsvorsitzenden geehrt, ebenso wurde Frau Margit Krämer (Standesamt)  für 40 Jahre Mitarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft Volkach in einer kleinen Feierstunde geehrt. 


Eröffnung Oktoberfest: 
Mit der Winzergruppe durfte Sommerach wieder beim Einzug der Wiesenwirte mitwirken, die 32 Personen starke Gruppe stellte die verschiedenen Arbeiten im Winzerjahr dar. Weinprinzessin Anna Lena Zehnter und Altbürgermeister Elmar Henke eröffneten mit dem Überreichen eines Weinkelches an die Familie Kuffler das Weinzelt. 

Baumaßnahme St. Urbanweg
Für die Tiefbaumaßnahmen wurden Angebote abgegeben. Die Vergabe wird im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung beschlossen. Der Baubeginn ist für Oktober/November 2022 geplant.


Bewässerungsprojekt: 
Der Arbeitskreis „Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ der CSU im Bayerischen Landtag besuchte Sommerach und Nordheim. Dabei stellte der Beregnungsverband Sommerach die aktuelle Situation der Bewässerung vor. Im Anschluss wurde an der Aussichtsplattform in Nordheim die Pilotstudie vorgestellt.  Der Arbeitskreis vertreten durch Martin Schöffel, MdL, Petra Högl, MdL, Dr. Petra Loibl, MdL, Klaus Steiner, MdL besuchte auch die LWG Veitshöchheim und den Staatbetrieb in Schwarzenau. 

LEADER im Landkreis Kitzingen
Zum 20-jährigen Jubiläum wurde ein attraktives Veranstaltungsprogramm erstellt das bis zum 16.10.2022 dauert. Das Programm liegt im Rathaus aus oder kann auf der Seite des Landratsamtes eingesehen werden. 

Kitzinger Sozialforum 
Am Samstag 01.Oktober 2022 findet unter dem Thema „Nächstenpflege“ eine Information für pflegende Angehörige statt. Anmeldung über den VdK Kreis- und Ortsverband Kitzingen. 

Freiwilligenmesse in Kitzingen: 
Am 08.Oktober 2022 findet in Kitzingen im Dekanatszentrum die 1. Freiwilligenmesse statt.  Beginn 11:00 Uhr  

Vereinbarkeit von Familie und Beruf, im Oktober werden von der Gleichstellungsstelle im Landratsamt zwei kostenfreie Workshops angeboten:
Themen: „Umgang mit „schwierigen“ Zeitgenossen im beruflichen Alltag“ und „Business- Styling - gekonnt wirken“. Flyer liegen im Rathaus aus. 

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7. Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 26.09.2022 ö 7

Vorbericht

Gemeinderat Steffen teilte mit, dass am Dienstag, 27. September 2022 ein Fußballspiel zwischen dem SV-DJK Sommerach und der Bundeswehr stattfinden wird. Anpfiff ist um 18:30 Uhr.

Datenstand vom 25.10.2022 08:18 Uhr