Datum: 24.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schelfenhaus, Festsaal
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
2 Stellungnahme zu Bauanträgen
2.1 Bauantrag: Ausbau Dachgeschoss in 97332 Volkach, Hauptstr. 30, Flst. 196
3 Bekanntgaben & Berichterstattungen
4 Wünsche & Anträge

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1. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 24.10.2022 ö 1
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2. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 24.10.2022 ö 2
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2.1. Bauantrag: Ausbau Dachgeschoss in 97332 Volkach, Hauptstr. 30, Flst. 196

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 24.10.2022 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Bauantrag: Ausbau Dachgeschoss in 97332 Volkach, Hauptstraße 30, Flst. 196

Es ist geplant das bisher ungenutzte Dachgeschoss auszubauen. Hierfür soll eine Aufzugsanlage über alle Geschosse eingebaut werden. Des Weiteren ist die Errichtung einer Außentreppe als zweiter Rettungsweg im Hinterliegerbereich des Grundstücks geplant.  
Das ausgebaute Dachgeschoss soll lediglich zur Wohnraumerweiterung dienen. Dementsprechend entsteht hierdurch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.
Das Anwesen liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkach Altstadt“, im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, im denkmalgeschützten Ensemble und im Geltungsbereich der Städtischen Gestaltungssatzung. Zudem ist das Bürgerhaus als Einzeldenkmal eingetragen. 
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Hauptstraße sichergestellt. 
Für den Dachgeschossausbau sollen drei Einzelgauben und eine Doppelgaube errichtet werden. Gem. Gestaltungssatzung sind Gaubenbänder und Mehrfachgauben nicht zulässig. Eine Abweichung von der Gestaltungssatzung wäre für die Doppelgaube notwendig. Diese Abweichung ist vertretbar, da die Gaube im nicht einsichtigen Hinterliegerbereich des Grundstücks liegt. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird, wie oben erläutert, zugestimmt. 
Der Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Doppelgaube wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 24.10.2022 ö 3
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4. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 24.10.2022 ö 4
Datenstand vom 29.11.2022 09:00 Uhr