Datum: 22.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Stadtrat Volkach
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Bürger fragen - der Stadtrat antwortet
02 Amtseinführung des nachrückenden Stadtratsmitglieds Hr. Felix Engert
03 2. Änderung Bebauungsplan "Altstadt Volkach" - hier: Auslegungs- und Billigungsbeschluss
04 Nachbesetzung von Hr. StR a.D Kornell in den Ausschüssen und Gremien
05 Bestellung von Referenten
06 Leerstandsmanagement i.R. einer interkommunalen Zusammenarbeit
07 Kommandantenneuwahl freiwillige Feuerwehr Köhler
08 Bekanntgaben & Berichterstattungen
08.01 Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
08.02 ILE Mainschleife Plus: Bericht vom Bayer. Tag des immateriellen Kulturerbes in Bad Windsheim
08.03 weitere Bekanntgaben
09 Wünsche & Anträge

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01. Bürger fragen - der Stadtrat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 01

Vorbericht

Seitens der Bürger wurden keine Fragen vorgetragen.

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02. Amtseinführung des nachrückenden Stadtratsmitglieds Hr. Felix Engert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 02

Vorbericht

Herr Peter Kornell hat sein Amt als Mitglied des Stadtrats mit Schreiben vom 20.04.2023 gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG niedergelegt. 
Der Listennachfolger Dr. Stephan Unkelbach tritt sein Ehrenamt nicht an und hat das Amt abgelehnt (gem. Art. 48/I, 2 GLKrWG kann die gewählte Person die Übernahme des Amtes ohne Angaben von Gründen ablehnen).
Aus dem Wahlvorschlag der FWG Volkach e.V. rückt als Nächster Herr Felix Engert nach. Dieser hat erklärt, das Amt anzunehmen. 
Das neue Ratsmitglied wurde heute in sein Ehrenamt eingeführt und besonders auf die Art. 20 (Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht), Art. 47 (Sitzungszwang, Beschlussfähigkeit), Art. 48 (Teilnahmepflicht) und Art. 49 (Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung) der Gemeindeordnung hingewiesen.
Anschließend nahm Herr Erster Bürgermeister Bäuerlein dem neuen Ratsmitglied folgenden nach Art. 31 Abs. 4 vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Bürgermeister Bäuerlein hieß Herrn Engert im Kreis seiner Kolleginnen und Kollegen willkommen und bat um eine gute Zusammenarbeit.

Beschluss

Herr Felix Engert wird zum Listennachfolger bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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03. 2. Änderung Bebauungsplan "Altstadt Volkach" - hier: Auslegungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö beschließend 03

Vorbericht

Ziel und Zweck der Änderung (Sachverhalt)
Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der Sitzung am 21.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Altstadt Volkach" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Der am 23.12.1998 in Kraft getretene Bebauungsplan "Altstadt Volkach" hat als wesentliches Ziel den Schutz, die Erhaltung und die Pflege der historischen Altstadt verbunden mit einer Stärkung der Grundfunktion Wohnen und Arbeiten.
Zur Ergänzung des Bebauungsplanes wurde im Zusammenwirken mit der Städtebauförderung eine Gestaltungssatzung erlassen. Sie wurde am 24. August 2000 rechtsverbindlich. Auf Basis dieser Satzungen wurden bisher hohe Fördersummen an die Bürger/innen und die Stadt aus dem Städtebauförderungsprogramm ausgereicht. Diese hohen Förderungen sollen auch künftig für die Bürger/innen und die Stadt erhalten bleiben.
Der Bebauungsplan "Altstadt Volkach" enthält bislang nur unzureichende Festsetzungen zur Gestaltung von Gebäuden, insbesondere der Dachflächen. Die Zulässigkeit und Erforderlichkeit von baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung ist bislang geregelt. Die Zulässigkeit und gestalterische Integration von solchen Anlagen an und auf Gebäuden, insbesondere auf Dachflächen bedarf ebenfalls der Regelung, um die Ziele des Bebauungsplans im Hinblick auf die Erhaltung des historischen Ortsbildes zu sichern.
Mit der Energiewende sind Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimageräte vielerorts ein fester Bestandteil des Stadt- / Ortsbildes geworden. Gleichwohl wirken diese Anlagen in historischen Bereichen fremdartig und verändern das authentische Erscheinungsbild von Ensembles und geschützten Einzelbauten erheblich. Insbesondere können Solaranlagen das ruhige Erscheinungsbild der Dachlandschaft stören.
Zur Bewahrung des ursprünglichen Charakters von einer der schönsten Altstädte in Nordbayern ist es erforderlich, auch die Dachlandschaft in ihrer Homogenität zu schützen. Gleichzeitig muss aufgrund der Herausforderungen des fortschreitenden Klimawandels und zur Sicherstellung der Energieversorgung eine verantwortbare Öffnung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Altstadt-/ Altortbereichen erfolgen
Vor diesem Hintergrund ist es ein entscheidendes Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans, die Nutzung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden in der Altstadt zu ermöglichen, soweit diese denkmalverträglich bzw. ortsbildverträglich sind. 
Des Weiteren haben sich durch die erfolgreichen Städtebaufördermaßnahmen (z. B. Sanierung der Hauptstraße) in der Innenstadt in den letzten Jahren Veränderungen in der gewerblichen und gastronomischen Nutzung ergeben. So wurde die Aufenthaltsqualität gesteigert und Frequentierung der Altstadt durch Einheimische und Gäste gestärkt. In diesem Zusammenhang sollten auch die Festsetzungen des Urplans „Altstadt Volkach“ überprüft und angepasst werden, um anderen Winzerbetrieben innerhalb des Geltungsbereichs die Möglichkeit zu geben, eine Schank- und Speisewirtschaft zur Vermarktung ihrer eigenen Produkte zu eröffnen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes „Altstadt Volkach“ vom 23.12.1998 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt Volkach" vom 27.10.2003.
Maßgeblich für den Umgriff der Bebauungsplan-Änderung ist der nachfolgende Kartenausschnitt: 
(Ohne Maßstab)
Planzeichnung des Ursprungsbebauungsplanes „Altstadt Volkach“ vom 23.12.1998

Änderungen 
In der 2. Änderung des Bebauungsplans „Altstadt Volkach“ werden im Wesentlichen folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen: 
  • Art der baulichen Nutzung:
Die Festsetzungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung werden angepasst, um den bestehenden Winzerbetrieben innerhalb des Geltungsbereichs die Möglichkeit zu geben, eine Schank- und Speisewirtschaft zu betreiben und ihre selbst erzeugten Produkte („Urproduktion“) zu verkaufen. Diese Änderung erfolgt auf Anfrage von Winzerbetrieben, die eine Heckenwirtschaft betreiben, aber auch Gäste ganzjährig bewirten möchten („Probenausschank“). Diese Änderung gilt nur für die bestehenden Winzerbetriebe innerhalb des Geltungsbereichs. Andere Winzerbetriebe und Nutzungen werden von dieser Änderung nicht benachteiligt. Daher bleiben die Grundzüge der Planung unberührt.

  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften gemäß Art. 81 BayBO:
Die Bauordnungsrechtliche Vorschriften gemäß Art. 6 und Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Gestaltung der baulichen Anlagen und der Grundstücke werden um die Themenbereiche „Erneuerbare Energien“ ergänzt. Die Zulässigkeit zur Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung, Brauchwassererwärmung sowie Heizungsunterstützung wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB festgesetzt.
Durch die Ergänzung der Festsetzungen wird eine geordnete und zukunftsorientierte Nutzung von erneuerbaren Energien innerhalb der Altstadt ermöglicht. Diese Änderung bezieht sich auf die Bauordnungsrechtlichen Vorschriften und gewährleistet somit eine strukturierte Nutzung von erneuerbaren Energien innerhalb des Altstadtbereichs, ohne dass die Grundzüge der Planung des Ursprungsbebauungsplans beeinträchtigt werden.

Verfahren 
Die oben genannten Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Grundzüge des Ursprungsbebauungsplans "Altstadt Volkach". Daher kann die 2. Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Die Stadt macht von den Anwendungsmöglichkeiten des § 13 BauGB wie folgt Gebrauch:
  • Vereinfachtes Verfahren: Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. 
  • Keine Umweltprüfung: Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 
    § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. 
    § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Volkach billigt den Änderungsentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt Volkach“ in der Fassung vom 22.05.2023.
Weiterhin beschließt er die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen, und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäߧ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Für die Bürger der Innenstadt wird in der Spitalstr. ein Bürgertreff zur Information/Beteiligung veranstaltet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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04. Nachbesetzung von Hr. StR a.D Kornell in den Ausschüssen und Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 04

Vorbericht

Das aus dem Stadtrat Volkach ausgeschiedene Mitglied Herr Peter Kornell war:
  • 2. Vertreter für Herrn Krönert im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Volkach
  • Vertreter für Frau Hirt und Herrn Krönert im Ferienausschuss des Stadtrates
  • Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
  • Mitglied im Bau- Agrar- und Umweltausschuss des Stadtrats
  • Mitglied im Verwaltungsrat der Stadtwerke Volkach KU

Beschluss

Oben genannte Ausschüsse und Gremien werden wie folgt nachbesetzt: 
2. Vertreter der beiden Mitglieder der FW Volkach im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Volkach
Herr Felix Engert
2. Vertreter beiden Mitglieder der FW Volkach im Ferienausschuss des Stadtrates
Herr Felix Engert
Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft:
Herr Felix Engert
Mitglied im Bau- Agrar- und Umweltausschuss des Stadtrats: 
Herr Felix Engert
Mitglied im Verwaltungsrat der Stadtwerke Volkach KU:
Herr Felix Engert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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05. Bestellung von Referenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 05

Vorbericht

Das aus dem Stadtrat Volkach ausgeschiedene Mitglied Herr Peter Kornell war Referent für Landwirtschaft, Weinbau und Forst gem. § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung)

Beschluss 1

Herr Matthias Krönert wird mit sofortiger Wirkung zum Referenten für Landwirtschaft, Weinbau und Forst bestellt (§ 3 Abs. 3 GeschO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 11

Beschluss 2

Herr Thomas Jäcklein wird mit sofortiger Wirkung zum Referenten für Landwirtschaft, Weinbau und Forst bestellt (§ 3 Abs. 3 GeschO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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06. Leerstandsmanagement i.R. einer interkommunalen Zusammenarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 06

Vorbericht

Die sieben Kommunen Markt Eisenheim, Kolitzheim, Nordheim am Main, Schwanfeld, Sommerach, Volkach und Wipfeld arbeiten als eigene „ILE-Region“ interkommunal zusammen. 
Die v. g. ILE Kooperation sowie das „Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept“ (ILEK) wurden (nach Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Ratsgremien) am 08.11.2021 im Stadtrat beschlossen. Das ILEK dient als Grundlage für die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Ländlichen Entwicklung und als Handlungsrahmen für die künftigen Aktivitäten der beteiligten Kommunen.
Im ILEK wird zunächst die Region analysiert und wichtige Themen und Herausforderungen identifiziert. Diese sind in einem Stärken-Schwächen-Profil für verschiedene Handlungsfelder zusammengefasst (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analysen –SWOT-). Danach werden für die Handlungsfelder Ziele und Strategien aufgezeigt, wie die Kommunen gemeinsam mit der Umsetzungsbegleitung und weiteren regionalen Partnern ihre Potenziale besser bündeln können.
Es können Projekte auf folgenden Ebenen umgesetzt werden: 
  • Maßnahmen und Projekte einzelner Kommunen 
  • Kooperationsprojekte mehrerer Kommunen 
  • Gemeinsame Projekte der gesamten ILE-Region

Ein Haupt-Handlungsfeld der ILE ist u.a. die Orts- und Innenentwicklung (Handlungsfeld 2):
Ein großes Thema in allen Kommunen ist der sogenannte „Flächenfraß“ sowie Leerstände und unbebaute sog. „Enkelgrundstücke“. Es gab seit 2021 in der ILE, durch die Landratsämter sowie das ALE und die Regierung von Unterfranken eine Reihe Impulse, Vorträge und Praxisbeispiele um diesen Herausforderungen zu begegnen.
Oberziel: 
Die Region erhält die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit ihrer Ortskerne und schafft Raum für alle Bevölkerungsgruppen
Unterziele: 
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs / „Flächenfraß“ durch Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen, aber auch Entwicklung neuen Wohnraums zur Begegnung der hohen Nachfrage.
  • Erhalt und Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Altersgruppen durch Schaffung lebendiger und klimaresilienter Ortskerne
  • Erhalt der historischen Ortskerne und der fränkischen Bausubstanz unter Zulassung einer angemessenen Weiterentwicklung

Schwächen: 
  • Leerstände in den Gemeinden nehmen zu, „Problemimmobilien“ insbesondere ehemalige Gasthäuser, ehemalige Hofstellen und Winzerhäuser 
  • Mangelnde Verkaufsbereitschaft der Eigentümer als Hemmnis der Innenentwicklung 
  • Fehlendes (interkommunales) Leerstandskataster und vielfach fehlende forcierte Vermarktung von Bestandsimmobilien 
  • Dorferneuerung/“Attraktivierung“ allein reicht nicht aus für Belebung
  • Steigende Nachfrage nach Wohnbauplätzen und Wohnraum, aber wenig Entwicklungsfläche
Chancen: 
  • Erhalt der historischen Ortskerne und fränkischen Baukultur unter angemessener Weiterentwicklung
  • Umnutzung leerstehender Gebäude zu neuen, nutzbaren Einrichtungen (Mehrgenerationenwohnen, etc.)
  • Flächenmanagement (z.B. für neue Baugebiete) könnte interkommunal umgesetzt werden
  • Gute Fördermöglichkeiten (Förderbonus „Innen statt Außen“ bei einfacher Dorferneuerung)

Auf Grund dessen möchten die ILE-Kommunen (Markt Eisenheim, Schwanfeld und Wipfeld, sowie Nordheim am Main, Sommerach und Volkach) unter Inanspruchnahme von Fördermitteln Unterstützungskräfte für „Leerstandsmanagement“ interkommunal einstellen, die in Zusammenarbeit mit der ILE-Umsetzungsbegleitung sich den o.a. Themen Orts- und Innenentwicklung / “Leerstandsmanagement“ annehmen. Das Projekt dauert 5 Jahre und kann dann –je nach Nutzen/Erfolg- fortgeführt oder ggf. beendet werden.
Um die Fördermittel effizient auszuschöpfen sollen in Absprache mit dem ALE zwei Unterstützungskräfte für das Leerstandsmanagement (m/w/d) in jeweils 3 Kommunen aus dem ILE-Zusammenschluss der Mainschleife Plus befristet auf 5 Jahre gesucht/eingestellt werden. Die Entgeltgruppe beträgt ab EG 6 und die Arbeitszeit ca. 25 Prozent. Es gibt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ILE-Umsetzungsbegleitung und den Bürgermeistern/innen, da Orts- und Innenentwicklung als eines der priorisierten Handlungsfelder des ILEKs umgesetzt wird. 
Stellenziel: Unterstützung der ILE-Umsetzungsbegleitung bei folgenden Aufgaben und Tätigkeiten: 
  • Reduzieren des Flächenverbrauchs durch Nutzen von Innenentwicklungspotenzialen, aber auch Entwicklung neuen Wohnraums zur Begegnung der hohen Nachfrage
  • Erhalt und Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität durch Schaffung lebendiger und klimaresilienter Ortskerne
  • Förderung des Erhalts der historischen Ortskerne und der fränkischen Bausubstanz
  •        Beraten und Unterstützen von Zuzugsinteressierten
  • Betreuen, Pflegen und Durchführen des „Vitalitätschecks“
  • Ausdauernde direkte Eigentümeransprache und Unterstützen bei Veräußerung / Sensibilisierung
  • Unterstützen bei Veranstaltungsmanagement z.B. „Tag der Innenentwicklung“
  •        Unterstützen bei der Entwicklung einer Broschüre zu altersgerechtem Bauen

mögliche Qualifikationen: Abgeschlossene Ausbildung in einem der Stelle zuträglichen Bereich (Immobilienkaufmann/-frau, Verwaltungsfachangestellte/r o. ä. 
Für die Unterstützungskraft fallen bei der Stadt Volkach pro Jahr nach Abzug der Förderung ca. 5.400 Euro an.

Beschluss

Die Stadt Volkach unterstützt das Handlungsfeld „Orts- und Innenentwicklung“ mit den im Vorbericht genannten Zielen, bzw. Chancen des ILEK’s und stellt in Kooperation mit Nordheim und Sommerach unter Inanspruchnahme von Fördermitteln eine Unterstützungskraft befristet für fünf Jahre ein, um die Innenentwicklung durch Reduktion des Flächenverbrauchs, Beseitigung von Leerständen und Bebauung von sog. „Enkelgrundstücken“ voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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07. Kommandantenneuwahl freiwillige Feuerwehr Köhler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö beschließend 07

Vorbericht

Am Samstag, 06. April 2023 fand im Zuge einer Dienstversammlung die turnusgemäße Kommandantenneuwahl der Freiwilligen Feuerwehr Köhler statt.
Zum Kommandanten wurde
Herr Uwe Schindler, Köhler, Köhler 3 | 97332 Volkach gewählt.

Zum stellvertretenden Kommandanten wurde
Herr Michael Sauer, Köhler, Köhler 15, 97332 Volkach gewählt.

Die Gewählten erklärten, die Wahl anzunehmen. 
Nach Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Stadt.

Beschluss

Die Wahl des Herrn Uwe Schindler zum ersten Kommandanten und des Herrn Michael Sauer zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Köhler wird bestätigt und erfolgt vorbehaltlich der Erteilung des Einvernehmens durch den Kreisbrandrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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08. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 08
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08.01. Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 08.01

Vorbericht

Der Bürgermeister gibt aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt.
Es wurden Tiefbau- und Straßenbauarbeiten für den Kapellenweg vergeben.
Es wurde eine Bürgerehrung (Verleihung der goldenen Stadtplakette) beschlossen.
Es wurde über die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen entschieden.
Es wurde über den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen entschieden.

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08.02. ILE Mainschleife Plus: Bericht vom Bayer. Tag des immateriellen Kulturerbes in Bad Windsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 08.02

Vorbericht

46 mit dem Signet „Immaterielles Kulturerbe“ ausgezeichnete Trägergruppen aus ganz Bayern waren am Sonntag, den 14.05. im Fränkischen Freilandmuseum in Bad Windsheim. 
Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat gemeinsam mit dem Freilandmuseum Bad Windsheim dorthin eingeladen, um gemeinsam den Tag des Immateriellen Kulturerbes und das zehnjährige Bestehen des Bayer. Landesverzeichnisses zu feiern. Albert Füracker (bayer. Finanz- und Heimatminister) eröffnete die Veranstaltung und verschaffte sich einen Überblick über die dargestellten Künste und Traditionen. 
Der Betrieb der Mainfähren in Franken ist seit 2022 auf der Bayer. Landesliste des Immateriellen Kulturerbes. Vertreter/innen der Interessengemeinschaft (IG) Mainfähren und Fährleute präsentierten das IKE „Betrieb der Mainfähren“ den Besucher/innen und anderen Trägergruppen mit Anschauungsmaterial und Infos wie Geschichte, Tradition und Motivation. 
Kinder konnten ein altes Steuerrad ausprobieren oder eine originale, alte Schiffsschraube begutachten, während die Fährmänner der Fähre in Fahr a. Main zur Technik und aus der Praxis Auskunft gaben. 
Neben der Präsentation stand auch die Vernetzung mit anderen ausgezeichneten Traditionen, Handwerkskünsten etc. im Vordergrund. Alle Besucher am Infostand kannten die Mainfähren und fast alle setzten schon einmal am Mainufer über. 
Neben Bürgermeister Bäuerlein standen die Fährmänner Klaus Friedrich und Philipp Jäger mit im Stand, sowie ILE-Umsetzungsbegleitung der ILE Mainschleife Plus Theresa Ott. Die Zusammenarbeit in solch interkommunalen Angelegenheiten ist ein Handlungsfeld, welches im ILEK (Interkommunales Ländliches Entwicklungskonzept) niedergeschrieben ist.
Zur IG Mainfähren gehören folgende Mainfähren (von Nord nach Süd): Wipfeld, Obereisenheim, Fahr a. Main, Nordheim a. Main, Dettelbach, Mainstockheim/Albertshofen, Stadtprozelten.

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08.03. weitere Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 08.03

Vorbericht

Herr Bürgermeister informiert, dass ab September im alten Kindergarten Nordheim am Main eine Außengruppe als Krippengruppe für den Volkacher Kindergarten eingerichtet werden soll. Somit kann der Bedarf an Kindergartenplätzen aus dem Bereich der Stadt Volkach komplett gedeckt werden. Räume und Interieur sind vorhanden. Die Öffnung steht unter dem Vorbehalt, dass ausreichendes erzieherisches Fachpersonal gefunden wird.
Des Weiteren beginnen ab Anfang/Mitte Juni die Tiefbauarbeiten zum Ausbau der Breitbandversorgung in den Stadtteilen durch die Bietergemeinschaft Clevernet/Diroba. Beginn wird in Escherndorf und Köhler sein.
Herr Bürgermeister informiert über den demnächst beginnenden Einsatz der Sicherheitswacht in Volkach und den Sicherheitsbericht der PI Kitzingen.

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09. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.05.2023 ö 09

Vorbericht

Die Einfahrt zum neuen Entlastungsparkplatz könnte durch dort stehende, „entsorgende“ Wohnmobile an der dortigen Entsorgungsstation behindert werden. Die Parkplätze vor den Gärten sollten den Gartenbesitzern vorbehalten werden (Schilder sind schon bestellt).
Die temporäre Nutzung der Michaeliskapelle sollte ermöglicht werden.
Ein Pächter städtischer Ackerflächen hat angeblich widerrechtlich Klärschlamm auf die städt. Pachtflächen aufgebracht.
Die aufwändige Beschattungsanlage am Spielplatz Fahrer Str. sollte für ein Gerät oder ähnliches genutzt werden, da der Schatten nicht über der Sandanlage ist..
Der Weg zum Sportplatz Eichfeld wird in Eigeninitiative beschildert.
Der Spielplatz in Eichfeld sollte um ein Spielgerät ergänzt werden (Haushaltsansatz ist vorhanden), Herr Fischer kümmert sich darum. 
Auf Nachfrage wird das Verfahren zur Flüchtlingsunterbringung seitens des Lkr. Kitzingen erläutert.

Datenstand vom 12.06.2023 20:32 Uhr