Datum: 23.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Sommerach
Gremium: Gemeinderat Sommerach
Körperschaft: Gemeinde Sommerach
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Ergebnispräsentation der Verkehrsuntersuchung
02 Gestaltungssatzung Sommerach - hier: Beschluss zur Änderung, Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
03 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordheim a Main - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
04 Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach Fa. Beuerlein" - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4_1 BauGB - hier: Abgabe der Stellungnahme
05 10. Änderung des Flächennutzungsplans für die "Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach Fa. Beuerlein" - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4_1 BauGB - hier: Abgabe der Stellungnahme
06 Grünordnungsplan "Eichholz und Am Wert" - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
07 Freizeitbuslinie 105 "Mainschleifen-Shuttle" - Konzession 2023-2026 / Kostenbeteiligung Gemeinde Sommerach
08 verschiedene Bekanntgaben
09 Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

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01. Ergebnispräsentation der Verkehrsuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö vorberatend 01

Vorbericht

Herr Weimann von Weimann Ingenieure berichtet von der Verkehrszählung an der Kreuzung ST 2271 und KT 57. Seine Präsentation ist angehängt.
Aktuell besteht im Bereich der Kreuzung eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und es sind bisher noch keine gefährlichen Unfälle passiert.
Gemessen wurde zu zwei Spitzenstunden, morgens zwischen 7 und 8 Uhr und abends von 16 – 17 Uhr.
Aufgrund der momentan bestehenden Vollsperrung in Düllstadt wurde für die betreffenden Richtungen ein Umleitungsfaktor von 0,86 eingerechnet. In der Berechnung wird für die nächsten 20 Jahre ein 5-prozentiger Zuwachs der Verkehrsstärke berücksichtigt.
Die Wartezeiten an der Straße von Sommerach bzw. Düllstadt kommend sind z. T. etwas länger, da hier keine Abbiegespuren vorhanden sind und alle warten müssen, bis die Fahrzeuge der Reihe nach abfahren können.
Die Qualitätsstufen (QSV) berücksichtigen die mittlere Wartezeit und stufen von A – F ab.
Diese Wartezeit fiel besonders lange bei den Linksabbiegern in der abendlichen Spitzenstunde auf. Hier erreichte die Leistungsfähigkeit der Kreuzung lediglich die QSV E, welche mit sehr großen Wartezeiten und Staus verbunden sind, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr abbauen. Die mittlere Wartezeit beträgt hier mehr als 45 Sekunden.
Eine Lichtsignalanlage wäre wirtschaftlicher und effizienter als ein Kreisverkehr.
Nach dem BayrStrWG sind die Kosten vom Landratsamt und dem Freistaat Bayern zu tragen.
Herr Weimann empfiehlt die Ergebnisse zu evaluieren, sobald die Vollsperrung in Düllstadt aufgehoben wird.

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02. Gestaltungssatzung Sommerach - hier: Beschluss zur Änderung, Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 02

Vorbericht

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen als auch im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts wurde die Gestaltungssatzung als bedeutende Maßnahme zum Erhalt der historischen Grundriss- und Gebäudestruktur in Sommerach identifiziert. Die Gestaltungssatzung hat ihre Grundlage in Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO (Bayerische Bauordnung), der die Gemeinden ermächtigt, durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern zu erlassen. 
In den letzten Jahren der praktischen Anwendung hat sich gezeigt, dass die Gestaltungssatzung zur Sicherung bzw. Verbesserung des Erscheinungsbildes des Altortes und damit zur Steigerung der Attraktivität insgesamt einen wichtigen Beitrag leistet.
In seiner Sitzung vom 16.08.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach das Büro Schlicht Lamprecht Kern Architekten (damals noch Schlicht Lamprecht Architekten) mit der Fortschreibung der Gestaltungssatzung und des Kommunalen Förderprogrammes beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Unterfranken, Städtebauförderung, die Fortschreibung zu bewilligen. Den Bewilligungsbescheid erhielt die Gemeinde Sommerach am 12.10.2021. 

Die 20 Jahre alte Satzung gerät in der Praxis immer wieder an Punkte, die nicht mehr zeitgemäß oder noch gar nicht erfasst sind. Somit gibt es an einigen Stellen Bedarf zur Anpassung der bestehenden Festsetzungen. Dies betrifft vor allem die Punkte Dachaufbauten (Gauben, Dachfenster, Anlagen für erneuerbare Energien). Im Bereich der Dorfmauergärten sind bauliche Entwicklungen zu beobachten, die in der Gestaltungssatzung zusätzlich thematisiert werden sollten.
In verschiedenen Workshops mit dem Gemeinderat am 18.02.2022, sowie unter Beteiligung der Bürger am 18.03.2022 wurde die Gestaltungssatzung überarbeitet.
Der Entwurf der Fortschreibung der Gestaltungssatzung wird in der heutigen Sitzung vom Büro Schlicht Lamprecht Kern in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach stimmt dem vorliegenden Entwurf der Fortschreibung der Gestaltungssatzung Sommerach zu. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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03. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordheim a Main - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 03

Vorbericht

Das Ingenieurbüro Röschert informiert im Auftrag der Gemeinde Nordheim am Main (Verwaltungsgemeinschaft Volkach), vertreten durch die 1. Bürgermeisterin Sibylle Säger, dass die frühzeitige Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit 
von Freitag, 09. Dezember 2022 bis Mittwoch, 11. Januar 2023 erfolgt.
Anregungen und Ergänzungen können während der Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Nordheim am Main vorgebracht werden. 
Der Vorentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022 gebilligt. Die Änderung betrifft den Geltungsbereich des Wohnmobilstellplatzes mit den Teilflächen mit der Flurnummer 316, 317/1 und 317/5.



Von der Frist werden Sie hiermit als Behörde oder Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB benachrichtigt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Wir bitten, die Anregungen und Bedenken während der Frist an die Gemeinde Nordheim am Main, Hauptstraße 15, 97334 Nordheim am Main, oder per Mail an susanne.schmidt@volkach.de zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Beschluss

Die Gemeinde Sommerach hat zur geplanten Änderung keine Einwendungen, da diese die eigenen Planungen nicht beeinträchtigt. Der 3. Änderung des FNP Nordheim a. Main wird zugestimmt und es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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04. Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach Fa. Beuerlein" - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4_1 BauGB - hier: Abgabe der Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 04

Vorbericht

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der Sitzung vom 24.10.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“ beschlossen. 
Weiterhin hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“ in der Fassung vom 24.10.2022 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Am südwestlichen Ortsrand von Gaibach befindet sich das Betriebsgelände der BEUERLEIN GmbH & Co. KG. Daran angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Hier beabsichtigt die Firma BEUERLEIN die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von etwa 2,9 ha.
Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“, i.d.F. vom 24.10.2022, einschließlich der Begründung sowie der dazugehörigen Anlagen liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen in der Zeit
vom 19.12.2022 bis einschließlich 23.01.2023 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, Hauptstraße 20, EG, 97332 Volkach, während folgender Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich
Donnerstag von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen zusätzlich im Internet unter folgendem Link eingestellt sind:
https://www.stadt-volkach.de/buergerservice/aktuelle-informationen

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach erhebt keine Einwände gegen die Planungen und den Bebauungsplan. Eigene Planungen sind nicht beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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05. 10. Änderung des Flächennutzungsplans für die "Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach Fa. Beuerlein" - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4_1 BauGB - hier: Abgabe der Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 05

Vorbericht

Der Stadtrat der Stadt Volkach hat in der Sitzung vom 24.10.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“) beschlossen. 
Weiterhin hat der Stadtrat den Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.10.2022 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Am südwestlichen Ortsrand von Gaibach befindet sich das Betriebsgelände der BEUERLEIN GmbH & Co. KG. Daran angrenzend befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Hier beabsichtigt die Firma BEUERLEIN die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von etwa 2,9 ha.
Da sich das Plangebiet bisher nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet und aufgrund der Lage dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbunden, ist eine Anpassung der Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren erfolgt. Hierbei handelt es sich um die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Gaibach der Firma Beuerlein“), i.d.F. vom 24.10.2022, einschließlich Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen in der Zeit 
vom 19.12.2022 bis einschließlich 23.01.2023 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, Hauptstraße 20, EG, 97332 Volkach, während folgender Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich 
Donnerstag von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen zusätzlich im Internet unter folgendem Link eingestellt sind:
https://www.stadt-volkach.de/buergerservice/aktuelle-informationen

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach erhebt keine Einwände gegen die Planungen und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplanes. Eigene Planungen sind nicht beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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06. Grünordnungsplan "Eichholz und Am Wert" - frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 06

Vorbericht

Die Stadt Volkach hat in der Sitzung am 12.09.2022 beschlossen, den Grünordnungsplan „Eichholz und Am Wert“ aufzustellen. Die Stadt Volkach hat unser Büro mit dem Versand der Unterlagen zur Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt. 
Mit Schreiben vom 04.10.2022 wurde die Gemeinde Sommerach bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
Der Gemeinde Sommerach wird nun Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu der Planung zu äußern. Wir bitten Sie auch, der Stadt Aufschluss über die von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstigen Maßnahmen zu geben, soweit diese für die städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes bedeutsam werden. Die Frist für die Beteiligung beträgt einen Monat. 
Die Planung kann ab 14.12.2022 auf der Homepage der Stadt unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.stadt-volkach.de/buergerservice/aktuelle-informationen 
Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 16.01.2023. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach erhebt keine Einwände gegen die Planungen zum Grünordnungsplan „Eichholz und Am Wert“ der Stadt Volkach. Die eigenen Planungen werden hiervon nicht beeinträchtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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07. Freizeitbuslinie 105 "Mainschleifen-Shuttle" - Konzession 2023-2026 / Kostenbeteiligung Gemeinde Sommerach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö beschließend 07

Vorbericht

Die Freizeitbuslinie 105 „Mainschleifen-Shuttle“ wird ab 2023 bis 2026 neu aufgestellt. Folgende Dinge sind dabei neu:
 
  • Es gibt künftig wieder nur eine Linie – die Linie 105. Die bisherige Linie 106 wird aufgrund der Neuausrichtung der ÖPNV-Verbindungen im Landkreis Schweinfurt nicht mehr angeboten. 
 
Die Linie 105 bedient künftig: Volkach, Astheim, Escherndorf, Untereisenheim, Obereisenheim, Wipfeld, Nordheim, Sommerach, Münsterschwarzach, Fahr, Gaibach! Statt bislang 23 Orte werden künftig 11 Orte angefahren. Dies entspricht dem Fahrplan vor der letzten Neuausrichtung der Linie im Jahr 2018!
 
  • Aktuell gibt es eine Kostenschätzung in Höhe von 76 000 Euro! Die genauen Kosten können allerdings erst im Rahmen der Busunternehmer-Ausschreibung beziffert werden.
 
  • Auf Basis der Kostenschätzung müssten ohne Fahrgasteinnahmen-Abzug nach Abrechnung der Landkreis-Förderung (50 %) 3.874,48 € seitens der Gemeinde Sommerach am Main zur Verfügung gestellt werden. 
 
  • Die Gemeinden möchten mit dem Landkreis Kitzingen eine Konzession für vier Jahre bis 2026 beantragen. Die Buslinie verkehrt in der Regel immer von Mitte Mai bis zum zweiten Oktober-Wochenende des jeweiligen Jahres! Ein frühzeitiger Ausstieg ist bei einer Zuschussmittel-Kürzung seitens des Landkreises, bei einem extremen Fahrgastrückgang auf der Gesamtlinie oder bei einer unrealistischen Kostenentwicklung vorzeitig möglich! 

Beschluss

Die Gemeinde Sommerach am Main beteiligt sich zu den genannten Konditionen auch in den kommenden vier Jahren ab 2023 bis 2026 am Betrieb der Freizeitbuslinie 105 „Mainschleifen-Shuttle“! Die jeweiligen Kosten sind in den aktuellen Haushaltsjahren einzuplanen. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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08. verschiedene Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö 08

Vorbericht

Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2004 fördert die Gemeinde die musikalische Kinder- und Jugendausbildung bei der Musikschule Volkacher Mainschleife e. V. Der Förderanteil der Gemeinde beträgt 50% des sog. Gastschulbeitrages des jeweiligen Musikschülers. Für das Schuljahr 2022/23 beträgt der Anteil der Gemeinde 4.872,32 € für 48 Sommeracher Musikschüler.

  • Quartier Winzerstraße:
Beim Jour fixe der Planer wurden am 9. Januar 2023 die ersten Ideen für die weitere Gestaltung und Nutzung der beiden Gebäude in der Winzerstraße 10 und 12 von den Architekten vorgestellt.

  • Glasfaserausbau:
Zum weiteren Vorgehen beim Glasfaserausbau fanden Sondierungsgespräche statt. Ein Anbieter hat sich aus dem Gemeindegebiet zurückgezogen, ein Weiterer prüft noch die Wirtschaftlichkeit. Sollte hier ein positives Ergebnis Zustandekommen, könnte es noch in diesem Jahr zur Umsetzung kommen.

  • Feuerwehr:
Für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) gab es Ausschreibungen und in der Dezember Sitzung wurde die Vergabe beschlossen. Das Fahrgestell wird von der Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH für 113.050,00 € brutto hergestellt. Den Auftrag für den feuerwehrtechnischen Aufbau erhielt die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH für 291.550,00 € brutto. Die feuerwehrtechnische Beladung wird von der Fa. Albert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH für 37.710,91 € brutto ausgeführt und der Auftrag für die hydraulischen Rettungsgeräte wurde für 37.710,91 € der Firma Albert Ziegler GmbH zugesprochen. Es ist mit einem Zuschuss in Höhe von 110.000 € zu rechnen. Die Lieferung des Fahrzeuges wird voraussichtlich 2024/25 erfolgen.

  • Ortsprospekt: 
Der überarbeitete Ortsprospekt für das Jahr 2023 liegt in der Gemeinde aus. Die neuen Bilder wurden im Rahmen der Überarbeitung der Gemeinde Homepage aufgenommen und konnten in den Ortsprospekt eingearbeitet werden.   Die nächste Überarbeitung wird im Herbst dieses Jahres sein. Sollten Fehler entdeckt werden oder gewünschte Änderungen von Eintragungen können aber bereits jetzt gemeldet werden.

  • Jugendtreff:
Zusammen mit der Gemeinde wurde eine Hauordnung und ein Nutzungsvertrag vorbereitet. Die Räume sind weitestgehend fertiggestellt. Die geplante Öffnungszeit ist an einem Freitag im Monat.




  • Pilotprojekt Bewässerung Weininsel:
Bei der Gründung des Wasser- und Bodenverbandes Nordheim sind verschiedene juristische Fragestellungen aufgetreten. Bei dem regelmäßig stattfindenden Treffen der Gemeinden, die an den Pilotprojekten beteiligt sind (Nordheim, Sommerach, Iphofen und Oberschwarzach) findet  ein Austausch mit den Behördenvertretern, der Wasserwirtschaft, des fränkischen Weinbauverbandes, der LWG, der Landratsämter Kitzingen und Schweinfurt, sowie der Regierung von Unterfranken statt. Da jedes Projekt unterschiedliche Problemstellungen mit sich bringt, werden in direktem Austausch mit den Behörden Lösungsansätze betrachtet. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wird eine weitere Fristverlängerung im Umweltministerium beantragt.


  • ILE Mainschleife Plus:
Die Anträge für das Regionalbudget sind eingegangen. Es ist noch ein Restbetrag aus dem Budget übrig. Deshalb wurde die Antragsfrist noch einmal um 4 Wochen verlängert. Am 22.04.2023 wird von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein ILE Radl-Tag stattfinden und durch die sieben Mitgliedsgemeinden und dort an jeweils verschiedene Stationen der ILE Gemeinden führen.

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09. Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 23.01.2023 ö 09

Vorbericht

Gemeinderätin Sauer erkundigte sich, wie die Sachlage hinsichtlich eines „grünen Marktes“ in Sommerach sei. Bürgermeisterin Drescher teilte mit, dass es schwierig sei für Samstagvormittag jemanden zu finden. Es läge ein Angebot vor für Samstag ab 16 Uhr, was nicht sinnvoll sei, da dann Bäcker und Metzger bereits geschlossen hätten. Daher müsse man sich weiterhin umhören. Wer jemanden kennt, darf sich gerne melden.

Datenstand vom 09.03.2023 11:02 Uhr