Datum: 20.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Sommerach
Gremium: Gemeinderat Sommerach
Körperschaft: Gemeinde Sommerach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Gestaltungssatzung und kommunales Förderprogramm
02 Bauantrag: Neubau von vier Gebäuden in Holzbauweise (Terrassenüberdachung, Balkon, Carport & Gartenhaus) in 97334 Sommerach, Am Leitersberg 8, Flst. 1526
03 Vorlage der Jahresrechnung 2022 mit Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts
04 Verkehrswesen; Verkehrs- und Parkplatzsituation im Altort: Befristete Parkregelung für 2023
05 verschiedene Bekanntgaben
06 Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

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01. Gestaltungssatzung und kommunales Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 20.03.2023 ö beschließend 01

Vorbericht

Die bestehende Gestaltungssatzung von Sommerach ist seit 2002 in Kraft getreten. Nach über 20 Jahren soll die Gestaltungssatzung überarbeitet werden, um auf die geänderten Rechtsregelungen sowie die neuen Wünsche der AnwohnerInnen eingehen zu können.
In seiner Sitzung vom 16.08.2021 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach schließlich für die Überarbeitung einer Gestaltungssatzung sowie für die Überarbeitung eines Kommunalen Förderprogramms ausgesprochen. Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 23.01.2023 mit dem Gemeinderat gemeinsam erörtert und diskutiert.
Nun sollen zum einen der anliegende Entwurf der Gestaltungssatzung und zum anderen das Kommunale Förderprogramm beschlossen werden. 
Gestaltungssatzung: 
Der Altort von Sommerach hat sich über Jahrhunderte entwickelt und zeigt sowohl in städtebaulicher als auch in baulicher Hinsicht Qualitäten, die erhalten und gesteigert werden sollen. Während des Zweiten Weltkriegs wurden wenige historische Strukturen zerstört. 
Um die erhaltenen historischen Strukturen zu sichern und, um nicht altortgerechte Strukturen zu vermeiden, sollen mit der Gestaltungssatzung einige bauliche Festsetzungen geschaffen werden, die dazu beitragen, das Orts- und Straßenbild zu erhalten bzw. zu verbessern. 
Die Gestaltungssatzung trifft verbindliche Festsetzungen zur Gestaltung der äußeren Erscheinung von Gebäuden und zugehörigen privaten Freiflächen. Hierzu zählen insbesondere städtebauliche Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück, Dach, Fassade, Wandöffnungen und private Freiflächen.
Kommunales Förderprogramm:
Das Kommunale Förderprogramm soll einen finanziellen Anreiz für Privateigentümer schaffen, Maßnahmen an der Gebäudehülle bzw. an privaten Freiflächen durchzuführen, die zu einer Aufwertung des Ortsbildes beitragen. Auf diese Weise kann die Aufenthalts- und Wohnqualität in Sommerach deutlich gesteigert werden. Das Kommunale Förderprogramm gewährt einen Zuschuss zu baulichen Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild eines Anwesens betreffen und die zugleich die Festsetzungen der Gestaltungssatzung erfüllen. Der Höchstsatz pro Anwesen beträgt 16.000,00 Euro. 

Beschluss

1. Gestaltungssatzung mit Gestaltungsleitfaden
Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach beschließt gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO (Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588)) i. V. m. Art. 23 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796)) die Gestaltungssatzung Sommerach in der Fassung vom 15.03.2023. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem beiliegenden Abgrenzungsplan zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Gestaltungssatzung. 
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden fristgemäß beteiligt.


2. Kommunales Förderprogramm
Die Gemeinde Sommerach erlässt zur Unterstützung der Durchführung von privaten Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen der Ortsentwicklung Sommerachs im Rahmen der Städtebauförderung das Kommunale Förderprogramm in der Fassung vom 15.03.2023. 
Der räumliche Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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02. Bauantrag: Neubau von vier Gebäuden in Holzbauweise (Terrassenüberdachung, Balkon, Carport & Gartenhaus) in 97334 Sommerach, Am Leitersberg 8, Flst. 1526

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 20.03.2023 ö beschließend 02

Vorbericht

Bauantrag: Neubau von vier Gebäuden in Holzbauweise (Terrassenüberdachung, Balkon, Carport & Gartenhaus) in 97334 Sommerach, Am Leitersberg 8, Flst. 1526

Es ist geplant auf dem Grundstück eine Terrassenüberdachung, einen Balkon, ein Carport und ein Gartenhaus in Holzbauweise zu errichten. 
Das Grundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „An der Gerlachshäuser Straße“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen.
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Gemeindestraße „Am Leitersberg“ sichergestellt. 
Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan sind erforderlich:
  • Terrassenüberdachung: nicht Einhaltung des 3,00 m Abstands zum Nachbarn
  • Gartenhaus: nicht Einhaltung des 3,00 m Abstands zum Nachbarn

Des Weiteren wird die zulässige Grenzbebauung von 9,00 m um ca. 1,70 m überschritten. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird, wie oben erläutert, zugestimmt.
Folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan werden zugestimmt:
  • Terrassenüberdachung: nicht Einhaltung des 3,00 m Abstands zum Nachbarn
  • Gartenhaus: nicht Einhaltung des 3,00 m Abstands zum Nachbarn

Der Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung um 1,70 m wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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03. Vorlage der Jahresrechnung 2022 mit Bekanntgabe des Rechenschaftsberichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 20.03.2023 ö beschließend 03

Vorbericht

Die Jahresrechnung 2022, in der das Ergebnis der Haushaltswirtschaft gem. § 77 KommHV nachzuweisen ist, 
wurde durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Volkach rechtzeitig erstellt und ist nun vorzulegen.
Die Jahresrechnung schließt mit folgenden Ergebnissen ab:


Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro
Soll-Einnahmen
3.471.963,85 
1.721.161,28 
5.196.125,13 
Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
0,15 
0,00 
0,15 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
3.471.963,70
1.721.161,28
5.193.124,98








Soll-Ausgaben
3.471.963,70 
1.721.161,28 
5.193.124,98 
Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
3.471.963,70 
1.721.161,28 
5.193.124,98 








Etwaiger Unterschied
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 
darin sind enthalten







Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz
Zuführung zum Vermögenshaushalt
84.175,82 €
190.075,00 €
Überschuss (Zuführung an Allg.Rücklage)
524.466,58 €
560.975,00 €
Entnahme aus der Allgem. Rücklage
0,00 €
0,00 €
Zuführung vom Vermögenshaushalt
0,00 €
0,00 €








Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Verwahrgelder
325.124,75 €
Unerledigte Vorschüsse
0,00 €








Stand des Vermögens/Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres
Allgemeine Rücklage
30.751,36 €
555.217,94 €
Schulden
2.705.751,30 €
2.597.689,44 €
Vermögen
3.515.926,64 €
3.406.055,64
Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.


Beschluss

Die Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht mit dem Stand der Rücklagen, der Schulden und des Vermögens sowie die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben wurden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung und Entlastung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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04. Verkehrswesen; Verkehrs- und Parkplatzsituation im Altort: Befristete Parkregelung für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 20.03.2023 ö 04

Vorbericht

Die seit 2016 zunächst probeweise und 2017 bis 2022 durchgeführte befristete Parkregelung wurde von der Bevölkerung mitgetragen und befürwortet. 
Als Grundlage für eine befristete Parkregelung dient die angefügte gemeindliche Anordnung. Die Verkehrsüberwachung ist durch Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Dettelbach, der VGem Gerolzhofen, der VGem Marktbreit, der Stadt Prichsenstadt und der VGem Volkach vom 08.05.2017 rechtlich manifestiert.

Dorfnah wurden ausreichend öffentliche Parkplätze geschaffen, die Bürgern und Besuchern kostenfrei zur Verfügung stehen

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgenannt befristeten Parkregelung zu. Die Anordnung ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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05. verschiedene Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 20.03.2023 ö 05

Vorbericht


  • Personalangelegenheiten: Ab 3. April 2023 wird der neue Leiter des Tourismusbüros Volkach, Herr Roger Merk, seine Stelle antreten. Der zukünftige Geschäftsstellenleiter, Herr Dominik Lavinger, wird in der VGem Volkach seinen Dienst beginnen. Der aktuelle Geschäftsstellenleiter, Herr Gerhard Wagenhäuser, wird offiziell am 28.02.2024 in den Ruhestand gehen.

  • Verkehrsrechtliche Anordnung: In der Straße „Zum Engelsberg“ wird es in der Woche vom 20.03. bis 24.03. 2023 eine Vollsperrung geben. In der Raiffeisenstraße wird es in der ersten Aprilwoche eine halbseitige Straßensperrung notwendig sein. Beide Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Kanalbauten am St.-Urban-Weg erforderlich. Die Tiefbaumaßnahmen werden bis Ende April abgeschlossen sein.

  • Abwasserzweckverband Schwarzacher Becken: Es standen 3 Varianten für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage zur Auswahl. Einstimmig wurde Variante 3 mit Neubau eines Belebungsbeckens für geplante 9,2 Millionen Euro gewählt. Bei dieser Variante wird das bisherige Kombibecken für die Klärschlammfaulung genutzt. Der Vorteil: bei der Schlammfaulung entstehen Gase, die ähnlich einer Biogasanlage zur Stromgewinnung verwendet werden können. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hatte im Vorfeld alle drei Varianten als tragbare und zukunftsfähige Lösungen bewertet. Da für eine Baumaßnahme in dieser Größenordnung eine europaweite Ausschreibung für die Ingenieurleistungen erforderlich ist, beschloss der Verbandsrat als nächsten Planungsschritt die Durchführung des Verfahrens. Der AZV ist schuldenfrei.

  • Breitbandausbau Sommerach: Zurzeit liegen keine Angebote für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Anbietern vor.

  • Bürgerversammlung: Es ergeht eine herzliche Einladung zur Bürgerversammlung am Donnerstag, den 23.03.2023 um 19:00 Uhr in der Turnhalle.

  • Zusätzliche Gemeinderatssitzung: am 03.04.2023 wird es eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderates Sommerach geben.

  • Grüner Markt: Voraussichtlich wird es ab Mitte April 2023 (nach Ostern) Samstagvormittags von 10 – 12 Uhr einen Gemüseverkauf durch Familie Böhm aus Albertshofen in der Ortsmitte (gegenüber der Metzgerei Roppelt) geben.

  • Partnerschaft Dizy: In der ersten Märzwoche war der Vorsitzende des Partnerschaftskomitees Daniel Delsaut mit Gattin Renate zu Besuch in Sommerach. Im Rahmen des Besuches wurde an der Grundschule ein mitgebrachtes Mirabellenbäumchen gepflanzt. Dieses Jahr wird ein Besuch des Komitees in Sommerach erwartet. Für den Zeitraum 08.06. – 11.06. werden private Unterkunftsmöglichkeiten gesucht. Bitte im Rathaus melden. Im Rahmen dieses Besuches wird die 20-jährige Partnerschaft in Sommerach beurkundet. In Dizy erfolgte dies im letzten Jahr bei einem Besuch der Sommeracher.

  • Vandalismus an der Weinbergskapelle: Nachdem am 18.02.23 und am 03.03.23 Fensterscheiben eingeschlagen worden waren, kam es in der Nacht zum 04. April 2023 zur Brandstiftung in der Weinbergskapelle. Durch den beherzten Einsatz eines Sommeracher Mitbürgers konnte Schlimmeres verhindert werden. Die herbeigerufenen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr konnten den Brand löschen. Aktuell laufen die Ermittlungen. Es gibt Tatverdächtige.
Die ILE-Mainschleifen-Plus Tour findet am 22.04.2023 statt. Flyer liegen im Rathaus aus.

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06. Bürger fragen - Gemeinderat antwortet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 20.03.2023 ö 06

Vorbericht


Herr Then wies ebenso daraufhin, dass der Radweg am Katzenkopf, unten an der Straße, sehr verdreckt sei.

Datenstand vom 04.04.2023 08:22 Uhr