Datum: 10.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
01.01 Bauvoranfrage: Dachgeschossausbau mit Errichtung von Dachgauben in 97332 Volkach, Dimbacher Str. 49, Flst. 2348
02 Stellungnahme zu Bauanträgen
02.01 isolierte Befreiung: Flachdach mit PV-Anlage statt Dachbegrünung in 97332 Volkach, Sonnenberg 11, Flst. 5993/20
02.02 Bauantrag: Anbau einer Unterstellhalle, Am Weidach 15, 97332 Krautheim
02.03 Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus in 97332 Volkach, Schelfengasse 8, Flst. 190 + 189/1
03 Bekanntgaben & Berichterstattungen
04 Wünsche & Anträge

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01. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö 01
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01.01. Bauvoranfrage: Dachgeschossausbau mit Errichtung von Dachgauben in 97332 Volkach, Dimbacher Str. 49, Flst. 2348

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö beschließend 01.01

Vorbericht

Bauvoranfrage: Dachgeschossausbau mit Errichtung von Dachgauben in 97332 Volkach, Dimbacher Straße 49, Flst. 2348

Es ist geplant, das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem o.g. Anwesen auszubauen und zusätzlich vier Dachgauben zu errichten, um mehr Wohnraum zu schaffen bzw. um den Wohnraum besser nutzbar zu machen. Der Dachgeschossausbau soll als Wohnraumerweiterung der Wohnung im 1. OG dienen. Es wird keine weitere Wohneinheit geschaffen. Siehe auch beil. Erläuterung/Begründung in Anlage.
Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Eichfelder Straße“ und ist dort als Mischgebiet festgesetzt. 
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind erforderlich:
  • drittes Vollgeschoss, da gem. Bebauungsplan max. zwei Vollgeschosse zulässig sind
  • Dachausbauten sind nur zulässig, solange diese kein drittes Vollgeschoss ergeben
  • Dachgauben sind nur bis zu einer Bereite von max. 1/3 der Trauflänge zulässig, bei einer Trauflänge von 11,20 m sind demnach ca. 3,70 m zulässig. An der Nord-West-Seite überschreiten die Gauben die zulässige Breite insgesamt um 1,30 m. An der Süd-Ost-Seite wird die zulässige Gaubenbreite um 3,68 m überschritten. 

Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Friedrich-Ebert-Straße im Bestand sichergestellt. 
Es ist kein weiterer Kfz-Stellplatz erforderlich. 

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird zugestimmt. 
Folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden zugestimmt: 
  • drittes Vollgeschoss, da gem. Bebauungsplan max. zwei Vollgeschosse zulässig sind
  • Dachausbauten sind nur zulässig, solange diese kein drittes Vollgeschoss ergeben
  • Dachgauben sind nur bis zu einer Bereite von max. 1/3 der Trauflänge zulässig, bei einer Trauflänge von 11,20 m sind ca. 3,70 m zulässig. An der Nord-West-Seite überschreiten die Gauben die zulässige Breite um 1,30 m. An der Süd-Ost-Seite wird die zulässige Gaubenlänge um 3,68 m überschritten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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02. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö 02
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02.01. isolierte Befreiung: Flachdach mit PV-Anlage statt Dachbegrünung in 97332 Volkach, Sonnenberg 11, Flst. 5993/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö beschließend 02.01

Vorbericht

isolierte Befreiung: Flachdach mit PV-Anlage statt Dachbegrünung in 97332 Volkach, Sonnenberg 11, Flst. 5993/20

Im September 2023 wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Rettungswache und Katastrophenstützpunkt auf dem o.g. Grundstück eingereicht. Dieser wurde in der Bauausschusssitzung vom 09.10.2023 positiv beschlossen und daraufhin auch vom Landratsamt Kitzingen genehmigt.
Ursprünglich war ein Flachdach auf dem Gebäude geplant, welches begrünt wird und zusätzlich mit PV-Modulen versehen werden sollte. 
Entgegen der ursprünglichen Planung sollen alle vorhandenen Flachdächer so dicht wie möglich mit PV-Modulen zur Gewinnung von regenerativem Strom belegt werden. Hierdurch reduziert sich die Flächen für die Dachbegrünung so weit, dass sich laut Bauherrn eine wirtschaftliche Pflege und Erhalt der verteilten Einzelflächen nicht bewerkstelligen lässt. 
Es wurde deshalb eine isolierte Befreiung beantragt, da das Flachdach nun bekiest und nicht mehr begrünt werden soll. Gem. des dort rechtsgültigen Bebauungsplans „Sonnenberg“ sind Flachdächer zu begrünen. 
Für den Wegfall des begrünten Daches ist es geplant, die Rigolen so zu vergrößern, dass sie das Niederschlagswasser eines Normalregenereignisses aufnehmen können. 

Beschluss

Der isolierten Befreiung für die Dacheindeckung des Flachdachs mit Kies und PV-Modulen statt Dachbegrünung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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02.02. Bauantrag: Anbau einer Unterstellhalle, Am Weidach 15, 97332 Krautheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö beschließend 02.02

Vorbericht

Bauantrag: Anbau einer Unterstellhalle, Am Weidach 15, 97332 Krautheim, Flst.: 489 

Bei dem vorliegenden Bauantrag handelt sich um den geplanten Anbau einer Unterstellhalle für Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung einer Hackschnitzelheizung, auf dem Flst.: 489 in Krautheim. 
Das Grundstück liegt nach dem Flächennutzungsplan im planungsrechtlichen Außenbereich von Krautheim und ist dort als Grünfläche, die der Landschaftspflege bedarf, ausgewiesen.
Die verkehrstechnische Erschließung ist über die Straße „Am Weidach“ im Bestand vorhanden und gesichert. 
Die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser / Kanal) ist im Bestand vorhanden und somit gesichert. Da es sich um eine Erschließung im Außenbereich handelt, ist der Antragssteller selbst für die Erschließung verantwortlich. Da eine Neuerschließung nicht geplant ist, ist die Ver- und Entsorgung des Gebäudes über die bestehenden Leitungen, auf dem Grundstück selbst herzustellen. 
Parkplätze sind für den Anbau der Unterstellhalle nicht nachzuweisen. 

Beschluss

Der Stadtrat Volkach stimmt dem Bauantrag für den Anbau einer Unterstellhalle, Am Weidach 15 in Krautheim zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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02.03. Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus in 97332 Volkach, Schelfengasse 8, Flst. 190 + 189/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö beschließend 02.03

Vorbericht

Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus in 97332 Volkach, Schelfengasse 8, Flst. 190 + 189/1

Ursprünglich befand sich auf dem o. g. Grundstück ein Nebengebäude, welches bereits vor mehreren Jahren abgebrochen wurde. Die durch den Abriss entstandene Freifläche wurde geschottert und dient aktuell als Interims-Parkplatz für Anwohner. Diese klaffende Baulücke soll nun durch die Errichtung eines städtebaulich passenden neuen Wohngebäudes geschlossen werden. 
Das trapezförmige Grundstück liegt innerhalb des Denkmalensembles, im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Altstadt Volkach“ und im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Volkach. 
Die Bebauung basiert auf einem Vorschlag des städtebaulichen Beraters Dag Schröder.
Folgende Abweichungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung sind erforderlich: 
  • Im nicht einsehbaren Hofbereich soll auf dem zweigeschossigen Anbau ein Flachdach errichtet werden, da dieses als Terrasse genutzt werden soll. Flachdächer sind gem. Gestaltungssatzung nicht zulässig. 
  • Die Höhe der Fensteröffnung in den Gauben beträgt 1,22 m, die Gesamthöhe der Gauben beträgt bis Durchstoßpunkt Dach 1,59 m. Die zulässige Höhe gem. Gestaltungssatzung von 1,00 m wird überschritten. 
  • Die Trauflänge Richtung Innenhof beträgt 10,125 m, somit ist laut der Gestaltungssatzung eine Gesamtbreite der Gauben bis zu 3,375 m zulässig (max. 1/3 der Trauflänge). Die Breite der geplanten Gauben beträgt 4,175 m und überschreitet damit die zulässige Breite um 0,80 m. 
  • Module von PV-Anlagen sind in geschlossenen, rechteckigen, nicht unterbrochenen Feldern auf dem Dach anzubringen. Durch die geringe Größe der Dachfläche und der Dachgauben sind die Module in zwei rechteckigen, unterbrochenen Feldern auf dem Dach geplant. 
  • Die Fenstertüren an der Fassadenseite Richtung Innenhof unterschreiten den Mindestabstand von einer halben Fensterbreite zur Gebäudeecke. 
  • Die Breite von Türen und Fenstertüren darf nicht mehr als 1,50 m betragen. Die Öffnungsbreite der Fenstertüren im Erd- und Obergeschoss Richtung Innenhof überschreitet diese zulässige Breite. 
  • Gem. der Gestaltungssatzung sind an den vom öffentlichen Raum abgewandten Gebäudeseiten ausnahmsweise nicht sichtbare Rollladenkästen zugelassen. Für die großflächige Verglasung Richtung Innenhof ist das Anbringen von Raffstore geplant. 

Die Unzulässigkeit von Flachdächern ist ebenso im Bebauungsplan „Altstadt Volkach“ festgelegt. Hierfür ist zusätzlich eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. 
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Schelfengasse sichergestellt. 
Für das Bauvorhaben sind zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Grundstück kann lediglich ein Kfz-Stellplatz hergestellt werden. Es wird deshalb die Ablöse eines Kfz-Stellplatzes beantragt. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt. 
Folgenden Abweichungen von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung werden zugestimmt: 
  • Im nicht einsehbaren Hofbereich soll auf dem zweigeschossigen Anbau ein Flachdach errichtet werden, da dieses als Terrasse genutzt werden soll. Flachdächer sind gem. Gestaltungssatzung nicht zulässig. 
  • Die Höhe der Fensteröffnung in den Gauben beträgt 1,22 m, die Gesamthöhe der Gauben beträgt bis Durchstoßpunkt Dach 1,59 m. Die zulässige Höhe gem. Gestaltungssatzung von 1,00 m wird überschritten. 
  • Die Trauflänge Richtung Innenhof beträgt 10,125 m, somit ist laut der Gestaltungssatzung eine Gesamtbreite der Gauben bis zu 3,375 m zulässig (max. 1/3 der Trauflänge). Die Breite der geplanten Gauben beträgt 4,175 m und überschreitet damit die zulässige Breite um 0,80 m. 
  • Module von PV-Anlagen sind in geschlossenen, rechteckigen, nicht unterbrochenen Feldern auf dem Dach anzubringen. Durch die geringe Größe der Dachfläche und der Dachgauben sind die Module in zwei rechteckigen, unterbrochenen Feldern auf dem Dach geplant. 
  • Die Fenstertüren an der Fassadenseite Richtung Innenhof unterschreiten den Mindestabstand von einer halben Fensterbreite zur Gebäudeecke. 
  • Die Breite von Türen und Fenstertüren darf nicht mehr als 1,50 m betragen. Die Öffnungsbreite der Fenstertüren im Erd- und Obergeschoss Richtung Innenhof überschreitet diese zulässige Breite. 
  • Gem. der Gestaltungssatzung sind an den vom öffentlichen Raum abgewandten Gebäudeseiten ausnahmsweise nicht sichtbare Rollladenkästen zugelassen. Für die großflächige Verglasung Richtung Innenhof ist das Anbringen von Raffstore geplant. 

Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans für das Flachdach auf dem Anbau Richtung Innenhof wird zugestimmt. 
Der Ablöse eines Kfz-Stellplatzes wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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03. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö 03
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04. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 10.03.2025 ö 04
Datenstand vom 14.04.2025 07:05 Uhr