Datum: 07.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, Rathaus
Gremium: Bau-, Agrar- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Volkach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
01 Stellungnahme zu Bauvoranfragen
02 Stellungnahme zu Bauanträgen
02.01 Bauantrag: Neubau eines 6-Familienwohnhauses in 97332 Volkach, Unterer Haidweg 7, Flst. 2756
02.02 isolierte Befreiung: Errichtung eines Lattenzauns in 97332 Volkach, An der Mühle 11, Flst. 5328/70
02.03 Bauantrag: Umbau und Erweiterung Wohnhaus in ein 2-Familienwohnhaus in 97332 Volkach, Zapfenleite 8, Flst. 1100/36
03 Bekanntgaben & Berichterstattungen
04 Wünsche & Anträge

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01. Stellungnahme zu Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö 01
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02. Stellungnahme zu Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö 02
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02.01. Bauantrag: Neubau eines 6-Familienwohnhauses in 97332 Volkach, Unterer Haidweg 7, Flst. 2756

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö beschließend 02.01

Vorbericht

Bauantrag: Neubau eines 6-Familienwohnhauses in 97332 Volkach, Unterer Haidweg 7, Flst. 2756

Es ist geplant, auf dem o.g. Grundstück das aktuell dort bestehende Einfamilienwohnhaus mit Carport und Schuppen abzubrechen und ein 6-Familienwohnhaus neu zu errichten. 
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs von Volkach und ist gem. Flächennutzungsplan als Mischgebiet festgesetzt. 
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über die Gemeindestraße „Unterer Haidweg“ sichergestellt. 
Gem. der städtischen Stellplatzsatzung sind für 6 Wohneinheiten 10 Kfz-Stellplätze (1,5 Kfz-Stellplätze x 6 Wohneinheiten + 10% für Besucher) auf dem Grundstück herzustellen. Diese werden im Eingabeplan nachgewiesen. 
Gem. der städtischen Spielplatzsatzung ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten ein Kinderspielplatz auf dem Grundstück herzustellen. Ist ein Spielplatz innerhalb eines Radius von 500 m bereits vorhanden, soll der Kinderspielplatz abgelöst werden. Da der nächste Spielplatz ca. 400 m Luftline von dem Anwesen entfernt ist, wird die Ablöse des Spielplatzes von den Bauherren beantragt. 

Beschluss

Dem Bauantrag für die Errichtung eines 6-Familienwohnhauses auf dem Grundstück Unter Haidweg 7 in Volkach wird zugestimmt. 
Der Ablöse des Kinderspielplatzes wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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02.02. isolierte Befreiung: Errichtung eines Lattenzauns in 97332 Volkach, An der Mühle 11, Flst. 5328/70

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö beschließend 02.02

Vorbericht

Isolierte Befreiung: Errichtung eines Lattenzauns in 97332 Volkach, An der Mühle 11, Flst. 5328/70

Auf dem o. g. Grundstück ist aktuell als „Einfriedung“ lediglich eine Stützmauer mit einer Höhe von ca. 60 – 75 cm. Geplant war ursprünglich auf diese Stützmauer einen weißen Lattenzaun mit einer Höhe von 1,00 m zu errichten. 
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 10.02.2025 von der Tagesordnung genommen, da die Gesamthöhe der Einfriedung von 1,60 m – 1,75 m mehrheitlich als zu hoch empfunden wurde. Die Bauverwaltung wurde damit beauftragt mit dem Antragsteller diesbezüglich in Verhandlung zu treten, um eine zustimmungsfähige Lösung zu erarbeiten. 
Es wurde mit dem Bauherrn besprochen, die Zaunhöhe um 20 cm auf 80 cm zu verringern. Dadurch würde die Gesamthöhe nur noch 1,40 m – 1,55 m betragen. Der Zaun würde auf dem privaten Grundstück noch mit zulässigen Gehölzen hinterpflanzt werden. 
Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO verfahrensfrei. Da das Grundstück allerdings im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Schaubmühle“ liegt, sind auch diese Festsetzungen einzuhalten. 
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Einfriedungen lediglich bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. 
Die Gesamthöhe der Einfriedung (Stützmauer + Zaun) überschreitet die festgesetzte Höhe von 1,20 m um 0,20 m – 0,35 m und bedarf deshalb einer isolierten Befreiung von dieser Festsetzung des Bebauungsplans. 

Beschluss

Der isolierten Befreiung für die Überschreitung der Einfriedungshöhe von 1,20 m um 0,20 m – 0,35 m wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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02.03. Bauantrag: Umbau und Erweiterung Wohnhaus in ein 2-Familienwohnhaus in 97332 Volkach, Zapfenleite 8, Flst. 1100/36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö beschließend 02.03

Vorbericht

Bauantrag: Umbau und Erweiterung Wohnhaus in ein 2-Familienwohnhaus in 97332 Volkach, Zapfenleite 8, Flst. 1100/36

In der Bauausschusssitzung vom 10. Februar 2025 wurde bereits eine formlose Bauvoranfrage zu diesem Bauantrag behandelt und zugestimmt. Es wurde nun der entsprechende Bauantrag für die geplante Erweiterung bzw. den Umbau des Wohnhauses in ein 2-Familienwohnhaus eingereicht. Der Eingabeplan entspricht weitestgehend der Planung aus der Bauvoranfrage. 
Das Anwesen liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Kirchberg“ und ist dort als reines Wohngebiet festgesetzt. Des Weiteren liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. 
Im Beschluss vom 10. Februar 2025 wurde bereits folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt, welche auch weiterhin erforderlich sind: 
  • Entstehung eines zweiten Vollgeschosses, zulässig ist lediglich ein Vollgeschoss
  • Satteldach statt Walm- oder Flachdach
  • Überschreitung der Traufhöhe mit 4,70 m statt 3,50 m 

Folgende weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind noch erforderlich: 
  • Überschreitung der GFZ mit 0,52 statt 0,50 
  • Die geplante Außentreppe liegt außerhalb der Baugrenze
  • Dachneigung 35 Grad statt 25 Grad

Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist im Bestand über die Gemeindestraße „Zapfenleite“ sichergestellt. 
Es sind insgesamt 3 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt. 

Folgenden weiteren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt: 

  • Überschreitung der GFZ mit 0,52 statt 0,50 
  • Die geplante Außentreppe liegt außerhalb der Baugrenze
  • Dachneigung 35 Grad statt 25 Grad


Abstimmungsbemerkung: Das Bauausschussmitglied Tobias Thum hat gem. Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teilgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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03. Bekanntgaben & Berichterstattungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö 03
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04. Wünsche & Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 07.04.2025 ö 04
Datenstand vom 14.04.2025 07:17 Uhr