Datum: 14.05.2020
Status: Einladung
Sitzungsort: Ebrachtalhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates
2 Weitere Bürgermeister/-innen, weitere Stellvertretung
7 Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
6 Schulverband Mühlhausen, Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter
5.2 Besetzung des Gemeindeentwicklungsausschusses
5.1 Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
5 Bildung und Besetzung von Ausschüssen
4.2 Erlass der Geschäftsordnung
4.1 Sitzungstermine, Sitzungstage und Sitzungsbeginn
4 Beratung und Beschlussfassung zur Geschäftsordnung des Marktgemeinderates
3.4 Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
3.3 Festlegung der Höhe des Sitzungsgeldes
3.2 Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses, Anzahl der Mitglieder
3.1 Bildung eines Gemeindeentwicklungsausschusses, Anzahl der Mitglieder
3 Beratung und Beschlussfassung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
2.5 Vereidigung der weiteren Bürgermeister
2.4 Wahl des dritten Bürgermeisters/der dritten Bürgermeisterin
2.3 Wahl des zweiten Bürgermeisters/der zweiten Bürgermeisterin
2.2 Wahl der weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterin
2.1 Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister

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1. Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

In dem zum 01.05.2020 neu gewählten Marktgemeinderat sind insgesamt sechs neue Mitglieder vertreten. Es handelt sich um Fr. Verena Schernich, Fr. Annette Wächtler, H. Konstantin v. Witzleben, H. Markus Hoffmann, H. Felix Knorr und Fr. Tanja Swarat. Diese sind zu Beginn der konstituierenden Sitzung zu vereidigen. Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Die vier neuen Gemeinderäte sprechen vor dem Ersten Bürgermeister gemeinsam den Eid wie in der Gemeindeordnung vorgesehen ohne irgendwelche Änderungen oder Einschränkungen.

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2. Weitere Bürgermeister/-innen, weitere Stellvertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Diese sind Ehrenbeamte, wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung be­stimmt, dass sie berufsmäßige weitere Bürgermeister sein sollen. In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Wachenroth vom 13.05.2008 ist festgelegt, dass der zweite und dritte Bürgermeister Ehrenbeamte sind. Diese Satzung wurde nicht bis zum 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl aufgehoben und gilt deshalb bis zum Erlass einer neuen Satzung weiter. Dementsprechend wären zwei weitere Bürgermeister in geheimer Abstimmung zu wählen.

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7. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Friedrich Gleitsmann ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Der weitere stellvertretende Bürgermeister ………………… übernimmt die Sitzungsleitung zu diesem Punkt.

Mit Ablauf der Wahlperiode ist die Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten erloschen. Folglich ist der wiedergewählte erste Bürgermeister Friedrich Gleitsmann für die Amtszeit 2020 - 2026 erneut zum Standesbeamten für Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Wachenroth zu bestellen.

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6. Schulverband Mühlhausen, Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Schulverbandsversammlung besteht zunächst aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden (geborene Mitglieder). Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, entsenden ferner bis einschließlich 100 Schüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Schüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt (Art. 9 Abs. 3 Bay. Schulfinanzierungsgesetz).
Der Markt Wachenroth hatte zum letzten Stichtag 110 Schüler im Schulverband (128 insgesamt, davon aber 18 "Spix-Schüler", die lt. BayGT/Norbert Stoll aber keine Verbandschüler sind). Deshalb sind neben dem ersten Bürgermeister wie bisher zwei weitere Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei der Ausschussbesetzung. Größere Gruppierungen können ihnen zustehende Sitze auch kleineren abtreten. Für jedes der beiden Mitglieder ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter zu bestimmen.

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5.2. Besetzung des Gemeindeentwicklungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat beschließt, den Gemeindeentwicklungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und weiteren sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, zu bestellen.

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5.1. Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat beschließt, einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern und einem Vorsitzenden aus der Mitte des Gemeinderates, zu bestellen.

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5. Bildung und Besetzung von Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß § 2 der beschlossenen Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts, bildet der Marktgemeinderat zwei beratende Ausschüsse mit je sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, wobei Mitglieder im Rechnungsprüfungs-ausschuss eines dieser zum Vorsitzenden bestimmt wird. Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied.
Die Ausschussbesetzung sollte - so wie die Sitzverteilung im gesamten Gemeinderat und auch in der Geschäftsordnung festgelegt - nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen. Bei den beschlossenen Mitgliederzahlen von jeweils sieben ergibt sich folgende Verteilung auf die einzelnen Listen:

CSU/BBL        2
SPD                1
UWW                1
LoK                2
HWG                1

Größere Gruppierungen können jedoch auch auf Sitze verzichten und diese an kleinere abgeben. Der Marktgemeinderat ist der Meinung, dass die Sitze entgegen der o. g. Aufteilung nach den fachlichen Qualifikationen und der freiwilligen Bereitschaft der einzelnen Mitglieder vergeben werden sollen.

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4.2. Erlass der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung der letzten Periode und ein aktueller Entwurf wurde mit der Sitzungsladung übermittelt (schriftlich bzw. über das RIS).
Auf Empfehlung des Innenministeriums bzw. der Staatsregierung sollte in Zeiten der Corona-Krise über ein Fortgelten der alten Geschäftsordnung nachgedacht werden, um den Sitzungsumfang bzw. die Dauer nicht unnötig aufzublähen bzw. zu verlängern.
Die neue Geschäftsordnung wird entsprechend des vorausgegangenen Beschlusses zu TOP 4.1 entsprechend neu erlassen, stimmt aber inhaltlich mit der bisher bestehenden überein.

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4.1. Sitzungstermine, Sitzungstage und Sitzungsbeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Für das Jahr 2020 wurden bisher nur Sitzungstermin bis einschließlich der konstituierenden Sitzung am 14.05.2020 festgelegt, für das restliche Jahr 2020 obliegt dies nun dem neuen Gremium.
Mit Ausnahme des Augustes wurde in der Regel eine Sitzung pro Monat bzw. alle vier Wochen abgehalten bzw. als Rahmen festgelegt. Bei begründeten Anlässen, z. B. Gerichtsentscheidungen, wurden auch "Zwischen-" oder "Sondersitzungen" abgehalten.
Als Sitzungstag wurde bisher in der Regel ein Donnerstag gewählt, der außerhalb der Schulferien liegt. Beginn war bisher 19.00 Uhr, vgl. auch § 20 Abs. 2 Geschäftsordnung), Ausnahme "Kirchweih-Sitzung" im Oktober, hier 18:30 Uhr.
Unter Beibehaltung der bisherigen Regelungen würden sich folgende Sitzungstermine ergeben bzw. wurde im Januar dem damaligen Gremium folgender Terminvorschlag unterbreitet:
-        Do.,           18. Juni,                  19.00 Uhr
-        Do.,           23. Juli,                  19.00 Uhr
-        Do.,           24. September,          19.00 Uhr
-        Do.,           15. Oktober,                  18.30 Uhr   (Kirchweih)
-        Do.,           19. November,          19.00 Uhr
-        Do.,           17. Dezember,          19.00 Uhr

Demnach würde im Mai keine "normale" Sitzung mehr stattfinden.

Alternativ könnte auch noch eine Sitzung Ende Mai anberaumt werden, was die einzelnen Termine geringfügig verschieben würde:

-        Do.,           28. Mai,                  19.00 Uhr
-        Do.,           25. Juni,                  19.00 Uhr
-        Do.,           23. Juli,                  19.00 Uhr
-        Do.,           17./24. September,          19.00 Uhr
-        Do.,           15.Oktober                  18.30 Uhr   (Kirchweih)
-        Do.,           12./19. November          19.00 Uhr
-        Do.,           10./17. Dezember          19.00 Uhr

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4. Beratung und Beschlussfassung zur Geschäftsordnung des Marktgemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung der letzten Periode und ein aktueller Entwurf wurde mit der Sitzungsladung übermittelt (schriftlich bzw. über das RIS).
Auf Empfehlung des Innenministeriums bzw. der Staatsregierung sollte in Zeiten der Corona-Krise über ein Fortgelten der alten Geschäftsordnung nachgedacht werden, um den Sitzungsumfang bzw. die Dauer nicht unnötig aufzublähen bzw. zu verlängern.

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3.4. Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Entsprechend der vorausgegangenen Beschlüsse bei TOP 3.1 und 3.2 werden auch weiterhin 2 beratende Ausschüsse gebildet (vgl. § 2), der Gemeindeentwicklungsausschuss mit sieben Mitgliedern und zusätzlich dem Vorsitzenden sowie der Rechnungsprüfungsausschuss mit sechs Mitgliedern und einem Vorsitzenden aus der Mitte des Gemeinderates .
Die Sitzungsentschädigung, vgl. § 3 Abs. 2, wird gemäß des Beschlusses bei TOP 3.3 auf 30 Euro pro Sitzung festgelegt.
Zum Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung vom 14.05.2020 für die Periode 2020 bis 2026 ist ein förmlicher Beschluss zu fassen.

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3.3. Festlegung der Höhe des Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder für die notwendige Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von je 30 € erhalten. Entsprechend wird auch § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts formuliert.

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3.2. Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses, Anzahl der Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat beschließt, einen Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern zu bestellen.

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3.1. Bildung eines Gemeindeentwicklungsausschusses, Anzahl der Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat beschließt, einen Gemeindeentwicklungsausschuss bestehend aus einem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern zu bestellen.
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied (Art. 33 Abs. 2 GO).

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3. Beratung und Beschlussfassung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird u. a. die Zusammensetzung des Gemeinderats und der Ausschüsse, der Status der Bürgermeister und die Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder festgesetzt.
Bisher wurden 2 beratende Ausschüsse gebildet (vgl. § 2), der Gemeindeentwicklungsausschuss mit sieben Mitgliedern und einem Vorsitzenden sowie der Rechnungsprüfungsausschuss mit sechs Mitgliedern und einem Vorsitzenden aus der Mitte des Gemeinderates.
Die Sitzungsentschädigung, vgl. § 3 Abs. 2, war bisher auf 30 Euro pro Sitzung festgelegt.

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2.5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Im Anschluss an die Wahl sind die weiteren Bürgermeister nach Art. 27 KWBG zu vereidigen. Der Diensteid wird vom ersten Bürgermeister abgenommen und hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid entfällt, wenn der weitere Bürgermeister im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt beim Markt Wachenroth gewählt worden ist.

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2.4. Wahl des dritten Bürgermeisters/der dritten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Als dritter Bürgermeister/dritte Bürgermeisterin werden aus der Mitte des Marktgemeinderates folgende Mitglieder vorgeschlagen:


Es wird darauf hingewiesen, dass neben diesen beiden Vorschlägen auch jeder andere Marktgemeinderat auf dem vorbereiteten Stimmzettel genannt werden kann.
Die Wahl brachte folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel                        
Gültige Stimmzettel                
Ungültige Stimmzettel        

            ist damit zum dritten Bürgermeister des Marktes Wachenroth gewählt. Er nimmt auf Befragen durch den ersten Bürgermeister und durch schriftliche Bestätigung die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

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2.3. Wahl des zweiten Bürgermeisters/der zweiten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Als zweiter Bürgermeiste r/zweite Bürgermeisterin werden aus der Mitte des Marktgemeinderates folgende Mitglieder vorgeschlagen:


Es wird darauf hingewiesen, dass neben diesen beiden Vorschlägen auch jeder andere Marktgemeinderat auf dem vorbereiteten Stimmzettel genannt werden kann.
Die Wahl brachte folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel                        
Gültige Stimmzettel        
Ungültige Stimmzettel                

                 ist damit zum zweiten Bürgermeister des Marktes Wachenroth gewählt. Er nimmt auf Befragen durch den ersten Bürgermeister und durch schriftliche Bestätigung die Wahl an und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

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2.2. Wahl der weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahlen des zweiten und dritten Bürgermeisters werden bekannt gegeben (siehe rechtliche Würdigung). Wählbar sind Gemeinderatsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Mindestalter 18 Jahre, Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde seit mindestens 3 Monaten, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes). Dies ist bei allen Gemeinderatsmitgliedern der Fall.
Die Wahlen erfolgen mittels Stimmzetteln, die in einer Wahlkabine gekennzeichnet und in die bereitstehende Wahlurne gegeben werden.

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2.1. Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 05/2020. Konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Diese sind Ehrenbeamte, wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung be­stimmt, dass sie berufsmäßige weitere Bürgermeister sein sollen. In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Wachenroth vom 13.05.2008 ist festgelegt, dass der zweite und dritte Bürgermeister Ehrenbeamte sind. Diese Satzung wurde nicht bis zum 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl aufgehoben und gilt deshalb bis zum Erlass einer neuen Satzung weiter. Dementsprechend wären zwei weitere Bürgermeister in geheimer Abstimmung zu wählen.

Datenstand vom 14.05.2020 18:38 Uhr