Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen für die Bebauungsplanänderung der Marktgemeinde Wachenroth.
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Horbach II“
Entwurf vom 27.02.2020, Beteiligung der TöB / Öffentlichkeit, 23.03.2020 - 24.04.2020
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt:
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Stellungnahme von:
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Einwände
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keine Einwände
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Datum
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1
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Landratsamt Erlangen - Höchstadt
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x
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19.05.2020
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2
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Regierung von Mittelfranken
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x
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15.04.2020
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3
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Planungsverband Region Nürnberg
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x
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15.04.2020
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4
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Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
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5
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Staatliches Bauamt Nürnberg
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x
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07.04.2020
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6
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Fürth
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x
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21.04.2020
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7
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Amt für Ländliche Entwicklung
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x
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22.04.2020
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8
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Bayerischer Bauernverband
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9
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
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Hinweise
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09.04.2020
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10
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Stadt Schlüsselfeld
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11
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VG Höchstadt – Gemeinde Gremsdorf
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12
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VG Höchstadt – Marktgemeinde Vestenbergsgreuth
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13
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VG Höchstadt - Marktgemeinde Lonnerstadt
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14
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VG Höchstadt - Marktgemeinde Mühlhausen
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Anmerkungen in Stellungnahmen:
Staatliches Bauamt Nürnberg: Keine weitere Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Marktgemeinde Wachenroth nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.
ABSTIMMUNG: x : x Stimmen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Folgende Stellungnahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind eingegangen.
Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Bayerischer Bauernverband
Stadt Schlüsselfeld
VG Höchstadt – Gemeinde Gremsdorf
VG Höchstadt – Marktgemeinde Vestenbergsgreuth
VG Höchstadt - Marktgemeinde Lonnerstadt
VG Höchstadt - Marktgemeinde Mühlhausen
Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Hinweise oder Empfehlungen abgegeben:
Regierung von Mittelfranken
Planungsverband Region Nürnberg
Staatliches Bauamt Nürnberg
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Fürth
Amt für Ländliche Entwicklung
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Marktgemeinde Wachenroth nimmt zur Kenntnis, dass seitens der vorgenannten Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.
ABSTIMMUNG: x : x Stimmen
01 – Landratsamt Erlangen-Höchstadt / Abteilung Bauamt II vom 19.05.2020
STELLUNGNAHME:
I. Formelle Anforderungen
(1.1) Wie bereits mitgeteilt, handelt bei den unter Ziffer 10. genannten Angaben nicht um Festsetzungen. Es wird daher um Angabe der Rechtsgrundlage gebeten. Sofern die Rechtsgrundlage nicht genannt werden kann, wird gebeten, die Angaben in die Hinweise aufzunehmen.
(1.2) Bei der Festsetzung der Ausgleichsfläche wird um Angabe gebeten, dass es sich um eine Teilfläche der Fl. Nr. 1400 handelt.
(1.3) Die Planzeichnung lässt die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung nicht erkennen, da das Symbol für den Fußweg bzw. die Pflanzung eines Baumes das entsprechende Planzeichen überdeckt. Aus Gründen der Klarheit wird um Überarbeitung der Planung gebeten.
(1.4) Aus Gründen der Eindeutigkeit wird gebeten, den Geltungsbereich direkt angrenzend an den Planbereich anzubringen, da ansonsten der Eindruck entstehen kann, dass kleine Teilbereiche anderer Grundstücke von der Planung umfasst sind.
(1.5) Die Angaben im Umweltbericht sind teilweise nicht nachvollziehbar. Es wurde z.B. bezüglich des Schutzgutes Mensch als zu erwartende Umweltauswirkung angegeben, dass das Planungsgebiet in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird. Zudem wurde unter dem Punkt Ausgleichsmaßnahmen angegeben, dass es sich bei der Planung um ein Mischgebiet handelt. Des Weiteren wird gebeten, den verwendeten Begriff "Erläuterungsbericht" im Hinblick auf den Bebauungsplan durch den rechtmäßigen Begriff "Begründung" zu ersetzen.
II. Kommunale Abfallwirtschaft
Grundsätzliche Anforderung an die Gestaltung von Straßen zur Sicherstellung der Abfallentsorgung:
Für die sichere und gefahrlose Abfallentsorgung möchten wir auf die Berufsgenossenschaft Vorschrift BGV C27 "Müllbeseitigung" § 16 hinweisen.
Gemäß BGV C27 § 16 "Müllbeseitigung" ist dem Fahrpersonal ein Rückwärtsfahren ohne Einweiser untersagt. Da Sammelfahrzeuge im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit Seitenladetechnik in Einmannbesatzung entsorgen, ist diese Vorschrift vom Fahrpersonal einzuhalten. Daher ist am Ende von Stichstraßen eine geeignete Wendeanlage in Form eines Wendekreises, einer Wendeschleife bzw. eines Wendehammers vorzusehen. In einem Wendehammer muss das Wenden mit einem höchstens zweimaligen Zurückstoßen möglich sein (gilt nicht als Rückwärtsfahren).
Die Entsorgungsfahrzeuge haben eine maximale Breite von 2,55 m (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO). Für ein gefahrloses Vorbeifahren an seitlichen Hindernissen und Leeren der Behältnisse wird zusätzlicher Freiraum benötigt. Es muss eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m eingehalten werden. Die Länge der Fahrzeuge beträgt ca. 10 m.
Stellungnahme zum vorliegenden Plan:
(2.1) Die Mülltonnen und der gelbe Sack müssen am Leerungstag zur Hauptstraße bereitgestellt werden.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
(1.1) Die unter Ziffer 10 genannten Festsetzungen/Hinweise werden von der Planzeichnung entfernt und in der Begründung entsprechend ergänzt.
(1.2) Die Angabe, dass es sich bei der Ausgleichsfläche um eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1400 handelt, wird ergänzt.
(1.3) Die Symbole der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung werden verschoben und der Bezug zur entsprechenden Fläche über einen Zuweisungspfeil hergestellt. Die Flächen und die dazugehörige farbige Darstellung sind
jetzt klar erkennbar.
(1.4) Die Darstellungen der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches wird angepasst und eindeutiger definiert.
(1.5) Der Umweltbericht wird im Hinblick auf die Schutzgüter überarbeitet und klarer formuliert. Die Begriffe "Mischgebiet" und "Erläuterungsbericht" werden korrigiert.
(2.1) Der bereits auf dem Plan enthaltene Hinweis wird in der Begründung aufgenommen und um die Information „sowie gelbe Säcke“ ergänzt.
ABSTIMMUNG: x : x Stimmen
09 – Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 09.04.2020
STELLUNGNAHME:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Die Belange der Bodendenkmalpflege sind vollständig berücksichtigt.
Wir möchten lediglich darauf hinweisen, die Formulierung auf Seite 17 der Begründung unter Sonstige Hinweise, Punkt e) Bodenfunde und Bodendenkmale dahingehend zu korrigieren, dass auch hier die Dienststelle in Nürnberg oder die Untere Denkmalschutzbehörde anstelle von Schloss Seehof im Falle des Auftretens von Bodenfunden benachrichtigt wird.
Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Marktgemeinde Wachenroth bedankt sich für den mitgeteilten Hinweis. Die in der Begründung enthaltene Formulierung wird entsprechend angepasst.
ABSTIMMUNG: x : x Stimmen