Datum: 25.06.2020
Status: Einladung
Sitzungsort: Ebrachtalhalle
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters
7 Anfragen nach § 29 GeschO
6 Stadt Schlüsselfeld - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Steinacher Weg" in Aschbach
5 Vorbescheid - Freiflächengestaltung Erweiterung Friedhof Weingartsgreuth
4 Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Wachenroth
3 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Wachenroth
2.2 Billigungs- und Satzungsbeschluss
2.1 Eingegangene Stellungnahmen, Abwägungsbeschlüsse
2 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Horbach II
1.1 Ergebnisse aus letzter nichtöffentlichen Sitzung nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.05.2020 (öffentlicher Teil)

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8. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 8
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7. Anfragen nach § 29 GeschO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 7
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6. Stadt Schlüsselfeld - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Steinacher Weg" in Aschbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.05.2020 wurden wir an einem Bauleitplanverfahren der Stadt Schlüsselfeld beteiligt. Aus dem Anschreiben geht nicht eindeutig hervor, ob nun die Beteiligung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Steinacher Weg" in Aschbach oder die 3. Änderung des "Gewerbegebiets Schlüsselfeld" in Attelsdorf/Thüngfeld erfolgt.

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5. Vorbescheid - Freiflächengestaltung Erweiterung Friedhof Weingartsgreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller planen die Erweiterung der Freifläche des Friedhofes Weingartsgreuth und haben einen entsprechenden Antrag auf Vorbescheid eingereicht.
Das Vorhaben soll auf der von der Gemeinde überlassenen Fläche südlich bzw. oberhalb des bisherigen Friedhofes um das bestehenden Steinkreuz umgesetzt werden und betrifft eine Fläche von etwa 600 qm.

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4. Änderung der Geschäftsordnung des Marktes Wachenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Beschluss des Marktgemeinderates in der Sitzung vom 28.05.2020 soll ein weiterer berstender Ausschuss gebildet werden, der Personalausschuss.
Entsprechend ist auch die Geschäftsordnung des Marktes Wachenroth für die Wahlperiode 2020 -2026 vom 14.05.2020 zu ändern.

§ 7 Abs. 2 GeschO wird deshalb geändert und dort analog zu den Regelungen beim Gemeindeentwicklungsausschuss neu eine "Nr. 2" eingefügt, vgl. nachstehender Textauszug:

---
§ 1
Satzungsänderung


§ 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird folgend geändert und um eine Nr. 2 ergänzt:

(2) Es werden folgende vorberatende Ausschüsse mit nachstehenden Aufgabenbereichen gebildet:


2.   Personalausschuss:

      a)  Ansprechpartner in Personalangelegenheiten für 1. Bürgermeister, Personal und Bürger,

      b)   Entwicklung des bestehenden Personalstammes,

      c)   Unterstützung des 1. Bürgermeisters bzw. der Verwaltung bei Stellenausschreibungen,

      d)   Entwicklung und Optimierung von Personalkonzepten,

      soweit nicht der 1. Bürgermeister selbständig entscheidet.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 26.06.2020 in Kraft.
---

Es wird gebeten, dem Ersten Bürgermeister bzw. der Verwaltung die einzelnen Mitglieder zur nächsten Sitzung mitzuteilen, die die Wählergruppen jeweils in den Ausschuss berufen.

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3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Wachenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Beschluss des Marktgemeinderates in der Sitzung vom 28.05.2020 soll ein weiterer berstender Ausschuss gebildet werden, der Personalausschuss.
Entsprechend ist auch die Satzung zur Regelung der Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Marktes Wachenroth zu ändern.
Unter § 2 Abs. 1 wird deshalb neu der Buchstabe "c) Personalausschuss", eingefügt, vgl. nachstehender Textauszug:

---
§ 1
Satzungsänderung


§ 2 Abs. 1 der Satzung 2 der zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird um einen Buchstaben c) ergänzt:


c)        den Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 26.06.2020 in Kraft.

---

Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift zu dieser Sitzung als Anlage beigefügt.

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2.2. Billigungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Markt Wachenroth billigt im Bauleitplanverfahren 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 "Horbach II" den Bebauungsplan, die Begründung und den Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 25.06.2020 und beschließt die 1. Bebauungsplanänderung als Satzung.

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2.1. Eingegangene Stellungnahmen, Abwägungsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen für die Bebauungsplanänderung der Marktgemeinde Wachenroth.

1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Horbach II“

Entwurf vom 27.02.2020, Beteiligung der TöB / Öffentlichkeit, 23.03.2020 - 24.04.2020

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt:

NR
Stellungnahme von:
Einwände
keine Einwände
Datum
1
Landratsamt Erlangen - Höchstadt
x

19.05.2020
2
Regierung von Mittelfranken

x
15.04.2020
3
Planungsverband Region Nürnberg

x
15.04.2020
4
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg



5
Staatliches Bauamt Nürnberg

x
07.04.2020
6
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Fürth

x
21.04.2020
7
Amt für Ländliche Entwicklung

x
22.04.2020
8
Bayerischer Bauernverband



9
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hinweise
09.04.2020
10
Stadt Schlüsselfeld



11
VG Höchstadt – Gemeinde Gremsdorf



12
VG Höchstadt – Marktgemeinde Vestenbergsgreuth



13
VG Höchstadt - Marktgemeinde Lonnerstadt



14
VG Höchstadt - Marktgemeinde Mühlhausen




Anmerkungen in Stellungnahmen:
       Staatliches Bauamt Nürnberg: Keine weitere Beteiligung



Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Marktgemeinde Wachenroth nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.

ABSTIMMUNG:        x : x Stimmen


Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Folgende Stellungnahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind eingegangen.

Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Bayerischer Bauernverband
Stadt Schlüsselfeld
VG Höchstadt – Gemeinde Gremsdorf
VG Höchstadt – Marktgemeinde Vestenbergsgreuth
VG Höchstadt - Marktgemeinde Lonnerstadt
VG Höchstadt - Marktgemeinde Mühlhausen

Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Hinweise oder Empfehlungen abgegeben:
Regierung von Mittelfranken
Planungsverband Region Nürnberg
Staatliches Bauamt Nürnberg
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Fürth
Amt für Ländliche Entwicklung

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Marktgemeinde Wachenroth nimmt zur Kenntnis, dass seitens der vorgenannten Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.
ABSTIMMUNG:        x : x Stimmen


01 – Landratsamt Erlangen-Höchstadt / Abteilung Bauamt II vom 19.05.2020

STELLUNGNAHME:
I. Formelle Anforderungen
(1.1) Wie bereits mitgeteilt, handelt bei den unter Ziffer 10. genannten Angaben nicht um Festsetzungen. Es wird daher um Angabe der Rechtsgrundlage gebeten. Sofern die Rechtsgrundlage nicht genannt werden kann, wird gebeten, die Angaben in die Hinweise aufzunehmen.
(1.2) Bei der Festsetzung der Ausgleichsfläche wird um Angabe gebeten, dass es sich um eine Teilfläche der Fl. Nr. 1400 handelt.
(1.3) Die Planzeichnung lässt die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung nicht erkennen, da das Symbol für den Fußweg bzw. die Pflanzung eines Baumes das entsprechende Planzeichen überdeckt. Aus Gründen der Klarheit wird um Überarbeitung der Planung gebeten.
(1.4) Aus Gründen der Eindeutigkeit wird gebeten, den Geltungsbereich direkt angrenzend an den Planbereich anzubringen, da ansonsten der Eindruck entstehen kann, dass kleine Teilbereiche anderer Grundstücke von der Planung umfasst sind.
(1.5) Die Angaben im Umweltbericht sind teilweise nicht nachvollziehbar. Es wurde z.B. bezüglich des Schutzgutes Mensch als zu erwartende Umweltauswirkung angegeben, dass das Planungsgebiet in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird. Zudem wurde unter dem Punkt Ausgleichsmaßnahmen angegeben, dass es sich bei der Planung um ein Mischgebiet handelt. Des Weiteren wird gebeten, den verwendeten Begriff "Erläuterungsbericht" im Hinblick auf den Bebauungsplan durch den rechtmäßigen Begriff "Begründung" zu ersetzen.

II. Kommunale Abfallwirtschaft
Grundsätzliche Anforderung an die Gestaltung von Straßen zur Sicherstellung der Abfallentsorgung:
Für die sichere und gefahrlose Abfallentsorgung möchten wir auf die Berufsgenossenschaft Vorschrift BGV C27 "Müllbeseitigung" § 16 hinweisen.
Gemäß BGV C27 § 16 "Müllbeseitigung" ist dem Fahrpersonal ein Rückwärtsfahren ohne Einweiser untersagt. Da Sammelfahrzeuge im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit Seitenladetechnik in Einmannbesatzung entsorgen, ist diese Vorschrift vom Fahrpersonal einzuhalten. Daher ist am Ende von Stichstraßen eine geeignete Wendeanlage in Form eines Wendekreises, einer Wendeschleife bzw. eines Wendehammers vorzusehen. In einem Wendehammer muss das Wenden mit einem höchstens zweimaligen Zurückstoßen möglich sein (gilt nicht als Rückwärtsfahren).
Die Entsorgungsfahrzeuge haben eine maximale Breite von 2,55 m (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO). Für ein gefahrloses Vorbeifahren an seitlichen Hindernissen und Leeren der Behältnisse wird zusätzlicher Freiraum benötigt. Es muss eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m eingehalten werden. Die Länge der Fahrzeuge beträgt ca. 10 m.
Stellungnahme zum vorliegenden Plan:
(2.1) Die Mülltonnen und der gelbe Sack müssen am Leerungstag zur Hauptstraße bereitgestellt werden.

BESCHLUSSVORSCHLAG:
(1.1) Die unter Ziffer 10 genannten Festsetzungen/Hinweise werden von der Planzeichnung entfernt und in der Begründung entsprechend ergänzt.
(1.2) Die Angabe, dass es sich bei der Ausgleichsfläche um eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1400 handelt, wird ergänzt.
(1.3) Die Symbole der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung werden verschoben und der Bezug zur entsprechenden Fläche über einen Zuweisungspfeil hergestellt. Die Flächen und die dazugehörige farbige Darstellung sind  jetzt klar erkennbar.
(1.4) Die Darstellungen der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches wird angepasst und eindeutiger definiert.
(1.5) Der Umweltbericht wird im Hinblick auf die Schutzgüter überarbeitet und klarer formuliert. Die Begriffe "Mischgebiet" und "Erläuterungsbericht" werden korrigiert.
(2.1) Der bereits auf dem Plan enthaltene Hinweis wird in der Begründung aufgenommen und um die Information „sowie gelbe Säcke“ ergänzt.

ABSTIMMUNG:        x : x Stimmen



09 – Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 09.04.2020

STELLUNGNAHME:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Die Belange der Bodendenkmalpflege sind vollständig berücksichtigt.
Wir möchten lediglich darauf hinweisen, die Formulierung auf Seite 17 der Begründung unter Sonstige Hinweise, Punkt e) Bodenfunde und Bodendenkmale dahingehend zu korrigieren, dass auch hier die Dienststelle in Nürnberg oder die Untere Denkmalschutzbehörde anstelle von Schloss Seehof im Falle des Auftretens von Bodenfunden benachrichtigt wird.
Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Marktgemeinde Wachenroth bedankt sich für den mitgeteilten Hinweis. Die in der Begründung enthaltene Formulierung wird entsprechend angepasst.

ABSTIMMUNG:        x : x Stimmen

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2. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Horbach II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Zeit vom 23.03.2020 - 24.04.2020 fand die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit statt.
Die entsprechende Abwägung samt Beschlussfassung und anschließende Billigung und Beschlussfassung zum Satzungsentwurfes vom 25.06.2020 sind in den folgenden Unterpunkte enthalten.

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1.1. Ergebnisse aus letzter nichtöffentlichen Sitzung nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 1.1
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.05.2020 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 07/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.05.2020 wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung versandt bzw. im Ratsinformationssystem zur Einsicht bereit gestellt.

Datenstand vom 03.07.2020 11:22 Uhr